Bei der "Recht"schreibung drängt sich mir ein Verdacht auf…
Automatische Rechtschreibkorrekturfunktion?
Trauerspiel oder eher Komödie?
Okay, bei allem Misstrauen gegenüber der ARGE; aber DAS ist ja irgendwo noch nachvollziehbar. Ob die aktuelle Pandemie-Situation denen jetzt gerade sehr gelegen kommt, lasse ich mal dahingestellt…
Aber ich habe hier momentan z.B. das gleiche Problem. Mein Arbeitgeber-e.V. hat mich für kommenden Samstag die diesjährige MV organisieren lassen; ob die tatsächlich stattfinden kann steht immer noch in den Sternen. Meine Chefs wollen nun abwarten, was die Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstag so beschließt. Wird dann alles büschen arg knapp…
Jetzt könn ma hoffentlich bald diesen Thread schließen!
Soweit ich weiß, möchten ein paar kritische Fanclubs das Thema noch nicht wirklich schließen, solange einige finanzielle Ungereimtheiten nicht geklärt sind. Und recht haben sie.
Kritische Fanclubs ???..am A…lecken können die
Ich halt’s da eher mit dem ollen Johann Woiferl
„Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“
Schätze, denen wird schon wieder was Phantasievolles zur Existenzberechtigung einfallen, quasi Science Fiction mit ohne Science
Zwar Nullkommanull aufm Kasten, aber zäh wie Kaugummi, das Arge
Gibt´s schon News zur ausstehenden Sitzung zur Auflösung?
„Außerordentliche Sitzung zur Auflösung soll wegen zu weniger Stimmen nicht zustande gekommen sein.“
So tickerts bei sechzger.de
Sogar für des San die unfähig
Brot kann schimmeln - was können die?
Das war aber voraussehbar und ist von unserer Gesetzgebung auch so vorgesehen als Hürde. Es benötigt im ersten Abstimmungsverfahren eben eine Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder. Das ist nicht zu schaffen. Nun kommt es zum Umlaufverfahren.
Also da bin ich gspannt.
Umlaufverfahren bedeutet schriftliche Stimmabgabe.
Da in der Satzung eine solche nicht geregelt ist, gilt §32 Absatz 2 BGB. Und demnach reicht es schon aus, wenn nur ein einziger Fanclub seine Stimme nicht abgibt.
Dann ist das auch schon wieder hinfällig.
Und da es sich dabei um keine Mitgliederversammlung handelt, weder eine ordentliche noch eine außerordentliche, gilt dafür die 3/4 Mehrheit aller Mitglieder. Nicht nur der anwesenen. Und es gibt auch bei einer zweiten Abstimmung keine Abweichung davon, so wie die Satzung das bei Wieerholung einer Präsenzveranstaltung vorsieht.
§ 9 Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Kassierer
- dem Schriftführer
- drei Beisitzern
- einem Behindertenbeauftragten
b) Wahl und Amtszeit der Vorstandschaft
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchführung einer Neuwahl im Amt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Mitglied beim TSV München von 1860 e.V. sein.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist der Vorstand berechtigt, ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen zu wählen.
§ 13 Auflösung des Vereines:
Die Auflösung des Vereins kann lediglich in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Fanclubs des Vereins mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so muss eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die aber ohne Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Auch dann bedarf eine Auflösung einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung des Vereines fungiert der zum Zeitpunkt der Auflösung im Amt befindliche Vorstand als Liquidator. Das Vereinsvermögen fällt nach Begleichung aller Verbindlichkeiten der Jugendabteilung des TSV München von 1860 e.V. zu.
Ist das die Satzung?
https://web.archive.org/web/20210513174723/https://arge-tsv.de/?page_id=6 (der Link stammt aus dem Kommentarbereich von sechzger.de)
Dann sollte es kein Umlaufverfahren, sondern eine weitere außerordentliche MV geben (§ 13).
Wissen die überhaupt wie viele Mitglieder die noch haben? Da gab es doch auch schon Fanclubs die trotz Austritt noch aufgeführt waren.
Wenn dafür extra eine außerordentliche Versammlung einberufen werden muss, dann wäre gestern dazu sowieso kein gültiger Beschluss möglich gewesen.
Es war ja eine ordentliche Versammlung. Wurde denn beschlossen eine Auflösung anzustreben?
Für gestern waren doch eine ordentliche und eine außerordentliche MV einberufen, wenn ich mich nicht irre.
Steht so auf deren HP. Da fehlt aber leider die Satzung :-).
Ja, aber Entscheidend sind die verschickten Einladungen und die Tagesordnung.