Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

Deine Verbissenheit geht mir schön langsam ziemlich auf den Zeiger!

Ich war in den letzten Jahren mit dabei beteiligt, eine neue Satzung für 1860 zu kreiren. Wir wussten um die Möglichkeiten in der alten Satzung, Reformen anzustoßen und haben diese genutzt. Die neue Satzung ist gut!

Wir haben gemäß alter Satzung eine ausserordentliche Delegiertenversammlung auf Wunsch von 75% der Delegierten einberufen und mit einer Anwesenheit von mehr als 90% die neue Satzung verabschiedet.
Ich will mich nun nicht mehr über Formfehler unterhalten, welche in meinen Augen keine sind. Dass über diese überhaupt geklagt wird ist eine Frechheit.

Deine Support für die Bande kommt doch vom ursprungsgedanken aus der Antipathie gegen Mayrhofer, dessen Situation in diesem komischen Spiel doch schon mehrfach genannt wurde. Später warst du über ein harie-bashing erbost. Heute meinst du, die „oberen“ hätten keine Haare am Sack weil sie die Bande nicht nennen.

Ich würd dir mal einen Tip geben: Lies dir das Kirmair-Interview mal komplett durch: Da stehen allle Namen drin!

Und ich bin heute überhaupt sehr stinksauer, dass ich zu einer Veranstaltung fahren muss, bei der ich schonmal war und dort Entscheidungen treffen soll, die mir weder behagen noch mir diese zustehen. Und das nur weil so ein wahnsinniger pausenlos klagt und überhaupt nicht sagt was er will. Da kommst du mir fei echt grad noch Recht!

Wenn du Journalist bist, was würdest du dann meinen wenn du Sätze wie diese schreiben würdest:

Gefunden in der heutigen SZ zum gleichen Thema!

http://www.sueddeutsche.de/sport/mitgliederversammlung-beim-tsv-richtig-pfeffer-drin-1.2247030

Wobei die Frage bleibt, warum das früher nie passierte. Das legt halt schon den Verdacht nahe, dass es jetzt nicht um Inhalte, sondern um Personen geht.

Merci für die Info!

Das ist schon richtig.
Allerdings ist die Person Mayrhofer maßgeblich daran beteiligt, dass die Sache so eskaliert ist und dass eine außergerichtliche Einigung in weite Ferne gerückt ist.

Meine Verbissenheit geht dir auf den Zeiger lol? Na dann weißt jetzt ungefähr, wie du einigen auf den Zeiger gehst mit deinem Harie-Bashing und Dauergejammer bzgl. Kirmaier und seiner Intention.

Bei dir und auch noch div. anderen Forenhelden hier ist doch der wahre Grund, warum ihr dermaßen gegen Kirmaier und harie schießt, dass die Probleme mit den Satzungen euer Vorhaben mit der neuen Satzung torpediert. Da fühlt ihr euch in eurem Stolz gekränkt. Mehr ist das doch nicht. Euch gehts rein um die neue Satzung und dass diese so wie sie von euch kreiert wurde, durchgeht. Wenn das in Gefahr ist, dann kommt der Beißreflex. Kann ich sogar verstehen, wäre bei mir ähnlich. Jedoch dann alles und jeden verdächtigen, der nicht mit eurer Meinung konform geht, ist genau das, was mich aufregt.

Die Bande ist also Basha, Altmann, Meidert, Harie und Kirmaier? Denn die waren anscheinend mal zusammengehockt. Oder welchen Artikel meinst du? Sollte es der Artikel jedoch sein, dann würde mich interessieren, wie du die Position von Basha dann siehst. Ein trojanisches Pferd ;-)?

Übrigens, es zwingt dich keiner zu dieser Veranstaltung zu gehen. Das ist kein Pflichttermin. 60 ist ein Hobby und nicht dein Arbeitgeber.

Dies wurde mir zugespielt, es ist 1860prozentig original.

Sehr geehrter Herr Sherlock60,

zu Ihrer Information werde ich Ihnen mit der nachfolgenden E-Mail die Entscheidung des Registergerichts München vom 28.02.2014 und die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 01.04.2014 übermitteln.

