Geschäftsführung und Sportchef

Viel gred und nix gsagt… also ich bin jetzt auch nicht klüger als zuvor…

Bin gespannt ob mir das hier im Forum wer verständlich machen kann.

Wurden nun Zugeständnisse, wie vom VR behauptet, an die HAM mit diesem Darlehesvertrag gemacht oder nicht?

2 „Gefällt mir“

Wo soll den das Präsidium des e.V.s denn sonst kommunizieren?

5 „Gefällt mir“

Das Präsidium wollte, auch nach externer Beratung, keine Insolvenz der KGaA riskieren.
50+1 muss man sich als Verein auch leisten können und hier versagt man auch als e.V. aus meiner Sicht seit Jahren.
Entweder man kommt endlich mit dem Geld aus was da ist (schafft man bisher leider nicht), oder man muss wahrscheinlich damit leben dass zusätzliches Geld von Herrn Ismaik mit Forderungen verbunden sein können.
Der Verwaltungsrat ist hier in einer aus meiner Sicht unangenehmen Lage. Er kann als Aufsichtsgremium der KGaA keine finanziellen Vorgaben machen und muss jetzt damit leben dass das Präsidium zu hoch gepokert hat.
Die Person Oliver Mueller hätte einfach funktionieren müssen, hat sie aber anscheinend nicht.

2 „Gefällt mir“

"Bei der Bewertung der negativen Auswirkungen einer möglichen Insolvenz der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sehen wir als Präsidium neben den bereits genannten Interessengruppen, den Mitarbeitern des Unternehmens, den Fans, Sponsoren und HAM International, vor allem für den von uns vertretenen TSV München von 1860 e. V. nicht hinnehmbare Nachteile.

ch Ziffer 11.3.2 der Satzung des TSV München von 1860 e. V. obliegt insoweit dem Präsidium die Geschäftsführung des Vereins. Das Präsidium hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für die Erreichung des Vereinszweckes im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vereinsführung für erforderlich hält. Das Präsidium hat die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten. Dies ist für uns als Präsidium nicht nur der satzungsmäßige Rahmen sondern auch die Leitlinie unseres Handelns, wofür wir auch persönlich haften".

Da steht s doch. Es geht um die persönliche Haftung des Präsidiums im Falle einer Insolvenz. Auch der Nachfolger von Robert Reisinger, der vermutlich aus dem Kreis der Mitglieder des VR kommen wird, wird deshalb alles tun, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Man sollte deshalb die Drohung mit der Insolvenz dorthin stecken, wohin sie hingehört …

1 „Gefällt mir“

Das hätte man auch komplett intern regeln können. Dann wäre möglicherweise die Situation eine ganz andere. Jetzt die Streitereien in die Öffentlichkeit tragen finde ich sehr schlecht.

5 „Gefällt mir“

Bereits den ersten absatz finde ich amüsant.
Nach meiner kenntnis ist es das präsidium, das so gut wie nicht mehr mit dem verwaltungsrat spricht.

Ansonsten nix neues in dieser stellungnahme. Die hauptmeinungsverschiedenheit ist wohl, inwieweit eine insolvenz schädlich für den ev wäre, und sich eben dadurch und die haftungsfragen des präsidiums, sich dieses hat erpressen lassen von ham sowie die vereinsinteressen weiter verkauft hat.

1 „Gefällt mir“

Na, dann viel Spaß dabei, in den nächsten Monaten einen P-Kandidaten zu suchen, der keine Angst vor „persönlicher Haftung“ hätte.

Vielleicht unser Mituser hier ? Könnte ja sein …

1 „Gefällt mir“

Ich neige dazu dass das nur bei fahrlässigem Handeln gilt. Sprich das Präsidium, oder Teile davon, ist vielleicht einem Klagerisiko durch Herrn Ismaik ausgesetzt. Aber verklagen müsste Herr Ismaik vermutlich in allererster Linie den eingetragenen Verein als Organ. Insbesondere wenn man prinzipielle Einigkeit über das gewählte Vorgehen herstellen konnte. Natürlich kann er z.B. auch eine Schadenersatzklage gegen einzelne Personen anstreben, die Erfolgsaussichten halte ich allerdings für äußerst gering.
Als Drohkulisse taugt das aber wahrscheinlich schon.

