Der neue Präsident Siegfried Schneider

diese soll für die zukunft auf dieser mv beschlossen werden. meine frage war, ob es in der vergangenheit keine gegeben hat.

Zumindest war in der MV von 2013 die Rede von einer Änderung der Geschäftsordnung, so dass man wohl davon ausgehen kann dass es auch vorher eine solche gab.

Gesetz geht vor Satzung - nachdem das entsprechend (allerdings nicht eindeutig) so kommuniziert wurde und das Gremium unvollständig ist, ist auch die vorläufigs Geschäftsführung nach § 29 BGB denkbar. Ob die allerdings 3 Monate ohne Neubestellung im Amt bleiben kann, weiß ich nicht.

Klingt logisch.

Hoffe trotzdem, dass man dem nächsten VR wirklich die Vorstandsfindung überlässt und nicht irgendeinen Scheiß baut (den der TOP theoretisch auch zulässt).

Beschreie es nur.

Ich weiß ja nicht, wo du das alles her hast, aber für mich liest sich der Punkt 16 eigentlich ziemlich eindeutig. Und auch die Aussagen von Christian Waggershauser lesen sich eindeutig.
Hier die Tagesordnung dazu:
" Top 16 [size=14] Vorschlag[/size] des neuen Verwaltungsrats für die Wahl eines (Übergangs-)Präsidiums".

Und wenn mich meine Deutschkenntnisse nicht komplett im Stich lassen heißt das nichts anderes, wie C.Waggershausen im Interview äußerte.
Der neue VR schlägt ein Präsidium vor, welches dann bei einer außerordentlichen MV gewählt wird, oder nicht.
Daher ist für mich am 12.07. keine Präsidiumswahl geplant. Das steht einfach weder in der Einladung, noch in der Tagesordnung oder sonstwo.
Ach halt, in dieser dämlichen Satzung steht es drin, aber das kümmert ja anscheinend wieder keinen. Mir persönlich ist es ja vollkommen egal wie weit sie die Satzung in diesem Punkt wieder drehen und wenden bis sie meinen es würde jetzt passen. Ich kann nicht mal ein böse Absicht dahinter vermuten. Von 2 wirklich kompetenten Mitgliedern weiß ich, dass sie den VR auf diese eigenwillige Auslegung der deutschen Sprache/Satzung hingewiesen hatten, und um Korrektur baten. Nix passiert. Anscheinend muss erst wieder einer klagen. Ähem, nur dass keine falschen Vermutungen auftauchen. Ich werde das nicht sein. Ich werde mich aber auch nicht überfallartig dazu nötigen lassen an diesem Termin ein Präsidium, ob interim oder permanent abzusegnen. Ich kapier einfach nicht, warum man nicht einfach der bestehenden Satzung genüge tut, und diese dann entsprechend auslegt. Ohne wenn und aber, ohne es wäre aber besser, ohne mir gefällt das aber nicht so sehr, und mir passt das gar nicht etc. etc. etc.

Der Edith ist noch ein Grund für dieses ganze Chaos eingefallen.
Das jetzige Präsidium S.Schneider/Bay hat nur unter der Bedingung zugestimmt, dass sie das Amt nur kommissarisch bis Herbst übernehmen. Worauf ich erwiderte: Aber warum kommuniziert man das nicht einfach, wenn es denn an dem liegen würde.

Es wäre halt fein, ein bisschen konkreter zu formulieren. Ist mit ‚Vorschlag‘ ein Kandidat gemeint, oder die Vorgehensweise, oder … ?

Außerdem - wie soll ein gerade erst zusammengestelltes Gremium ohne vorherige Sitzung / Beratung ‚Vorschläge‘ oder sonstwas präsentieren?

Deitsch schwäääär.

Es gibt zumindest bis dato keine konkrete Aussage über einen Beschluss des VR, der die Amtszeit von Schneider und Bay auf 12.7.15 begrenzen würde.
Daher gilt die Berufung gem. Satzung bis 2016 und sie müssen auf der MV bestätigt werden. Sie wissen das und gehen halt einfach davon aus, dass schon keiner dagegen vorgehen würde. Wie immer halt.

