Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

Richtig ist, dass diese Frage erst dann zu klären ist, wenn die DV ungültig war.
Dann muss festgestellt werden Wer ist nun eigentlich Präsident.

AR-Sitzung am 13.03.2013

TOP 3a Bericht und Erörterung der Entscheidung des Aufsichtsratsvorschlages
zur Neu-, bzw. Weiterbesetzung des Präsidiums. Weitere Schritte, Veröffentlichung
der Entscheidung etc.
Der Aufsichtsrat bestellt einstimmig Hep Monatzeder zum neuen Präsidenten des TSV
Minchen von 1860 e.V. und wird ihn der Delegiertenversammlung zur Bestätigung vorschlqgen.
Der Aufsichtsrat sieht sich in der Verpllichtung, den Präsidenten in allen Belangen zu
unterstützen (siehe Anhang .Statement")!

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten für den Beginn der Amtszeit:

  1. Tag der Bestellung
  2. Tag der Bestätigung

Verein sagt Bestellungsakt ist entscheidend.
Die Bestellung erfolgte am 13.3.2013 ohne nähere Angaben und damit sofort und zu nicht einem Termin den sich der Bestellte aussuchen kann.
Die Amtszeit Schneiders als Nachfolger Beecks ging bis 21.03.13.

Daher ist diese vorzeitige Bestellung eine faktische Absetzung Schneiders.
Also satzungswidrig so wie sie erfolgt ist, und somit unwirksam.
Eine Absetzung des Präsidiums kann nur durch die DV/MV erfolgen.
Und diese DV hatte die Bestellung, und damit auch die vorzeitige Absetzung nicht bestätigt.

Das sieht auch Prof Heermann so, der bei seinem Gutachten von einem Rücktritt ausgeht, den es aber nicht gab.

Gutachten vom 15.10.13
Wenn man - wie im Einspruch vom 01.08.201 3 - argumentiert, Ziffer 15.2.1 Satz 2
Satzung (alt) gelte allein für Präsidiumsmitglieder, die vom Aufsichtsrat bestellt und
von der Mitgliederversammlung bestätigt worden seien, so läge eine Regelungslücke
vor: Die Ziffern 15.2.1 und 15.2.2 Satzung (alt) gehen zunächst offensichtlich von
dem Fall aus, dass sich zum Zeitpunkt der nicht erteilten Bestätigung vom
Aufsichtsrat zuvor bestellter Präsidiumsmitglieder durch die Delegiertenversammlung
das abzulösende alte Präsidium noch im Amt befindet.[color=#0000ff] Allerdings hatten die
Mitglieder des alten Präsidiums (Maget, Schneider und Hauer) durch die erklärten
Amtsniederlegungen zwischenzeitlich bereits endgültig ihr Amt verloren.[/Color] Diese -
ungewöhnliche und damit kaum vorhersehbare - Konstellation wird weder von den
Ziffern 15.2.1 und 15.2.2 Satzung (alt) noch von anderen Regelungen der Satzung
(alt) ausdrücklich erfasst. Es besteht damit eine Regelungslücke.

Also war das auch schon im Oktober bekannt als es noch keine Klage gab, das es sich nur einen Einspruch im vereinsinternen Verfahren handelte.
Bereits da hatte man die Möglichkeit zu erkennen auf welch dünnem Eis man sich bewegt.

btw sah das alte Präsidium das wohl so wie die allg. Rechtsauffassung das auch tut.
http://www.tz.de/sport/1860-muenchen/1860-vizepraesident-wolfgang-hauner-ich-bin-nicht-mehr-im-amt-2802140.html

Du vergisst, dass wir nach Albrecht von Linde noch keinen Präsidenten hatten, der seine reguläre Amtszeit ausgefüllt hat, also auch Rainer Beeck folgte nur AvL in seiner Amtszeit.

Die Amtszeit AvL begann am 14.03.2007 und ist die mMn bis Monatseder der Beginn aller nachfolgenden Amtszeiten…

http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga2/fussball-2-bundesliga-albrecht-von-linde-ist-neuer-praesident-der-loewen_aid_284295.html

Somit ist die Bestellung und Verkündung des neuen Präsidenten Hep Monatseder am 13.03.2013 Satzungskonform und keine Absetzung
Schneiders gewesen.

Schau ma moi wie Hr. Kambli heute vor Gericht argumentiert…

Hat jemand eine Ahnung wann die Verhandlung stattfindet? Gibt es vielleicht sogar einen Ticker dazu?
Danke

Um 09:00 h. Liveticker aus dem Gerichtssaal gibt’s natürlich nicht.

Es kann heute ohnehin keine Entscheidung kommen, die für Ruhe sorgen wird.

