Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

Kraiburger, Deine Frage, welchen Sinn diese Klage hat, mag ja berechtigt sein, aber sie hat den falschen Adressaten. Das musst Du schlicht und einfach den Kläger fragen. Ob er Dir darauf antwortet und das auch noch wahrheitsgemäß, sei dahingestellt.

Immerhin war die Klage nicht so unsinnig, dass sie erst gar nicht zugelassen wurde. Und nicht nur das, in einem entscheidenden der insgesamt vier Punkte hat die Richterin der Klage sogar stattgegeben.

Das sagt noch nichts über die tatsächliche Sinnhaftigkeit der Klage aus, aber doch zumindest etwas über ihre teilweise „Berechtigung“.

Für mich persönlich, wie wohl für viele andere auch, ist der Weg, den Kirmaier (oder wer auch immer dahintersteckt) gewählt hat, schwer oder gar nicht nachzuvollziehen. Und für den gesamten Verein ist diese Sache eine schwere Belastung. Jedoch ist eine solche Klage jedermanns gutes Recht, mag sie einem auch noch so unsinnig erscheinen.

Ohne die wahren Motive zu kennen, kann man den Sinn dieses Vorgehens kaum oder gar nicht verstehen. Und ob wir diese jemals erfahren werden, wage ich zu bezweifeln. Und es schafft uns auch nicht den Mühlstein vom Hals, den uns die Richterin mit ihrem Urteil umgehängt hat.

Das soll jetzt keine Kritik sein, weil es eine sehr komplizierte Materie ist, aber am besten wäre es natürlich gewesen, der Verein hätte erst gar keinen Anlass zu einer Klage gegeben. Hierfür beschäftigt man eigentlich Juristen, von denen man erwarten hätte können zu prüfen, wer ordnungsgemäß zu einer Versammlung einladen darf.

Ich finde es im Übrigen unangebracht, wie man sich hier teilweise gegenseitig anpisst. Weder wird hier einer von uns Anwalt des Vereins oder Anwalt des Klägers sein, noch ist hier jemand verantwortlich für die ungute Situation. Wenn man sich einen Kopf über die Gründe für die Klage macht, heißt das doch nicht, dass man sie gutheißt. Ich bitte daher darum, die persönlichen gegenseitigen Angriffe endlich stecken zu lassen.

Ich find dieses gegenseitige Angekeife inklusive Schuldzuweisungen ziemlich abstossend. Wem hilft das irgendwas? Schuld tragen wenn dann die entsprechenden Vereinsgremien die zu inkompetent und zu schludrig waren, die klagewürdigen Handlungen rechtskonform durchzuziehen.

@ friedhofstribüne

Diese Diskussion krankt wie so viele andere auch daran, dass die einen sie mit dem Kopf führen und die anderen mit dem Herzen. Nur wenige finden die richtige Balance dazwischen.
Im Prinzip stimmt es schon, dass die Motivation des Klägers unerheblich ist, aber wenn er seine Motivation nicht erklärt, darf er sich über das Unverständnis der Mitglieder auch nicht wundern. Besonders nicht über das Unverständnis solcher Mitglieder, denen der Verein eine absolute Herzensangelegenheit ist.

Wenn man ehrlich ist gibt es wohl keinen Grund bei dem anschliessend eine größere Zahl Interessierter sagt: Gut das habe ich verstanden und die Klage geht doch in Ordnung. Noch dazu wo ja jede öffentliche Aussage des Klägers vermutlich genau analysiert wird ob sich daraus nicht ein Grund für einen Vereinsausschluss ableiten lässt. Die Aussage „Wir wollen solche Leute nicht“ ist ja unmissverständlich. Im übrigen wäre ich froh wenn man eher weniger Rechtsbeistände involvieren würde als mehr. Es ist ja nicht so, dass man nicht einen Anwalt konsultiert hätte nur hat der sich eben in einem Punkt getäuscht.
Am Ende ist mir ein „Liebe Delegierten (Mitglieder), wir haben ein Problem.“ begleitet von ein paar Pfiffen und Buhrufen immer noch lieber als ein Gerichtsprozess.Wer es schon verdrängt hat, hier die Langversion der SZ

Eha, da hat sich wohl a wer amoi bei einem gscheiden Rechtsverdreha erkundigt, net bei de windigen mit am Campingtisch im OEZ.