Schneider und Bay machen das so, weil sie sich ihr Kontrollgremium selbst aussuchen wollen.
Also wählt die MV einen VR der ihnen genehm ist, weil sie davon ausgehen können dass dieser ihre Entscheidungen eher abnickt als kritisch hinterfragt, stehen sie weiter zur Verfügung. Ist das nicht der Fall, endet nach ihrer Vorstellung ihre (Interims)Amtszeit auf der MV genau zwischen VR-Wahl und TOP16. Ich denke dass sie sich auch erst zu diesem Zeitpunkt dazu äußern werden. Allein schon weil Bay bei einer Wahl zum VR, dann entweder annehmen oder ablehnen muss, und bei Annahme gleichzeitig als Vorstand zurücktreten müsste.

Mit dieser Vorgehensweise die nicht nur satzungswidrig ist, sondern auch eine gewisse Portion Respektlosigkeit gegenüber dem künftigen VR birgt, wollen sie also erst abwarten wer sie künftig kontrollieren soll, und dann erst festlegen ob und für was sie weiterhin zur Verfügung stehen oder nicht.
Damit macht man aus der Wahl zum VR wieder das was man eigentlich vermeiden wollte. Nämlich eine VR-Wahl als Stellvertreterwahl für das dann präferierte Präsidium.

Das nur um den Sachverhalt mal so festzuhalten.
Jeder kann dann darüber denken was er will.

So leid es mir tut, aber ich befürchte, dass Harie die Herren Waggershauser, Schneider und Bay in ihrer Gerissenheit doch ein wenig überschätzt. Ich denke, der TOP 16 ist schlicht und einfach einmal mehr nur das Ergebnis einer undurchdachten, oft erprobten Plan- und Ahnungslosigkeit. Ich freue mich daher schon wie Schnitzel auf TOP 3. Hier werden wir sehr bald erkennen, ob die Versammlung in ‚Abnicklaune‘ ist, oder ob zukünftig vielleicht doch eine etwas rigidere Auslegung der Satzung gewünscht ist.

… damit hast du die Vorgehensweise (auch der letzten Jahre) mit wenigen Worten beinahe komplett zusammengefasst.

Wir sollen Beiträge zahlen, Fanartikel kaufen, überteuerte Eintrittskarten für katastrophalen Hinterhof-Kick kaufen, und wenn jemand ‚üüüüüüüüüüüüüüüüüüüü‘ macht, in Begeisterung ausbrechen. Ansonsten: Maul halten.

Das wird sich so schnell nicht ändern.

Den Punkt 3 der Tagesordnung, den Kai angesprochen hat (Genehmigung der Tagesordnung), wird man durchwinken, weil die meisten Leute das für eine reine Formalie halten. Interessanter wird Punkt 10 (Entlastung von 3 Präsidien). Je länger allerdings darüber diskutiert wird, um so eiliger wird man die VR-Wahl (13) und die Anträge (14) ‚durch‘ haben wollen. Um 15 Uhr ist eh Schluss, da um 17 Uhr der Nachtflohmarkt (mit Live-Musik, also Bühnen-Aufbau) anberaumt ist.

Also da wird sich schon noch was ändern an der Tagesordnung.
Ich denke der Strahlenkatarakt spielt auf den Antrag vom Schmidbauer an.

S. Schneider bzw. Bay hatte in der PK in Bodenmais am. 26.06.2015 auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, über den Zeitpunkt der kommenden MV in der heutigen Funktion im Präsidium zu verbleiben sinngemäß geantwortet: Wir haben ja bereits einen 60 Std. Job, der uns voll ausfüllt … Das lassen wir auf uns zukommen … Und das hängt auch von der Zusammensetzung des Verwaltungsrat ab …

[url]http://www.tz.de/sport/1860-muenchen/wir-muessen-zusammenarbeiten-aber-sind-profis-tz-5174632.html[/url] (Ich schaue mir diese jedoch nicht noch einmal an.)

