Da hat der harie schon Recht. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es vor kurzen sogar einen Antrag, dass für satzungsändernde Anträge 2/3 reichen sollen. Der wurde abgelehnt. Es blieb bei 3/4.
Als Jungs, ich hab mir gerade all das durchgelesen. Tenor, wir wollen eine Auswahl.
Anstatt euch gegenseitig immer das Selbe hin und her an die Birne zu schmeissen könntet ihr ja über eine Lösung nachdenken.
Ist eigentlich ganz einfach, ich hab sie schon.
Warum erweitern wir die Satzung nicht einfach?
Warum gestehen wir nicht der weltgrößten Interessenvertretung der Löwen , Weiß -Blau für den TSV, ein eigenes Vorschlagrecht zu?
Natürlich erst nachdem sie äquivalente demokratische Voraussetzungen wie der E.V. geschaffen haben. Vor allem muss sichergestellt werden dass bei ihnen auch ausschließlich Mitglieder des TSV1860 München e.V. ihr Stimmrecht ausüben können.
Und schon haben wir eine richtige Wahl.
PS: Dieser Kommentar kann spuren von Ironie enthalten.
PPS: Bitte nicht in den „Witze zurück im Forum Fred“ verschieben.
Es ist dann genau genommen keine Wahl, sonderen eine Bestellung und deren Bestätigung. Eine Wahl ist es nur dann, wenn man mindestens eine Alternative hat der man stattdesssen zustiommen könnte.
Ob das legitim ist oder nicht, steht nicht zur Debatte, weil es das ist.
Vom inhalt ist das zwar nicht so wild, aber m.E. hätte hier trotzdem laut Satzung des eV eine Zustimmung erfolgen bzw ein Zustimmungsvorbehalt dabei sein müssen.
Inhaltlich sind die neuen genussscheinverträge eig. eh interessanter.
Nein. Satzungsändernde Anträge bedurften schon immer 75%, selbst bei der DV war das schon so.
Später eingefügt wurde die Zustimmung von 75% der Mitgliederversammlung zu Geschäften nach 11.3.6. Bis dahin war nur eine einfache Mehrheit nötig.
Da darunter aber auch ein Verkauf von Anteilen fallen würde, wurde die erforderliche Mehrheit auf 75% festgelegt.
Hast recht.
„Der Satzungsänderungsvorschlag wurde abgelehnt. 144 waren dafür, 109 dagegen.” Die notwendige Mehrheit von 75 Prozent wurde also nicht erreicht. Die Satzung wird also nicht geändert.“
Lt. damaligem OG-Ticker, also 57%.