4 „Gefällt mir“

…ich nicht. Aber gut, wir sind beide keine Juristen … :man_shrugging:

Rationales und nachvollziehbares Verhalten des Präsidiums. Die Entscheidung des VRs wird auch nicht im Geringsten kritisiert. Die von beiden Seiten überdeutliche betonte Nichtkommunikation zwischen Präsidium und VR ist auch auffällig. Well played :slightly_smiling_face:

ok jetzt schickt man sich also öffentlich Stellungnahmen hin und her.
Was ein Schwachsinn, die Situation macht es trotzdem erforderlich endlich
persönlich miteinander zu reden. Ich habe keine Ahnung wie man jetzt aus
der Nummer rauskommen will.
Der Verein ist sowas von im Arsch, die schaffen es wirklich noch das ich
irgendwann Mitgliedschaft und DK kündige.
Fußball heute gegen Mannheim ? Ach ja, das ist ja auch noch. Interessiert
das jemanden ?

Wie auch immer. Ich habe sehr großen Respekt vor Menschen, die ehrenamtlich die Geschäftsführung einer Organisation übernehmen, die an einer hochverschuldeten und juristisch komplexen Gesellschaft beteiligt ist und in deren Gremien rechtlich verbindliche Unterschriften leisten müssen.
Ich als Nichtjurist würde mir das eher nicht antun. Auch nicht für unsere geliebten Löwen.

3 „Gefällt mir“

Da ich bereits in der U-Bahn sitze: Ja! :wink:

3 „Gefällt mir“

Würde man die KGaA nicht immer auf einer Rasierklinge tanzen lassen hätte man vielleicht auch als Präsidium einen ruhigeren Job. Leider hat sich auch ein Robert Reisinger immer hinter einem Konsolidierungskurs versteckt, was aus meiner Sicht einfach nur ein „weiter Schulden machen und schnell aufsteigen“ war. Kann man machen, sollte dann aber auch mal sportlich funktionieren.
Herr Ismaik bringt dabei eine erstaunliche Geduld auf. Er wartet teilweise Jahre und der Verein läuft letztendlich dann doch irgendwann in die gestellte Falle. Fairerweise muss man zur Kenntnis nehmen dass Herr Ismaik die 50+1 Besetzung von Mueller und Werner prinzipiell erstmal irgendwie hingenommen hat. Als der e.V. ihm dann jetzt eine neue Rechnung hingeschoben hat hat dieser jetzt eben sein Stoppschild hochgehalten.

2 „Gefällt mir“

Die persönliche Haftung besteht gegenüber den Interessen des Vereins und nicht gegenüber der HAM. Vielleicht wäre es vor der nächsten Wandlung einfach mal an der Zeit, die Interessen der Mitglieder zu erfragen. Es wäre nicht nur für mich von wegweisender Bedeutung, zu erfahren, ob die Mehrheit der Mitglieder bei einer Insolvenz der KGaA ‚nichthinnehmbare Nachteile‘ für den Verein sehen. Auch das Präsidium sollte interessieren, ob es noch die Mehrheitsmeinung der Mitglieder vertritt oder seine eigenen Interessen verfolgt.
Das schöne an demokratischen Strukturen ist, dass man sich aussuchen kann, welchen Weg man für den Verein für richtig hält und auch dafür eintreten darf. Das Verpflichtende ist, dass man Mehrheitsentscheidungen zu respektieren hat, auch wenn sie einem nicht in den Kram passen. Das gilt für mich und auch für Robert Reisinger. Und das ihn beruhigende ist, dass man als gewählter Repräsentant nicht verpflichtet ist, Beschlüsse gegen die persönlichen Überzeugungen durchzudrücken. In diesem Fall sollte man dann aber so konsequent sein, und sein Amt zur Verfügung stellen.
Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde: Ich fordere nicht den Rücktritt des Präsidiums, sondern erwarte einfach mehr Transparenz, offene Diskussionskultur und den Mut zur gelebten Demokratie.

9 „Gefällt mir“

Sehr richtig! Was für das Präsidium gilt, sollte aber auch dem Verwaltungsrat zugestanden werden.

Was hier mal sichtbar wurde ist das Problem das man mit der Ämterhäufelung und Vermischung der Zuständigkeiten der Gremien bei 60 hat.
Robert hatte das zumindest beim KGaA-AR erkannt und ist deshalb dort raus.

Es ist einfach kein Zustand, dass in einer KGaA AR-Sitzung plötzlich Themen diskutiert werden für die er gar nicht zuständig ist, sondern der Beirat oder die Gesellschafterversammlung. Was kein Wunder ist, wenn in beiden Gremien die gleichen Personen bzw. Mitglieder anderer Gremien sitzen. Das führt zwangsläufig dazu, dass eine Beiratssitzung fast identisch mit einer KGaA-AR Sitzung ist/war.