[list][*]Ich beantrage einen zusätzlichen [Tagungsordnungs-] Punkt ‚Aussprache zum Bericht des Präsidiums der vergangenen zwei Jahre‘. [Er …] soll sofort nach dem Bericht des Präsidiums […] auf der Tagesordnung erscheinen, um hier zeitnah […] diskutieren zu können.[/list]
Das unter Punkt 14 (von 18) als 12. Antrag (von 14) anzusetzen, ist zumindest ein Indiz dafür, dass die Aktionskette ‚lesen - verstehen - handeln‘ noch geübt werden muss.

Wie oben schon gesagt, wird die Zeit sehr knapp wegen der Abendveranstaltung in der Halle. Vielleicht wäre es sinnvoll, einige der Anträge auf der demnächst anstehenden außerordentlichen MV zu behandeln oder zu vertiefen.

[size=8]Als kleine Illustration hier eine Übersicht über die Anträge:[list=1][]insgesamt 10 Änderungsanträge zur Satzung (7 Beer, 2* Königsberg, 1* Rauh); die meisten davon betreffen genauere Formulierungen bestehender Paragraphen, andere werden wohl länger zu diskutieren sein[]Antrag Hillmer - Arena-Auszug[]Antrag Schmidtbauer - Aussprache zum Bericht des Präsidiums der vergangenen zwei Jahre[]Antrag Winchen - Bericht des Seniorenvertreters[]Antrag Lichtenauer - Beschluss zur Satzungsänderung zur Demokratisierung von Vorstandswahlen (Auftrag zur Formulierung nebst späterer Abstimmung): Modalitäten der Vorstandswahl (Vorschlagsrecht durch Mitglieder, mehrere Kandidaten pro Vorstandsamt ermöglichen)[/list][/size]

Wo steht das mit der Abendveranstaltung?

Aua, da hab ich mich vertan - google hat auf die Anftage ‚Tonhalle 12.7.‘ einen September-Termin ausgespuckt, und ich hab nicht aufgepasst.

Ich ändere das oben.

ist eigentlich schon bekannt, wer versammlungsleitung ist? wird wohl auch auf die ziemlich ankommen.
das mit dem flohmarkt wusste ich noch gar nicht, ich sehe nicht, wie diese versammlung so flix über die bühne gehen soll

[align=JUSTIFY]Schmidbauers Antrag zur Aussprache zum Bericht des Präsidiums der vergangenen 2 Jahre macht so keinen Sinn mehr. Denn das Interimspräsidium könnte ja allenfalls nur mittels zumeist rudimentären Protokollen zu den Präsidiumssitzungen berichten, da das alte Präsidium ja bereits geschlossen zurückgetreten ist. Somit wäre es Aufgabe des Vorsitzenden des Kontrollgremiums aus diesem Zeitraum im Rahmen seines Berichts zu informieren. Der ist aber nun Interimspräsident. Stellt sich nun die Frage wer berichtet: S. Schneider als ehemaliger Verwaltungsratsboss oder Waggershauser als neuer. Eine typische Löwensituation.

Egal: Und so könnte uns nun berichtet werden, dass das Kontrollgremium ja nicht geschäftsführend tätig war. Und dass nicht alle vom Präsidium vorgelegten Beschlussvorlagen wohl im nachhinein gesehen den wirklichen, zur Entscheidung erforderlichen Sachverhalt wiedergegeben haben. Und Fußballexperten und Hellseher seien die Mitglieder der Überwachungsinstanz ja nun auch nicht. Insofern könne das Kontrollgremien auch keine Mitschuld z.B. am sportlichen Ergebnis der KGaA treffen.

Dann sollte jedoch die entscheidende Frage zum alten Präsidium gestellt werden. Wenn schon im Kontrollrat keine Profifußballexperten sitzen, wieso hat man dann ein Präsidium mit derartigen Kandidaten ([url]Verwaltungsrat des TSV 1860 München schlägt Präsidium vor - FuPa) vorgeschlagen bzw. bestellt? Ohne offizielle Angaben von Berufsbezeichnungen und lt. eigener Aussage ohne erforderliche Kenntnisse zum Bundesliga-Fußball? Das sodann zusammen mit Ismaik das bekannt erfolglose Führungspersonal in der KGaA installierte.

