Fanartikel bzw. Merchandise GmbH

Gute Nachricht, danke für die Info. Auf die genaue Urteilsverkündung und Begründung bin ich auch mal gespannt.

Dann dürfte ich ja im Umkehrschluss jedes geschütze Markenlogo kombiniert mit Wörtern, die meine Meinung wiedergeben, kombinieren und es unter die Meinungsfreiheit stellen?

Ich denke es geht hier um 2 Sachverhalte.

  1. Verwendung des geschützen Wappens des TSV 1860 im LFGR Logo.
  2. Das durchgestrichene Konterfei Hasans auf einem T-Shirt.

zu. 1. Dabei handelt es sich um die Darstellung der Identifikation der Personen bei den Löwenfans-gegen-Rechts als Fans des TSV 1860 München weshalb die Darstellung wie das auch bei anderen Clubs z.B. St. Pauli-Fans gegen Recht oder H96 Fans gegen Rassismus der Fall ist. Oder eben auch Fanclubs des TSV 1860 München.
Z.B:
https://www.amazon.de/St-Pauli-Gegen-Rechts-Aufkleber/dp/B00PCG4Z2Q
http://hannovergegennazis.blogsport.de/2015/02/25/hannover-96-spendet-10-000-e-gegen-rassismus/

zu 2. Diese Darstellung stelll eine Meinungsäußerung dar und keine Beleidigung.
Auch hier ist das Logo des TSV1860 als bildlicher Teil der Meinungsäußerung zu verstehen…
Es wird einfach nur bildlich dargestellt, dass der Träger/die Trägerin z.B. des Shirts, Buttons oder Plakates nicht mit dem Engagement Hasan Ismaiks beim TSV 1860 einverstanden ist.
Z.B:
https://www.amazon.de/merkel-Aufkleber-Merchandiseprodukte/s?k=merkel&rh=n%3A83134031

[url]https://www.wochenanzeiger.de/article/223860.html[/url]

„We need a new Rechtsprechung!“

Und wenn wir schon dabei sind, da sind lauter menschenverachtende Rassisten am Werk! elf 1 !

Durch das zurückziehen der negativen Feststellungsklage heißt das aber auch, dass Ulla Hoppen (oder wurde Stephanie Dilba verklagt?) die 2000€ Anwaltsgebühr + eigene Anwalts-, Gerichtskosten zahlen muss, oder?

Es wurde nichts zurückgezogen. Die Kosten muss die Merchandising GmbH übernehmen.

Bin mir gerade unsicher über was ich mich mehr freue, das weiterkommen im Toto-Pokal, oder das dieser Fall von der richtigen Seite gewonnen wurde ;D

Im Wochenanzeiger stand sinngemäß, dass Nicolei Walch daraufhin(…auf Feststellung des Gerichts, dass die negative Feststellung nicht greifen kann…) die negative Feststellungsklage seiner Mandantin zurückzog, was soviel heißen würde, wie, das die Feststellungsklage der Merch GmbH rechtmäßig wäre und somit mind. 2000€ Anwaltskosten der Partei Merchendising.

Wenn die LFGR nichts zahlen müssen, um so besser. Dann ists ja wirklich ein perfektes Woende bisher!

Das lese ich da so nicht raus.

In jedem Fall muss die Merchandising GmbH zahlen.

Wir haben nichts zurücknehmen müssen. Die Gegenseite hat Antrag auf Auskunft/Schadensersatz zurückgenommen weil sie vorab nicht verstanden haben, dass ein solcher Anspruch einem Lizenznehmer per se und unabhängig von allem anderen, nie zusteht. Es gibt dafür schlichtweg keine Anspruchsgrundlage. Der Wochenanzeiger hatte (in dem insgesamt natürlich klasse Artikel) u.a. da etwas durcheinandergebracht. Die ganzen prozessualen Dinge in dem Fall sind selbst für Juristen sehr schwer zu verstehen. So war z.B. auch das Prozessverhalten der Gegenseite nicht vollständig nachvollziehbar. Ausgehend von der mündlichen Verhandlung war für uns alles vollumfänglich erfolgreich. Kosten werden nicht hängenbleiben.

Top! Danke für die Info.

Na super! Herzlichen Glückwunsch und Danke für die Info aus erster Hand!

Greit mi richtig.

Und ich ziehe meinen Hut vor den LFGR.
Auch sie sind echte Kämpfer mit viel Mut und Idealismus gegen einen skrupellosen, übermächtigen Gegner.

Geiles Wochenende; echt; genießen wirs!

Des is ja nix Neues

Das Verhalten jener Seite ist generell nicht nachvollziehbar.

Wahrscheinlich sind wir Alle nur zu blöd, um das Teuflisch-Geniale an deren Wirken tatsächlich zu begreifen…:)

Wann lernt der Ismaik denn endlich dass er nur Amateurberater, auch juristische, hat. Sind das die gleichen, mit denen er gegen die Arenaverträge vorgehen wollte? LOL

Das wirds wohl sein.

@nicwest: Bedeutet das, dass der Herr Power und die GmbH auch unabhängig von diesem konkreten Fall eigentlich keine Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung des Logos etc. haben? Dann müsste die Abmahnerei ja aufhören.