Falls ich dich richtig verstehe hast du einen Denkfehler drin. Also für den Fall dass sich dein Post auf die generelle Wandlung von Genußscheinen bezieht.
Der Vorgang „das Geld nehmen“ ist ja ggf schon vor vielen Jahren passiert. Zum Beispiel als man 3 Mio Ablöse für Stefan Aigner bezahlt hat. Dieses Geld ist in Form eines Darlehens geflossen. Wird nun das Darlehen in Genußscheine gewandelt ändert sich eigentlich nicht viel. Die Bilanz der KGaA sieht besser aus, bestimmte Kennzahlen verbessern sich und indealerweise reduziert sich die fällige Zinszahlung an die HAM. Aus eV sicht also eine Verbesserung der Situation der KGaA, ohne Nachteile. Aber „Geld nehmen“ sieht anders aus.
Für den Fall, dass sich dein Post auf zukünftige Genüßchen mit anhängendem cash Flow bezieht, da hast du natürlich Recht. Nur ist das bei der entsprechenden Ausgestaltung (also keine Verzinsung, Verlustbeteiligung usw) extrem vorteilhaft für den Mitgesellschafter eV. Man reduziert die Erpressbarkeit auf ein absolutes Minimum.
Aus kaufmännischer Sicht ein absolut sinnvolles Vorgehen. Unter der Vorgabe „pecunia non olet“ alles einwandfrei. Solltest du jetzt aber unter „Geld nehmen“ vor allem ethische Aspekte betrachten, dann hast du leider Recht. Es ist nichts anderes als von Ismaik Geld zu nehmen.
Persönlicher Kommentar: Von solchen grundsätzlichen, moralischen Überlegungen hab ich mich verabschiedet, seit dem lebt es sich leichter. Denn für mich ist die Frage, ob es jemandem schadet, jemanden diskriminiert oder jemandem seine ihm zustehenden Chancen und Rechte nimmt. Sollte ich alle diese Fragen mit „nein“ beantworten, dann schmeiß ich meine Bedenken mit dem Stempel „Grundsatzreiterei“ über Bord. das hilft