Der Meinung war das Gericht anscheinend auch, sonst wäre das nicht mit einer Geldstrafe geendet. Wenn man die Eltern ebenfalls zur Verantwortung ziehen möchte müsste man sie anklagen. Ob man mit dem Tod des eigenen Kindes nicht schon genug gestraft ist lasse ich mal offen.
Wenn es heute nicht mehr üblich ist sowas aktiv abzufragen dann hat sich das verschlechtert. Lehrkräfte sind keine Hilfsarbeiter. Jahrelanges Studium sowie ein Referendariat sollten genug Rüstzeug vermitteln damit man anklagefrei durch eine Klassenfahrt kommt.
Zu meiner Zeit war das jedenfalls kein Problem denn die Lehrkräfte haben das auch oft für ein wenig „Abwechslung“ genutzt.
6 Wochen vor der Klassenfahrt
[…]
im Elternbrief enthalten: schriftliche Einverständniserklärungen und Genehmigungen für sportliche Aktivitäten, Informationen über Gesundheit und Nahrungsmittelunverträglichkeit, Telefonnummern-Abfrage für Notfallsituation
Das wird ihnen ja auch nicht unterstellt, sonst wäre es nicht bei einer Geldstrafe geblieben. Aber eine gehörige Mitverantwortung haben sie eben schon.
In Summe kennt glaub ich niemand von uns alle Umstände und wir können nur mutmassen. Ich gehe aber davon aus, dass sich Richter Mühe geben, allem Rechnung zu tragen und fair nach Gesetzteslage zu entscheiden.
Hier der Artikel nochmal in der Zeit.
Ich habe mir einige Kommentare durchgelesen, viele sehen die Eltern in der Pflicht.
Das ist auch gut so.
Ich meine das betrifft auch andere Bereiche, z.b. Fussballtrainer.
Da bist du auch nicht verfplichtet irgendwelche Krankheiten abzufragen, sondern gehst davon aus die Eltern sagen dir schon wenn es etwas kritisches gibt.
Hatten so einen Fall vor einiger Zeit mit einem Epilleptiker-Kind…
Freisprechen kannst du die aber auch nicht, wenn sie es nicht abgefragt haben, finde das Urteil eigentlich schon Fair gelöst.
Das aber niemand gesehen hat das sie Insulin täglich zu sich nimmt, ist mir ein Rätsel. selbst das Mädchen vor Ort hätte mit 13 Jahren ja selbst bescheid geben können.
Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt Blutzuckermessungen und die Zugabe von Insulin vernachlässigt haben.
Mit 13 Jahre sollte man schon eine gewissen Reife haben mit dieser Erkrankung, aber vielleicht liege ich auch falsch.
Da gebe ich dir vollkommen Recht, Freispruch wäre nicht richtig. Was mich halt stört ist dass niemand ausser den Lehrerinnen verurteilt wurde.
Auf der einen Seite hätte der Staat die Möglichkeit klar zu definieren dass Klassenfahrten nur erlaubt sind mit vorheriger Abfrage von Krankheiten. (In Bezug auf Datenschutz zwecks Fotos ist das ja mittlerweile bei jeder Veranstaltung Pflicht und wird aus meiner Sicht auch so gelebt). Auf der anderen Seite (so sehr mir die Eltern leid tun) sehe ich auch die Eltern in der Bringschuld. Gerade wenn es eine (pubertierende) 13 Jährige ist, die ich nicht baufsichtigen kann, sage ich doch vorher den Lehrern bescheid.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke wenn ich den Lehrern nicht mitteile dass mein Kind schwer krank ist und eine Insulinpumpe braucht um zu überleben, und das ganze dann zum Tod führt, dann bin ich doch als Elternteil irgendwie mitveranwortlich an diesem Unglück? So tragisch das ist. Wahrscheinlich ist das aber juristisch nicht greifbar, da hast schon Recht.
Das Argument die Eltern sind schon bestraft genug, könnte man dann auch für die Lehrerinnen heranziehen, auch wenn nicht im gleichen Maße. Die können sich als Lehrerinnen nirgendswo mehr blicken lassen. Da kannst dich hinversetzen lassen wo du willst.
Drehen wir mal den Spieß um. Was wäre wenn das Mädchen nicht auf der Klassenfahrt, sondern in der Obhut der Eltern während des Familienurlaubs gestorben wäre… Ich weiß, höchst unwahrscheinlich, denn die Eltern hätten sicherlich früher eingegriffen. Aber hier kommt der springende Punkt, die Eltern WISSEN dass das Kind krank ist, die Lehrerinnen wussten es nicht.
Und das ist auch der Kernpunkt des Urteils, die Lehrerinnen hätten sich vorher informieren müssen. Und da bin ich mir nicht ganz sicher ob hier nicht auch der Staat haftbar ist, da er es versäumt hat klare Richtlinien in Bezug auf Klassenfahrten zu erlassen.
Also ich bleibe dabei, die Lehrerinnen als Alleinschuldige hinzustellen ist für mich so nicht in Ordnung.
Das ist auch der Punkt, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Natürlich sind die Eltern in meinen Augen in der Pflicht, den LehrerInnen vor solchen Aktivitäten mitzuteilen, was ihre Brut möglicherweise für Medikamente benötigt. Das war schon zu meinen Schulzeiten gängige Praxis und die sind wahrlich verdammt lang her.
Mein Kumpel Paul z.B. war Asthmatiker. Das wussten alle Verantwortlichen (weil es ihnen die Eltern mitgeteilt hatten…) und deshalb wurde vor Antritt der Fahrt geschaut, ob der gute Paul genügend Inhalatoren bei sich hatte. Bumm, fertig.
Dass das heutzutage irgendwie anders läuft…da habe ich genau Null Verständnis für.
Das läuft heute nicht anders. Wir kennen alle keine Details und stellen nur Mutmassungen an. Ddie Richter werden ihr Urteil nicht unbegründet gefällt haben und die kannten die Details und näheren Umstände.
Zum thema mit dem 13 jährigen Mädchen.
Sollte man mit 13 jahren nicht einigermaßen soweit sein schon sprechen zu können und es den Lehrern mitzuteilen?