Klar will der rausholen was geht.
Das Grundgehalt liegt bei ca 185.000.
Ein Vergleichsvorschlag vom Kläger lag im Vorfeld zur heutigen Güteverhandlung bei 50%.
Klar will der rausholen was geht.
Das Grundgehalt liegt bei ca 185.000.
Ein Vergleichsvorschlag vom Kläger lag im Vorfeld zur heutigen Güteverhandlung bei 50%.
Ja weil Streitwert über 5000 Euro
Aber das Interessanteste der Aussagen vor Gericht ist doch, dass der Beklagte angibt, dass die Zusammenarbeit von Mueller und Werner miserabel war und die Schuld daran (natürlich) Mueller trug. Eher lustig dagegen war des Anwalts Vorbringen, dass Mueller außerdem auch böse zum Investor war.
Diese Posse hier hat das Zeug zu einem unserer Highlights der letzten 20 Jahre zu werden. Ob da ein Tatbestand vorlag, der eine fristlose Kündigung rechtfertigte? Ich weiß nicht. Ich glaub, wir werden da ganz schön blechen. A Hund is a scho, da Mülla.
Wir sind pleite gerade weil wir das Geld zum Fenster rausschmeissen. Und alle machen mit.
Letzter Geschäftbericht der Bobfahrer (Jahr 2023)
Für die geleisteten Geschäftsführertätigkeiten wurden Vergütungen in Höhe von TEUR 127,0 (Vorjahr: TEUR 125,0) erfasst.
Für einen Mueller und einen Dr. Werner bekommt Schwabl also 127.000 Euro pro Jahr (inzwischen vielleicht auch 2.000 Euro mehr). Er ist alleiniger Geschäftsführer, aber das geht ja bei uns angeblich nicht. Wobei wenn mal einer ausscheidet geht das natürlich dann irgendwie doch.
Zur Sache. Das was man so lesen kann bringt die Vereinsseite aus meiner Sicht in eine ganz schlechte Verhandlungsposition. Viele kleinere Punkte wurden nicht mit einer Abmahnung sanktioniert und die Vertragsverlängerung fand nur wenige Wochen vor der fristlosen Kündigung statt, obwohl einige Vorwürfe anscheinend aus die Zeit vor der Verlängerung stammen. Wenn man sich mit dem zweiten Geschäftsführer nicht (mehr) versteht ist das aus meiner Sicht leider auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Dass Mueller eine Rampensau ist (nicht als Beleidigung gemeint) wusste man im übrigen schon im Vorfeld und meines Erachtens ist er ursprünglich auch genau deswegen eingestellt worden. Der sollte den Laden mal ordentlich aufmischen, was er am Ende wohl auch getan hat.
Einfach nur gruselig.
Mei was der Anwalt da so gesagt hat ist das mit Mueller wohl tatsächlich schwierig gewesen.
So wie ich das sehe wirds entweder ein Vergleich um die Sache einfach vom Tisch zu bekommen. Oder es wird sich vor dem Landgericht viel um Fristen handeln, wer wann etwas gewusst - nicht gewusst, getan - nicht getan hat bzw. hätte tun oder wissen müssen. Dazu noch wer überhaupt zuständig war.
Die Zusammenarbeit von Mueller und dem zweiten GF sowie dem KGaA Personal ist da dann nur das i-Düpferl zur Begründung der fristlosen Vertragsbeendigung.
Scheinbar hatte der Vertrag keine Vereinbarung zur ordentlichen Kündigung.
Die tz schreibt von 12.000 Euro Monatsgehalt (12 x 12.000 Euro = 144.00 Euro Jahresgehalt) und damit in der Spanne, die hier im Thread womöglich zurecht als marktüblich gehandelt wird. Oben drauf kommen dann aus Muellers Sicht vermögenswerte Vorteile: Boni, Dienstwagen, VIP-Tickets, Urlaubsgeld.
Laut Oliver Mueller will 600.000 Euro Abfindung vom TSV 1860 München :
„Unter anderem sind Mueller und seine Anwälte der Meinung, ihm stünden zum Beispiel 80.000 Euro für entgangene Boni zu, 50.000 Euro Urlaubsgeld, 17.000 Euro für VIP-Karten oder 31.5000 Euro für einen Dienstwagen.“
An was sind die Boni denn geknüpft? Nr zwei in fünf Jahren, eher Ned.
Das pro Spiel elf Mann antreten, dass der Mannschaftsbus die Auswärtsspielstätte findet, dass Spiele zuende gespielt werden???
Für was 80 Kilo Boni??
