Ex Spieler & Funktionäre von Sechzig München

Allein wenn ich den Namen nur lese - :face_vomiting::face_vomiting::face_vomiting::face_vomiting:

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Da kann man die Burghauser nur Beglückwünschen.

Wieso eigentlich?

Was macht die Benders zu guten Trainern? Hab auch noch nirgends drüber gelesen das sie bei namenhaften Trainern mal hospitiert haben.

Nur beim DFB gewesen, nie bei anderen Vereinen mal gearbeitet, bin echt gespannt.

Lars Bender ist 35 und die Regionalliga eine Amateurliga. Für mich passt das und mit Wolfgang Schellenberg hat er auch einen guten Vorgesetzten.

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Da kommt schon vieles samm, woraus sich hoffnungen auf ne gute trainerlaufbahn speisen. herausragende Bundesligakarrieren, defensiv-zentrale mittelfeldspieler mit hoher spielintelligenz und führungsstark, beide jeweils lange Kapitän oder Vizekapitän.
Lars in Burghausen unter Schellenberg ist schon ein starkes signal. Möchten die doch nochmal in die 3. Liga zurück?

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War der nicht immer nur RV in Leverkusen, aber muss sagen mir sind die beiden leider immer nur aufgefallen mit ihren Verletzungen :smiley:

warum nicht? in der RL Bayern drängen sie ja nicht grad mit Gewalt in die 3. Liga; hat doch eine ganze Reihe gar nicht erst mal die Unterlagen eingereicht (wenn ich mich noch richtig erinnere)

Man muss hier unterscheiden. Ein GF ist keine normale Führungskraft.
Es sind hier zwei Dinge getrennt zu behandeln.
Zum Einen die Organschaft als Geschäftsführer, also die Abberufung als solcher.
Zum Anderen der Anstellungsvertrag der auch nach der Abberufung zunächst bestehen bleibt.
Dieser unterliegt dann dem Arbeitsrecht.
Hier gibt es zunächst auch wieder einen unterschied zwischen Führungskraft und gewöhnlicher Angestellter. Und da ist es dann so, dass der ehemalige GF als Führingskraft keinen Kündigungsschutz hat und grundlos mit Frist gekündigt werden kann.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn es zu sehr schweren Verfehlungen gekommen ist, die eine Weiterbeschäftigung für den Argbeitgeber nciht mehr zumutbar machen.
Soweit mal zum Grundsatz.

Im Fall von Mueller können wohl mehrere kleinere Dinge zusammenkommen, aber der ausschlaggebende Punkt hängt wohl direkt mit der drohenden Insolvenz zusammen. Diese steht ja in deutlichem zeitlichem Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Abberufung und Kündigung. Man kann also mal davon ausgehen, dass hier ein so gravierender Fehler gemacht wurde, der dann in der Summe dazu geführt hat die Zusammenarbeit sofort zu beenden, weil unzumutbar.

Aber mit Rufschädigung und Schadenersatz hat das erstmal nix zu tun. Das wäre dann der Fall, wenn der Arbeitgeber im Nachgang Anschuldigungen und Unterstellungen in der Öffentlichkeit preisgeben würde, bevor eine mögliche gerichtliche Festetllung über die Rechtmäßigkeit gefällt wurde. Und selbst dann ist es in der Regel so, dass außerhalb der Gerichtsverhandlung über interne Vorgänge Stillschweigen zu bewahren ist. Übrigens in der Regel auch fester Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrags.

Aber was genau die Gründe waren wird sich ja morgen zeigen und sicher zeitnah in den diversen Medien nachzulesen sein. Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht sind ja öffentlich.

Ja, bis spätestens 2030.
Dabei hatten sie ja eigentlich zur Saison 2017/18 auf „Feierabendfußball“ umgestellt…

Selbst bei „wasserdicht“ kommst du nicht ohne Kosten raus. Da ist viel schief gelaufen die letzten Jahre, beim Schutz dieser hoch bist höchst bezahlten Arbeitnehmer.

Wenn es parallel zu keiner strafrechtlichen Verurteilung bzw zumindest zu einem Verfahren kam, kenn ich keinen GF/CxO, der in Deutschland da ohne Abstandszahlung gehen musste.

Muss man nicht mögen, ist leider so.

Wo ich zu 100% bei dir bin, was da in den 2 Monaten zwischen Verlängerung und Kündigung passiert ist, das wäre sehr interessant.

Aus diesem Grund hatte ich auch die Buchstabenfolge „mglw.“ dort eingefügt. Um genau das zu vermeiden, ist ja bisher zu den Gründen auch nichts an die Öffentlichkeit gelangt, es wird nur an jeder Ecke wild rumspekuliert.

Auch ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag ist man schon von Gesetz wegen bzgl. Interna zu einer gewissen Verschwiegenheit verpflichtet (Nebenpflicht des des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis sowie GeschGehG). Damit is es implizit Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages und nicht in der Regel (Edit: wobei unter Juristen wohl umstritten ist, ob diese implizite Regelung auch nach Vertragsende noch gültig ist. Ich hab gefunden, dass das BAG dem recht enge Grenzen setzt, die Geheinisse müssten recht konkret benannt werden).

So, genügend Korinthen zurückgekackt :grin:

Oje, noch ein Konkurrent mehr um den angestrebten Platz 2 in Bayern …

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Gehört auch zum RIP, aber hier passt es m. E. nach noch besser …

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Hoffentlich bleibt er mal längere Zeit unverletzt, würde ich ihm gönnen

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Knöferl wechselt von Türülü in die Landesliga zum TSV Dachau. Er ist erst 21 Jahre alt, aber ob der wieder hochkommt :shushing_face: :shushing_face:

Mit 21 geht noch alles Mögliche. Nur müsste er jetzt langsam wirklich mal nen Lauf bekommen…

Der Zug ist glaub abgefahren, sollte jetzt lieber Fussball als Hobby sehen.

Owusu von Toronto nach Montreal, tm-wert 2 millionen…

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