Satzung: Fragen, Änderungen, Diskussionen

Da kann man jetzt wirklich nicht meckern. Hilft aber halt nichts, wenn man doch wieder zu ihm ins Bett steigen muss.

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:smiley:

Danke für Dein Engagement hier und schönen Urlaub!

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Ich packs mal hier rein.

Schwierig dies auszutarieren zwischen einem exekutiv-organ und einem Aufsichtsorgan.

Die einzigen Einflussmöglichkeiten sind ja eig der Vertrauensentzug und Absetzung auf einer aoMV oder die Nicht-Wiederaufstellung zur nächsten Wahlperiode, wenn ich mich nicht irre.. Welche Turbulenzen dies auslöst, hat man jeweils in der Causa Sitzberger und Reisinger sehen können.

Den Artikel hat der harie so kommentiert:

Stimmt aber halt so ned.

E.V. Satzung 11.3.1. Danach hat der VR sehr wohl Zugriff auf Vorgänge und deren Behanldung zwischen den Gremien und Organen.Ist im, für GF Entlassungen zuständigen, Beirat immer ein VR Mitglied und damit sehr wohl auch eine entsprechende Information des VR.Also, wenn für eine fristlose Entlassung des GF 50+1 gezogen werden soll, dann obliegt es nach 11.3.1 der e.V. Satzung dem VR, in der GO des Präsidiums eine entsprechende Regelung(Informationspflicht oder Zustimmungsvorbehalt) zu verankern. Tut er das nicht, so gibts da im Nachhinein auch nix zu meckern.

Abgesehn davon werden die VR ja vor und bei Wahlen nicht müde, ständig davon zu schwadronieren, dass man nur für den e.V. zuständig wäre.

Vierlleicht sollte man sich jetzt mal für irgendwas entscheiden. Immer das gleiche Gschiss beim TSV. Alle wollen ständig überall mitschnabeln und wenns schief geht ist Keiner zuständig und verantwortlich schon gar ned. Da weiß man dann sofort die richtigen Paragraphen in der Satzung um sich getrost aus der Affäre zu ziehen.

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