Die Version des Polizisten scheint mir ziemlich unglaubwürdig. Wieso sollte der Sprayer direkt auf sein Auto zulaufen? Das macht doch keinen Sinn, wenn man füchten will. Und dann gleich nochmal touchiert? Klingt eher so als wollte er ihn mit dem Auto „stellen“.
Zumindest der Bericht ist neutral und gibt beiden Parteien die Möglichkeit, ihre Version darzustellen. Da kann sich dann jeder seine eigene Meinung bilden.
Unabhängig davon, wessen Version jetzt tatsächlich die richtige ist: Der Tatbestand einer geringen Sachbeschädigung rechtfertigt m.M.n. nicht das Ergreifen des Täters mit einem motorisierten Fahrzeug. Mit der viel zitierten Verhältnismäßigkeit hat das Vorgehen des Polizisten wenig zu tun.
Dem Fan auch von mir ALLES GUTE!
Vielleicht sollte man auch die Vereinszugehörigkeit des fleißigen Polizisten überprüfen, um Verhältnismäßigkeit und Motivation seiner motorisierten Jagd auch aus diesem Blickwinkel beurteilen zu können.
Und nein, man muss kein Schelm sein, um hier vielleicht Böses zu denken.
wieso macht er nicht gebrauch von seiner waffe und erschiesst ihn gleich!! es sind ja nicht alle polizisten so aber der gehört ordentlich bestraft!!! das hätte eventuell auch schlimmer ausgehen… was ist wenn er ins stolpern kommt und der ihn übern haufen fährt?? wegen so nem grafiti… was ein hirnloser!!!
Verhältnismäßigkeit - genau das ist das Stichwort!
Ich find auch, dass der Sprayer verhältnismäßig glimpflich davongekommen ist und schätze, dass der Ordnungshüter sicher auch verhältnismäßig ungeschoren für sein beherztes Eingreifen in einer solch akuten Gefahrensituation bleiben wird. Und zu was? Zurecht. Bayrische Verhältnisse halt und Mäßigkeit eh noch nie das Ding hier gewesen. Ich frag mich eigentlich schon lang, warum man grad in Laim und überhaupt entlang der graffitiverseuchten S-Bahntrassen nicht längstmal eine permanente Gefahrenzone eingerichtet hat. In Hamburg lässt man sich bei weitaus geringeren Anlässen nicht so lange bitten. Wann tut hier mal endlich einer was?
Gut gebrüllt, Löwe! Eine Sachbeschädigung durch Graffitis ist zwar laut Strafprozessordnung keine Straftat von erheblicher Bedeutung nach § 81, weil es angeblich weder ein Verbrechen, noch ein schwerwiegendes Vergehen ist, und wird auch nur auf Antrag verfolgt, aber dann stellt man sich halt nach Dienstschluss auf die Schnelle selbst einen informellen Antrag auf eine kleine Grand-theft-mäßige Autoverfolgungsjagd mit Erlebniswert aus - ganz unbürokratisch und auf dem kürzestdenkbaren Dienstweg. Wenn die Hamburger Sozen WC-Bürsten konfiszieren lassen können, dann darf man hierzulande ja wohl einen fast schon volljährigen Sechziger quasi zärtlich mit dem Auto antätscheln. Da hat der Bub auch gleich was zu erzählen - das erhöht die Street Credibility. Und andernfalls wär doch eh gleich wieder in der doof-liberalen Presse und den durchkriminalisierten Fanforen von Handgreiflichkeiten schwadroniert worden …
Er ist ja unstrittig in eine Sackgasse gelaufen. Es wäre zumindest denkbar, dass er da wieder raus wollte und ein Auto „im Weg war“. Das macht es allerdings auch nicht besser. Nachdem der Polizist privat unterwegs war, gibt es hoffentlich keinen Kollegen, welcher die Polizeiversion auswendig gelernt bestätigt. Für mich auch ein Auswuchs aus der politisch gewollten Wandlung der Polizei vom Freund und Helfer zu Anti-Terror Einheiten im Kampf gegen (meist unsichtbare) Gegner. Polizisten fahren grundsätzlich nur noch mit dem Auto, sind oft martialisch bewaffnet. Wenn man als Bürger mal die Polizei ruft (z.B. bei einem Unfall) wartet man erstmal eine halbe Ewigkeit und hört sich anschliessend erstmal einen Vortrag an, dass es heutzutage viel wichtigere Aufgaben gibt als einen popeligen Autounfall (z.B. vergessene Koffer an Bahnhöfen in die Luft sprengen). Ich habe wenig Hoffnung dass die Staatsanwaltschaft hier mal korrigierend eingreift.
Sehr geehrter Herr Kastner,
aus medizinischer Sicht ist diese Aussage absoluter Unsinn. Die schmerzstillende Wirkung der massiven Katecholaminausschüttung im Rahmen eines Schockerlebnisses oder Unfallgeschehens ist allseits bekannt. Es gibt Personen die nach Verkehrsunfällen trotz schwerster Verletzung eine medizinische Behandlung ablehnen. Von der Ablehnung der medizinischen Behandlung in der Akutsituation auf die Schwere der Verletzung oder gar auf deren im Verlauf verursachte Schmerzen zu schließen ist also komplett falsch.
Über die journalistische Qualität dieses Schreibstils und dieser Aussage mögen andere Urteilen, allerdings sieht für mich Objektivität und die sollte in einem Fall in dem bis jetzt Aussage gegen Aussage steht schon gewahrt werden, anders aus.
Also in google maps sieht es so aus, als ob die Andreas-Vöst-Straße zwar für Autos eine Sackgasse ist, für Fußgänger aber nicht.
So unstrittig ist diese Behauptung also nicht.
Wenn ich mir bildlich vorstelle, dass einer, vom Polizeiauto verfolgt, umdrehen muss, dann ist kaum vorstellbar, dass er dabei frontal auf das Auto zuläuft. Er wird logischerweise versuchen, links oder rechts am Auto vorbei zu laufen. Er wird schon auch gewusst haben, dass der menschliche Körper dem Auto unterlegen ist und eher keinen Versuch gestartet haben, selbiges via Karambolage aus dem Weg zu räumen. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass der der fleißige Polizist den Flüchtenden nicht vorbeilassen wollte und mit seinem Lenkrad reaktionsschnell Einspruch erhob.