Vereinsausschluss Hasan Ismaik

bin ich bei dir und in gewisser Weise auch frustriert. unter Pfeifer hatte er sowieso Narrenfreiheit.

Die hat er doch jetzt auch. Der kann sich weiterhin aufführen wie sonst was und nix passiert! Dieser widerliche Typ gehört weg mit seiner Hetzerei. Aber nix passiert! Abartig is sowas!

die Frage ist doch - warum schaffen wir es nicht gegen den Typen vorzugehen ?
Auch wenn es vielleicht einige Hürden zu überwinden gibt aber das kann doch nicht
unmöglich sein und vor allen Dingen kann es nicht immer so weiter gehen

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Genau das is das was ich nicht verstehe! Warum kann man da gar nix dagegen machen…

Naja, jegliche fehlende charakterliche Eignung ist kein legaler Grund, jemanden so zu sanktionieren. Dass er sich das Feigenblatt des Journalismus anhängen kann, indem er versucht, Journalismus zu simulieren (oder auch nicht, je nachdem, wie er es gerade braucht), ist das nächste. Die Pressefreiheit ist ein zurecht hoch geschütztes Gut. Und ein Gesetz dagegen, dass ein Arschloch Journalist werden und sein darf, gibt es auch zurecht nicht, da ja immer jemand nach subjektiven Kriterien entscheiden müsste, wer das ist und wer nicht.
Entsprechend muss man hier schlicht auf Gesetzesverstöße schauen:
Wann ist die Meinungsfreiheit überschritten und es wird Beleidigung oder üble Nachrede?
Wann ist es kein Fehler in der Formulierung sondern schlicht die Unwahrheit oder gar eine Lüge?
Wann ist hier sowas wie eine Volksverhetzung gegeben?
Das müsste alles penibel dokumentiert werden. Und wenn sowas durch andere in seinem Kommentarbereich passiert und nicht binnen 24h gelöscht wird, muss man ihn dafür verantwortlich machen.
Hierfür muss man richtig viel Aufwand betreiben und sich natürlich auch fragen, ob es diesen Aufwand wert ist. Dann bekommt man ihn aus dem Verein und aus den PKs raus. Vorher kann man nur machen, was RR, aus meiner Sicht sehr gut, gemacht hat: Das Übel benennen und ihn persönlich boykottieren, in der Form, wie es Max Goldt schon über die Bild und ihre Mitarbeiter schreibt.
Ich vermute, dass aus vor allem den o.g. Gründen im Ausschlussangtrag gegen HI auch entsprechend auf die Straftatbestände hingewiesen wird, da die Erfolgsaussichten sonst noch näher Null wären, als eh schon.

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