Nein, das ist einer der Hauptkritikpunkte, dass das Präsidium die Kommunikation mit dem VR komplett eingestellt hat. Hier gibt es leider keine Bande.
Hm… also ich sehe da jetzt eher den Schwarzen Peter zum VR geschoben.
Ja sind sie.
Ich denke der Robert ist auch davon ausgegangen, dass das Problem im Grunde keines ist. Womit er soo wahnsinnig falsch ja auch nicht liegt.
So wie sich die Sache in den letzten 2 Jahren entwickelt hat hast Du vermutlich recht. Ich versteh ihn trotzdem nicht
Die Anforderungen von DFB/DFL sind aktuell so wie sie sind. Daher kann man sich nicht darauf verlassen, dass der Verband einschreitet, vielmehr ist ein Durchwinken mehr als wahrscheinlich.
Nur dass so eine Klausel nicht den ganzen Vertrag unwirksam werden lässt. Die Passage sagt ja explizit „vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verwaltungsrat“ und selbst wenn das nicht drinnenstehen würde, würde das nix an der Gültigkeit des gesamten Vertrags ändern.
Der Darlehensvertrag an sich ist ja nicht zustimmungspflichtig durch den Verwaltungsrat und der Rest demnach vollständig gültig, somit auch die Klausel im Bezug auf das neue Prozedere im Hinblick auf die Bestellung des Geschäftsführers. Zumindest meiner Einschätzung nach…
Wie Du schon geschrieben hast liegt kein Verstoß gegen deren Ordnungen und Satzungen vor, deshalb wird der Verband nicht einschreiten.
Tja, ein relativ gutes Statement zur wirklich verfahrenen Situation. Das bringt uns nur nicht wirklich weiter. Es gibt ja anscheinend die Unterschrift des Präsidenten unter der Darlehensvereinbarung mit den entsprechenden Punkten. Die Frage ist momentan nur, wie man diese Kuh wieder vom Eis bekommt. Herr Ismaik wird einen Teufel tun, und da freiwillig nachbessern. Da kann der VR den Präsidenten noch so oft in die Pflicht nehmen. Warum sollte sich Hasan Ismaik darauf einlassen?
Dann bleiben wohl nur 2 Möglichkeiten.
Man stimmt den Knebelbedingungen zu, oder man stellt sich der Verantwortung und versucht diese nachträglich zu verhindern. Ob es dazu die entsprechenden juristischen Möglichkeiten gibt, kann ich
nicht einschätzen.
Die ganze zeit haben wir uns darüber gewundert, wie die hannoveraner solche verträge damals zulassen konnten, man hat sich ausgetauscht auf den diversen ebenen und war froh, dass es bei uns nicht ganz so schlimm ist wie dort, obwohl unser kooperationsvertrag auch schon ziemlich beschissen ist.
Und nun haben wir in Form des Präsidiums doch genau den gleichen Fehler gemacht, und damit sowohl unserem Verein als auch dem deutschen Fussball und seinen Fans einen Bärendienst erwiesen.
Dass der Verwaltungsrat hier noch was versucht zu retten, schön und gut. Nur glaub ich nicht dran.
Es wird wohl wieder langsam Zeit sich vom Profifußball bei 1860 namens KgaA zu verabschieden zurück in die innere Emigration.
Das wird sehr schwierig.
Die eleganteste Lösung wäre der Vereinbarung zuzustimmen und das Darlehen nicht verbrauchen, dann hätte sich das nach der Saison wieder erledigt.
Aber dann ist die Büchse der Pandora geöffnet und es wird zum Standard bei jedem weiteren Darlehen von HAM.
Du gehst davon aus, dass der Passus in den Vereinbarungen temporär geregelt ist? Quasi bei der nächsten Fortführungsprognose würden die Karten neu gemischt, und die Vereinbarung wäre hinfällig? Dann bräuchte man sich tatsächlich nur noch über unsere Verantwortlichen wundern, und müsste sich nicht gravierende Sorgen machen um den Fortbestand der Löwen als eigenständiger Verein
Gilt die Vereinbarung zur GF-Bestellung nur, wenn das Darlehen in Anspruch genommen wird? Das fände ich sehr ungewöhnlich…
nein das kann ich mir auch nicht vorstellen. Wenn der Vertrag mit allen Bedingungen mal
unterschrieben ist gilt das auch, unabhängig davon ob das Darlehen abgerufen wird oder
nicht. Ist halt dann so wie eine Bürgschaft die man im Notfall in Anspruch nimmt.
