Respekt! Und das mein ich völlig ernst.
Wie Müller hier streckenweise verehrt worden ist, nur weil er ab und an Ismaik „ogfegt“ hat, war beeindruckend. Und da bist mir Du nicht als am tiefsten vor ihm knieender User im Gedächtnis geblieben. Deshalb
Da wird aber nun die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung interessant. Ein befristeter Vertrag ohne irgendwelche vereinbarte besondere Kündigungsmöglichkeit endet automatisch mit Ablauf. Die einzige Ausnahme davon wäre, dass eine automatische Umwandlung in einen unbefristeten bei Nichtkündigung durch den Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen würde.
Also gibt dieser (Alternativ-)Zusatz zur fristlosen Kündigung nur in diesem Fall Sinn. Und da stellte sich wieder die Frage, weshalb man solch einen Passus eingebaut hätte…
Ich denke, das ist einfach eine Standardfloskel bei Kündigungen.
Kommt drauf an…
Befristetes Arbeitsverhältnis und Kündigung
Da das befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, kann es grundsätzlich auch weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber vorher gekündigt werden. Etwas anderes gilt, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung anderweitig – im anwendbaren Tarifvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag – vereinbart worden ist.
Aber wir kennen den Arbeitsvertrag nicht im Detail.
Damit ist nicht schon vorab ein Vertragsende definiert. Eine Kündigung kann auch dann nur aus wichtigem Grund erfolgen, aber eben mit einer festgesetzten Frist. Also nicht fristlos, wo als Grund nur sehr schwerwiegende persönliche Verfehlungen eine mögliche Zusammenarbeit als komplett ausgeschlossen gelten kann.
Aber dann hat man eben auch nicht mit ewigen Laufzeiten was ja im Grunde absurd ist. In der Regel sind das dann Fristen von 6-9 Monaten, die dann als Abfindung bezahlt werden und Zeit genug lassen einen neuen Job zu finden. Die Weiterbezahlung ist ja nicht dafür da, dass jemand Jahre lang bezahlt Urlaub macht, oder in der Zwischenzeit das Spielchen noch dreimal wiederholt.
Zum Beispiel hatte sein Anwalt moniert, dass er noch kein Arbeitszeugnis bekommen hat und das Jobcenter deshalb nichts für ihn hätte. Tja, wenn der Vertrag nicht fristlos gekündigt werden kann, dann steht ihm auch noch kein Arbeitszeugnis zu, ganz einfach.
Nach 2 Monaten steht ihm allenfalls eine Beurteilung zu.
Außerdem läuft sein Vertrag dann weiter bis zum Vertragsende und er braucht für eine weitere Tätigkeitsaufnahme die Zustimmung des Arbeitgebers bzw. Auftraggebers. Es sei denn er ist nur freigestellt und es besteht keine entsprechende Vereinbarung im Arbeits-/Dienstvertrag über die Meldepflicht bzw. Genehmigungspflicht einer Nebentätigkeit.
Dann kann ihm ein Arbeitszeugnis zur Suche ausgestellt werden. Denn entweder der Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden oder er kann es nicht. Dann läuft er für beide Seiten weiter mit allen gegenseitigen Ansprüchen auf Leistungserbringung. Also auch durch ihn gegenüber der KGaA wenn diese keine unwiderrufliche Freistellung ausgesprochen hat.
Deshalb baut man schlauerweise eine solche Kündigungsklausel ein, die eine vorzeitige Aufhebung für beide Seiten aus wichtigem Grund möglich macht. Idealerweise mit einer realistischen Frist und Abfindungsregelung.
Sag i doch ;)
Jedenfalls wurde die Frage des Richters dahingehend verneint.
Deshalb steht ja in jedem Scheißvertrag quasi als fixer Textbaustein drin, dass man sich das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund vorbehält.
Schau mal in Deinen Handyvertrag zum Beispiel. und da gehts ned um 6 stellige Summen.