"Der Geschäftsführer habe den Etat überschritten und seinem für den Sport zuständigen Kollegen fehlerhafte Angaben gemacht, was dazu geführt habe, dass Verhandlungen mit Spielern abgebrochen werden mussten und bestimmte Positionen im Kader nicht besetzt werden konnten”, schreibt die Zeitung. Er habe zudem den Gesellschaftern auf mehrfache Anfrage keine Auskünfte erteilt und eigenmächtig Verträge geschlossen. Dabei ging es z.B. um eine “Impactstudie zur Stadion- und Erlössituation für 86.000 Euro”. Außerdem habe Mueller das Bridgeloan-Darlehen entgegen der “ganz engen Voraussetzungen” angezapft. Deshalb habe Ismaik das Überbrückungsdarlehen gekündigt, mit Verweis darauf, dass es unzulässig verwendet habe. Nach der außerordentlichen Kündigung von Mueller kam es zum nächsten Überbrückungsdarlehen, bei dem, bekanntermaßen, das Präsidium Zugeständnisse machte, dass künftig kein Geschäftsführer mehr mittels 50+1 gegen Ismaiks Willen eingesetzt werden kann, ohne gegen den Vertrag zu verstoßen. Dieses neue Darlehen soll, so der Anwalt des TSV 1860, von einer Trennung von Mueller abhängig gemacht worden sein. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Richter: „Sie mussten die außerordentliche Kündigung aussprechen, um das Darlehen zu kriegen?“ Anwalt Kött antwortete: „Ja.“
Zitierst Du mich grad? Genau das hatte ich nach seinen ersten Auftritten geschrieben: Der typische Selbstdarsteller, der immer nach einem Doofen sucht, der ihm seine Sprüche abkauft. Und wo wirst Du da eher fündig als in der Grünwalder Straße
Was beim Kündigungsrecht für Inhaber solcher Positionen ein weiteres Highlight an Unfähigkeit wäre.
Auch wenn jetzt etliche LoDs der Schnappatmung anheim fallen werden:
Sollten wir tatsächlich solch kolportierte Summen an den Umlautverweigerer zahlen müssen, dann sollten die Leute, die ihn (mit solchen Konditionen) auf diesen Thron gehoben haben, sofort auch ihre Hüte nehmen. Irgendwann hört`s wirklich auf…
Nun wissen wir wenigstens, was er am Anfang gemeint hat mit seinem Spruch
“Oliver Mueller gibt es nur mit Vollgas”.
In dem Kontext erscheint natürlich auch die von Ismaik geforderte Darlehensklausel und deren Zustimmung seitens des Präsidiums in einem anderen, sowohl für Ismaik als auch Reisinger verständlicherem Licht.
Der e.V. hätte dann einen ungeeigneten Geschäftsführer durchgeboxt. Dieser Geschäftsführer hätte dann - sollten sich diese Berichte bestätigen - Kompetenzen überschritten und von Ismaik gestellte Gelder gegen den Willen beider Gesellschafter zweckentfremdet.
Damit wäre Ismaiks Wunsch, über denjenigen zu bestimmen, der sein Geld ausgibt, nochmal verständlicher. So wenig mir das auch gefällt. Und Reisinger hat in dem Fall kaum mehr Argumente, die Forderung abzulehnen, dass Ismaik den GF bestimmt, nachdem beide Gesellschafter mit dem e.V.-Pick Mueller so auf die Schnauze gefallen wären.
Damit wäre leider die einzige Person, die sich in dieser Geschichte fehlerfrei verhalten hat, Hasan Ismaik. Entlastend für Reisinger, dass die Unterschrift unter den Darlehensvertrag somit verständlicher wird. Ebenfalls entlastend, dass er Mueller rausgeschmissen hat, auch wenn ihm das dann auf die Füße fällt. Belastend ist nämlich, dass er einen vollkommen ungeeigneten GF ausgesucht und durchgedrückt hätte, wenn sich das alles so bestätigt.
Ja, aber angesichts seiner Vita hätte man doch gewarnt sein müssen.
Was haben sich die Verantwortlichen (wörtlich!) bei seiner Bestellung nur gedacht?
Strafrecht ?
Werden sie wohl geprüft und verworfen haben, da hier der Wortlaut „an der Grenze zur Untreue“ mindestens von der AZ zitiert wird, auch bei sechzger.de ist das recht vorsichtig formuliert.
Bei uns kann echt jeder machen was er will
Außer Fußball spielen.
Wir leisten uns eine Struktur wie ein Bundesligaclub, haben halt nur vergessen effektive Kontrollmechanismen einzubauen.
Mir hams ja (oder im Zweifelsfall eben Hasan)…
Man kann leider davon ausgehen, dass an diesen Freistilaktionen unseres GFF viel dran ist, da diese ja gerade der eV als Argumente für die fristlose Kündigung darlegt. Sozusagen das eigene Versagen als Argument für den Rauswurf des selbst Eingestellten…
Die andere Seite sieht natürlich so aus:
Vielleicht hat sich Mueller keine oder nur nicht ausreichende Verfehlungen zu Lasten kommen lassen, die Investorenseite aber dennoch auf seine Kündigung gepocht, die jetzt eben juristisch im Feuer steht. In dem Fall wäre dieses Desaster maßgeblich von Ismaik verursacht.
Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass die Benchmark für schlechte Geschäftsführer verantworten bei einem Doppelabstieg mit 22 Millionen Euro Verlust liegt. Da hätte der Mueller noch lange arbeiten müssen, um das hinzubekommen. Einen zumindest moralischen Anspruch, Ismaik solle den GF aussuchen, weil er das besser kann, kann Ismaik sich daraus also so oder so nicht herleiten.