Wenn es sich um ein Darlehen handelt muss das ein Geschäftsführer aus meiner Sicht weder annehmen noch macht er sich durch eine Nichtannahme strafbar.
Aber er riskiert sicherlich dass er durch die Gesellschafter anschließend weggemuellert wird. Nicht auszuschließen dass genau so ein Szenario zur Freistellung von Herrn Mueller geführt hat. Hier waren sich ja anscheinend beide Gesellschafter ziemlich schnell einig.
Was ist bei uns schon sicher? In dem Fall sprechen die Medien von einem Darlehen daher habe ich mich darauf bezogen. Einen Geschäftsführer dazu zu bringen etwas zu tun was dieser nicht will ist prinzipiell kompliziert.
Angeblich hat man sich da ja schon bei Pfeifer bei einigen Angelegenheiten die Zähne ausgebissen. Aktuell haben wir ja auch noch eine Sondersituation da Dr. Christian Werner die Geschäfte führt. Der hat nun wirklich vermutlich überhaupt kein Interesse daran in Finanzfragen den Revoluzzer zu spielen.
Man kann aber sicher sein dass bei Entscheidungen welche dem Herrn Ismaik nicht gefallen sofort die zivilrechtliche Keule gezogen wird. Gab ja schon Gezeter weil Robert Schäfer es vor ein paar Jahren gewagt hatte die e.V. Marke an den Verein zurückzugeben.
Bringt ein Darlehn grundsätzlich erstmal Liquidität was allein schon eine Insolvenz abwenden könnte. Auf jeden Fall aber die Fortführung der Gesellschaft wahrscheinlicher macht.
Kann mit der Festlegung der Fälligkeit, auch die 24 monatige Frist für die Fortführungsprognose eingehalten werden. Was ebenfalls einen Insolvenzgrund abwenden würde.
Ist ein Gesellschafterdarlehen das in einer Unternehmenskrise gewährt wird, generell als nachrangig zu betrachten und wird sogar als haftendes Eigenkapital bewertet.
Es wäre also andersrum der Fall, dass der GF die Weisung des e.V. nicht einhalten müsste das Darlehen abzulehnen, da er sich sonst selbst in die persönliche Haftung bringt.
So selten ist das gar nicht, dass wir uns einig sind☝️
In dem Fall gehe ich momentan davon aus, weil sich keiner die privatrechtliche Haftung ans Revers binden will. Die Frage ist eher, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, und wer das umsetzt. Verträge haben in der Regel ja auch eine gewisse Laufzeit. Das sollte auch für Sanierungsvereinbarungen gelten.
Aber schau ma doch erstmal, für wen sich der VR als GF entscheidet. Immer eine Katastrophe nach der anderen, nicht drängeln. Vielleicht scheppert es ja ganz woanders.
Der e.V. hat sich im Rahmen der Sanierungsvereinbarung verpflichtet, das strukturelle Defizit der KGaA mit der Übernahme der Kosten für das NLZ zu verringern. HI hat sich verpflichtet für die Sicherheitsleistungen bzgl. der Defizite der KGaA einzustehen, damit dieses Defizit der KGaA ausgeglichen wird. Wie soll Robert das Geld nicht annehmen? Außerdem hat er in diesem Zusammenhang sicher nie davon gesprochen, dieses Geld nicht zu nehmen. Zielsetzung ist, dass die KGaA in der Lage ist diese Finanzstützen nicht mehr zu benötigen. Die Aussagen, dass man keine Darlehen mehr nimmt, beziehen sich doch auf ganz andere Bereiche. Das ist doch das absurde. Wenn sich der e.V. gegen Budgeterhöhungen von HAM wehrt, schützt er eigentlich Hasans Kohle.
ich kipp weg !!! genau dasselbe wollte ich auch posten
aber was ich echt nicht verstehe…dass die sog. Fachseiten ,selbst von eigentlich einigermassen seriösen Blättern inzwischen regelmässig auf den Scheiss reinfallen; dass die sich nicht schämen…