Genau darum gehts jetzt ja.
Der Anwalt des Vereins hat die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts in Frage gestellt, da es sich um einen reinen Dienstvertrag und nicht um einen Arbeitsvertrag handeln würde(wobei auch ein Dienstvertrag ein Arbeitsvertrag sein kann).
Aber dann wäre eben nicht das Arbeitsgericht sondern das Landgericht zuständig.
Der Kläger hat nun Zeit bis 31.01. darzustellen warum es sich um einen Arbeitsvertrag handelt und dann hat der Beklagte Zeit bis 28.02. Zeit zu argumentieren warum das nicht der Fall ist.
Und dann wird entschieden wie es weitergeht.
Der Gütetermin am Freitag hat dennoch erstmal festgestellt, dass es keine Einigung gibt und das Verfahren damit entsprechend der Zuständigkeiten fortgesetzt wird.
Ich nehme mal an, dass dann ein Verhandlungtermin festgesetzt wird mit tiefergehender Darlegung zu den einzelnen Verfehlungen und Begründungen die zur fristlosen Kündigung geführt haben. Und natürlich der Möglichkeit sich doch noch vorher zu einigen.
Ich habe keine Ahnung. Ich dachte auch, der Vertrag ab 1.7.2024 wäre eine Festanstellung und würde die ANÜ beenden. Die Berichterstattung lässt das aber wieder offen bzw. Schlüsse in beide Richtungen zu. Im Gesellschafterbeschluss zur Kündigung ist wiederum von einem Dienstvertrag zwischen der Gesellschaft und „Oliver Müller“ die Rede, was wiederum auf den direkten Arbeitsvertrag schließen lässt.
→ man kann das wohl nur mit Kenntnis der Verträge wirklich korrekt sagen.
Die Frage, ob das ArbG zuständig ist, steht nicht im Zusammenhang mit dem öffentlich diskutierten Vertragsmodell. Aus den öffentlich abrufbaren Unterlagen ergibt sich, dass das Vertragsverhältnis im relevanten Zeitpunkt direkt zwischen dem Kläger und der GF GmbH Bestand.
Habe ich natürlich aus wissbegierbegründeter Neugier die Frage: aus welchem Grund wird denn dann um die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes gestritten?
Bei GF kommt es für die Zuständigkeit des ArbG darauf an, wie engen Vorgaben der GF, zB anhand der Geschäftsordnung oder Weisungen, der GF ausgesetzt ist. Je enger die Zügel desto eher ist das ArbG zuständig. Je mehr Entscheidungsfreiheit desto eher ist das Landgericht zuständig.
Es handelt sich um eine Wertungsfrage im Einzelfall.
Vor dem Hintergrund der Geschäftsordnung (zustimmungspflichtige Geschäfte etc) ist es schon nachvollziehbar, dass zunächst das ArbG angerufen wurde. Außerdem bekommt man am ArbG sehr schnell eine Güteverhandlung. Falls es sich für unzuständig erklärt, ist das unschädlich und es geht dann am Landgericht weiter.
Ich halte nichts davon einfach alles schlecht zu reden. Mich nervt auch das notorische Festhalten am Trainer, aber der Kader ist prinzipiell aus meiner Sicht so schlecht nicht und beim Budget könnten wir tatsächlich unter Vorjahr liegen.
Aber was weiß ich schon, ich trauere ja sogar manchmal dem Michael Köllner hinterher (Günther Gorenzel allerdings nach wie vor nicht).
Am Erfolg gemessen, ist er nicht besser als seine Vorgänger, ja in dieser Hinsicht wesentlich schlechter als es Gorenzel war. Auch wenn jetzt gleich wieder erklärt werden wird, dass Werner es ja viiiiiiel schwerer hat als GG damals (was nicht so ist), bleibt dies im Resultat ein Fakt.
Werner aktuell zu beurteilen, fällt schwer. Wäre er nicht von der „hellen“ Seite ins Amt gehievt worden, so wäre auch die manchmal zwanghaft anmutende positive Sicht auf sein Wirken wohl nicht so ausgeprägt (gewesen).
Wir sind im Prinzip da, wo wir unter Jackl und Pfeifer waren. Nur eins hat sich wirklich geändert: Die Sichtweise auf die handelnden Personen…
Also ich fand’s schon geil mal eine zeitlang den schönsten Trainer der Liga zu haben. Aber passte halt nicht, weil wir sind ja asozial und schlafen unter Brücken.
Pfeifer war für mich ein guter Geschäftsführer.
Wenn man seine Portraits in umgekehrter Zeitfolge als Werbung für eine Anti-Aging-Kur nutzen würde, wäre der Erfolg vorprogrammiert. (Mir fällt da grad auf, dass in der Anti-Aging-Kur der Agi drinsteckt - also nicht missverstehen)
Wäre aber ne Erklärung für den desaströsen Zustand vieler Brücken in Deutschland. Wenn da ständig Feuer drunter gemacht wird, damit die Leutchen ihre Wohnung warm halten, ist es doch kein Wunder, wenn die Brücken alle Nase lang baufällig werden…