e. Einige Zeit später berichtete Herr Kirmaier mir, dass er in Erfahrung gebracht habe, dass Dieter Schneider und sein Präsidium gar nicht zurückgetreten seien, sondern diese hätten erklärt, dass sie bei einer Neuwahl nicht wieder kandidieren werden und bis zur Wahl eines neuen Präsidiums im Amt bleiben.
f. Damit stand dann fest, dass diesen Vorgängen nachzugehen ist und es stellte sich heraus, dass auch die Delegiertenversammlung vom 25.04.2013 nicht beschlussfähig gewesen ist, weil Monatzeder dazu gar nicht hätte einladen dürfen. Das hat das Landgericht München I in seinem Urteil vom 25.07.2013 hier auch entsprechend meinem Vortrag so entschieden.
g. Im Laufe des Verfahrens vor dem Landgericht München I legte die Kanzlei Prof. Hermann & Kambli, die, obwohl sie keinen Auftrag und keine Vollmacht von dem Präsidium Schneider hatten, den Prozess für den Verein zu führen, die Pressemitteilung des Aufsichtsrats vom 30.04.2013 vor, in welcher der Aufsichtsrat beschlossen hatte, ab sofort nach der neuen Satzung vorzugehen, auch wenn die alte Satzung noch bis zur Eintragung der neuen Satzung gültig ist. Das ist ein Rechtsbruch.
h. Aber das war noch nicht genug. Der Aufsichtsrat hat gleichzeitig beschlossen, dass Monatzeder, Schmidt und Holzer als kommissarisches Präsidium eingesetzt werden, was gegen geltendes Vereinsrecht verstößt. Dem Vereinsrecht ist der „kommissarische Vorstand“ nicht bekannt. Im Vereinsrecht gibt es entweder den gewählten Vorstand oder den Notvorstand, wenn der gewählte Vorstand weggefallen ist und ein Notvorstand bestellt ist.
- Jetzt haben Sie ja in der Stellungnahme des „Präsidiums“ Mayrhofer zur Delegiertenversammlung am 02.12.2014 in der Internetseite des Vereins vom 16.11.2014 lesen können, dass die Ursache für diese Delegiertenversammlung die „causa Kirmaier“ sei. Das ist nicht eine „causa Kirmaier“, das ist eine „causa Aufsichtsrat“. Der Aufsichtsrat hat den vorhandenen Vorstand Dieter Schneider, Maget, und eiskalt und rücksichtslos gegen Satzung und geltendes Recht entmachtet hat, was Herrn Mayrhofer und seinen Mitstreitern bekannt ist. Die sind also ebenso dran.
a. Bereits vor der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 habe ich im Auftrag des Herrn Kirmaier dem Verein mitgeteilt, die Mitgliederversammlung wieder auszuladen, weil sie nicht beschlussfähig ist und alle Beschlüsse ungültig und nichtig sein werden. Monatzeder hat die Versammlung trotzdem durchgeführt. Herr Kirmaier und ich wurden belächelt, verspottet und massiv angegriffen.
b. Jetzt befinden wir und der Verein uns wieder in der gleichen Situation.
8. Dass jetzt allerdings auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden Siegfried Schneider die Herren Mayrhofer und Schmidt vom Amtsgericht zu Notvorständen, beschränkt auf die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer Delegiertenversammlung (wohlweislich nicht eine Mitgliederversammlung, weil die neue Satzung nicht gilt) bestellt worden sind, ist ein grober Rechtsfehler des Registergerichts und des Oberlandesgerichts München. Das Präsidium Schneider, Maget, Hauner ist nach wie vor noch im Amt und solange ein Verein einen Vorstand hat, darf das Gericht einen Notvorstand nicht bestellen. Das weiß man beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht sehr genau und trotzdem hat man so entschieden. Auch das wird eine Überprüfung des Verhaltens der beteiligten Personen nach sich ziehen müssen. Peinlich! Peinlich!
- Da aber im Prozessfalle das Prozessgericht an die Beurteilungen der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Registergericht und Oberlandesgericht) nicht gebunden ist, wird für den Fall, dass hier erneut eine Feststellungsklage notwendig werden sollte, das Prozessgericht nicht umhin kommen festzustellen, dass die Bestellung des Notvorstandes gegen die eindeutige Regelung des § 29 BGB gerichtet ist und das Selbstbestimmungsrecht des Vereins (Vereinsautonomie, Art. 9 GG) durch die Notvorstandsbestellung verletzt ist.