Daraus können Sie erkennen, dass das Registergericht mit einer ausführlichen Bestätigung durch das Oberlandesgericht die Anmeldung der Eintragung des am 14.07.2013 gewählten Präsidiums abgelehnt hat und die rechtskräftige Entscheidung über die Klage des Herrn Kirmaier wegen der Nichtigkeit der Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 aus Rechtsgründen abwarten muss.

  1. Wenn die Rede von Formfehlern und Ladungsfehlern ist, dann ist dies nur die halbe Wahrheit. Noch entscheidender ist, dass zu der Mitgliederversammlung am 14.07.2013 eingeladen worden ist, obwohl nach der gültigen Satzung eine Mitgliederversammlung kein Vereinsorgan gewesen ist und auch weiterhin die Delegiertenversammlung das oberste Entscheidungsprogramm des Vereins ist. Folglich ist auch die Behauptung des Herrn Mayrhofer falsch, er sei basisdemokratisch gewählt worden, weil die am 14.07.2013 zusammengekommenen Mitglieder überhaupt nicht wahlberechtigt gewesen sind. Das Ergebnis der Abstimmung kann doch nicht entscheidend sein, sondern die Wahlberechtigung der Personen, die abgestimmt haben, und diese waren eindeutig nicht wahlberechtigt.

  2. Was erwarten Sie von einem „Präsidenten", der die Satzung Satzung sein lässt sein lässt und eigene Regeln erfindet und nach diesen den Verein führt? Doch wohl nur ein Chaos, wie dasjenige, in dem der Verein sich jetzt befindet.

Kann man Rotweinflecken mit Rotwein beseitigen? Nein. Die Delegiertenversammlung soll mit der Bestätigung Mayrhofers Satzungsfehler durch Satzungsfehler beseitigen. Das kann nur ein weiteres Chaos geben. Wer so etwas will und dabei zustimmt, kann doch nicht ernst genommen werden – oder?

  1. Die Ursache und der Anfang dieser für den TSV München von 1860 e.V. katastrophalen Situation sind die Entscheidungen des Aufsichtsrats vom 13.03.2014 und vom 02.04.2014, in welchen unter anderem Hep Monatzeder zum „Präsidentschaftskandidaten" (Formulierung im Protokoll) „bestellt“ worden ist und Hep Monatzeder vom Aufsichtsrat satzungswidrig beauftragt worden ist, die Delegiertenversammlung auf den 25.04.2013 einzuberufen. Zu diesem Zeitpunkt war Hep Monatzeder aber noch nicht der Präsident und später auch nicht und nur der Präsident und ein Vize Präsident sind gemeinsam berechtigt, einzuladen… Es fehlte die Bestätigung durch die Delegiertenversammlung. Folglich konnte Monatzeder nach der Satzung zu dieser Delegiertenversammlung nicht einladen. Sämtliche Beschlüsse einschließlich Wahlen der Delegiertenversammlung vom 25.04.2013 waren daher nichtig, also auch die Neufassung der Satzung.
  1. Der Aufsichtsrat hat den am 14.11.2011 auf die Dauer von 3 Jahren gewählten Vorstand (=Präsidium) Schneider, Maget, Hauner nicht mehr beachtet und übergangen, obwohl dessen Amtszeit im Frühjahr 2013 noch lange nicht abgelaufen war und das Präsidium auch nicht seinen Rücktritt oder eine Amtsniederlegung erklärt hat. Die Amtsniederlegung ist gegenüber der Delegiertenversammlung bzw. gegenüber dem Präsidium zur Weitergabe an die Delegiertenversammlung schriftlich zu erklären. Das ist nicht erfolgt. Wer was anderes sagt oder behauptet, sagt die Unwahrheit.

  2. Wenn jetzt von Mayrhofer und seinem Umfeld behauptet wird, Maget und Hauner hätten das Amt niedergelegt, dann ist das einfach die Unwahrheit gesagt. Mayrhofer hat in der Sendung des Bayerischen Fernsehens sogar gesagt, beide hätten mehrfach gegenüber den Gerichten die Amtsniederlegung bestätigt. Von keinem Gericht habe ich eine solche Mitteilung erhalten, und ich hätte sie als Prozessbevollmächtigter des Herrn Kirmaier erhalten müssen. Es ist unerträglich, da wie da mit der Wahrheit umgegangen wird und Tatsachen behauptet werden, die es nicht gibt.

