Die kümmert sich lieber um Volleyball in herrsching oder den roten basketball.
Wobei inch der sz eins zu gute halte: bei Doping und den Machenschaften von Fifa etc ist die sz gut dabei.
Sehr traurig, was die TSV 1860 Merchandising GmbH da macht und unserem TSV nicht würdig. Ich habe gleich mal sämtliche E-Mail Newsletter etc. abbestellt.
Ich hoffe doch sehr, dass (zumindest die Münchner) Medien das Thema aufarbeiten und darüber berichten!!
Was soll die SZ helfen, wenn schon die eigene KGaA angeblich inzwischen die Seiten gewechselt hat. Sollte das jedenfalls stimmen, kann sich M.S durchaus in die Reihe der div. Söhne bestimmter Mütter einreihen. Ps Mir ist die Zuordnung im 60er Dreisatz zwischen e.V - KGaA - Merchandising GmbH durchaus bewusst.
Wenn das mit M.S. stimmt, und so wie er sich zuletzt immer mehr der HAM-db24-Linie angeschlossen hat zweifle ich nicht daran, wird es noch spannend bei dessen Stellennachbesetzung werden.
Man kann nur hoffen dass sich vielleicht Präsidium und Trainer kurzschließen um ein neuen 50+1 GF zu installieren. Denn Köllner ist momentan die einzige Integratonsfigur und m.E. auch der Grund warum das „Gorenzeln“ aufgehört hat.
Das ist leider nichts Neues. MS war, obwohl mit 50+1 vom e.V. eingesetzt und obwohl von Ismaik öffentlich mehrmals gedemütigt, dem Druck Ismaiks und seiner Vasallen nicht gewachsen und ist eingeknickt. An sich ein Unding, aber auch das ist mit dem nächsten Juni Geschichte. Ich würde mir wünschen, dass der e.V. mit 50+1 einen starken Mann installiert, der sich nicht von Power, Isamik, Griss oder Saki auf der Nase rumtanzen lässt.
Ansonsten zum Thema Merchandising: ein Power dort als Boss, macht es hier vielen leicht, bei diesem Typen nicht einzukaufen. Das dieser Typ überhaupt noch im Umfeld von 60 tätig ist, ist auch aus der Rubrik Wahnsinn. Derjenige dessen Chef von Rassismus und Diskriminierung spricht, verklagt die LFGR. So etwas kann man sich nicht mal ausdenken…
Die Frage ist doch, ob er mit seiner angeblichen Zusage zur Klageberechtigung überhaupt den Weg geebnet hat zur jetzt erfolgten Berufung. Und dann springt eben die Empörung über die so böse Merchandising GmbH viel zu kurz.
Es ist schon zu unterscheiden zwischen der Feststellung der Klageberechtigung und dem Auftrag zur Klageerhebung.
Allein schon deshalb, weil das auch die Frage nach der Kosteverteilung beantwortet.
Bei Markenrechtsfragen sind alle 3 Parteien, also e.V., KGaA und Merchandising GmbH berechtigt auch die Rechte der jeweils anderen Partei juristisch behandeln zu lassen. Allerdings dann jeweils auf eigene Kosten.
Also selbst wenn die Merchandising GmbH hier im Interesse der KGaA handelt, weil es nicht um Fanartikel sondern das Logo an sich geht, darf sie das.
Darf die Kosten dafür aber dann nicht der KGaA in Rechnung stellen weil sie eigenständig und nicht im Auftrag der KGaA handelt.
Haben wir ja eh beide nicht. Trotzdem ging es mir um etwas anderes. Wenn der Klagende (Merch) kein Interesse des Geschädigten (KGaA) an einer Verfolgung darlegen kann, wird sich jeder Richter fragen, was er mit dem Streithammel machen soll. Wenn der/die Geschädigte dem Klagenden dieses Interesse bestätigt, sieht es vielleicht ganz anders aus. Darum ging es mir bei meinem Beitrag. Die Kosten waren mir da eigentlich egal.
Nun ist es aber so dass Scharold ein Interesse darlegen muss. Weil als GF der KGaA ist er nur den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und nicht einer persönlichen Empfindung. Und als solcher kann er nicht sagen dass es ihm wurscht is ob das Logo verwendet wird oder nicht.
Aber das ist halt wieder mal typisch 60.
Warum wurde die Verwendung für die LFGR nicht schon lange geregelt? Man hatte auch hier ewigst Zeit dazu.
Aber da war wieder alles wichtiges als sowas zu regeln,. Dann hätt ma das Gschiss jetzt gar ned. Das is a formloses Schreiben von 1 Seite mit der Genehmigung zur Verwendung im Logo der LFGR. Mit Lizenzgebührbefreiung für die Einnahmeerzielung in bestimmter Höhe ausschließlich zur Finanzierung von Aktionen. Dann is der Kas bissn.
Auch dazu brauchst kein Jurastudium sondern einfach mal den gesunden Menschenverstand und überhaupt ein Interesse der GF am großen Ganzen.
Aber da kannst Dir den Mund gfransert reden. Erst wenn dann einer kommt und mal neihaut dann is das Gschrei wieder groß. Logos werden nicht umsonst geschützt und mit teils riesen Aufwand die Verwendung überwacht.
Ob der Power das jetzt aus persönlichen Motiven macht oder ned, ist erst mal sekundär. De Fehler liegt darin dass keine Regelung zur Verwendung vorlag beim Verkauf der Anteile und auch seither sich keiner darum gschissen hat.
Genau genommen hätten das was der Power jetzt gemacht hat die GFs der Merchandising GmbH und KGaA vor ihm schon längst machen müssen.
Jetzt kann Scharold nur zustimmen. Das zu Verhindern hat er im Vorfeld versäumt.
Dass da in der Vergangenheit gepennt wurde, keine Frage, das ist ja eine Spezialität bei 60. Aber was hindert Scharold daran, jetzt dieses formlose Schreiben zu verfassen?
Du schreibst es ja selbst: Das zu verhindern hat er versäumt. Wer ist jetzt er? Ja wohl der, der zuständig ist. Also M.S. Die Causa ist ja nicht vom Himmel gefallen, und selbst zwischen ersten Urteil und jetzt hätte man das lösen können. Ich gehe sogar soweit, dass er es immer noch könnte, da der KGaA kein Schaden entstanden ist. Es wird halt bequemer sein, das so zu argumentieren, als sich mit der Axt anzulegen.