siehe Edit :)
Im Beirat hat eine fünfte Stimme des e.V. nie existiert. Das ist ein weitläufiges Missverständnis. Der Weg ist Beirat → Patt → Gesellschafterversamlung GF-GmbH (Präsidium)
Wobei es genau genommen den Weg über das Patt gar nicht braucht, der ist mehr der Politik, also dem gedeihlichen Miteinander der Gesellschafter geschuldet. Aktuell sagt die Satzung ja (noch), dass die Gesellschafterversammlung jederzeit beschließen kann, dass sie dem Beirat die alleinige Kompetenz der GF-Bestellung und -Entlassung wieder entzieht.
Das geht so einfach nicht. Denn nach dem Kooperationsvertrag sind Änderungen an Satzungen in den Gesellschaften zum Nachteil der HAM zustimmungspflichtig.
Das ist keine Satzungsänderung sondern die entsprechende Vorschrift wurde damals in der Satzung belassen und wird im Ausnahmefall angewendet. Aber Du hast recht, es gibt ein Spannungsverhältnis zwischen der satzungsgemäßen Zuständigkeit im Beirat und der ebenfalls in der Satzung verankerten. Rückholkompetenz des Präsidiums im Einzelfall. Dieses wurde bislang so gelöst, dass von der Rückholkompetenz nur dann gebrauch gemacht wurde, wenn der Beirat zuvor befasst war und dies zum Patt führte. Ausnahme: Die Phase der Handlungsunfähigkeit des Beirates. Zweck der Rückholkompetenz ist es ja gerade, Pattsituationen aufzulösen (Handlungsfähigkeit)
Alleine an den Posts heute zu diesem Thema sieht man doch, wie krank das alles bei uns ist. Keiner kann genau sagen, wie es jetzt wirklich geregelt ist und wie der @harie geschrieben hat, werden dann letztlich Gerichte entscheiden müssen, ob ein Vorgehen oder Ablauf jetzt vertragskonform war oder nicht. Nach der ganzen Blockade und und Gegenblockadehaltung (jedenfalls gefühlt) der letzten Jahre, kommen wir langsam dahin, das irgendwie jede Entscheidung dann unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Klärung stehen wird. Schöne Aussichten.
Und die Presse und der Blogger freuen sich über den unerschöpflichen Nachschub an Munition.
Auf der Strecke bleiben wird das sportliche. Aber hey, das sportliche wird sowieso überschätzt. Wieso sollte es auch um das sportliche gehen.
Besser kann man den Irrsinn doch nicht beschreiben. Diesen Absatz sollte man golden einrahmen, auch wenn ich ihn nicht wirklich verstehe.
Da hast Du recht
Das ist alles Resultat aus dem unter enormem Zeitdruck abgewickelten Investoreneinstiegs und die Suppe der Unklarheiten muss ausgelöffelt werden. Die Struktur war damals einfach noch nicht darauf vorbereitet. Wir haben einen lähmenden Irrsinn aus Kompetenzen und Zuständigkeiten, die auf diversen verzahnten Satzungen, Verträgen und Ordnungen unterschiedlicher Gesellschaften bzw. juristischer Personen beruhen.
Danke Niswest
Mein Rede seit 15 Jahren. Das Dilemma ist da nur noch nicht so aufgefallen wie dann ab 2011.
Gut das soweit auch mal geklärt zu haben.
Der Beirat ist also im Grunde eine Beschäftigungstherapie für den GF, um seine Berichtstätigkeit um ein Gremium zu erweitern. Und Munition für die Darstellung des TSV1860 als Chaosclub in der Öffentlichkeit.
Für die Bestellung und Abberufung des GF ist er ja obsolet.
Vorbehaltlich dessen, was jetzt im Zuge der Darlehensvergabe vereinbart wurde natürlich, da wissen wir ja keine harten Details.
Es soll ja nicht zu einfach oder gar durchschaubar werden…
Sehr schön auch die, die KHW bzgl. der aktuellen Situation aus der Haftung entlassen wollen. Wenn ich Dich nicht falsch verstanden habe, hat dieser ja diesen Konstruktmoloch damals erschaffen, um selber die KGaA „vom Sofa aus führen zu können“. Oder ist da durch die Satzungsänderungen nach KHW noch was dazugekommen, was die Situation signifikant verkompliziert hat?
Also entscheidet die Gesellschafterversammlung letztendlich über 50+1, wobei es eigentlich egal ist, wie dieses eine Gremium von vielen verschachtelten heißt. Interessant ist doch nur, wer dann jetzt das sagen hat, und ob das Präsidium in den letzten Verhandlungen Kompetenzen abgegeben hat.