  3. Es wird auch immer wieder fälschlich behauptet, Kirmaier habe mehrere Prozesse verloren. Auch das ist nicht richtig. Sein Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes wurde abgelehnt und wie wir später dann wussten zurecht, weil das Präsidium Schneider, Maget, Hauner noch im Amt war und eine Vakanz folglich nicht eingetreten war. Der Aufsichtsrat hatte die Mitglieder darüber getäuscht, das Präsidium sei nicht mehr im Amt. Der Aufsichtsrat wird Herrn Kirmaier die Kosten dafür ersetzen müssen. Das kommt aber noch.

a. Ich habe im Juli 2013 für Herrn Kirmaier beim Registergericht München den Antrag gestellt, einen Notvorstand zu bestellen. Herrn Kirmaier war damals aus den Veröffentlichungen des Vereins, die vom Aufsichtsrat stammten, bekannt, dass das Präsidium Dieter Schneider, Maget, Hauner zurückgetreten sei. Herr Monatzeder hatte am 24.05.2013 zu einer Mitgliederversammlung am 14.07.2013 eingeladen. Deswegen fragte Herr Kirmaier mich, ob es rechtlich möglich sei, dass Monatzeder zu der Mitgliederversammlung einlädt, wo doch die Delegiertenversammlung Monatzeder am 25. 4. 2013 mit großer Mehrheit als Präsident abgelehnt hatte und der folglich nicht Präsident sein könne. Er hätte nämlich zusätzlich herausgefunden, dass die am 25. 4. 2013 beschlossene neue Satzung noch gar nicht eingetragen sei. Das konnte Herr Kirmaier alles nicht verstehen.

b. Ich habe für Herrn Kirmaier Akteneinsicht beim Registergericht genommen und fand dort den Antrag der Herren Schmidt und Holzer vom 19.04.2013 auf Eintragung des Monatzeder, Schmidt und Holzer als neuer Vorstand des Vereins. In diesem Antrag war an 1. Stelle ausgeführt, dass das Präsidium Schneider, Maget, Hauner nicht mehr im Amt seien. Das war die Unwahrheit, was wir damals aber noch nicht wissen konnten und erst sehr viel später erfuhren. Der Antrag vom 19.04.2013 wurde aber erst am 03.05.2013 bei Gericht eingereicht, also nach der Ablehnung des „Präsidiums Monatzeder“ durch die Delegiertenversammlung vom 25.04.2013. Dem Antrag vom 19.04.2013 wurde aber das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 25.04.2013 bei Einreichung am 03.05.2013 nicht beigefügt, denn der Rechtspfleger hätte ja sonst erkennen können, dass das Präsidium Monatzeder von der Delegiertenversammlung abgelehnt worden ist und folglich nicht eingetragen werden darf. Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass der Rechtspfleger Daum und die die Herren Schmidt und Holzer gemeinsam die Satzung des Vereins verletzt haben, weil Monatzeder, Schmidt, Holzer nicht hätten eingetragen werden dürfen. Damit wird sich die Staatsanwaltschaft München I noch mit beschäftigen müssen, auch wenn Siegfried Schneider, der ehemalige Chef der Bayerischen Staatskanzlei, unrühmlich in der ganzen Sache steckt.

c. Die Eintragung eines Vorstandes ohne Vorlage des Protokolls über die durchgeführte Wahl oder Bestätigung ist ausgeschlossen. Kein Rechtspfleger begeht einen solchen Fehler. Der Rechtspfleger Daum hat diesen Fehler begangen. Das haben wir damals aber auch noch nicht gewusst, dass es hier ein Zusammenspiel zwischen Rechtspfleger Daum und den neuen Funktionären des Vereins gegeben haben könnte und noch aufgeklärt werden muss.

