Wahlrecht Mitgliederversammlung

So seit gestern ist der Mietgliedsantrag raus .
Kann mir jemand sagen wie lange ich nun warten muss bis ich auf einer Mitgliederversammlung wählen darf ?

ich meine dass es 1 jahr war oder täusch ich mich?

So isses!

Dankeschön :slight_smile:

@ löwentatze: wer hat eigentlich dein profilbild verbrochen?

Großartige Frage von jemanden der das Wort „Sixty“ in rot in seinem Profilbild hat…

Wikipedia sagt :

historisches Wappen des TSV 1860 München (um 1934)

Kicker sagt:

so ein krummes Wappen hatten wir noch nie…

[url]http://fanshop.kicker.de/tsv-1860-munchen-wappen-im-wandel-der-zeit.html[/url]

das wappen war auf einem gewichtheber-trikot. ich habs einfach aus dem gruppenfoto ausgeschnitten, deswegen ist es verzerrt und zerfranst.

vor allem in den ersten jahrzehnten des 20. jahrunderts gab es ja unseren löwen in zig varianten, erst später gab es dann nur noch eine einzige form.

Des Wappen hat mal was… besser wie der Neumodische Scheiß.

ich hab da mal eine frage, vielleicht kann mir da mal jemand weiterhelfen. ich bin seit 20 jahren vereinsmitglied beim e.V., ich bezahle 90€ . jetzt zu meiner frage: wieso bekomme ich keine einladung zu den mitgliedsversammlungen mehr?

Evtl. Daten aktualisieren lassen.
Idealerweise Email mit Mitgliedsnummer und Adresse(gegebenenfalls neue Adresse bei Umzug) an
regine.gruebel@tsv1860.org

@'harie
wenn ich heute Mitglied werde, bin ich dann gleich Stimmberechtigt bei der nächsten MV ?

Danke vorab!

vielen dank harie hab alles hinterlegt, und hab auch immer noch die gleiche adresse. werd heut einfach mal ne email schreiben . merci

Nein. Siehe Satzung Punkt 7.3:
„Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und mindestens einjähriger Zugehörigkeit zum Verein ist - soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht- ein Mitglied stimmberechtigt und wählbar.“

Nein. Ein Jahr Sperrfrist.

mist, Merci für Eure Antworten!

Gibts eigentlich schon genaue Infos zur MV. Ort? Zeit? 02.07.?
Bin seit 8 Jahren Mitglied, aber das wird meine erste.
#freiheitfürsechzig

Ich möchte diesbezüglich einen Änderungsantrag stellen.
[list][]Herabsetzung auf 3 Monate analog der Regelung für Abteilungsversammlungen
[
]Quorum von 5% für Versammlungen damit man nicht kurz vor einer wichtigen Abstimmung einen Masseneintritt durchführt. Also wenn nicht mehr als 5 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Neueintritte sind dürfen alle mitstimmen, ansonsten müssen entweder Neumitglieder freiwillig verzichten oder es gibt kein Stimmrecht.
[*]Beibehaltung der 1 Jahres Frist für Ämter. Ich weiß diese Regelung stört Viele aber ich mag keine Kandidaten welche aus der Versenkung auftauchen und hinterher dort auch sofort wieder verschwinden.
[/list]Hintergrund: Neben dem für mich absurden Aufpreis für das Stimmrecht an sich bezahlen Neumitglieder zwar den vollen Beitrag, dürfen aber im schlimmsten Fall erst ein Jahr nach Eintritt auf der MV mitbestimmen. Ich finde diese Regelung unfair. Über den Aufpreis kann man meiner Meinung nach auch diskutieren, ich halte alles oberhalb von 20 Euro eigentlich für nicht mehr begründbar.
Der Verein erhält dadurch einen Betrag von vermutlich über 200.000 Euro pro Jahr für die Durchführung einer Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen sowie etwaigen außerordentlichen Versammlungen. Und selbst da ist die Kalkulation nicht ganz korrekt denn hingehen können ja alle Mitglieder, nur für das Hand heben (und fürs gewählt werden können) bezahlt man drauf.
Aber jetzt ist vielleicht kein guter Zeitpunkt um am Beitragssystem zu drehen.

Meine Änderung würde für Mitglieder die aktuell eintreten leider nichts ändern aber ich wollte das einfach mal zur Diskussion stellen. ich selbst könnte auf das Quorum verzichten aber Satzungsänderungen brauchen immer eine breite Zustimmung.
Passt ja eigentlich auch ganz gut. Ich mache gerne einen separaten Thread auf.

Auch wenn’s mich jetzt „trifft“ so finde ich den Gedankengang nicht verwerflich…