Dann wird sehr wahrscheinlich erklärt, dass keine (noch) besseren Kandidaten zur Verfügung standen, mit den Schultern gezuckt und erneut daraufhin verwiesen, dass man eben nicht Hellseher sei. Ende der Aussprache. S. Schneider weiss, wie so etwas geht.

Was der TSV 1860 München e.V. benötigt, dürfte klar sein. Aber welcher Kandidat für den Verwaltungsrat erfüllt wenigstens in etwa diese Anforderungen?
[/align]

Auch dazu finde ich nichts auf der Tagesordnung.

[size=8][color=#666666]

Siehe oben - ich hab mich da vertan und leichtfertig ein Google-Ergebnis übernommen, ohne zu realisieren, dass der Termin am 12.9. ist (nicht am 12.7.). Laut Programm ist an diesem Tag in der Tonhalle kein anderer Termin.[/color][/size]

Immerhin sind die Alt-Vorstände noch Vereinsmitglieder und wollen in TOP 10 entlastet werden. Dazu sollte man eigentlich schon Informationen haben; Entlastung ist nicht nur eine Formalie und sollte nicht nach dem Blankoscheck-Verfahren ablaufen.

???

Es geht darum, dass es keinen Bericht des Präsidiums der vergangenen 2 Jahre geben wird, da es bereits zurückgetreten ist. Insofern kann es dazu auch keine Aussprache geben. Folglich macht der Schmidbauer Antrag so keinen Sinn mehr.

Zur Entlastung des Präsidiums muss nun ein Bericht zum Wirken des Präsidiums vom Verwaltungsrat der vergangenen 2 Jahre kommen

Korrektur.
Vom Waggershauser hab ich nix gesagt.
Der ist VR und damit nicht zuständig für die Abhaltung der MV nebst Wahlen, sowie die Tagesordnung.

Da muss ich widersprechen.
Den Bericht muss das Präsidium ablegen, nicht der Verwaltungsrat.
Allein dass das Präsidium zurückgetreten ist, sagt nicht automatisch dass es keinen Bericht geben wird.
Im Gegenteil: Ohne hat das alte Präsidium keinen Anspruch auf Entlastung.(So ein Vorstand hat ja auch Rechte nicht nur Pflichten)

Jedes Mitglied des Vorstandes hat auch das Recht seinen eigenen Bericht, über seine Tätigkeit abzugeben.
Weil auch eine Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes durch Beschluss in der MV möglich ist wenn das nicht bereits in der Satzung so festgehalten ist. Nicht alle Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig gewesen sein. Dafür gibt’s zum Beispiel Protokolle um das nachvollziehen zu können.

Die Entlastung selbst hat keine generelle Wirkung. Sondern nur auf die in der MV bekannten Sachverhalte und Tatbestände.
Kommen in der Folge neue zu Tage, die im Bericht verschwiegen wurden und von denen die Mitglieder auch so nicht wissen konnten, so gilt die Entlastung für diese Sachverhalte nicht. Daraus ergibt sich auch, dass es ohne Bericht keine ausreichende Informationen gibt, die eine Entlastung, selbst wenn es sie geben würde auch wirksam werden lässt. Alles wäre im Nachhinein wieder für den Verein greifbar.

Es wäre daher dringend anzuraten, dass anwesende Ex-Vorstände, wenn schon nicht insgesamt, so zumindest über ihre eigene Tätigkeit in diesem Zeitraum berichten um evtl. eine Einzelentlastung zu bekommen für die Dinge für die SIE verantwortlich gezeichnet haben.

Da sind wir wieder bei der Aussprache die dann auch genutzt werden kann einen Antrag auf Einzelentlastung sowohl zu Personen als auch zu Sachverhalten und für bestimmte Zeiträume zu stellen.