Das klingt doch jetzt erstmal garnicht so übel…
Mal die emotionale Ebene weglassend: kann mir jemand erklären, was kartellrechtlich hier zu beanstanden ist? So, wie ich es verstehe, sagen Vereine, die nicht 50+1-konform sind, dass sie vom Wettbewerb ausgeschlossen sind: und dass das systematische Benachteiligung sei - ergo könnte es von Gerichten gekippt werden.
Aber hier meine unkundigen Zweifel: um das Angelvereinbeispiel von oben weiter zu nehmen: wenn ich jetzt einen Angel-Wettbewerb für Leute unter 30 aufsetze - und das so beliebt wird, dass Magenta Sport mir für die Übertragung Millionen gibt. Dann bin ich doch noch immer der Ausrichter. Und wenn ich jetzt sage: ich hatte das eher für Amateure gedacht und nicht für Leute, die im Verein sind - und setze eine neue Regel: alle unter 30, kein Mitglied in einem Angelverein - warum kann dann ein 32-jähriger Vereinsangler mich verklagen, weil er beim lukrativsten Angelwettbewerb nicht mitmachen darf?
Und bisschen weiter gesponnen - und ich will hier keine Sexismus-Debatte anstacheln: aber dürfen dann auch Frauenvereine sich reinklagen, weil die sind hier ja auch ausgeschlossen. Oder ausländische Vereine - RB Salzburg beispielsweise: warum ist die Regel „nur deutsche Männermannschaften“ legitimer als „Vereine, mit 50+1“?
Wenn’s hierzu Kundige im Forum gibt, freue ich mich, was lernen zu können, danke!
Mal die emotionale Ebene weglassend: kann mir jemand erklären, was kartellrechtlich hier zu beanstanden ist? So, wie ich es verstehe, sagen Vereine, die nicht 50+1-konform sind, dass sie vom Wettbewerb ausgeschlossen sind: und dass das systematische Benachteiligung sei - ergo könnte es von Gerichten gekippt werden.
Aber hier meine unkundigen Zweifel: um das Angelvereinbeispiel von oben weiter zu nehmen: wenn ich jetzt einen Angel-Wettbewerb für Leute unter 30 aufsetze - und das so beliebt wird, dass Magenta Sport mir für die Übertragung Millionen gibt. Dann bin ich doch noch immer der Ausrichter. Und wenn ich jetzt sage: ich hatte das eher für Amateure gedacht und nicht für Leute, die im Verein sind - und setze eine neue Regel: alle unter 30, kein Mitglied in einem Angelverein - warum kann dann ein 32-jähriger Vereinsangler mich verklagen, weil er beim lukrativsten Angelwettbewerb nicht mitmachen darf?
Und bisschen weiter gesponnen - und ich will hier keine Sexismus-Debatte anstacheln: aber dürfen dann auch Frauenvereine sich reinklagen, weil die sind hier ja auch ausgeschlossen. Oder ausländische Vereine - RB Salzburg beispielsweise: warum ist die Regel „nur deutsche Männermannschaften“ legitimer als „Vereine, mit 50+1“?
Wenn’s hierzu Kundige im Forum gibt, freue ich mich, was lernen zu können, danke!
Die Klubs, die nicht 50+1 konform sind, unterlagen ja einer Ausnahmegenehmigung der DFL / des DFB. Streicht man sie plötzlich einfach raus, ist das tatsächlich nicht fair. Um bei deinem etwas zähen Anglerbeispiel zu bleiben: Du machst seit 10 Jahren einen Angler-Wettbewerb bei dem immer die Eltern dabei sein müssen. Außer von Johnny und Timo, da sind die Onkels immer dabei. Basis hierfür: eine Ausnahmegenehmigung des Anglervereins. Nun stellt man in Frage ob Eltern überhaupt dabei sein müssen und entscheidet: ja. Und zwar ohne Ausnahme. Also dürfen Johnny und Timo plötzlich nach 10 Jahren nciht mehr mitmachen. Wohlgemerkt, bei dem Anglerverein stecken Wirtschaftsunternehmen, die damit ausgeschlossen sind und quasi keine Existenz mehr haben.
Also so einfach ist das nicht, wie du das darstellst.
