Geschäftsführung und Sportchef

Darlehensvereinbarung: 1860-Verwaltungsrat erhebt Vorwürfe - kicker)

Hier die zusammenfassung vom löwenmagazin

Aus dem Artikel

…Nunmehr erhielten wir ein anwaltliches Drohschreiben seitens der KGaA, mit der Aufforderung, Anton Hiltmair einfach durchzuwinken, da der Vertrag uns angeblich keinen Spielraum belasse.” Die Satzung würde mit Füßen getreten, meint Königsberg…

…Königsberg gibt zu bedenken, “dass hier ein enormer Druck auf den handelnden Personen lastet und jeder sehr große Verantwortung zu tragen hat. Im Extremfall geht es um Haftungsfragen – auch mit Privatvermögen. Die Ursache liegt nicht beim Präsidium, sondern darin, dass die HAM-Vertreter erst kurz vor Deadline ihre Forderungen gestellt haben – und dies offensichtlich mit Kalkül – obwohl man ausreichend Zeit hatte, die aufgeworfenen Fragen ohne Zeitdruck zu klaren.”…

Schon heftig das Ganze

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Weißt was mich verwundert? Wie man seitens des Präsidiums mit dem thema umgeht.

Egal ob privat oder beruflich, wäre ich als Präsident oder Vize-Präsident in dieser Situation und mir würde so kurzfristig dermaßen die Pistole auf die brust gesetzt, das Allererste (!!) was ich tun würde, ist, dass ich den VR einladen würde um die Situation zu besprechen. 10 Minuten später hätte keder eine Einladung für den selben Abend, egal ob in Präsenz oder virtuell.

Mit solchen einfachen Mitteln ließe sich der Druck auch besser bewältigen, für alle. Dass die HAM die Ursache für den Streit und den Dissens ist, das wissen wir seit vielen Jahren. enttäuschend finde ich wie schwach der Verein darauf reagiert. Da muss ich einen Schulterschluß innerhalb von Stunden vollziehen und kein so ein Rumgeeiere zwischen den Vereinsgremien aka Organen veranstalten.

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Den persönlichen druck rausnehmen hätte man auch durchaus können, indem man diese weitreichenden verträge unter vorbehalt eines mitgliedervotums (des obersten Organs des eV) stellt.

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Mitgliedervotum wäre da jetzt schon übertrieben.
Dafür haben wir ja die Gremien wie VR und Präsidium gewählt.

Wo ggf persönliche klagen angedroht werden.
Eine ganze mitgliederversammlung kannst nicht persönlich verklagen, sondern dann höchstens den verein an sich.
Und nach 11.3.6 iVm 10.2 p der Satzung ist dies durchaus möglich, und m.e. sogar angebracht bei solch weitreichenden verträgen.

Bereits schneider hätte 2011 dies möglich machen müssen, auch wenn das damals nicht zwingend war. Es hätte zumindest zur befriedigung der mitgliedschaft beigetragen.

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Aus den genannten Artikeln der Satzung ergibt sich dafür keine Zuständigkeit der MV.
Nur aufgrund von Androhungen oder gegebenenfalls bestehender Gefahr, da müsste man alle 6 Monate eine MV machen.

Eine MV wäre dann erforderlich, wenn die KGaA Insolvenz anmeldet, im Anschluss eine persönliche Haftung der GF-GmbH festgestellt wird, dann eine mögliche Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter der GF-GmbH. Was ich zwar bezweifle, aber sag ma mal es wäre so.

Dann kann die MV das Präsidium aus der persönlichen Haftung entlassen. Wobei ein ehrenamtlich(!) tätiges Präsidium hier sogar einen gesetzlichen Anspruch auf diese Entlassung aus der persönlichen Haftung hat. Für eine Verweigerung sind hier enge Grenzen gesetzt.
Außerdem gibt es für solche Zwecke die Vermögensschadenversicherung für Vereine und den D&O Schutz für die betroffenen Organe.

Ganz ehrlich? Auch HAM hat vertragliche Verpflichtungen zur Sicherstellung der ausreichenden Kapitalisierung der KGaA und kann sich nicht immer nur auf den e.V. berufen. Er hat durchaus Einfluss auf die Aufsichtsgremien der KGaA(Gesellschafterversammlung und AR) und damit durchaus Einfluss auf die finanzielle Ausgestaltung.
Persönliche Haftung des Präsidiums sehe ich da fast ausschließlich bei vorsätzlicher Vernichtung des Gesellschaftskapitals durch Weisungen an den GF, vorbei an der HAM.
Wobei da zu prüfen wäre ob der GF der GmbH diese dann überhaupt hätte ausführen dürfen oder hätte verweigern müssen, um nicht selbst in diese persönliche Haftung zu kommen.

Das kann man jetzt natürlich alles nochmal in juristischen Winkelzügen zerpflücken und Wort für Wort nach Ausnahmen und Ja Abers durchleuchten.

Mir gehts einfach darum dar zustellen, dass das mit der Haftung für das Präsidium so einfach nicht ist wie man das immer anführt. Da gibts schon ein paar Hürden die erst genommen werden müssen bevor das soweit ist.
Das Haftungsgespenst ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber m.E. kann es nicht die Leitplanke dafür sein alles abzunicken was vom HAM gefordert wird.

