blau-weiße Gesichtsmake mit Stick (1860 Retrologo)
verkaufen, wird sich halt der Fc Schlacke oder Hoffenheim den Rest der Charge geschnappt haben.
blau-weiße Gesichtsmake mit Stick (1899 Retrologo)
blau-weiße Gesichtsmake mit Stick (S04 Retrologo)
So einfach ist das alles nicht zwischen Muckibude, Fans verklagen und Mitarbeiter triezen.
ps
Nachdem ich mich über den farblichen Fauxpas ganz trefflich amüsiert habe, ist mir jetzt noch aufgefallen, dass sie sogar zu blöd sind Gesichtsmaske richtig zu schreiben.
Mal vorne weg, ich kaufe aus bekannten Gründen schon seit Jahren nichts mehr im Fanshop.
Heute erzählte mir ein Ex Arbeitskollege das er gestern in der Orlandostr. war und für seinen Enkel eine Fahne kaufte. Er fragte die Verkäuferin ob es auch verschiedene Größen gibt. Sie sagte Nein sind alle gleich groß. Natürlich gab es verschiedene Größen als er sie dann raus suchte.
Dann fragte er noch, wann es den Mundschutz gibt. Darauf kam keine Ahnung. Aber um 17 Uhr wurde es gestern auf Facebook verkündet.
Insgesamt hatte man den Eindruck, dass sie keinerlei Interesse hatte ob da was gekauft wird oder nicht. Die Außendarstellung nervt mich einfach.
Soll er sich doch mal um so einen Scheiß kümmern der Power Toni vor er wieder einen verklagt!!!
Das hat etwas mit der Motivation der Mitarbeiter zu tun. Die hängt vom menschlichen Umgang innerhalb einer Firma und vom Gehalt ab. Von allem, was man so hört, gibt es da von Seiten Powers Defizite.
Ich glaube auch, dass es viele Fans gibt, die zwar HI kennen, aber weniger über den Power Done und seinen Job wissen. Also kaufen die halt im Fanshop ein. Es gibt auch viele, die weder im LF noch beim Hetzer mitlesen, ich kenn da selbst einige. Mei, die interessieren sich halt nicht so sehr über das ganze Drumherumgedöns, zum Teil kann ich das sogar gut verstehn.
Manchmal verstehe ich diese Leute nicht nur, ich beneide sie geradezu. Manchmal verfluche ich diesen unseligen Tag im Oktober 2006, an dem sich der damals vereinspolitisch völlig unbedarfte GrasOber im LF angemeldet hat, und an diesem Tag noch nicht ahnen konnte dass es mit dem einfach-nur-zum-Fußball-gehen bald vorbei sein würde.
Eigentlich würde ich auch ganz gern mal wieder einfach nur das Spiel und die Rivalität auf den Rängen genießen, und vor und nach dem Spiel über Schiedsrichterentscheidungen und die Aufstellung diskutieren, statt über KGaAs, GF GmbHs, Kooperationsverträge und Mördschendais GmbHs.
Leider ist dieser Zug für mich schon lange abgefahren, aber in ruhigeren Momenten verstehe ich alle die sagen „is doch nur Fußball, was interessiert mich der ganze Schmarrn außenrum“ durchaus. Und in ganz ruhigen Momenten beneide ich die sogar. Meistens möchte ich sie aber immer noch auf den Mond schießen oder alternativ in der Säbener Str. abgeben…
Also wie man als Geschäftsführer eines Unternehmens für 3 Monate verhindert sein kann, ist mir schleierhaft. Wohin der Anwalt in den Urlaub fährt, will ich auch wissen, ich könnte das durchaus gebrauchen…
Solange Du nur Mengen verkaufst, die eindeutig dem privaten Bereich zuzuordnen sind, darfst Du das natürlich verkaufen. Dich kann ja auch VW nicht wegen Verletzung der Markenrechte verklagen, wenn Du Deinen gebrauchten VW verkaufst. (Verklagen können Sie Dich natürlich schon, nur ohne Aussicht auf Erfolg) Wenn Du natürlich 5 VW’s im Monat verkaufst, dürfte das aber ganz anders aussehen. Ebenso wenn Du einen Lada als VW verkaufst, weil Du ein VW Emblem vom Schrottplatz vorne auf den Kühler montiert hast.
Das „Problem“, bzw der juristische Aufhänger, im jüngsten Fall war nicht die angebotene Stückzahl, sondern dass es sich nicht um offiziell lizenzierte Artikel gehandelt hat. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben wurden also nicht 5 Autos verkauft, sondern nur eins (bzw zwei). Das waren aber Fiats mit aufgeklebtem VW Logo, da würde VW natürlich auch einschreiten. Dass die Merch GmbH das bei einer solchen Bagatelle ebenfalls tut ist natürlich eine ziemliche Sauerei, aber dass sie es derzeit nicht nochmal tut nur weil der Chef grad nicht persönlich vor einem deutschen Gericht erscheinen kann, da würde ich mich nicht drauf verlassen.
Privat-Verkäufe von offiziellen Fanartikeln sind wohl unkritisch, mit inoffiziellen Sachen geht man bei Sechzig leider ein gewisses Risiko ein.
Soweit ich weiß, waren die beiden Pins älter als die KGaA und der kleine Hasan hat zu dieser Zeit noch zuhause gewohnt. Da darf man schon mal mit Fug und Recht fragen, ob die noch alle Latten am Zaun haben. Auch wenn sie genau genommen per Gesetz ja sogar im Recht sein könnten, wenn sie nicht immer für alles formale zu blöd wären. Gott sei Dank gibt es aber trotzdem noch so etwas wie Verhältnismäßigkeit.
Zur Berufungsverhandlung bzgl. der LGgR und dem Fehlen des Herrn Power. Vielleicht befindet er sich momentan gar nicht in Deutschland, und kann daher aufgrund von Reisebeschränkungen nicht kommen. Dass Rechtsanwälte zum Gerichtstermin Urlaub haben, passiert immer wieder. Das ist nichts besonderes.
Soweit nur privates Handeln vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine „Fälschung“ handelt oder nicht. Ansprüche aus dem Markenrecht erfordern stets ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Das macht auch Sinn, da Privatpersonen die entsprechenden Prüfungen (Bestand der angeblich verletzten Marke, erstmaliges Inverkehrbringen durch den Markeninhaber etc.) nicht zumutbar sind.
Wenn anhand des eBay-Profils ersichtlich ist, dass jemand z.B. lediglich einen gebrauchten Pin verkauft hat, sind markenrechtliche Ansprüche natürlich nicht gegeben.
Nur damit hier kein Missverständnis entsteht: da sind wir natürlich einer Meinung.
Mir ging es nur um die Aussage meines Vorredners, dass man nur schauen muss dass man nicht zu viel verkauft und dann vom Toni und seinen Anwälten nix zu befürchten hat. Das stimmt meiner Meinung nach so nämlich nicht.
Sind dann die Vergehen bei der Einfuhr aus dem China Dragon Markt und aus der Türkei dann reine Zollvergehen und haben mit Markenrecht nichts zu tun? Ich dachte immer dass das auch strafbewehrt sei.