Geschäftsführung und Sportchef

geschrieben von Doc. W. ?

Passt schon :+1:

Nachvollziehbar

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es eskaliert total und kann doch so nicht weitergehen. Irgendwas muss jetzt passieren.
Rücktritt Präsidium, Rücktritt VR, keine Darlehen von HAM und keine Lizenz - vollkommen
egal aber dieses peinliche Affentheater von Leuten die meinen zum Wohle des Vereins zu handeln
und nur ihr Ego heraushängen lassen ist nicht mehr zu ertragen. Schämt euch ihr
Amateure :grimacing::grimacing:

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Herr KGaA, hehe, geil.
Da ist wohl jemand zu feige seinen Schädel hinzuhalten.
Mein aller persönlichstes Fazit: KGaA, f.y.!
Löwen Fan sein ist ist far jenseits von Hardcore☹️

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Hat das Verwaltungsratsmitglied dir auch aufgetragen seine Meinung zu verbreiten? Nein?

Ansonsten schon etwas lächerlich vom Präsidium, das ja selbst sngeblich kaum mehr an Verwaltungsratssitzungen teilnimmt und informiert bzw Sitzungen vorzeitig verlässt. Walch ist zwar im Beirat, aber dort ja nicht als Verwaltungsratsmitglied, sondern eben Beiratsmitglied.
M.e. ist es die Aufgabe des Präsidiums seinen Pflichten nachzukommen und den Verwaltungsrat (insbesondere dessen Vorsitzende) ordnungsgemäß zu informieren und erforderliche Zustimmungen einzuholen.

„sind aus unserer Sicht und nach Einschätzung unserer rechtlichen Berater übliche und angemessene Regelungen“

Nix an diesem konstrukt unserer kgaa ist üblich…

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Schätze mal, diese stellungnahme ist von dieser beauftragten Anwaltskanzlei selbst verfasst für die kgaa.

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Verstehe Dich da voll und ganz. Wenn man den Verstoß so schwerwiegend empfindet, dann vertritt der VR die Rechte des Vereins. Check. Wenn eine Kommunikation zwischen VR und Präsidium nicht (mehr) möglich ist, dann ist ein anderer Weg, z.B. über die Öffentlichkeit, zu finden. Check. Aber katastrophal ist diese Kommunikation trotzdem. Weiß ja nicht auf welchen Wegen man das probiert hat, aber ans Handy kannst in so einem Fall schon mal gehen…
Zum Inhalt und vielleicht mag mir das noch einer erklären: Es geht doch darum, dass der Verein darauf verzichtet den nächsten GF zu bestellen (sondern es soll der Baldhamer werden). Es geht ja nicht darum für alle Zeit den GF bestellen zu lassen, oder?

Es geht darum, dass der e.V. zukünftig und für alle Zeit darauf verzichtet, Geschäftsführer im Zweifelsfall mit 50+1 durchzusetzen. Jedenfalls, wenn ich das richtig verstanden habe…

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„Die Frage ist nun allerdings, inwieweit die Verwaltungsräte haften würden, wenn sie den HAM-Wunschkandidaten Hiltmair ablehnen würden und HAM dann die bald notwendige Zahlung von mehr als drei Millionen Euro nicht vornähme. Man sollte meinen: dem Wortlaut des Vertrags nach gar nicht.[…]Am Mittwochabend reagierte die KGaA: […]Ob man den Inhalt als Erläuterung und Empfehlung oder als Drohung empfindet, liegt augenscheinlich im Auge des Lesers.“

Fraglich sei, ob nun der Verwaltungsrat so wie Hiltmair nun auch einfach der Dinge harrt…

Die Situation unserer KGaA ist doch die, dass die Gesellschaft seit X Jahren bilanziell überschuldet ist und eigentlich Insolvenz anmelden müsste. Einzig die positive Fortführungsprognose verhindert die Insolvenz. Wenn jetzt verantwortliche weitere Darlehen ablehnen oder durch irgendeine Aktion verhindern, soll hier dann wirklich eine Haftung greifen, wenn danach in letzter Konsequenz der eigentlich seit Jahren notwendige Insolvenzantrag erfolgt ?

Also kurz gesagt: Ich lehne ab, dass ein überschuldetes Unternehmen sich noch weiter verschuldet und soll dafür haften ? Ich bin kein Fachmann aber irgendwie fällt es mir schwer das zu glauben.

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Es geht darum, dass künftige GFs der GF-GmbH nur noch mit einer Mehrheit 4:0 3:1 im Beirat bestellt und abberufen werden können und das Präsidium darauf verzichtet bei einem Patt das Bestellungs- und Abberufungsrecht an sich zieht.
Und zwar solange wie dieser Darlehensvertrag läuft.

