Formal hat Herr Ismaik in dieser Frage gar nichts zu melden da er keine 51% am e.V. besitzt und Null Anteile an der Geschäftsführungs GmbH hält. Man spricht bei uns manchmal von einer 50+1 Entscheidung wenn man Herrn Ismaik nicht mindestens von einer Enthaltung überzeugen konnte.
Getroffen wurde die Entscheidung einstimmig im Präsidium des e.V., man wird also vermutlich von einer 50+1 Entscheidung sprechen. Herr Ismaik könnte allerdings auch mit 99% KGaA Anteilen keinen Geschäftsführer bestimmen. Das geht dann aus meiner Sicht nur indirekt über Erpressung, oder durch Überzeugung der e.V. Seite auf einen von ihm vorgeschlagenen Kandidaten. Vermutlich gibt es allerdings vertragliche Nebenabsprachen mit Herrn Ismaik welche ihm (unabhängig von 50+1) zusätzliche Rechte einräumen.
Puhh… irgendwo freut man sich dass der EV gehandelt hat, gleichzeitig wurde doch gemunkelt dass Arabienundco genau das provozieren wollten Und Herr Werner ist doch wie der jackl so ne undurchsichtige Entdeckung der dunklen Seite, oder täusche ich mich da?
Hoffentlich ist das kein pyrrhussieg.
Hat eigentlich jemand ein Organigramm der ganzen Chose für mich, der diese beitratsfunktion bzgl deren umschiffung deutlich macht?
Danke. Schwere Kost.
Würde die Marionette eigentlich seinerzeit entlastet? Wurde der für sein Tun in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen?
Das hat ja scheuersche Züge
Entlastung ist letztendlich ein jährlicher Vertrauensbeweis. nicht-Entlastung hatte früher z.b. bei finanziellen Delikten (Diebstahl aus der Kasse etc.) rechtliche folgen, aber auch dies wurde mittlerweile gerichtlich anders schon behandelt.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bedeutet die Entlastung nur, dass die Mitglieder den Verantwortlichen aus einer Haftung entlassen. Falls der Verantwortliche nicht entlastet wird, hat das erstmal keine Auswirkungen. Außer es kommt zu einer Anklage. Das heißt, da braucht es noch einen zweiten Schritt, damit eine Nichtentlastung Konsequenzen hat.
Warum ist es dann im Marionettenfall zum zweiten Schritt nicht gekommen? So wie sich das liest hat er die Überschuldung doch persönlich zu verantworten?
Und damit die Verursacher dann nicht selber dafür geradestehen müssen, gibt
es die Gesellschaft mit beschränkten Hirn.…dings.… mit beschränkter Haftung.
Wenn ein Präsidium gegen die Beschlüsse verstößt, denke ich schon, dass man die haftbar machen könnte. Das dürfte aber ein langer Weg sein (oben wurde der Andi Scheuer erwähnt) …
wenn man zu den ganzen Vorgängen um die Besetzung von Werner jetzt das Statement der HAM liest,…einfach widerlich
WARNUNG: es folgt ein Bild des GRÖLÖFAZ