Geschäftsführung und Sportchef

Bleibt uns ja eh nix anderes übrig. Positiv zu vermerken ist doch auf jeden Fall, dass zumindest im VR keinerlei Maulwurf-Tätigkeiten erkennbar sind…

Also jetzt mal Klartext.
Das Präsidium kann einen GF auch ohne Zustimmung des VR einstellen.
Zu diesem Zweck hatte KHW den Beirat geschaffen. Und daran hat sich bisher nichts geändert.

Völlig verfahrene Situation. Wie willst du halbwegs sinnstiftend mit einem Gesellschafter zusammenarbeiten, der permanent irgendwelche Bedingungen stellt? Der nen Typen als kfm. GF eingesetzt haben will, dessen einzige „Quailifikation“ vermutlich darin besteht, dass er ihm (dem Gesellschafter) mal ein paar Angebote für Villen in Thalkirchen vorgelegt hat??

Sorry, aber da bin ich dann echt irgendwo überfordert.

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Doch. Die Satzung wurde geändert!

erzähl mal

Satzung 11.3.6 c?
Bin aber kein Jurist.

Ja. Das stand in der Satzung von 2002 auch schon so drin. 15.6.3 Stand 07/2002
Zeitgleich mit der KGaA Gründung.

Vorsicht !!! falls sich ein Christian L. als neuer GF bewerben sollte, auch wenn er Finanzkompetenz vorgibt, UNBEDINGT irgendjemand anderen nehmen, egal wen :blue_heart:

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Anthony Power horcht auf.

duck und wech

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Das Präsidium kann niemals ohne Zustimmung des VR einen GF einstellen bzw. dessen Einstellung bewirken, da, sowohl bei direktem Handeln als auch beim Eingehen einer vertraglichen Bindung, der erforderliche bzw. zugrundeliegende Gesellschafterbeschluss stets eine vorherige Zustimmung des Verwaltungsrates nach 11.3.6. c der Satzung erfordert.

Die Frage nach der Zustimmungsbedürftigkeit von Beiratsbeschlüssen ist getrennt davon zu sehen.

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Stimmt teilweise.
Ich sags jetzt mal so, dass es auch für einen Juristen korrekt ist .

Die Einstellung und Entlassung eines GF in die GF GmbH bedarf in keinem Fall der Zustimmung des VR des e.V.

Deshalb bleibe ich auch bei meiner Antwort auf die Aussage

Nein muss er nicht.

Und deshalb bleibe ich auch bei meiner Aussage seit Jahren, dass der VR des e.V. nicht die Macht hat die man ihm immer zuschreibt, was den Einfluss auf das operative Geschäft der KGaA betrifft.

Kannst Du das etwas detaillierter erklären?
Die Satzungspassage ist:

11.3.6 Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des
Verwaltungsrats einzuholen bei:
.
.
.
c) Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die
Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen;

Das verstehe ich als Nichtjurist so, dass das Präsidium vor dem Beiratsbeschluss über die Bestellung eines neuen GF die Zustimmung des VR einholen muss.
Was, für mich Küchentischjuristen, tatsächlich nicht offensichtlich geregelt ist, ist die Situation wie zuletzt, als der Beirat handlungsunfähig war, und man an diesem vorbei (so zumindest meine Außenwahrnehmung) die GF eingestellt hat. Wie ist denn hier die (implizite) Regelung? Wird das wie ein Beiratsbeschluss behandelt? Dann würde es ja auch wieder unter 11.3.6 c) fallen. Und inwiefern das Präsidium hier ohne VR-Zustimmung agieren kann, verstehe ich an der Stelle mangels juristischem Fachwissen einfach nicht. Wärst Du so nett, das aufzulösen?

Also ich bin da Team nicwest. Weil ich auch nichts anderes aus der Satzung rauslesen kann.

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Ich schätze, im außenverhältnis bedarf es keiner zustimmung des verwaltungsrats, im Innenverhältnis des Vereins durchaus schon.
Ich schätze, dass die Bestellung wohl durchaus schon gültig wäre. Was anderes ist wohl, wie ein solcher Satzungsverstoß innerhalb des vereins zu behandeln wäre.

Mir dreht sich die debatte eh viel zu sehr um die gf-personalie. Mich würde vielmehr interessieren, welchen bedingungen ismaiks sonst so zugestimmt wurde und das ggf ohne eine erforderliche beteiligung des verwaltungsrats.

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Ich bin da Team „Muss mir ein Jurist genau erklären“ ;-)

Das sehe ich auch so … auch wenn das sicher niemanden interessiert :grinning:

Die e.V. Satzung greift hier nicht.

Weshalb denn nicht? Die satzung ist doch ziemlich eindeutig, zumindest im innenverhältnis.

Ich dachte bisher, @nicwest wäre ein Jurist, der sich mit dem TSV sehr gut auskennt. Täusche ich mich da so?

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