Zum Insolvenzverfahren der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA

Schau, und das war der ironische Teil meines Kommentars.:upside_down_face:

Die Rechte zur Verwertung im Merchandising hat sie doch sowieso. Wozu soll sie da auf Rechte bieten wollen?
Das wäre ja noch sinnloser als eine Darlehenskündigung.

Wenn überhaupt hätte die HI² auf einzelnen Marken bieten können.
Und welche davon hätten tatsächlich einen Wert? Sechzgerl, ELIL, TSV1860 und dann? nix mehr.
Alles Andere könnte der e.V. als Rechteälterer im Rahmen des Widerspruchsverfahren bei der Eintragung beim Markenamt verhindern(Wappen, Schriftzüge TSV 1860 München, 1860 München, München Sechzig etc…)

Also doch nur ein Blödsinn um auf die Kacke zu hauen und wenn irgendein Vollpfosten meint er müsse sich eine Marke davon sichern nur um uns zu ärgern, dann soll er das halt machen. Mein Gott, was juckt das den TSV 1860 München.

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Wen oder was soll er da angreifen? Sorry, ich sehe da momentan keinen Punkt, den der Anwalt attackieren könnte. Wenn die KGaA endgültig insolvent geht, reißt es doch die Merch-GmbH mit, so wie ich das sehe.

Und wenn dem e.V. in naher Zukunft auch noch die kommerzielle Nutzung, von Marken, Logo und was weiß ich noch zugesprochen wird, hat Hasans Merch doch eh nix mehr zum verkaufen..,

Also, ich persönlich sehe das nach dem gestrigen Tage alles eher gelassen.

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Die Nutzung wurde eingeräumt, weiter aber nichts.

Die Assets, sind die Spieler und die Markenrechte.

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Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
OK, sie hat die Rechte zur Verwertung, die sie von einer jetzt insolventen KgaA zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Dieses Recht ist aber doch ein „Asset“ aus der Insovenzmasse, das theoretisch getrennt beboten hätte werden dürfen, wahrscheinlich erst recht von einer gut argumentierenden Merch-GmbH.
Nicht nur bzgl. einzelner Marken - aber selbst mit dieser Linie hätte ich es für durchziehbar gehalten.

Würde dann der eV wirklich die Verwertung markenrechtlich stoppen können?

Und wenn es iSd der Gläubiger gesamtfinanziell attraktiv gewesen wäre, hätte Liebig so ein Angebot wahrscheinlich auch annehmen müssen.
Ich gehe daher jetzt davon aus, dass es kein solches Angebot gab.

Assets wäre die Betriebsausstattung der KGaA. Diese gehören ja nicht zu den Gebäuden und damit nicht zum Heimfall der Erbpachtrechts an die Stadt.
Also mit Eröffnung des Verfahrens war die rechtliche Grundlage für die Stadt gegeben den Erpbachtvertrag zu kündigen. Damit fallen Grund und Boden sowie darauf errichtete Gebäude an die Stadt. Für die Gebäude muss eine im Vertrag vereinbarte Entschädigung an die KGaA gezhalt werden. Das Inventar allerdings gehört nicht dazu und wird extra verwertet. Das hat eben der Verein bzw. die Spielbetriebs-GmbH erworben.

Die Stadt wird das Gelände an den Verein per Erbpacht vergeben und dieser bzw. die Spielbetriebs GmbH besitzen dann bereits ihre daroin befindliche Betriebsausstattung. Es muss also weder was umgeräumt werden oder sonstwas. Es erfolgen rein formelle Vorgänge in der Abwicklung.

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Wen oder was soll er da angreifen, fragst Du?
Die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung muss er angreifen, sonst kann er uns ja nicht mit jahrzehntelang andauernden Schadensersatzprozessen belästigen.
Das Spielrecht kommt nicht mehr zurück, Verträge werden nicht mehr rückabgewickelt, und die Liga wird auch nicht nochmal starten, weil Gauweiler es so möchte. Es sind zu viele Fakten geschaffen.
Also bleibt nur der Schadensersatz, dessen Einforderung nur Erfolg haben könnte, wenn der KoOp-Vertrag vom eV nicht einfach gekündigt hätte werden dürfen. Der Knackpunkt bleibt noch.

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Axo…sorry, dann habe ich dich falsch verstanden. Ob es da einjen juristischen Hebel gibt, weiß ich nicht. Die Kündigung des Koop-Vertrages war in meinen Augen zwingend notwendig, nachdem Hasan den Darlehensvertrag nicht erfüllt hatte und der KGaA sozusagen die Geschäftsgrundlage entzog. Aber ich bin kein Jurist, warten wirs mal ab.