Na dann seids doch aber bittschee so ehrlich und sogds amoi ois, was da Rechtsverdreha erklärt hod und lasst’s net wieder die Hälfte weg, de wo eich net in an Kram basst.

Weil warum derf da Voihepp und da Schmidt etza zur Mitgliaderversammlung laden. Net weil sie rechtmäßig im Vereinsregister stehen, oder gar weil se rechtmäßig eingetragen wurden, sondern weil as bayerische Oberste des amoi so festgelegt hod.

Wie und wer im Register steht is dafür nämlich Scheißwuaschd. Wenn etza da Typ vom Registerkadi im Voisuff, während er sich zu am Video vo „Atemlos durch die Nacht“ an Zipfe klatscht, und vor lauter Hormone in as register Helene Fischer neischreibt, dann ist die Helene Fischer berechtigt zur nächsten Mitgliadaversammlung zum laden.

Ob des rechtmäßig drinsteht spuit koa Rollen net. Und i ko schon verstehen, wieso die des so entschieden ham vom bayerischen obersten. Weil’s nämlich gwiss koa Lust net gehabt haben sich mit so kloane Vereinswichtigduer rumzuschlagen, wo jeder moant er is da Präse, weil 1860 widersprüchliche Vereinsbeschlüsse bestehn, oder da Oberpräse grad in sei Richtung gschoaßlt hod.

Und das de Richterin etza gsagt hod, is ma wuaschd, was as bayerische Oberste gsogd hod, kann se jedenfois der Rechtsverdreha der mir des erklärt hod net vorstellen.

Und was hoaßt des etza? Richtig, es gibt noch an andern Ladungsmangel. Was genau, woaß mei Rechtsverdreha freilich net. Aber nachdem was in da Süddeutschen steht, was da pommery Schampussepp mit seim etzigen Namen zitiert hod, kannt as ein Fristfehler sein, moant da Rechtsverdreha. Weil wenn ich nach neia Satzung zur MV laden mecht, und die Frist 14 tage sein muas (Aufgabetag und Versammlungstag nicht mitgezählt), und de Satzung erst zum 01.07.2013 in kraft treten is (weil se da erst eingetragen wurd) dann ko i am 01.07.2013 mit einer Frist net zum 14.07.2013 laden. Und wennst as davor machst muast halt nach alter Satzung zur DV laden. Oder halt nach am 01.07.2013 fristgerecht zur MV. Anders hast as hoit verschissen. Zwar denkbar knapp, aber die Ausred huift ma aa net, wenn i beim Biesln wieder amoi daneben troffa hob und mi mei Oide zamscheißt.

Aber brauch ma ja gar net spekulieren, erfahren mir ja bald, welchen Fehler unserene Superverantwortlichen gmacht ham. Wenn die Urteilsbegründung tatsächlich öffentlich werden soitad, was mei Rechtsverdreha stark bezweifelt.

Und warum die Beschlüsse vo da DV guitad san, kanntast aa no erwähnen. Net weil ois richtig gelaufen is, sondern weil as schlichtweg koa Rollen net spuit, wer zu der DV geladen hot. Hätt aa da Monatzeder sei Pumuckl macha kenna oder da Elvis Presley aus am Grab. Völlig wuaschd, sogd mei Rechtsverdreha. As Zauberwort hoaßt „Heilung von Ladungsmängeln“. Da Jompi als oida Gemeinderat kennt des gwiss. Da is nämlich a Ladungsfehler dann wuaschd, wenn trotzdem alle Geimenderatzen ootreten, koana den Fehler rügt ODER wenn der Ladungsfehler schon rechnerisch koan Einfluss auf as Ergebnis haben hat können. Wenn also 8 von 10 Gemeinderatzen trotz foischer Ladung antanzen und 7 zu 1 für oan Beschluss stimmen. Dann is as rechnerisch scho net möglich, das die restlichen beiden Gemeinderatzen noch was am ergebnis ändern kannten, wenn se bei ordentlicher Ladung kemma waren.

