Gute Nachricht, danke für die Info. Auf die genaue Urteilsverkündung und Begründung bin ich auch mal gespannt.
Dann dürfte ich ja im Umkehrschluss jedes geschütze Markenlogo kombiniert mit Wörtern, die meine Meinung wiedergeben, kombinieren und es unter die Meinungsfreiheit stellen?
zu 2. Diese Darstellung stelll eine Meinungsäußerung dar und keine Beleidigung.
Auch hier ist das Logo des TSV1860 als bildlicher Teil der Meinungsäußerung zu verstehen…
Es wird einfach nur bildlich dargestellt, dass der Träger/die Trägerin z.B. des Shirts, Buttons oder Plakates nicht mit dem Engagement Hasan Ismaiks beim TSV 1860 einverstanden ist.
Z.B: https://www.amazon.de/merkel-Aufkleber-Merchandiseprodukte/s?k=merkel&rh=n%3A83134031
Durch das zurückziehen der negativen Feststellungsklage heißt das aber auch, dass Ulla Hoppen (oder wurde Stephanie Dilba verklagt?) die 2000€ Anwaltsgebühr + eigene Anwalts-, Gerichtskosten zahlen muss, oder?
Im Wochenanzeiger stand sinngemäß, dass Nicolei Walch daraufhin(…auf Feststellung des Gerichts, dass die negative Feststellung nicht greifen kann…) die negative Feststellungsklage seiner Mandantin zurückzog, was soviel heißen würde, wie, das die Feststellungsklage der Merch GmbH rechtmäßig wäre und somit mind. 2000€ Anwaltskosten der Partei Merchendising.
Wenn die LFGR nichts zahlen müssen, um so besser. Dann ists ja wirklich ein perfektes Woende bisher!
Wir haben nichts zurücknehmen müssen. Die Gegenseite hat Antrag auf Auskunft/Schadensersatz zurückgenommen weil sie vorab nicht verstanden haben, dass ein solcher Anspruch einem Lizenznehmer per se und unabhängig von allem anderen, nie zusteht. Es gibt dafür schlichtweg keine Anspruchsgrundlage. Der Wochenanzeiger hatte (in dem insgesamt natürlich klasse Artikel) u.a. da etwas durcheinandergebracht. Die ganzen prozessualen Dinge in dem Fall sind selbst für Juristen sehr schwer zu verstehen. So war z.B. auch das Prozessverhalten der Gegenseite nicht vollständig nachvollziehbar. Ausgehend von der mündlichen Verhandlung war für uns alles vollumfänglich erfolgreich. Kosten werden nicht hängenbleiben.
Wann lernt der Ismaik denn endlich dass er nur Amateurberater, auch juristische, hat. Sind das die gleichen, mit denen er gegen die Arenaverträge vorgehen wollte? LOL
@nicwest: Bedeutet das, dass der Herr Power und die GmbH auch unabhängig von diesem konkreten Fall eigentlich keine Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung des Logos etc. haben? Dann müsste die Abmahnerei ja aufhören.