Dadurch kommen Entscheidungen zustande für die eine Kontrolle zu einem mehr oder weniger großen Teil verloren geht. Zu oft entsteht eine Situation wo sich die Amtsinhaber selbst kontrollieren sollen, oder Entscheidungen getroffen werden die nicht in der Zuständigkeit liegen. Wenn etwa eine Gesellschafterversammlung der KGaA zur Beiratssitzung der GF GmbH mutiert, weil von 4 Mitgliedern, gleichzeitig 3 in beiden Gremien sitzen. Oder eine KGaA-AR Sitzung zur Gesellschafterversammlung wird, weil von 6 Mitgliedern gleichzeitig 4 Personen ganz oder teilweise Vertretungsbefugnis der Gesellschafter besitzen und 2 davon wiederum in den Beirat der GF-GmbH entsendet sind. Wobei eben unklar ist wofür diese Vertretungsbefugnis überhaupt aktuell gültig ist und welchen Umfang sie hat.

Es fehlt dann irgendwann einfach in der Unterscheidung der Zuständigkeiten und Befugnisse. Wie z.B. ein KC Bay der als VR, KGaA-AR und Beirat in Personalunion schon meinte einem GF Weisung erteilen zu können. Wobei keines der drei Ämter ihm die Befugnis dazu geben. Oder ein A. Power das gleiche von sich annimmt, weil er Vertreter der HAM ist, die aber keine Weisungsbefugnis hat.

Es braucht wie ich schon mal sagte einen kleinen KHW der mal Ordnung und Struktur in den Laden bringt, und das ohne sich um persönliche Befindlichkeiten oder deren angenommener eigenen Wichtigkeit Einzelner zu kümmern. Ausschließlich konzentriert auf die Notwendigkeiten der Gesellschaft. Auch zur Entlastung der GFs.

Es ist zum Beispiel Irrsinn, dass ein GF 4 unterschiedlichen Stellen berichten und Genehmigungen einholen muss. Der soll sich um die Entwicklung der Firma kümmern und nicht Berichte schreiben die er dazu noch inhaltlich an die unterschiedlichen Kontrollgremien anpassen muss. 2 davon wären schlicht überflüssig. Und das in so engen Abständen dass er tatsächlich nur schwer zu seinen eigentlichen Aufgaben kommt. Zum Beispiel eben Sponsorenpflege oder Entwicklung von Strategien für die langfristige wirtschaftliche Aufstellung der Gesellschaft. Oder die Verbesserung der Infrastruktur.

Da die Gesellschafter das zumindest teilweise auch selbst machen könnten, aber nicht tun, muss es eben die Geschäftsführung der Gesellschaft selbst machen. Und deshalb muss diese auch in die Lage versetzt werden das tun zu können. Was sie meines Erachtens nicht ist.

So jedenfalls meine Wahrnehmung aus der Entfernung aber interessiertes Mitglied.
Warum das so ist und scheinbar niemand bisher irgendwelche Änderungen in die Wege geleitet hat, kann sich ja jeder selbst eine Meinung bilden.

10 „Gefällt mir“

Danke, schade dass Du nichts zur Haftung der Präsidiumsmitglieder geschrieben hast.

1 „Gefällt mir“

Damit hast Du einen wesentlichen Punkt der verfahrenen Situation auf den Kopf getroffen. Man stelle sich vor, Du bist Verwaltungsrat eines Vereins und hast die Aufgabe, das Präsidium im Verein zu kontrollieren. Nun bist Du gleichzeitig in der unzumutbaren Situation, im Beirat der Geschäftsführung eine Entscheidung treffen zu müssen, die dir von dem Kontrollierten bereits vorgegeben wurde. Das kollidiert mit, oder widerspricht sogar, deinen Pflichten im Verwaltungsrat.

Dazu habe ich folgende Meinung.
Eine persönliche Haftung des Präsidiums sehe ich hier erstmal nicht.
Soweit man den Berichterstattungen folgen kann geht es bei dem Darlehen nicht um eine Insolvenz, sondern die Erfüllung einer Kapitalauflage der DFL.

Das Darlehen war ja bereits vorhanden. Es war der Rest des Überbrückungsdarlehens der Coronazeit. Das wurde zwar unter Pfeifer schon angetastet, aber nur etwa zur Hälfte verbraucht. Es wäre als lediglich eine Umwidmung eines bestehenden Darlehens, um es auch für andere Zwecke, zum Beispiel Transferausgaben, verwenden zu können.

Wenn HAM hierfür jetzt Bedingungen stellt, die meines Erachtens eine Verletzung des Kooperationsvertrages beinhalten, dann sehe ich keine Veranlassung zur persönlichen Haftung des Präsidiums bei Ablehnung.
Und das ist meines Erachtens so, dass es im Ermessen der HAM liegt sich selbst einen Schaden zu zufügen.

5 „Gefällt mir“