Das Problem. Dieser Darlehensvertrag wird sehr lange laufen.
So wie es den bisherigen Veröffentlichungen zu entnehmen ist, sind in diesem Vertrag beide Vorgänge zusammengefasst und damit diese Klausel gültig.

Beide Vorgänge heißt,

  1. die Sicherung der Liquidität der aktuellen Saison wo vermutlich das Geld in der Rückrunde ausgehen wird, ca 3 Mio+ Euro.
  2. Die Sicherung der Liquidität für die kommende Saison 25/26 wo man es zwar noch nicht genau weiß, aber durch den Rückgang der Sponsoreneinnahmen auch ein Bedarf an frischem Geld erforderlich sein wird, ca 5Mio+ Euro.

Das führt zum nächsten Problem.
Selbst wenn man diese Lücken durch neue Sponsoren bis dahin wieder füllen könnte, ist es bei Sechzig regelmäßig einfach so, dass Geld schon ausgegeben ist bevor es das Konto erreicht.

Bestes Zeichen dafür: Sechzig fehlt faktisch Geld in der Rückrunde, ca. 3+ Mio. Die Finanzierung noch nicht geklärt, aber man testet schon neue Spieler. Und da muss mir keiner erzählen, dass man jetzt vereinslose Spieler(keine Transferphase) für irgendwann oder die nächste Saison testet. Zumal es sich ja nicht mal um einen Perspektivspieler handelt.

Dr. Werner setzt also vermehrt auf den Nachwuchs.
Ist das die Art und Weise in der man das macht? Weniger Einsatzzeiten für Nachwuchs dafür mehr neue Spieler einkaufen? Na dann Dank schee.

Ernsthaft, Da hätte der sofort ne Weisung auf dem Tisch. Transfer Stopp sofort bis auf Weiteres.

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Kenne ja den Wortlaut nicht.
Wenn der Darlehensvertrag für diese und nächste Saison gilt, dann ist diese GF-Entscheidung ja eben (erstmal) nur für diese Zeit auf eine „Konsens-Mehrheit“ beider Gesellschafter festgelegt. Klar ist dann sicher auch, dass solche Forderungen immer wieder in ähnlichen Verträgen auftauchen werden.
Wenn aber der Vertrag nicht gegen 50+1 verstößt, weil es eine VR-Vorbehaltsklausel gibt, dann ergibt sich doch vielleicht auch ein Bild wie folgt: GF wird bestimmt mit "4:0 oder „3:1“ - aber nur dann, wenn der VR des e.V. zustimmt. (=weiterhin 50+1, aber eben nicht mehr im AR /Beirat /Gesellschafterversammlung der KgaA). Kann man das nicht auch so sehen? 50+1 besteht, aber die Durchsetzung ist in ein anderes Gremium verlagert?
P.S. Finde das auch alles schlimm und würde mir deutlich mehr Durchgriffsmöglichkeiten eigentlich wünschen! Vorher will ich aber die aktuelle Lage noch besser für mich transparent machen…

Das mit dem „nur wenn der VR zustimmt“ galt mW nur für die Bestellung von Hiltmair.
De facto kann das Präsidium natürlich weiterhin 50+1 ziehen und einen GF bestellen oder abberufen. Das NEUE Problem, was geschaffen wurde ist aber, dass der Hasan dann diesen aktuellen (und wenn ich richtig verstanden habe, alle bisherigen Verträge) kündigen und fällig stellen kann.

Womit er dann aber wohl zwangsläufig die Insolvenz herbeiführen dürfte und/oder die Lizenz gefährdet.

Wie würde es denn da mit der Haftung ausschauen ? Wenn er Darlehenszusagen kündigt ist es doch faktisch nichts anderes, als wenn ein weiteres Darlehen abgelehnt wird. Also gibt es entweder in beiden Fällen eine Haftung oder in keinem der Beiden.

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Dieser Aussage widerspricht ganz klar dieser Satz aus der Stellungnahme des VR:
„Diese Fragen betreffen in erster Linie eine Vereinbarung, die es dem Mutterverein auf absehbare Zeit unmöglich machen könnte, wie bisher autonom Geschäftsführer bestellen oder abberufen zu können.“
HAM hat da vermutlich ganz genau nach Hannover geguckt.

Also mal um die Übersicht darzustellen.

*Satzung GF-GmbH

§12 Beirat
4. Der Beirat überwacht die Geschäftsführung. Darüber hinaus erhält der Beirat das
alleinige Recht, Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen, Anstellungsverträge mit
diesen abzuschließen, zu ändern und zu beenden, Geschäftsführer zur Einzelvertretung
zu ermächtigen und eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführer festzulegen. Der
Beirat ist nicht befugt, Weisungen an den/die Geschäftsführer der Gesellschaft zu
erteilen.

