Zum Insolvenzverfahren der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA

Bei den Zahlungsdiensstleistern läuft es prinzipiell mal nicht anders wie bei allen anderen.
Über Verträge mit dem Leistungsanbieter KGaA bzw. LMS als zwischengeschalteter Palttform, werden in der Regel Sicherheitsleistungen und Zurückhalterechte vereinbart werden um Zahlungen über PayPal abwickeln zu können.
Wie zum Beispiel Verpfändung von Kontoguthaben auf Abwicklungskonten. Diese fallen dann unter das Absonderungrecht und werden vor allen anderen Verbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse gedeckt, analog zu besicherten Bankkrediten. Reicht das aus um Zahlungsausfälle zum kompensieren, alles paletti.
Reicht es nicht, melden PayPal und/oder LMS die offen Beträge zur Insolvenzliste an, wie alle anderen Gläubiger auch. Diese Forderungen werden nach Quote bedient und der Rest in der Regel über eine Ausfallversicherung erstattet.

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Jetzt ist die Forderung laut Bildinterview zum Schadensersatz formuliert. Genauso wie Gernot es prophezeit hat. Was ist dieser Araber für ein Schwachmat.

War aber jetzt ja keine große Kunst. Klar, dass da irgendwas kommt. Obs eine Klagewelle wird wie die Bild das darstellt schau mer mal. Das wären ja ein ganze Reihe von Klagen die er da anschieben müsste.

Eine Schadenersatzklage wegen Herbeiführung der Insolvenz die durch die HAM verursacht wurde, was ein ja ein DFB Urteil bereits zweifelsfrei festgetellt hat. Ob da der Gauweiler übehaupt mitmacht? :thinking:

Also ich weiß nicht… Fälle wo er von vornherein wenig bis keine Aussichten hat schaden ja eher der Quote und dem Image. Besonders bei einer derart öffentlichen Aufmerksamkeit. Andererseits winkt da natürlich eine schöne ergebnisunabhängige Rechnung die man schreiben kann.

Wenn die Rechnung denn bezahlt wird :wink:

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Er spricht ja darüber hinaus auch von Strafrecht - er möchte also auf allen Kanälen feuern, auch auf dem der Rache.

Dafür muss er sich an die Staatsanwaltschaft oder Polizei wenden, oder?

Na da kann jetzt jeder einzelne der Genannten eine Anzeige wegen übler Nachrede stellen. Wenn wir schon von Strafrecht sprechen. „Vorsätzlicher und sittenwidriger Bankrott“. Sollte man Beweise haben, wenn man so etwas behauptet.

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Er hat ja jetzt 2,7 Mio übrig zum Zahlen der Anwälte.

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Ich hab’s ja seit 2011 nicht mehr so intensiv verfolgt. Aber wenn Ismaik nun wirklich diese Ankündigung wahr macht und sogar strafrechtlich gegen irgendjemanden vorgeht; wäre das dann nicht das erste Mal in den letzten 15 Jahren, dass aus vollmündigen, fast aufbrausenden Worten tatsächlich auch Taten folgen?

Inzwischen glaube ich, dass wir genau solange noch von Ismaik hören, wie die Münchner Medienlandschaft noch gefallen an ihm findet.

Üblicherweise erstattet man Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Diese prüft das und leitet ein Strafverfahren ein oder eben nicht.
Zivilrechtliche Anpsrüche können sich aus einem Strafverfahren ergeben, oder durch ein eigenes Verfahren geltend gemacht werden.
In diesem Fall sehe ich aber den ersten Weg als gegeben, da er ja mit einem strafbaren Handeln argumentiert.

So jedenfalls meine Einschätzung de Sachlage.

So ein Schmarrn. Hasan Ismaik macht das via Bild Zeitung. So wie der Saki damals Mitglied war, weil er bei einem Fanklub war.

So geht das in der Blase. :index_pointing_up:

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Also wenn schon, dann über Insta und X wie das unter Genossen üblich ist :joy:

wenn man Popcorn in größeren Mengen fürs gesamte LF ordern will, hat jemand hier connections für Mengenrabatt?

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Ja freilich:

Man achte auch auf die Nährwerte. :laughing:

Ich bin für ein Public Viewing aus dem Gerichtssaal ins Sechzger

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…aber erst, wenn das catering wieder über´n e.V. läuft :wink:

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Hasan ist „Genosse“?

Genosse Middle East, sitzt in den Meetings immer neben Genosse Stecksemmel

Du warst ned in der Gartenstadt als Saki sich für seine VR Kandidatur vorgestellt hat und ein Rede geschwungen hat als wäre er in einer Betriebsversammlung mit dem dort üblichen Aufmacher „Liebe Genossinen und Genossen.“
:joy:

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Ich frage für einen Freund:

Wenn die Person/en die Hasan strafrechtlich (Natürlich per Haftbefehl) verfolgen lässt nicht mehr lebt zum Beispiel, geht dann die Haftstrafe auf die Erben über bzw. können die dann per Interpol gesucht werden?

Ob denn Hasan Ismaik wirklich der Schnapsidee verfällt und Klagen gegen den e.V. einreicht? Seine Anschuldigungen klingen doch alle unglaubwürdig. Eher doch dürfte der e.V. Anspruch auf Schadenersatz haben, denn die Aufkündigung der Darlehenszusagen und die Verweigerung der Zahlung hat zum Lizenzverlust und folgend die Insolvenz ausgelöst, womit dem e.V. ein unermesslicher Schaden entstanden ist.

Hasan Ismaik legt sehr viel Wert auf Ehre, Respekt und Anerkennung. Meine Einschätzung ist, dass seine Klagen zur gerichtlichen Anerkennung von Ismaiks Inkompetenz führen würden, denn er hat selbst den Absturz der KGaA verursacht.

Solange er keine ablehnenden Gerichtsurteile bekommen hat, kann er in Dubai folgenlos verbreiten, er sei betrogen worden. Er sei wieder einmal das beklagenswerte Opfer von bösen Machenschaften. Man habe ihn böswillig daran gehindert, erneut wie 2016/17 einen Verlust von 22 Mio. zu verursachen. Ehre wem Ehre gebührt.

Inwieweit sollte Hasan Ismaik nicht Anerkennung erhalten für seinen fehlgeschlagenen Versuch, die KGaA-Beteiligung für einen exorbitanten Preis an einen leeren Schweizer Briefkasten zu verscherbeln?

Eigentlich müsste Hasan Ismaik den Gremien des e.V. äußerst dankbar sein, denn diese haben verhindert, dass er seinem Fehlinvestment von ca. 80 Mio. € weitere Verluste hinzufügt.

Ob Hasan Ismaik sich in seiner Ehre gekränkt fühlt, weil er nicht die 2,3 Mio. € für die Erfüllung der Lizenzauflagen gezahlt hat, wodurch er selbst den Verkauf seiner KGaA-Beteiligung, für die er kolportiert 20 Mio. € erhalten hätte, vereitelte. Ob er Schadenersatzansprüche gegen seine Berater wie Biel Ballester Relat stellen wird? Oder ob hier sogar ein strafwürdiges Verhalten vorliegt?

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