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Der Shop am Flughafen würde mit „Football for the people“ Slogan laufen wie geschmiert :laughing:

Da verkaufst du massig Trikots

glaub ich nich. kann mir auch nicht vorstellen, dass der shop so schlecht läuft, weil die leute die kgaa boykotieren. das publikum am flughafen weiß da doch im zweifel gar nichts drüber. ich halte das ganze so oder so für eine schnappsidee.

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Muss das der IV beurteilen oder muss er nicht viel mehr im Sinne der Gläubiger handeln, wenn die Merch-GmbH daherkommt und sagt:

„Wir bieten 500k dafür, die Marken weiterhin kommerziell nutzen zu dürfen. Wir wollen weiter Trikots und Toaster für die Fans verkaufen und dafür die bestehenden Strukturen nutzen und die Arbeitsplätze sichern.“

Dafür braucht es keinen Spielbetrieb und auch kein „Gesamtkonzept“, zu dem irgendwelche Fußballspiele gehören.
Mit der Nutzung der Marken kannst Du einen eigenen profitablen Wirtschaftsbetrieb aufziehen, auch ohne dass man mit der SB-GmbH oder dem eV direkt zusammenarbeitet. Man darf dann halt die Trikots des eV nachproduzieren lassen und eigenen Tand erfinden.

Du kannst ja mal versuchen zum Beispiel 1860:München eintragen zu lassen.
Ich schätze mal es wird nicht lange dauern und du bekommst neben der Rechung von Deinem Anwalt
einen Brief, dass die Eintragung wegen Verwechslungsgefahr mit einem Rechteälteren nicht erfolgen kann.
Kannst dich dann, so nehme ich an, beim Nicolai beschweren der den Widerspruch zur Eintragung ans Markenamt verfasst hat :)

Es steht ja auch im Ausgliederungsvertrag, dass die Nutzung der Marken Löwe 1860 Achteck, sowie TSV München von 1860 e.V. und Turn- und Sportverein München von 1860 e.V. als Rechtälterer zur Erkennung im Geschäftsverkehr erlaubt ist und sie sind auch beim Markenamt auf den e.V. eingetragen.
Es wäre also insoweit ziemlich sinnlos diese Marken registrieren zu wollen.
Eine Marke wie TSV 1860 wäre natürlich interessant, aber auch nur für einen Verein dessen Vereinsname ähnlich lautet(z.B. TSV 1860 Rosenheim). Oder eben ein Unternehmen das 1860 gegründet wurde und TSV 1860 im Unternehmensnamen vermarkten will.
Aber zur gewerblichen Nutzung in Verbindung mit dem TSV 1860 München nicht. Da könnte der Verein oder eben die Spielbetriebs GmbH immer rechtlich dagegen vorgehen.
Da diese Marken aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem TSV 1860 München in direkter Assoziation stehen, müsste man erstmal eine völlig neue Markenbildung damit betreiben um diese zu beseitigen und das eigene Unternehmen damit zu verbinden. Aufwand für gar nix. Es ist völlig sinnlos wenn irgendwo Münchner Löwen steht und keine Sau brignt das mit meinem Unternehmen in Verbindung.

Aber ok. Irre gibts überall, das möcht ich gar nicht bestreiten.

Jetzt verstehst Du mich wohl absichtlich falsch.
Ich habe nie von der Eintragung der Marken gesprochen. Es geht mir um die Nutzungsrechte, die bisher an die Merch-GmbH überlassen waren und jetzt als Markenrechte der KgaA in der Insolvenzmasse sind.

Verstehe ich Dich richtig:
Die Rechte können also nicht getrennt verwertet werden und im Zuge der Abwicklung auch keine Nutzung durch externe Bieter gegen Geld vereinbart werden?

Warum genau?

Und wie passt es dann damit zusammen, dass der eV die Markenrechte (oder die Verwertungsrechte?) im „Gesamtpaket“ mitgekauft hat? Hier war ja offensichtlich auch eine Art „Erwerb“ notwendig und möglich.

Also nochmal. Das Recht hat sie doch schon.
Die Fanartikel GmbH gehört HI² nicht auf Dauer sondern max bis 2031, dann würde sie wieder zurück gehen in die KGaA und damit auch wieder das Recht zur Nutzung der Marken. Also Geld ausgegeben für nix.
Die Fanartikel GmbH kann also nicht entscheiden das Geschäft dauerhaft weiterzuführen.

Oder vorzeiteiger Rückfall. Entweder bei insolvenz, oder bei Liquidierung der KGaA entfällt für die Merch GmbH die Geschäftsgrundlage und der IV kündigt den Überlassungsvertrag ausserordentlich. Damit fällt die Fanartikel GmbH mitsamt allen Rechten zurück an die
KGaA bzw. den Verein. Es gibt keine KGaA mehr und damit auch keinen Vertragspartner der die Merch Rechte vergeben könnte. Die Markenrechte liegen ja wieder beim Verein.

