Ich finde es peinlich, dass da keine Aussage vonseiten der KgaA kommt, dass die LFGR ein wichtiger Bestandteil der Fankultur sind und mit ihrem Einsatz gegen Rechtsextemismus zu 100% die Werte der Löwen vertreten und das Logo seit Jahrzehnten verwenden.
Ich finde es garnicht so schlecht, dass Scharold im Sommer geht.
Derjenige der ein geschütztes Logo verwenden will ist doch erst mal derjenige der in der Pflicht ist sich diese Verwendung genehmigen zu lassen.
An diesem Grundsatz sollte es eigentlich ja nix zu rütteln geben oder?
Und da muss dann auch die Frage erlaubt sein: Haben die LFGR das gemacht und wenn Nein warum nicht?
Aufgabe Scharolds und die seiner Vorgänger wäre es gewesen diese Nutzung anzumahnen, wenn damit Merchandisingartikel versehen und Einnahmen erzielt werden. Muss ja nicht über Anwälte sein.
Scharold muss das Interesse der KGaA im Grunde bejahen. Das steht aus meiner Sicht aber nicht im Widerspruch dazu das Engagement der LFGR zu würdigen.
Als Richter würde ich hier zwar das Engagement der LFGR zur Kenntnis nehmen, aber die Genehmigungspflicht zur Nutzung eines geschützten Logos bleibt ja trotzdem als Sachverhalt im Raum.
Allerdings würde sich mir da in der Sache eine ganz andere Frage stellen.
Und zwar ob das 1860-Wappen hier überhaupt eigenständig betrachtet werden kann?
Denn das ist ja nur ein Teil des Gesamtgebildes des LFGR-Logos das lediglich zum Ausdruck bringen soll, dass dahinter Fans des TSV 1860 stehen.
So wird das gleiche Logo „Faust gegen Hakenkreuz und Vereinswappen“ zum Beispiel auch von den Fans des FC St. Pauli, Hanover96, Fortuna Düsseldorf oder Eintracht Braunschweig verwendet. Abgewandelt auch von S04-Fans Fuß gegen Hakenkreuz und Vereinslogo.
Eine für das Ansehen des Vereins nachteilige Verwendung des Logos innerhalb des LFGR-Logos kann man ja auch eher nicht erkennen, so dass ich auch hier keinen Grund für eine unangemessene Verwendung sehen würde.
Ich würde daher eine solche Klage abweisen. Allerdings mit der Empfehlung sich die Verwendung für die Zukunft trotzdem genehmigen zu lassen, um hier Rechtssicherheit zu erlangen.
Die lfgr gibt es ja nicht erst seit gestern und das „Logo“ ist auch schon etwas länger in Umlauf. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, gab es in den letzten 20 Jahren auch verschiedene Gespräche der lfgr mit den diversen Entscheidungsträgern bei KGaA und e.V. zu diesem Thema, und niemand hätte jemals etwas gegen die Verwendung des Vereinswappens durch die lfgr. Aber sicher, man hat halt nie was schriftlich gemacht. Das könnte man vor der langjährigen gelebten Praxis aber sicher leicht nachholen. Zumindest, wenn es wirklich um das Thema Markenrechte gehen würde.
Ist alles nicht ganz richtig.
Ein Beitrag von Friedhofstribüne geht hinsichtlich eines Teils der Problematik aber in die richtige Richtung. Ich schreibe in den nächsten Tagen mal ausführlich.
PS: DieTSV 1860 Merchandising GmbH hat die Verwendung des LFGR-Logos nie abgemahnt. Vielmehr hat sie diese als Klage in einen laufenden Prozess eingeführt, mutmaßlich um bessere Chancen auf ein zumindest teilweises Obsiegen zu haben.
Auch wenn es hier nur eine Randnotiz ist:
Leider verbreitet auch dieser Artikel wieder das Märchen der Kreditgeber wäre bei seinem Einstieg nicht mit der 50+1 Regel vertraut gewesen.
Das ist nachweislich nicht der Fall. Die Regel war ihm sehr wohl bekannt, und er hatte von Anfang an vor sie zu kippen und/oder zu unterlaufen, und somit gegen den Kooperationsvertrag zu verstoßen.
Aber wie gesagt, nur eine Randnotiz. Ansonsten ist der Artikel gut und richtig.
Einige Abschnitte sind ganz schlüssig. Auch die allgemeine Richtung passt natürlich. Sonst ist es leider etwas schlampig recherchiert. Wie kommt er z.B. drauf, dass der Verein gegen die KGaA kämpft? Alles natürlich immer unter der Prämisse, dass es für Außenstehende nahezu unmöglich ist den Wahnsinn im Innenverhältnis der Löwen zu verstehen.