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Es ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich bei:
„c)Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die
Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen;
d) Vornahme von Geschäften, die über den Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgehen;“

Und Ziffer 10.2 p) eröffnet m.e. durchaus die Möglichkeit solche Geschäfte, die über den Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgehen, der Mitgliederversammlung seitens Präsidiums oder Verwaltungsrats zur Entscheidung vorzulegen.

Ja ich weiß, darauf hat sich der AR immer gerne berufen um in der KGaA mit zu wurschteln, weil der Profifußball ja eine solche Geschäftstätigkeit des Vereins sei.

2 Zweck, Aufgaben
2.1
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen durch die Ausübung des Breiten-, Leistungs- und/oder Wettkampfsports in den Sportarten, die in den Abteilungen des Vereins betrieben werden;

Also ich sehe im einem Profifußballbetrieb keine über den üblichen Geschäftsverkehr hinausgehende Tätigkeit. Das ist Bestandteil des Satzungszwecks.

Dieser 11.3.6 Buchstabe d) gilt für Geschäfte des Vereins nicht die der ausgelagerten Gesellschaften. So ein Geschäft wäre zum Beispiel ein Hallenbau durch den Verein.

Würde man das so auslegen wie du es tust, und der VR/AR es zumindest früher getan hat, dann müsste es zu jeder Präsidiumssitzung und VR Sitzung zum Thema GmbH und KGaA eine MV geben.

Hier gehts ja nicht um kgaa-interne Geschäfte, die du ansprichst, sondern eben um ne Veräußerung/Abtretung von Vereinsrechten bzw Insolvenz eben dieser kgaa, die als Geselkschaft ein Hauptbestandteil des Vereins ist.

Es geht erstmal nur um gesellschaftsinterne Geschäfte, nämlich ein Gesellschafterdarlehen an die KGaA.
Und es geht um die Bestellung eines GF der GF-GmbH.
Beide sind nicht zustimmungspflichtig durch die MV. Nur durch den Weg den das Präsidium gegangen ist bzw. sich genötigt sah gehen zu müssen, wurde das überhaupt erforderlich…

Da 50+1 nicht aufgehoben wird, und auch keine Satzung oder Beteiligungsquote bei einer der Gesellschaften geändert wird, mag es rein gefühlsmäßig so sein, dass man das durch eine MV regeln möchte. Aber ich sehe hier (noch) keine Veranlassung dafür.

Natürlich könnte man als Präsidium sagen, ich mach das mal um mich abzusichern.
Is halt durch gewisse Dringlichkeiten mitunter schwierig und dann ist da ja auch noch die Relation Kosten - Nutzen. Eine MV kostet paar Euro an Vereinsgeldern wo am Ende die Frage steht, hätte das nicht auch der VR machen können?

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Das nur nebenbei: diese Haftpflichversicherung bekommst Du nicht zwingend, wenn Du auch nur die Ziffern 6 & 0 erwähnst vermutlich gar nicht. Ich habe mich damit für die mögliche Gründung eines Vereins aus einer Bürgerinitiative heraus bzgl. eines sachpolitischen Themas mal kundig gemacht und keine einzige Versicherung gefunden, die uns versichern wollte. Und da ging es um weit weniger als um 70 Mio.

So sehe ich das auch. Darum kann ich diese persönliche Haftung des Präsidiums gegenüber den Forderungen der HAM auch nicht nachvollziehen. Und auch die Stellungnahme des Präsidiums spricht eigentlich explizit von Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, Fans und Sponsoren.

Bricht man es aufs wesentliche runter, ist es für Reisinger und Bay nicht relevant ob sich die MV wirklich deutlich für 50+1 ausgesprochen hat, und hebelt diese unter formaler Einhaltung mit diesen Bedingungen aus. Ein direkter Zwang diese neuen zusätzlichen Vereinbarungen zu unterschreiben bestand m.E. nicht. Ganz abgesehen davon, was HI gemacht hätte, wenn man nicht auf seine Erpressung eingestiegen wäre.

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Nur mal so interessehalber. Wie kommst Du auf 70 Mio?

Das ist doch die Summe, die HI angeblich in die KGaA gesteckt hat und die entsprechend vermutlich die Schadenssumme ist, auf die er bei einer Insolvenz klagt. (wobei ich damit explizit nicht die Erfolgsaussichten bzw. die dann tatsächlich mglw. gerichtlich festgestellte Schadensnsumme bewerten möchte!)

Mich würde interessieren, von wem genau dieses „anwaltliche Drohschreiben seitens der KGaA“ in Auftrag gegeben wurde.
Wer in der KGaA außer dem GF wäre denn dazu berechtigt?

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Nun, vielleicht sieht sich auch die eine oder andere Gesellschafter*in der KGaA dazu berechtigt, ihren Anwalt ein Drohschrieben verfassen zu lassen?

Sich berechtigt zu sehen und berechtigt zu sein, wären allerdings 2 verschiedene Paar Stiefel

Klar. Wenns aber ein/e Gesellschafter*in ist, dann wird aber erst ein Gericht entscheiden, ob man berechtigt war, das Schreiben zu verfassen, bzw. eher, ob die „Drohung“ Substanz hatte. Wenn man so ein Schreiben erhält, macht man sich eher weniger Gedanken darüber, ob derjenige das überhaupt hätte schreiben dürfen, man schätzt eher die Substanz der Drohung selbst ein.