Wie muss man sich das dann eigentlich im Verhandlungsprozess vorstellen?

Der eV sagt: „Wir haben dieses Gesamtkonzept und übernehmen u.a. Gehälter, Teile der Arbeitnehmer, Verpflichtungen diverser Art und dafür nehmen wir aber die Markenrechte auch mit zurück. Wir zahlen nur 20.000€, weil wir in diesem Gesamtkonzept auch sehr viele wirtschaftliche Verpflichtungen übernehmen.“

Der externe Bieter, zB eine Merch-GmbH sagt: „Wir bieten 500.000€ auf die kommerzielle Verwertung der Markenrechte bzw. auf die Markenrechte selbst, haben aber kein Interesse an anderen Assets oder sonstigen Übernahmen“.

Wer beurteilt dann, was wirtschaftlich sinnvoller im Sinne der Gläubiger ist? Der IV eigenständig, nehme ich an. Und wer kontrolliert das? Nur Gauweiler und die Gerichte?

@harie : Kannst Du mir diese Frage nochmal beantworten? Und dann vielleicht gleich nochmal umformuliert? Bisher befriedigt mich nichts … :wink:

Die Fanartikel GmbH könnte prinzipiell die Markenrechte erwerben, so dass sie alle Rechte daran hat. Das geht natürlich.
Macht es Sinn? Nein

  1. weil sie Rechte zur Nutzung für ihren Geschäftszweck sowieso hat.
  2. weil sie nicht im Besitz der HI² bleibt, sondern dorthin zurückfällt(KGaA), woher sie die Markernrechte erworben hätte.

Die Rechte können nicht getrennt erworben werden, da über die jeweilige Verwendung der Rechte derjenige entscheidet dem die Marken im Ganzen gehören. Der Markeninhaber legt das über die Klassifizierungen beim Markenamt fest.
Der IV kann also die Markenrechte nicht zum Beispiel an den eV verkaufen, die kommerzielle Nutzung für Sponsoring an Infront und die Nutzung auf Fanartikeln an die Merch GmbH.

Der IV kann auch nicht einfach tun und lassen was er will. Er handelt im Interesse der Gläubiger und damit unterliegt er auch der Kontrolle der Gläubiger. Man kann das vergleichen mit einem GF der vom Aufsichtsrat(Gläubigerausschuss) kontrolliert wird. Man könnte also sagen das Unternehmen wird von den Gläubigern übernommen die mit dem IV ihren GF einsetzen und ihn über den Ausschuss kontrollieren.

Es obliegt den Gläubigern was mit dem Unternehmen passiert. Wie Was und zu welchem Preis verwertet wird und damit in die Masse einfliesst die an sie verteilt wird. Das muss nicht zwingend der Meistbietende sein.

Wenn also die Gläubiger,aktuell vertreten durch den vorläufigen Gläubigerausschuss, sagen die Rechte gehen an X, dann gehen sie an X und nicht an Y. Die endgültige rechtliche Sicherheit dazu wird man wohl erst am 1. Dez haben. Denn da findet die Gläubigerverdammlung statt die alles entscheiden kann was ansteht.

Darum gehe ich auch davon aus, dass der IV die Liquidierung der KGaA vorbereitet und in den Fokus stellt, da einer der Gesellschafter die Fortführung bereits ablehnt und auch der vorläufige Gläubigerausschuss offensichtlich in diese Richtung tendiert. Aber die endgültigen Maßnahmen wie die Einstellung des Betriebs und Kündigung des Überlassungsvertrages der Merch GmbH kann er erst vornehmen wenn der Beschluss der Gläubigerversammlung vorliegt udn damit die rechtliche Legitimation.

Deshalb ist die Teilnahme daran sehr wichtig um irgendwelche Überraschungen auszuschliessen.
Dort kann alles mögliche entschieden werden bis hin zum Ausstausch des Gläubigerausschusse, des IV und sogar die Annahme eines Sanierungsplans der HAM.

Also den Termin sollte jeder DK Käufer der sein Geld noch nicht zurück hat ganz dick im Kalender anstreichen und Alles möglich machen daran teilnehmen zu können.

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Ich glaube Hasan denkt das der Insolvenzverwalter nun sein Geld eintreibt. Davon bin ich überzeugt. Ich denke das er nicht einmal zur Gläubigerversammlung eingeladen wird. Das ist schon lustig :laughing:

Verstehen wird er das auch wieder nicht.

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Das kümmert einen echten „Geschäftsmann“ wie ihn ja auch nicht, der ist sich für solch banales Hintergrundwissen zu schade.

Er wird eingeladen werden, da er auch Gläubiger ist. Allerdings wird da eher nur ein Mitarbeiter der Kanzlei Gauweiler auftauchen, hat aber als Nachranggläubiger kein Stimmrecht.