Das ist einfach ein MUSS. Und bei Sechzig sowieso wenn man schaut was bei uns immer so als GF rumläuft.
das einzige ,was bei uns wirklich Tradition hat, ist der unfassbar naive Dilettantismus…seit ich denken kann
ich stelle hiermit den Antrag, den Vereinsnamen in "DSV 1860 München " umzubenennen
Ja, das sollte ein Muss sein. Aber wenn ich mir das bei uns so ansehe, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht so ist, wohl eher bei 99%.
Ich hoffe, sie verpflichten endlich mal einen Brasilianer.
Übrigens … ausnahmslos inhaltlich gute, sachlich formulierte und sehr objektive Beiträge seit gestern hier.
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Finden lässt sich da sicher jemand. 4 Monate arbeiten und dann 2 Jahre kassieren ist doch der Traumsjob schlecht hin. Sinnvoll, ja das ist die Gretchenfrage und da lässt sich auf die letzten 20 Jahre rückblickend eine durchaus ausbaufähige Auswahl feststellen.
Was ich echt nicht verstehe. Da wird ständig von „mia ham koa Geld“ geredet. Dann werden Quereinsteiger und Azubis geholt, mit Geld und Sachleistungen von 250 - 300.000 Euro/Jahr berufen und man wundert sich wo die Gegenleistung bleibt.
Rechnet man die häufigen Wechsel inkl. Abfindungen und unnötig verprassten Gelder für diverse Agenturen und ihre Präsentationen mal zusammen, dann bin ich mir ziemlich sicher wäre auch ein Profi aus dem Geschäft mir einer 1/2 Mio/Jahr nicht teurer gewesen. Aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlickeit weitaus effektiver und erfolgreicher.
Das Gleiche gilt für den Sportchef. Da haben wir nämlich genau das gleiche Problem.
Vor allem an der Stelle Sportchef bzw. mit Sport befasste Positionen kommt natürlich zur Inkompetenz noch der Zwist der Gesellschafter dazu, bei der die eine Seite der anderen nicht das dunkle unterm Fingernagel gönnt, und schon gar nicht, dass man etwas bestimmen kann. Siehe u.a. die Causa Heldt, die Umstände, unter denen wir zu Werner kamen, etc. pp.
so ein ( wort frei wählbar)
selbst wenn die tätigkeit sein erster job gewesen wäre, was nicht d fall ist, findet sich (ob jobcenter oder nicht) immer ein job.
Das ist mit seiner Qualifikation die Frage
Aber ich gebe Dir recht, sein Argument ist schlicht böswillig. Als ob man auch nur im Jobcenter einen neuen Job findet. Meine (erfreulicherweise einzige) Erfahrung vor gut 20 Jahren ist, dass man in bestimmte Fällen auch trotz Jobcenter einen neuen Job finden kann. Hängt halt alles auch vom eigenen Willen ab.
Ich halte das sowieso Alles für ziemlich fragwürdig.
Er ist ja immer noch angestellter GF und einziger Mitarbeiter bei der Firma seiner Frau die 100% des Unternehmens besitzt.
Meine Meinung zu dem ganzen Konstrukt und Wirken behalte ich da lieber mal für mich.
Und aus der Position heraus wird eine Arbeitslosmeldung schwierig. Laut Artikel bei sechzger.de hat er ja sogar bemängelt, dass die Meldung der Arbeitslosigkeit an sich aufgrund fehlender Dokumente nicht möglich ist. Ist halt wenig stichhaltig, wenn man eigentlich noch einen weiteren GF-Posten innehat.
Er ist doch nicht arbeitslos sondern seiner Frau entgehen die leiharbeitseinnahmen. Versteh gar nicht warum er klagt
Nun ja, wenn die Klage unbegründet gewesen wäre, wäre sie gar nicht erst angenommen worden. Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes hand…
Wenn er als GF der Firma seiner Frau klagt, wirds verständlicher. U.a. deshalb vermutlich von Löwenseite die Zweifel, dass das Arbeitsgericht überhaupt zuständig ist.