So oder so wirds irgendwie weiter gehen!

harie, was treibt dich denn eigentlich an?

Ich frags mich schon seit Ewigkeiten!

Selbstverständlich kann es das und die Chancen dafür stehen meiner Meinung nach gar nicht so schlecht.

Du glaubst doch nicht dass Kirmair/Vouthier aufhören, selbst wenn die Richterin die Klage abweisen sollte?

Hm, wenn das Präsidium Mayrhofer nun seit einem Jahr nur scheinbar im Amt war, könnte man es doch als Notvorstand einsetzen mit der Maßgabe, DV & MV zu wiederholen? Dann hätte man Rechtssicherheit und müsste trotzdem nicht alles umschmeißen…

Doch, ehrlich gesagt glaube ich das. Ich halte die Variante von ice.bear#86 aber für wahrscheinlicher (aber was weiss ich schon von Juristerei).
Eine Mitgliederversammlung steht sowieso an.

[size=36]Prozess wurde auf 25.Juli vertagt.[/size]

sauber, warum das. Aber dann hält das Theater noch 7 Wochen an.

Ich gehe davon aus, dass sich das Theater noch Monate hin ziehen wird.
Egal, welche Partei am Ende vor Gericht Erfolg hat, das Verfahren wird sicherlich an die nächsthöhere Instanz gehen.

Vouthier hat heute nicht den Eindruck gemacht, als wäre er an einem Ende des Prozesses interessiert. Die Richterin muss er mehrfach dahingehend angegangen sein, dass es ein Fehler sei Mayrhofer zum Prozess zu laden, aber keinen Vertreter von 1860. Er akzeptiert das aktuelle Präsidium schlichtweg nicht.

Unfassbar!

Und selbst wenn Kirmair die Klage zurückziehen würde, so Vouthier, wäre Unrecht immer noch Unrecht und daher das aktuelle Präsidium nicht rechtmäßig im Amt.

Schön langsam stelle ich mir auch die Frage, wie 1860 selbst die Kuh vom Eis bringen kann. Eine neue Mitgliederversammlung muss ohnehin abgehalten werden, dann müssen eben da Wiederwahlen stattfinden. Aber wer darf dazu einladen? Selbst wenn Monatzeder, Schneider, Mayrhofer und ein potentioneller Notvorstand gemeinsam unterschreiben würden, wäre das doch alles Müll?

So wie ich das verstanden habe wurde der Klage entsprochen und am 25. Juli wird das Urteil verkündet. Nein, wurde wohl tatsächlich vertagt.

Unglaublich! Ein unfassbares Schmierentheater von 2 Selbstdarstellern, bei dem es am Schluß nur Verlierer gibt. Ich frag mich immer noch wer oder was da dahintersteht… Was kann der Kirmaier mit seinem harakiri Anwalt denn im besten Fall für sich erreichen? Und für wie lange?

Für den Anwalt ist es Publicity vom Feinsten. Zumal sich dieser anscheinend wichtiger nimmt, als er eigentlich ist.

Frage an die Pozessbeobachter:

  1. Wer war neben unseren Anwälten von Vereinsseite da?
  2. Wurden die Aktionen von Mayrhofer (facebook, Drohanrufe) diskutiert?
  3. Wurden die Beleidigungen des Anwalts der Gegenseite aufgegriffen?

Es wird immer absurder…

[url]Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Kommentare - SZ.de

Das ist in der Tat absurd, denn im Vereinsregister ist derzeit wohl noch Hep Monatzeder als Präsident eingetragen.

Wie ich die tz verstanden habe, ist am 25.07.14 Entscheidungsverkündungstermin.

Mal sehen, was die Prozessbeobachter hier berichten.

So wieich das auch aus der TZ verstanden habe geht es letzten Endes nur noch darum ob es ein Formfehler war oder nicht. Das es ein Formfehler war ist unbestritten, der Hep hätte es eigentlich nicht tun dürfen.
Die Frage muss doch dahingehen ob es vertretbare oder nicht vertretbare Formfehler gibt. Wenn das Gericht am 25.07. das Urteiil spricht kann meiner Meinung nach nur festgestellt werden dass es zum Zeitpunkt des Aufrufes der Mitgliederversammlung nicht viele Alternativen gab als diese und es somit einen vertretbaren Formfehler darstellt. Gerichtskosten fallen dem Kläger zu.
Somit sollte dann am Urteilstag ein Ende der Schmierenkomödie sein und die beiden Protagonisten können direkt aus dem Gericht hinaus zur Säbener fahren und sich anmelden. Dann können sie Ihr Schmierentheater beim Nachbarn weiterspielen.