Und des guit aa im Vereinsrecht für Beschlüsse. Und da fast alle Delegierte bei da Versammlung gwen san und die Beschlüss so deutlich ausgfallen san, ist a Ladungsfehler völlig wuaschd.

Bei da Mitgliadversammlung huift des Zauberwort aber leider net. Wia da arturo pommerüüü vorgrechnet hod, san bloß 6% vo de mitgliada da gwen. Rechnerisch kann da Beschluss daher nia net über 50 vo alle (net bloß die anwesenden) Mitgliada ghabd ham. Und das as trotzdem net anders ausgfoin waarad, miast da Verein beweisen, sogd mei Rechtsverdreha. Und des hams scheints net kenna. Drum san die Beschlüss vo da MV kassiert worden.

Und fast waar as ja aa guad ganga, sogd mei Rechtsverdreha. Weil wenn koana was gsagd hätt, das was net so ganz korrekt gwen is, dann kann ma als Mitgliad nach a gwissen Zeit nimma hergehn und sogn, des und des is net richtig gelaufen. Dann is dei Einspruchsrecht verjährt. Und z’menigs des hod de Klage bracht, das da Scheiße, den unserne sogenannten Verantwortlichen baut ham, net verjährt is.

Aber des is ja völlig wuaschd, das da a boa Haumdaucha bei uns, de se Verantwortliche schimpfa, an rießigen Scheißdreck baut ham, für den se am End net selber einstehen miasn, sondern mia als Mitgliada des Vereins. Aber solang as koana vo da Arge gwen is, muas ma da ja net so genau hischaugn, gell?

Aber as stimmt scho. Nixn hod as bracht, as Klagen. Und warum? Weil dejenige, die wo fia den ganzen Scheißdreck de Verantwortung trogn wieder fein raus san. Dene werd koa Vereinsausschlußverfahren ooghängt. Dene werd net gerüchteweiß unterstellt, das mit dem oder dem besser net zum Eisfressen ganga waaraden.

Na, fia dene werd sogar no Ausreden gsuacht. Des is a Scheißwitz.

De Wahrheit is doch as geht net um an Sinn oder Unsinn vo dera Klage. Muast hoit amoi wer sein Egotrip ausleben. Macha unserne Unverantwortlichen ja aa abwechslungsweis.

Aber wenn’st an Scheiße baust muast dafia grad stehn. Und in de meisten Fälle wenn da Kadi dir a straf auffedruckt, dann bist dann doch net ganz unschuldig. Glaabt’s ma des, i hab da a bissal Erfahrung. Und wenn a komplette Mitgliederversammlung vom Kadi kassiert werd, dann hast offensichtlich aa an Scheiße baut.

Und was machen’s de Verantwortlichen? Wo is denn a Pressemitteilung oder menigs a vereinsinterner Brief, wo ma amoi zuagibt, das ma Scheiße baut hod und se bei de Fans und vor oim de Mitgliada entschuidigt, das ma dank eana amoi wieder da Kaschperlverein san. Wer hod denn de Ursach fia des ganze Dilemma gsetzt? Wer hod auf de Satzung und sonstige Regeln gschissn? Da Kiesmaier? – Oder doch da Aufsichtsrat? Ha? Wer denn?

Na, aber das Kiesmaier muas se vor de Vereinsmitgliada erklären. Und de Aufsichtsratzen? Die derfen weiter eana Fotzen hoitn, damit da Freibierschampus, den se im Businessclub obeschwapen net aussalauft, oder wia?
Aber wenn as komischerweis um a neias Luftschloßstadion oder an Fatamorganaaufstieg geht, dann kenna’s plötzlich eana Mei aufreissen. Freili, kannt ja a wer auf de Idee kemma und zur Feier vom Tag scho amoi an Schampus aufmacha.