Aber wie ist den das Konstrukt z.B. hinter Leverkusen? Steckt da nicht der mehr der Betriebssportverein dahinter? Gehört die GmbH zu 100% der Bayer AG?
kurz: ja, zwar in 1999 ausgliederung der profi(!)fussballabt. , vereinsgründung in 1904 unter der ägide der Bayer AG¹ wiki-click.
gleiches gilt in parallele für Wolfsburg: gründung in 1945 als VfL W, ausgliederung der profi(!)fussballabt. in 2001.
daher: lex Bayer, lex Wolfsburg.
stark vereinfacht formuliert: eine andere entscheidung käme einer art enteignung der (ursprüngl.) rechte(inhaber) gleich.
insofern ist der begriff „ausnahmeregelung“ vllt. etwas irreführend, der indirekt vermuten lässt, diese regelung sei getroffen worden, weil es sich bei der Bayer AG/Volkswagen AG um großkonzerne handelt.
die situation in Hoffenheim + H96 war/ist jedoch eine andere sachlage.
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¹ dies gilt auch für das sonstige umfangreiche vereinswesen im bereich sport bzw. zu anderen vereinszwecken.
Ok, die wollten dann damals wohl sicherstellen, daß evtl. wechselnde Vereinsmehrheiten/Interessen da jemals Einfluss bekommen können. Weil ansonsten wäre ja auch das KGaA Modell möglich gewesen.
Danke für deine Antwort! Das mit den Ausnahmeregelungen verstehe ich jetzt besser, merci!
Hat der EuGH mit seinen Urteilen die 50+1-Regel gestärkt? Jurist Alexander Schleuch sieht dank anderer Sprüche gute Argumente.
Lesen Sie hier die vollständige Meldung: EuGH-Urteil zu 50+1: Steilpass für den deutschen Weg - kicker
Nur ein offizieller Beschluss fehlte, weil einer der Verfahrensbeteiligten einen Befangenheitsantrag einreichte.
Tja wer das wohl war? Vielleicht ein kleiner widerlicher Investor, der sich damals nicht mal mit dem Arsch um seinen Verein gekümmert hat. Aber eine kurze formale Frage. Warum ist eigentlich der HI Verfahrensbeteiligter, und nicht die KGaA? …und falls es die KGaA war, wer war denn damals GF?
Oohhhh, das liest sich gar nicht so gut.
Der wird es doch nicht tatsächlich fertig bringen, dass in Deutschland das Vereinsrecht zum Einsturz bringen?!?!
Ganz so dramatisch sehe ich das nicht, @Kasi. Die DFL wird aufgefordert, das Konstrukt RB Leipzig zu überprüfen. Damit hat das Kartellamt ja auch nicht so ganz Unrecht. Unter 50+1 - Gesichtspunkten hätte RB niemals aufgenommen werden dürfen. Meine Meinung.
Daraus kann man jetzt natürlich den Verdacht ableiten, dass 50+1 nicht für Alle gleich gehandhabt wird. Und dann wird sich die DFL was einfallen lassen müssen. Oder aber, da sind wir dann aber schon im Bereich der Verschwörungstheorien, die DFL hat das mit voller Absicht so gehandhabt, weil sie selbst 50+1 nicht mehr wollen. Das wäre allerdings echt übel.
Dann hoffen wir mal, dass es gut ausgeht. Hoffentlich ist den entscheidenden Menschen bewußt, dass 50+1 eine wichtige und schützenswerte Sache ist.
Dass ausgerechnet unser Kreditgeber wieder dagegen arbeitet ist bezeichnend.
Kann gar nicht sein. Würde er dagegen arbeiten könnte man ja den Kooperationsvertrag kündigen. Du musst Dich daher täuschen, aber ich befürchte Du täuscht Dich nicht und der Verein ist noch zu sehr in Ismaiks Geld verliebt.
Auch wieder eine interessante Überlegung.
Der Verein und seine Verantwortlichen Gremien sind angetreten, um die KGaA am Laufen zu halten. Ob einem das gefällt oder nicht. Falls dazu die HAM nötig ist, wird man wohl zusammen arbeiten müssen. Die Gremien in der KGaA machen es ja sowieso. Sonst könnte der gesamte Profibereich nicht funktionieren. Ich kann also nicht sehen, dass da jemand in Ismaiks Geld verliebt wäre. Noch dazu wo bekannt ist, dass er das eh nicht verschenkt.
Mag alles stimmen aber ich bin halt auf der „nicht“ Seite wenn es um das Gefallen geht. Mir macht Investorenfußball keinen Spaß und kann mich damit auch nicht identifizieren. Wenn Andere das können freue ich mich einfach für sie mit.
Dann sind wir wieder beinand. Mein Beitrag bezog sich auf die vorherrschende Realität in den Gremien.
Dass wir zwei das gerne anders hätte, wissen wir ja.
Case study: 1860 München. Beweisführung abgeschlossen.
Das wäre ja wieder der Gipfel.
Himmel Angst möchte mir werden.