Kann eigentlich das Präsidium auch abgesetzt werden ? Z.B. vom VR oder einer
Mitgliederversammlung ? Ich glaube Reisinger macht es so wie unser Bundeskanzler
und wurschtelt sich noch 6 Monate durch und dann gibt es sowieso Neuwahlen.
Und leider muss ich sagen - hoffentlich mit einem anderen Präsidium. So gerne ich
die Leute mag und den Präse immer gewählt habe aber jetzt ist das Fass übergelaufen.
Ja, ich geh davon aus dass dieses nur für diese Darlehensvereinbarung gilt.
Das schließe ich aus der Formulierung des VR
„die es dem Mutterverein auf absehbare Zeit unmöglich machen könnte, wie bisher autonom Geschäftsführer bestellen oder abberufen zu können“
Das impliziert eine Ablauffrist die ich mit der Fälligkeit interpretiere.
Das Problem, bis dahin wird das Darlehen nicht getilgt sein. In diesem Fall erfolgt für gewöhnlich eine Stundung für jeweils 2 Jahre zur Erfüllung der Fortführungsprognose. Das geht dann solange bis das Darlehen zur Wandlung ansteht oder durch einen Sondereffekt getilgt werden kann.
Der VR kann das Präsidium nicht absetzen. Das geht nur durch die Mitgliederversammlung.
Aktuell hat man das Darlehen und der Wunsch GF von HI ist noch in weiter Ferne. Es wäre interessant, wie Hasan das alles sieht.
Ich glaube nach wie vor an einen Plan …
Dieses Darlehen ist noch nicht ausgezahlt. Es ist ein Liquiditätsabsicherung zur Erfüllung der Lizenzauflagen. Wird das Darlehen also in dieser Saison nicht in Anspruch genommen, so entfällt es am Saisonende.
Für die kommende Saison gibt es eine Verpflichtung der HAM die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, deren Höhe mit ca 5 Mio angegebenb wurde, aber noch nicht abschließend bekannt ist. Das ergibt sich aus dem Lizenzierungsverfahren für 25/26.
Und da sehe ich eben das Problem. Wie mit den Genussrechten die zur Gewohnheit geworden sind, besteht auch hier die Gefahr, dass diese Bedingung für alle künftigen Darlehen zur Gewohnheit wird. Und der VR ist wohl auch zu diesem Ergebnis gekommen.
Unabhängig von allen Formalien: was bei uns gerade wieder passiert, ist einfach nur erschütternd und natürlich völlig zurecht Wasser auf die Mühlen aller Vereinskritiker. Es geht so einfach nicht mehr weiter und insbesondere der Präsident bzw. das Präsidium sollte sich hinterfragen, ob jetzt nicht der geeignete Moment ist, endlich mal Verantwortung zu übernehmen.
Damit solltest du ziemlich richtig legen.
Die angebliche Vereinbarung zum Verzicht auf 50+1 bei der Bestellung / Abberufung eines GF klingt halt nach einer nebenabrede zum darlehensvertrag, der ja unstreitig geschlossen worden ist.
Und da wäre es eher ungewöhnlich diese nebenabrede zeitlich zu beschränken bzw. Diese von der Auszahlung des Darlehens abhängig zu machen. Genau weiß man es aber nur, wenn man den Vertragstext kennen würde.
Wie immer alles höchst intransparent…
Wenn das Darlehen nach der Ablaufzeit zurückbezahlt wird, sollte auch diese Vereinbarung erlöschen.
Aber da sollte Werner langsam mit dem Lottospielen beginnen oder wir verkaufen Marlon Frey für 10 Millionen.
Müde. Einfach nur müde, macht mich das.