Wisst’s was, solang mia so bled san, und über an Kiesmaier, an Harald oder an Hanswuaschd diskutieren, oder darüber, wer derjenige sein kannt, der neben am Scheißwuaschd beim Eisfressen im Cafe Venezia hockt. Solang bringt überhaupts nixn irgendwas. Da kannst Klagen was magst, hundertmoi de Satzung ändern, oane Mitgliadaversammlung nach der andern abhoiten. An Präse wechseln, wia de Leindiacher im Leierkasten. Hundertfünfundzwanzigmillionen Anträg bei da Mitgliadaversammlung stellen. A Stadionkommission, a Stadionsuchkommission, a stadionfindkommission, a Stadionbierkommission und a Stadionscheißhausüberwachungskommission nach der andern gründen. Des wird ois nixn bringa, solange mia „kloane“ unwichtige Mitgliadshanseln net endlich aufhören uns im Kleinklein vo da Vereinsmeierei selbst aufzumreiben und endlich amoi gemeinsam dejenige auf de Fiaß zum steigen, de wo se bei uns verantwortlich schimpfa und ois duan bloß net verantwortlich handeln. Und kemmt’s ma net mit dem Scheiß daher, da muas i a Satzung dafür schreiben, oder in a Kommission oder Vereinsgremium gehen, wo i mi mit professionelle Meischoaßler auseinandersetzen derf, wo scho alloa a stund diskutiert wird, wia ma de Stühl oder die Tisch am besten histellt, damit as Gesprächsklima für alle möglichst angenehm is und se jeder erst amoi vorstellt und sein Lieblingsbaum vortanzt. Des is nämlich der greßte Schwachsinn und der Grund wiaso bei uns seit Jahren nix weidergeht. Weil solang de oana drunt über de Sitzordnung diskutieren und an Blaufichtenwalzer tanzen, macha de Leit droben, de wo se an Scheiß um Satzungen, demokratische Faschingsabende, an Verein oder die Mitgliada scheren, bloß des was sie wollen und was für sie as beste is. Und weil de andern vui zvui damit beschäftigt san, an nächsten Präse, an Trainer, an Sportchef oder an Vereinskaschperl durch as Vereinsdorf zum treiben, kenna de ungestört, unbeobachtet und ohne zur Verantwortung gezogen zu werden macha was woin.

Aber was sog i bloß. I wui koan Vereinsausschluß, weil i ohne Sechzge net Leben ko!!! Drum Aufstieg!– neues Stadion! – da Schneider Dieter is da Deife, da Kiesmaier sei Nachfolger und i da nächste Besitzer vo eam sein roden Audi. Geht’s weida, leckt’s mi doch am Oasch…

60er-Mo, gega Di is da Poit Gerhard a bluadiga Azubi.

Wahnsinnsbeitrag. Respekt.

Auch von mir.

Auch ein Wahnsinnsbeitrag enthält Fehler!

Das ist völliger Schmarrn. Es gab bei der DV keinen Fristfehler, es ging nur um die Sache, ob Monatzeder als bestellter, aber nicht bestätigter Präsident zu einer DV laden durfte. Da die Gegenseite der Meinung ist, D. Schneider wäre Präsident, da nicht zurückgetreten, und nicht Monatzeder, wurde dies angefochten. Die Ladungsfrist wurde eingehalten (dies wurde auf der DV auch festgestellt).
Wenn es ein Ladungsfehler wegen der Frist war und nur einer hätte gefehlt, wäre die Versammlung ungültig und es waren bei weitem nicht alle da! Nein, der Klageseite ging es nur darum, dass Monatzeder ins Amt geputscht wurde und daher der falsche Einlader war. Nachdem aber auch die Richterin festgestellt hat, dass die Amtszeit Schneider abgelaufen war und seine Mitstreiter Maget und Hauner auf alle Fälle zurückgetreten sind, also musste ein neue Präsident nach alter Satzung bestimmt werden. Dies Verfahren mit erst bestellen, dann bestätigen wurde seit 1970 so praktiziert und ist daher als gelebte Realität korrekt. Da lässt das Vereinsrecht genügend Spielraum. ==> Nach Maßgabe alter Satzung war die DV korrekt abgelaufen, selbst mit der Nichtwahl Monatzeders.

