„Der Polizist habe abrupt gebremst, nach links gesteuert, dabei P.
touchiert und sei dann gegen einen Pfosten gestoßen. Beim anschließenden
Rückwärtsfahren habe er P. erneut touchiert.“
Hmm…hört sich schon etwas krass an - zumindest ist unklar, warum er sofort den Rückwärtsgang einlegte und nochmals draufhielt. Das hört sich schon nach Jagdszenen an…
Aufklärung bitte ! Schnell, ohne Vorbehalte und vollständig !!!
Richtig, sobald ich als Autofahrer merke, dass ich da irgendwo angefahren bin bzw. gar jemanden verletzt habe, bremse ich doch und steige sofort aus, um zu sehen, was passiert ist. Spätestens beim Punkt Rückwärtsfahren wird es richtig, richtig krass…
Ich bin kein Freund pauschaler Verurteilungen. Allerdings passt neben dem fragwürdigen Zahlencode auch der sogenannte Bibelcode (1. Korinther 13, 12) verblüffend gut: „Jetzt schauen wir in einen Spiegel und sehen nur rätselhafte Umrisse, dann aber schauen wir von Angesicht zu Angesicht. Jetzt erkenne ich unvollkommen, dann aber werde ich durch und durch erkennen, so wie ich auch durch und durch erkannt worden bin.“
Ergo: Der gute Mann hat den Buben halt beim Rückwärtsfahren im Rückspiegel nicht sehen können - und jetzt könnte man nach und nach den wahren Sachverhalt dank SZ erkennen …
Sind Polizisten eigentlich verpflichtet in ihrer Freizeit Straftaten nachzugehen oder bleibt das jedem Beamten selbst überlassen?
Moderationsanmerkung: Eine Beleidigung ist auch dann eine Beleidigung (und kann zu einer Anzeige gegen das Löwenforum führen), wenn sie durch das Weglassen von ein paar Buchstaben, die jeder leicht ergänzen kann, „getarnt“ werden soll.
Das ist mir eigentlich egal. Ich finde es durchaus richtig, dass ein Polizist auch in seiner Freizeit Straftaten nachgeht. aber dabei sollte genauso wie auch im Dienst die Verhältnismässigkeit der Mittel berücksichtigen. Und das war in der vorliegenden Situation nach meiner Einschätzung nicht der Fall.
Ja, das sind sie. Also nachgehen in dem Sinne, dass sie nicht wegschauen dürfen, wenn sie eine Straftat erkennen. Das ist prinzipiell auch gut so. Aber wie bereits geschrieben, die Verhältnismäßigkeit muss - wie im Dienst auch - gegeben sein. Und ob man einen 17-jährigen Sprayer mit dem Auto verfolgen muss (und dabei sowohl beim Vorwärts wie auch beim Rückwärtsfahren verletzt), da soll sich jeder mal seine eigenen Gedanken machen.
Solche Aktionen sind die Faktorkombination aus Dummheit und Trunkenheit. Die Bestrafung ist eher zu milde ausgefallen, denn Fußballfans sind das nicht, eher aggressive Krawallmacher.
Am besten füren wir wieder die Todesstrafe ein für so asoziale Fußballfans!!! Kinderschänder kann man ja mit einer Geldstrafe und Ermahnung davon kommen lassen ist ja nicht so schlimm. 1312