d. Für Herrn Kirmaier und mich stand zum damaligen Zeitpunkt (1. Julihälfte 2013) fest, dass die Eintragung des Präsidiums Monatzeder nicht rechtswirksam sein kann und dieses Präsidium nicht im Amt ist. Weil der „bisherige“ Vorstand sein Amt angeblich niedergelegt hatte, hatte folglich der Verein keinen Vorstand und deswegen wäre für die Einberufung einer Mitgliederversammlung, wenn die neue Satzung schon gegolten hätte, ein Notvorstand zu bestellen gewesen. Der Rechtspfleger Daum hat die Bestellung eines Notvorstandes am 24.07.2013 abgelehnt.

e. Einige Zeit später berichtete Herr Kirmaier mir, dass er in Erfahrung gebracht habe, dass Dieter Schneider und sein Präsidium gar nicht zurückgetreten seien, sondern diese hätten erklärt, dass sie bei einer Neuwahl nicht wieder kandidieren werden und bis zur Wahl eines neuen Präsidiums im Amt bleiben.

f. Damit stand dann fest, dass diesen Vorgängen nachzugehen ist und es stellte sich heraus, dass auch die Delegiertenversammlung vom 25.04.2013 nicht beschlussfähig gewesen ist, weil Monatzeder dazu gar nicht hätte einladen dürfen. Das hat das Landgericht München I in seinem Urteil vom 25.07.2013 hier auch entsprechend meinem Vortrag so entschieden.

g. Im Laufe des Verfahrens vor dem Landgericht München I legte die Kanzlei Prof. Hermann & Kambli, die, obwohl sie keinen Auftrag und keine Vollmacht von dem Präsidium Schneider hatten, den Prozess für den Verein zu führen, die Pressemitteilung des Aufsichtsrats vom 30.04.2013 vor, in welcher der Aufsichtsrat beschlossen hatte, ab sofort nach der neuen Satzung vorzugehen, auch wenn die alte Satzung noch bis zur Eintragung der neuen Satzung gültig ist. Das ist ein Rechtsbruch.

h. Aber das war noch nicht genug. Der Aufsichtsrat hat gleichzeitig beschlossen, dass Monatzeder, Schmidt und Holzer als kommissarisches Präsidium eingesetzt werden, was gegen geltendes Vereinsrecht verstößt. Dem Vereinsrecht ist der „kommissarische Vorstand“ nicht bekannt. Im Vereinsrecht gibt es entweder den gewählten Vorstand oder den Notvorstand, wenn der gewählte Vorstand weggefallen ist und ein Notvorstand bestellt ist.

  1. Jetzt haben Sie ja in der Stellungnahme des „Präsidiums“ Mayrhofer zur Delegiertenversammlung am 02.12.2014 in der Internetseite des Vereins vom 16.11.2014 lesen können, dass die Ursache für diese Delegiertenversammlung die „causa Kirmaier“ sei. Das ist nicht eine „causa Kirmaier“, das ist eine „causa Aufsichtsrat“. Der Aufsichtsrat hat den vorhandenen Vorstand Dieter Schneider, Maget, und eiskalt und rücksichtslos gegen Satzung und geltendes Recht entmachtet hat, was Herrn Mayrhofer und seinen Mitstreitern bekannt ist. Die sind also ebenso dran.

a. Bereits vor der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 habe ich im Auftrag des Herrn Kirmaier dem Verein mitgeteilt, die Mitgliederversammlung wieder auszuladen, weil sie nicht beschlussfähig ist und alle Beschlüsse ungültig und nichtig sein werden. Monatzeder hat die Versammlung trotzdem durchgeführt. Herr Kirmaier und ich wurden belächelt, verspottet und massiv angegriffen.

b. Jetzt befinden wir und der Verein uns wieder in der gleichen Situation.
8. Dass jetzt allerdings auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden Siegfried Schneider die Herren Mayrhofer und Schmidt vom Amtsgericht zu Notvorständen, beschränkt auf die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer Delegiertenversammlung (wohlweislich nicht eine Mitgliederversammlung, weil die neue Satzung nicht gilt) bestellt worden sind, ist ein grober Rechtsfehler des Registergerichts und des Oberlandesgerichts München. Das Präsidium Schneider, Maget, Hauner ist nach wie vor noch im Amt und solange ein Verein einen Vorstand hat, darf das Gericht einen Notvorstand nicht bestellen. Das weiß man beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht sehr genau und trotzdem hat man so entschieden. Auch das wird eine Überprüfung des Verhaltens der beteiligten Personen nach sich ziehen müssen. Peinlich! Peinlich!