Und zu dem neuen Aspekt, dass man die Eintragung der Satzung zum 01.07. hätte abwarten müssen und danach erst die Ladungsfrist berechnet, halte ich folgendes dagegen:
http://www.experto.de/b2c/verein/vereinsrecht-satzungsaenderungen-sind-rechtsgebunden.html
Hier steht unter 9. Nach der Annahme der Satzungsänderung durch die Mitgliederhauptversammlung ist die Satzungsänderung sofort gültig (sofern keine allgemeinen Rechtsgrundsätze verletzt werden).
Es geht wohl nur darum, dass der abgelehnte Monatzeder nach alter Satzung durch ein Übergangspräsidium hätte ersetzt werden müssen (durch Bestellung durch den AR) und dieses hätte laden müssen. Eine Neuwahl nach neuer Satzung war ja nicht möglich.

Zugegeben, ich bin kein Jurist. Ein wesentlicher Unterschied zwischen DV- und MV-Einladung ist der folgende:

  • Zur DV hat der damals designierte Präsident Monatzeder eingeladen. Er war bestellt und hat selbst zu seiner Bestätigung geladen. Wie bereits gesagt, gelebte Realität seit 1970. Solange der zur Wahl stehende Präsident dann auch bestätigt wurde, passt ja sozusagen alles.
  • Zur MV hat der in der DV durchgefallene Monatzeder geladen. Obwohl ihm die DV (und damit indirekt auch die Mitglieder des Vereins) als höchste Entscheidungs-Instanz bei Wahlen das Vertrauen nicht gegeben hat , hat er dennoch weiter in der Funktion als Präsident fungiert, bzw. der Aufsichtsrat e.V. ihn fungieren lassen. Hier wurde also der Wille der Mitglieder (vertreten durch die Delegierten) nicht berücksichtigt.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Urteilsbegründung in diese Richtung laufen könnte.

Das ganze krankt m.E. daran, dass man überhaupt darüber diskutieren will. Hier gibt es einfach nichts zu diskutieren. Die Unterscheidung zwischen Kopf und Herz erscheint mir da sogar bedenklich.
Fakt ist, dass es offensichtlich Unstimmigkeiten in 4 Punkten gab, wobei einer dieser 4 Punkte tatsächlich einen Verfahrensfehler aufweist. Bisher wissen wir nicht mehr und nicht weniger. Und auch wenn es wenig sexy ist, oder den Rock’n Roll bei seiner Entfaltung behindert sind trotzdem die Regeln bei einem Verein einzuhalten. Das gilt halt auch, wenn ich im positivsten Sinne davon ausgehe, dass alle Protagonisten nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hatten.

Ich würde halt jetzt die Begründung des Gerichts abwarten, danach schauen ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden, und dann dem ganzen Spuk ein Ende bereiten. Ich kann zwar den Beiträgen vom 60er Mo weder inhaltlich noch sprachlich viel abgewinnen, aber er hat einen Punkt angesprochen, der zum beenden des Spuks vielleicht hilfreich wäre. Eine Entschuldigung an die Mitglieder, dass den Verantwortlichen hier ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, der eigentlich nicht passieren dürfte.

Wie gesagt empfinde ich die öffentliche Kritik an dem Kläger sogar kontraproduktiv bzgl. den Inhalten der neuen Satzung. Wenn ich z.B. weil es meine Meinung ist, eine Änderung der bestehenden neuen Satzung erreichen möchte, werde ich sicher keinen Klageweg anstreben, sondern werde das im Rahmen der Möglichkeiten eines Mitglieds versuchen. Aber, ich möchte dabei auch nicht Gefahr laufen, in der Öffentlichkeit als Querulant dargestellt werden. Dann könnte ich nämlich gleich unseren Herrn Vizepräsidenten H. zitieren: „Wichtig ist wie eine Satzung gelebt wird, und nicht was so genau drin steht“. Vielleicht stehe ich damit auch alleine, oder bin zu empfindsam, aber mich erinnert an dieser öffentlichen Aufarbeitung vieles daran, was eigentlich einer nicht so positiven Vergangenheit angehören sollte.