Also e.V. Gremien raus. Aber…

Satzung GF- GmbH
$12 Beirat

6. Die Gesellschafter können jederzeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschließen, dass durch Gesellschafterbeschluss gem. vorstehend Abs. 2
anwendbar erklärte aktienrechtliche Bestimmungen keine Anwendung mehr finden oder
dass dem Beirat Aufgaben und Befugnisse, welche ihm gem. Abs. 4 durch
Gesellschafterbeschluss zugewiesen wurden, nicht weiter zustehen.

Also das Präsidium kann die Befugnis des Beirats jederzeit ohne Begründung ganz oder zeitweise aufheben. Und das wurde bisher bei Patt gemacht, war dann in der Presse als 50+1 ziehen durch das Präsidium zu lesen.

HAM will genau das ausschalten, indem das Präsidium sich verpflichtet auf die Anwendung dieses Vorgehens zu verzichten. Und das solange es irgendwie geht, mindestens so lange die Darlehensverträge laufen. Also bis zur vollständigen Tilgung durch Rückzahlung + Zinsen oder Wandlung in Genussrechte. Wer Sechzig kennt, weiß dass das die Präsidien sehr lange Zeit fesseln wird.

Wenn das Präsidium doch die Entscheidung an sich zieht weil man über ein 2:2 nicht hinaus kommt, dann könnte HAM die Darlehen kündigen und fällig stellen.
Mit jedem Mal wo das Präsidium diese Option ziehen würde, würde es dann vertragsbrüchig.

Der GF der KGaA hat natürlich insofern Recht, als dass sich im Prinzip rein grundsätzlich nicht viel ändert. Eine mögliche Insolvenz ginge aus seiner Sicht einfach nur um eine Ecke mehr.

Was mir dabei wirklich nicht gefällt, ist dass das Präsidium mit diesem Vertrag die Verantwortung auf künftige Präsidien verschiebt.
Die haben nämlich dann wie beschrieben das Problem bei einer GF-Entscheidung nach der GF-GmbH Satzung zwar rechtmäßig zu handeln aber vertragsbrüchig zu werden. Das aktuelle Präsidium wird wohl eher nicht mehr mit einer GF Bestellung oder Entlassung beschäftigt sein.

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So aus dem Bauch heraus. Das Recht behält man vermutlich sogar, aber durch die Drohkeule Darlehenskündigung durch die Investorenseite muss man sich 50+1 dann eben auch leisten können.

Wer immer wieder Geld von Herrn Ismaik will muss vermutlich mit seinen Forderungen klar kommen. Wer das nicht will muss dann eben wirklich mal sparen (anstatt zu konsolidieren) oder andere Geldquellen auftun.

Naja, die Formulierung „unmöglich“ lässt hier auch den Raum für Spekulationen, dass man dieses Recht sogar vertraglich vereinbart abgibt. Nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann ja sogar (wenn es auch extrem unwahrscheinlich ist), dass hier vertraglich eine Satzungsänderung der GF-GmbH vereinbart wurde. Aber das sind alles nur noch Spekulationen, die bringen uns nicht richtig weiter.

Dagegen würde sprechen dass es anscheinend ein Sonderkündigungsrecht für das Darlehen gibt. Denn wenn man etwas vertraglich ausschließt benötigt man dieses aus meiner Sicht ja gar nicht (es wäre dann ein offener Vertragsbruch).
Wäre zusätzlich ein offener Bruch der 50+1 Regel.

Wenn man sich an den Gedanken gewöhnt dass der e.V. vermutlich seine KGaA Anteile verliert (dadurch entfällt aber auch die Pflicht quasi den kompletten Nachwuchbereich durchzufinanzieren) kann man auch ganz offen eine Insolvenz in die Waagschale werfen. Die Insolvenzkarte kann auch ein Herr Ismaik vermutlich nur einmal ziehen. Über 50+1 bekommt man nach Abschluss des Verfahrens die steuernde Kontrolle zurück.

Nicht dass man das jetzt machen sollte aber es wäre vermutlich auch nicht der komplette Untergang.

Das ist es ja gerade nicht, DFL/DFB im Fall Hannover sei Dank…

Was natürlich gegen eine Vereinbarung bzgl. einer Satzungsänderung sprechen würde, wäre das Sonderkündigungsrecht. Dann reicht es, das als Sanktion auf den Bruch des vertraglich vereinbarten Verhaltens (eV darf §12 Nr.6 nicht anwenden) im Darlehensvertrag zu haben. Dann hat der eV de jure das Recht noch, muss nur mit den vertraglich vereinbarten Konsequenzen leben, wenn er es ausübt.