  1. Da aber im Prozessfalle das Prozessgericht an die Beurteilungen der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Registergericht und Oberlandesgericht) nicht gebunden ist, wird für den Fall, dass hier erneut eine Feststellungsklage notwendig werden sollte, das Prozessgericht nicht umhin kommen festzustellen, dass die Bestellung des Notvorstandes gegen die eindeutige Regelung des § 29 BGB gerichtet ist und das Selbstbestimmungsrecht des Vereins (Vereinsautonomie, Art. 9 GG) durch die Notvorstandsbestellung verletzt ist.
  1. Das kuriose an der Geschichte ist ja, dass das Registergericht Mayrhofer und Schmidt zum Notvorstand bestellt hat, obwohl dem Registergericht bekannt ist, dass diese seit dem 14.07.2013 auf der Internetseite des Vereins sich zur Irreführung der Mitglieder, der Delegierten und der Öffentlichkeit als Präsidium des Vereins bezeichnen und auf den Geschäftsbriefen des Vereins das am 14.07.2013 in nichtiger Wahl gewählte Präsidium als Präsidium angegeben ist.

  2. Das ist Irreführung im Rechtsverkehr. Wenn dann Gruppierungen wie ARGE und sonstige Fans in den Blogs schreiben, dass Mayrhofer der richtige Mann für das Präsidentenamt sei, dann fragt wann sich, was für ein Rechtsbewusstsein diese Leute haben, die es noch zulassen, dass die am 14.11.2011 von der Delegiertenversammlung gewählten Vorstände Schneider, Maget, Hauner auf einmal von der Bildfläche verschwinden müssen, obwohl sie weder zurückgetreten sind noch von der Delegiertenversammlung abberufen worden sind und Mayrhofer und Schmidt, die mittels Wahlbetrug auf der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 satzungswidrig und damit nicht gewählt worden sind, das bisherige Chaos weiterführen sollen.

Sie kennen nun die Fakten aus unserer Sicht und unserem Erleben… Ihre Meinung müssen Sie und die Delegierten sich selber bilden, aber dafür geradestehen, d.h. verantworten.

Ich habe nichts dagegen, wenn Sie den Inhalt dieser E-Mail weiterverbreiten oder sogar an die Delegierten von der Delegiertenversammlung verteilen. Es hilft wirklich dem Verein und den wahren Ziele des Vereins.

  1. Nur nebenbei möchte ich noch auf die Erklärungen des Rechtsanwalts hinweisen, den Sie gestern Abend in der Abendschau des Bayerischen Fernsehen hätten sehen und hören können. Er hat sich eindeutig erklärt, dass diese Delegiertenversammlung nicht beschlussfähig sein kann und die Bestellung eines Notvorstandes ausgeschlossen war und bleibt.

Den Delegierten kann man nur Mut und Aufrichtigkeit gegen sich selber im Interesse des Vereins wünschen.

Das mache ich jetzt hiermit. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit gedient habe. Es war für mich viel Arbeit, aber es ist notwendig, der Wahrheit und den Delegierten auf die Sprünge zu helfen.«

[font=]Mit freundlichen Grüßen
Heinz Veauthier

Ich glaube nicht, dass es am Anfang um Personen ging. Zumindest nicht primär.
Die Summe der Satzungsverstöße im März/April 2013 (v.a. der „Putsch“ gegen Schneider, Einsetzen Monatzeders ohne Rücktritt von Schneider, Beibehalten Monatzeders nach dessen Ablehnung) in dieser Kürze der Zeit war schon ein bisserl was anderes als was zuvor so passiert ist.