Also ich verstehe dich in dieser Situation einfach nicht. Über 20 Jahre ärgere ich mich jetzt schon über das Gemauschel und die Vorteilnahme in den verantwortlichen Gremien bei unserem Verein. Zum Teil haarsträubend offensichtlich wurde dabei das Vereinsrecht so gebogen wie es der jeweilig operierenden Partei genehm war. Jetzt haben wir einen Fall, dass ein Mitglied auf Verfahrensfehler geklagt hat, dabei in einem nicht unerheblichen Punkt vorläufig recht bekommen hat, und du beschwerst dich lautstark deswegen?
Sind wir mit der neuen Satzung schon so demokratisch, dass wir nicht mehr auf die Einhaltung von Richtlinien achten müssten? Also die hoffentlich zukünftig demokratischere Struktur beim TSV sollte meines Erachtens nicht mit einem Verfahrensfehler beginnen.
Oder du erklärst es mir halt demnächst. Vielleicht verstehe ich es dann auch.

Niemand beschwert sich. Und natürlich sollten die Richtlinien eingehalten werden! Fehler sollten auch angesprochen werden. Aber deswegen Klagen?
Mich würde schon auch interessieren was oder wer sich da was von einer Klage versprochen hat…
Einfach klagen, nur weils halt geht und ohne Ziel und Zweck finde ich schon auch zweifelhaft.
Und wenn der Zweck war, solche Verstöße anzuprangern… Gut, aber muss man dann einen Anwalt nehmen, der daraus so ein Kaspertheater macht???

Vielleicht kann ich es erklären: Zunächst mal hat der Fehler, dass Monatzeder und Schmidt zu der Versammlung geladen haben, überhaupt nichts mit „Gemauschel und Vorteilsnahme“ zu tun. Es wäre schon sehr stark, das so zu nennen. Der Fehler ist dadurch entstanden, dass in der Übergangszeit zwischen alter und neuer Satzung niemand so recht wußte, wie mit der Ablehnung von Hep Monatzeder durch die DV korrekt umzugehen ist: Gemäß alter Satzung hätte der Verwaltungsrat erstmal ein neues Präsidium einsetzen können, es hätte aber keine DV mehr stattgefunden, auf der man es hätte bestätigen können. Da aber klar war, dass in Kürze eine MV einberufen würde, auf der dann die Mitglieder alle wählen konnten, hat sich Hep Monatseder bereit erklärt, noch ein paar Wochen kommisarisch das Amt zu führen (was ich im Übrigen recht anständig von ihm finde). In dieser Zeit hat er keine relevanten Entscheidungen mehr getroffen, außer zur MV zu laden.

Dass dies jetzt als Riesenskandal dargestellt wird, für den die Beteiligten zu Kreuze kriechen sollen, finde ich komplett übertrieben. Es wurden im Vorfeld ja sogar Rechtsgutachten eingeholt, die ausgesagt haben, dass dieses Vorgehen kein Verfahrensfehler sei. Das Registergericht hat das vor der MV bestätigt, Richterin Weitnauer sieht das jetzt wohl anders. Das ist Pech, hat aber wie gesagt meiner Meinung nach nichts mit Gemauschel oder gar Vorteilsnahme zu tun.

@Ren
Aus meiner Sicht bringst du das Ganze in den richtigen Kontext.

Es wäre eher andersrum als ein riessen Skandal aufgebauscht worden, wenn der AR nach der Ablehnung von Monatzeder wiederum einen neuen Präsidenten bestellt hätte. Man stelle sich das nur mal vor, leider gibts ja keine zugehörigen Posts mehr. Aber genau DAS Verhalten wurde sich von vielen- gerade hier im Forum- verbeten.

