Zum Insolvenzverfahren der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA

OK. Dachte als Nachranggläubiger wird man gar nicht eingeladen weil der eh nix zu melden hat.

Jetzt ohne Scheiss, das hat die KGaA? Was bitte hat eine Fussball mannschaft, bzw der Betrieb da zu. mit einer Gaststätte zu tun. Ich versteh sowas nicht, mir stellst da nur übelst den Kamm auf wen ich sowas im Nachhinein mitlesen muss.

Es wurde damals einfach alles in die KGaA ausgegliedert was mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zu tun hatte und zur Finanzierung des Fußballs von Wert war.
Deshalb ist es ja so wichtig jetzt darauf zu achten was wieder alles mit der GmbH angestellt wird, nachdem die MV wieder einen Freibrief erteilt hat.

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Bezüglich der Merch: Hat diese nicht horrende Mietschulden bei der KGaA? Ich habe da einen SZ Artikel und eine hohe fünfstellige Summe im Kopf…
Ich denke dann wird Dr. Liebig hier eh bald tätig werden müssen und diese eintreiben.. mal sehen wie lange es dauert bis die Merch dann Insolvenz anmelden muss..

na ja…die Kündigung wurde von 3 Kanzleien auf Rechtmässigkeit geprüft, und wenn dort nicht überall Trottel sitzen, sollte das Vorgehen de e.V. rechtens sein;
und der Kündigungsgrund, die nicht-Bereitstellung/Kündigung des zugesagten Dahrlehens ist unstrittig …da sehe ich eher die Möglichkeit, dass der e.V. auf Schadenersatz klagt

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Das sind nach den mir zugänglichen juristischen Meinungen die beiden am ehesten verfolgbaren Optionen. Hinziehen kann sich das auf jeden Fall noch über einen langen Zeitraum. Ich hoffe eher, dass Hasan einfach die Lust dran verliert und das abschreibt. Ziel kann nur Stunk machen (verfliegt hoffentlich) und Geld rausholen (so viel wird unter keinen Umständen drin sein) sein.

da tut einem der Gauweiler (edit by Mod) (fast) a bisserl leid, weil der muss es ihm dann häppchenweise servieren :rofl:

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Warum hältst Du für unwahrscheinlich, dass die Entnahme der Organisation des Spielbetriebs entgegen dem Gesellschaftsvertrag der KGaA Gegenstand von Gerichtsverhandlungen wird? Das ist die eine Angelegenheit, die in meinem Kopf regelmäßig aufploppt.

Ich sehe es genauso wie Du und meine Hoffnung ist groß.

Aber sie ist nicht unermesslich, wir sind schließlich bei Sechzig.

Ich halte das auch für unwahrscheinlich, weil es quasi unmöglich ist, hier etwas rückgängig zu machen:

Die Mannschaften spielen schon seit Wochen, die Liga ist weit fortgeschritten. Hier gegen die „Entnahme des Spielbetriebes“ zu klagen mit dem Ziel das rückgängig zu machen, ist realitätsfremd. Niemand wird die Liga und die damit verbundenen Verträge zurückdrehen können.

Als Ersatzhandlung kommt m.M. nach wie gesagt nur die Klage auf Schadensersatz in Frage. Sollte das erfolgreich sein, wären es empfindliche Summen und eine ewige Streiterei. Davor bewahren kann uns m.A. nach nur die Bestätigung eines Gerichtes, dass die Kündigung des K-Vertrages durch den eV rechtmäßig war. Falls wirklich geklagt wird.

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da tut einem der Gauleiter (fast) a bisserl leid, weil der muss es ihm dann häppchenweise servieren :rofl:

Und in einfacher Sprache.

Dann soll der Ismaier halt klagen :man_shrugging:

Selbst wenn (was ich für unwahrscheinlich halte) die Kündigung des Kooperationsvertrag nicht rechtmäßig gewesen sein soll, der Befreiungskampf nach der zweiten „4“ war alternativlos.

Ich möchte gar nicht wissen, wie trostlos jetzt alles wäre, wenn die Trennung nicht vollzogen und die KGaA weiter bestanden hätte.

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Der Gauweiler tut mir in keiner Sprache leid.

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Bin kein Jurist, habe lediglich zwei mit 60 sympathisierende Juristen gefragt, was nach deren Ansicht noch drohen könnte. Eine Rückgängig machen ist doch auch aufgrund der vielen Abhängigkeiten ganricht mehr möglich, wie beschrieben. Man könnte nur Geld in Form von Schadensersatz verlangen. Aber ich frage mich, wie viel und von wem (eV)?

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Er hätte nach der Kündigung des Koop Vertrages innerhalb von 14 Tagen eine Einstweilige Verfügung beantragen müssen und damit seine rechtliche Position klarstellen müssen um die weitere Entwicklung behindern zu können. Das hat er nicht getan, warum wohl?
Weil die Aussicht auf Erfolg gleich Null war.
Und heute geht das sowieso nicht mehr.

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Bzgl. Erwerb Gebäude/Abschluss Erbpachtvertrag durch den e.V.

Da das Präsidium dafür neben der Zustimmung des Verwaltungsrates auch die Zustimmung einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung benötigt wird sich das wohl noch ziehen.

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Von der KGaA :rofl:

Eine Frage bzw. Gedanke: Paypal selbst, mit den DK Rückzahlungen, wird hier wahrscheinlich ja auch einer der größten Gläubiger sein oder? Oder läuft das bei Paypal über eine Versicherung

Selbst wenn PayPal oder die Kreditkartenunternehmen eine Versicherung haben sollten Sie Gläubiger sein und bleiben. Wobei ich nicht weiß ob PayPal und die Kreditkartenunternehmen vielleicht schon ihr Geld direkt von der KGaA Hausbank geholt haben da ja das Konto durch die DK Einnahmen gefüllt ist.

Seit Insolvenzanmeldung darf nichts mehr bezahlt werden. Deshalb ist ja auch der vorläufige IV dafür verantwortlich das die Werte gesichert werden. Da bekommt erstmal keiner was.

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