Theoretisch richtig, aber war denn im Vorfeld nicht schon klar, dass Mayrhofer als Präsident aus dieser MV hervorgehen wird?
Der Erdrutschsieg von rund 95% mag überrascht haben, doch das Ergebnis (Präsident=Mayrhofer statt Meidert oder Schneider) war unzweifelhaft.
Insofern könnte man diesen Schachzug als taktisches Kalkül und prophylaktische Maßnahme interpretieren.

Interessant finde ich in diesem unsäglichen Theater, daß der Dieter Schneider auf der MV selbst das blaue Kärtchen gehoben hat, um GM zu wählen. Hätte er das gemacht, wenn er im vollen Bewusstsein seiner geistigen Kräfte tatsächlich der Überzeugung war, er sei immer noch Präsident?

Das ist in der Tat eine wesentliche Überlegung. Leider ist mir in der angespannten Situation entgangen, ob Dieter Schneider bei der Wahl tatsächlich explizit für oder aber gegen gegen den Kandidaten votiert hat. Wäre das zu beweisen, so könnte man dieses tatsächlich als konkludentes Handeln im Sinne einer stillschweigenden Zustimmung zum eigentlichen Verfahren auslegen.
Unzweifelhaft ist zumindest, dass er in der Aussprache vor der Stimmabgabe gegenüber Wahlleitung und Auditorium öffentlich keine Bedenken angemeldet hat.

Ändert aber nix an der vorgeschrieben Schriftform des Rücktritts (wenns stimmt)

Danke - Sherlock60!

Ich war bis dato immer zu 100% auf der Seite von Gerhard Mayrhofer (zugegeben, da ich mich mit den Details kaum beschäftigt habe). Meine Sympathie zu den Klägern wächst jetzt allerdings…

Dann lasst uns mal hoffen, dass sich alle, die heute als „Delegierte“ antanzen müssen, sich im Gegensatz zu dir schon mit den Details beschäftigt haben!

da schließt sich der Kreis: wenn sich die Delegierten mit den Details auseinandersetzen, könnten sie ja auch zu dem Schluss kommen, dass die Veranstaltung heute für die Katz’ ist, da sie von Personen eingeladen wurde, die hierfür überhaupt nicht berechtigt sind. Und somit wäre es unerheblich, ob sie sich mit den Details beschäftigt haben oder nicht

Die Stellungnahme von V. ist eine Bombe, die man mit „Banden“-Geschrei nicht wird entschärfen können.

Ich als Delegierter komme sogar zu dem Schluss, dass die Versammlung 2013 bereits rechtmäßig war und sie nur wiederholt werden muss, weil Kirmair und Vouthier geklagt haben (was sie in der lächerlichen 12-Punkte-Mail geflissentlich verschweigen). Dass die Veranstaltung von Heute für die Katz ist, ist jedem bewusst. Denn schließlich kann das Oberlandesgericht immer noch den Entscheid des Landesgerichts über die Unrechtmäßigkeit der DV13 kippen, dann wäre diese nicht nichtig (kling komisch), und Mayrhofer ohnehin zu REcht im Amt. Da aber das Landesgericht die Forderung ausgab, einen Notvorstand einzusetzen, nach alter Satzung ein Vorstand nur durch die Delegierten bestätigt werden kann und man auf die Entschiedung des OLG wahrscheinlich noch Wochen warten muss, ist das heute eine Möglichkeit, wieder Rechtssicherheit bei 1860 herzustellen und einen Vorstand zu haben.

Dass das nicht im Interesse Vouthiers/Kiermairs ist, ist auch bekannt. Von denen ist nämlich überhaupt kein wirkliches Interesse bekannt.

Hätte ich übrigens mal zu viel Geld und würde dem FC Bayern mal so richtig schaden wollen, dann würde ich in etwa ähnlich vorgehen wie die Bande!

Eine Bombe war damals übrigens auch, als ein etwas eigenartiger Anwalt mit eigenartigem Rechtsbewusstsein im schönen Ort Escherau ein ganzes Dorf gegeneinander aufhetzte, und Missbrauchsopfer zu Tätern machte.

Da darf sich ruhig jeder selbst sein Bild machen:

https://www.youtube.com/watch?v=H88EJKSQVww&app=desktop