Der Grund, warum ich Kirmaier nicht verdammen will, ist dass er im Grund das Richtige getan hat. Nur leider hat es zu nichts Gutem geführt. Und die Schuld hierfür ist bei Mayerhofer zu suchen. Nicht in den „Wirren“ der DV - MV, Präsidentenübergangszeit.

War das Rechtsgutachten von gleichen Gutachter der Euch auftragsgemäss bestätigte das man eben nur einen Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen darf?!

Mich interessiert inzwischen wirklich brennend, warum die " neue Satzungsmacher" jedesmal in kollektive Schnappatmung verfallen wenn man ihr „Baby“ auch nur im geringsten anzweifelt. Was ist der Masterplan? Mehr Demokratie und ehrlicher Umgang miteinander kanns ja offensichtlich nicht sein.

Also ich habe nichts davon geschrieben, dass die Ladung durch Schmidt und Monatzeder etwas mit Gemauschel und Vorteilsnahme zu tun hatte.
Ich kann es schlichtweg nicht einschätzen wie die Befindlichkeiten und Zwänge der Verantwortlichen von März - Juli 2013 waren, und ob hier etwas zielgerichtet veranstaltet wurde. Ich möchte es aber auch nicht kategorisch ausschließen, bei einem AR Vorsitzenden Steiner und mit der einschlägigen Erfahrung von über 30 Jahren Löwenfansein. Es freut mich für dich, dass du den handelnden soweit Vertrauen entgegenbringst, um das auszuschließen. Ich habe es leider nicht. Darum kann ich die Klage neutral gesehen auch durchaus verstehen. Und wenn Herr K. von mir aus ein überzeugter Schneider-Fan ist, und nur deshalb aktiv wurde, oder noch so geheime haarsträubende Intentionen dahinterstecken bleibt es sein Recht hier zu klagen, und die Pflicht der Verantwortlichen sich anständig damit auseinander zu setzen. Und auch wenn er keinerlei Gesprächsangebot wahrnehmen will, aus welchen Gründen auch immer, erwarte ich dass professionell damit umgegangen wird. Vielleicht erwarte ich hier ja auch etwas viel, aber Versprechen und Aufbruch nach der Mv und mit der neuen Satzung war eben, dass bessere und demokratischere Zeiten beim TSV anbrechen. Wenn ich mir das Verhalten der Beteiligten bis auf wenige Ausnahmen ansehe kann ich davon nicht ausgehen. Ich gehe sicher nicht konform mit Herrn K. und seiner Klagerei, aber definitiv genauso wenig mit Hr. Mayrhofer und seinem Verhalten hierzu.

ps von zu Kreuze kriechen war auch nicht die Rede ;-) Eine einfache Entschuldigung an die Mitglieder, dass einem trotz besten Wissen und Gewissen laut Gerichtsurteil ein Fehler unterlaufen ist würde reichen. Aber vielleicht kommt das ja noch.

Ehrlichen Umgang durch eine neue Satzung erreichen? - Irgendwie eine recht dummdreiste Vorstellung - sorry.

Wo Protagonisten mauscheln wollen spielt doch eine Satzung egal wie sie aussieht keinerlei Rolle.

Sehr viel unsinniger als das, was man hier vielfach lesen kann, gehts dann doch auch nicht.

Diese ganzen, wenigen verqueren Figuren hier, die sich beständig insbesondere der alten und ebenso sinnlosen Giesinger Fraktion zuzählen wollen, möchten eigentlich was nun bestimmen? Die alte oder neue Satzung wieder? Den peinlichen Mann mit dem Schal und seine trotteligen Typen?!

Das GWS wieder? KHW wieder? Oly wieder? Volli …t Steiner wieder? Was auch immer?! Gegen alles und für nichts? Oder umgekehrt?!

Wir haben nun eine großartige Chance mit wirklich guten Typen und mit dem Investor unser 1860 nach vorne zu bringen.

Und nichts anderes sollte nun gelten!

Jemand, der gleich mal (natürlich anonym) mit mindestens fünf Beleidigungen in einem Beitrag einsteigt, hat meistens Dreck am Stecken.