Nö, is völlig unabhängig von der Vereinbarung im Darlehensvertrag.
Eine Regelung die jederzeit einseitig aufgehoben werden kann ist einfach unsinnig.
Dieser Beirat ist damit schlicht kompletter Unfug und überflüssig.
Wie der Nicwest das ja beschrieben hat, kann das Präsidium jederzeit diese Zuständigkeit des Beirats aufheben. Für die HAM kommt dies in der Wirkung jedoch einer Änderung der Satzung gleich, weil eben damit diese wesentliche und einzige Kompetenz des Beirats, damit außer Kraft gesetzt wird.
Klar, wird und wurde bisher nur für die Aufhebung eines Patts im Beirat genutzt.
Aber da das Präsidium diese Aufhebung jederzeit und ohne Begründung ausführen kann, ist das schlicht und ergreifend komplett überflüssig.
Um eine Bestellung oder Abberufung eines GF vorzunehmen braucht es das Konstrukt definitiv nicht.
Da reicht ne Email vom Präsidium an HAM:
Hallo Hasan, wir beabsichtigen den oder jenen einzustellen oder zu entlassen.
Nur mal der Interesse halber, bist dafür oder dagegen?
Gib uns doch bis zum … kurz Bescheid. Evtl. auch irgendwelche Forderungen die wir dem VR dann für die Zustimmung vorlegen können.
Grüße auch an die Familie
Präsident 1860 e.V.
Dafür brauchst keinen Beiratszirkus in der GF GmbH.
Bin ich der Einzige, der dieses Gesamtkonstrukt als kom-plett irre empfindet? Da ist es ja einfacher, die Unternehmens-Struktur des Sinaloa-Kartells zu durchschauen. Dass der Mueller mit ü hier irgendwas übersehen hat und ihm deshalb (möglicherweise) irgendeine Frist durch die Lappen ging kann man ihm doch eigentlich überhaupt nicht vorwerfen…
Hast Du in Betracht gezogen, dass im Zuge der Darlehensvertragsverhandlungen eine Satzungsänderung der GF-GmbH verinibart wurde, die genau diesen Punkt ändert? Genau das habe ich nämlich gemeint. Was den Status Quo der Satzung und damit des Nutzens des Beirats angeht, hast Du selbstverständlich recht.
Da ist es ja einfacher, die Unternehmens-Struktur des Sinaloa-Kartells zu durchschauen.
Die muss besser sein, denn da wird jede Menge Geld verdient…
Herr Ismaik dürfte das doch anders sehen, oder?
Hocken seine Abgesandten ja in genau diesem Beirat. Im Präsidium hat Herr Ismaik bzw. seine Kollegen ja eher nichts verloren und im Verwaltungsrat meine ich mich zu erinnern dass er mal behauptet hat einen Beobachter entsenden zu dürfen.
Aber streng genommen ist er auch in diesem Gremium eigentlich fehl am Platz.
Hast Du in Betracht gezogen, dass im Zuge der Darlehensvertragsverhandlungen eine Satzungsänderung der GF-GmbH verinibart wurde, die genau diesen Punkt ändert?
Nein habe ich nicht. Dass das nicht der Fall ist interpretiere ich aus der Aussage des VR der von absehbarer Zeit spricht. Also abhängig von der Laufzeit des Darlehens.
Da wäre die Änderung der Satzung, im Gegensatz zu einer Festlegung in der Geschäftsordnung oder einer verbindlichen Verzichtserklärung im Darlehensvertrag, schon ein Schritt mit erheblich mehr Aufwand.
Auch wenn man natürlich aus der Möglichkeit einer erneuten Änderung der Satzung einen absehbaren Zeitraum ableiten kann, sehe ich es trotzdem hier eher als nicht zielführend.
Auch wenn man natürlich aus der Möglichkeit einer erneuten Änderung der Satzung einen absehbaren Zeitraum ableiten kann […]
Das ist halt auch sprachliche Interpretation, den Satz hätte ich bspw. ganz anders interpretiert.
„die es dem Mutterverein auf absehbare Zeit unmöglich machen könnte“ habe ich so interpretiert, dass sich dieser Zustand erst in nicht mehr absehbarer Zeit ändert, also dass das dann eine länger bestehende und fest verankerte Regelung ist, die eben nicht so einfach zu ändern ist.
Nur deshalb bin ich auf die Idee gekommen, dass eine Satzungsänderung (oder etwas rechtlich äquivalentes) bzgl. des Beirats eine Bedingung bzw. mglw. dann Vereinbarung für das Darlehen gewesen sein könnte.