Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

@Pudl + DaSechzger

Obacht, daß Ihr nicht auch noch der Bande zugerechnet werdet.

Die Seite vorher hattest Du aber nicht sonderlich aufmerksam verfolgt, oder?

Ich seh da keine Bombe! ist eigentlich nicht mal was neues! Und solange nicht endlich gesagt wird wohin das ganze führen soll ist es schlicht und ergreifend ein Schmierentheater.

Besonders sympathisch finde ich die diversen, leider nicht aufgeführten oder begründeten Nebenklagen. Z.B. die gegen den armen Schmidt auf Hausfriedensbruch, weil er Schneiders Büro besetzt.

Außerdem fehlt mir in der Mail eine Abhandlung darüber, ob man einen Spatz besser mit der Kanonenkugel oder einer Ladung Schrot erschießen kann.

Dieter Schneider hat ja im März 2013 in einer Stellungnahme selbst gesagt, dass seine Amtszeit Ende des Monats endet…

Es war damals allgemeine Lesart, dass die Zeitspanne des Präsidium ab Bestellung und nicht Bestätigung zählt - das dies so
nicht rechtskonform war, wurde ja erst bei irgendeinem der Gerichtsprozesse festgestellt…

Der Rechtsverdreher legt sich halt so aus wie es ihm passt - typisch halt für diesen Berufsstand

Es ist richtig, dass Schneider das neue Präsidium gewählt hat. Warum hat er in seiner langen Rede zu der jetzigen Problematik kein Wort verloren, warum sind Kirmeier oder Meidert nicht ans Mikro und haben auf diese „Probleme“ hingewiesen, wenn es ihnen nur um den Verein ging, sondern sind meines Wissens nicht mal gekommen. Warum ist es jetzt nicht genug? Sie haben doch erreicht, dass jeder weis, dass der eV schon seit Jahren/Jahrzehnten hier falsch gehandelt hat. Sie haben den/die Fehler des Aufsichtsrats bekannt gemacht. Warum ist es nicht genug, die Delegiertenversammlung zu wiederholen und die Satzung noch einmal zur Wahl zu stellen? Wenn die alte Satzung gewollt ist, dann ist es doch korrekt, daß jetzt die Delegiertenversammlung darüber und über das Präsidium entscheidet. Ich kapier immer noch nicht, was wirklich gewollt ist. Geht’s nur noch darum, wer zu dieser Delegiertenversammlung laden darf? Ist es entscheidend, ob dies Schneider, der ja für eine weitere Amtszeit nach seinen Aussagen nicht mehr zur Verfügung steht oder ein Notvorstand macht; kann es dann wirklich nur um den E.V. gehen? Ich kapiere es nicht. Und als Jurist ist mir die Wichtigkeit von Formalien natürlich bewusst, aber hilft das jetzt unserem e.V. . Warum stellt man nicht bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung zur Abstimmung, dass künftig wenn vorhanden 2 Kandidaten fürs Präsidentenamt zur Wahl gestellt werden müssen (was ich begrüßen würde). Ich sehe hier auch im Forum nur noch gekränkte Eitelkeiten und das Rechthaben wollen um des Rechthabens willen. Ich glaube das Wohl des e.V. haben zu viele der Beteiligten schon zu lange aus den Augen verloren.

Wenn das eine Bombe ist, hab’ ich den ganz lauten Knall noch nicht gehört.

Das eine und einzige Argument, aus dem K/V alles andere ableiten, ist und bleibt die unstatthafte Bestellung von Monatzeder durch den AR zum Präsidentschaftskandidaten im März 2013, obwohl das alte Präsidium nicht förmlich zurückgetreten war. Daraus folgt der Rattenschwanz von falschen Einladungen, unstatthaften Eintragungen und ungültigen Abstimmungen (inkl. der Annahme der neuen Satzung und des Handelns nach ihr). Wie beim Zuknöpfen eines Hemdes: Hast du unten einen Fehler gemacht, setzt er sich bis oben fort.

Wenn das Kernproblem immer der faktische Amtsbesitz des Präsidiums Schneider-Maget-Hauner war, lag es seit April 2013 in ihrer Hand, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen: durch einmütigen Rücktritt oder spätestens, indem sie die Einladung zur jetzigen ao. DV unterschrieben hätten. Das ist beides, soweit mir bekannt, nicht geschehen. Ob Maget und Hauner sich als „zurückgetreten“ erklärt haben, wie der Verein behauptet, oder nicht, wie Veauthier behauptet, ist unklar; Schneider hat eine solche Erklärung bis heute definitiv nicht geleistet, warum auch immer.
Zugleich aber haben alle drei schon seit der Bestellung von Monatzeder offenbar keinerlei positive Ansprüche mehr auf ihre Ämter erhoben. Sie haben keine Anstalten gemacht, ihren Amtspflichten nachzukommen, ja haben sogar teils öffentlich in der (damals wohl auch von ihnen für legitim angesehenen) MV Mayrhofer gewählt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies alles juristisch irrelevant ist.

Im Nov. 2014 ist die Amtszeit dieses Zombie-Präsidiums definitiv abgelaufen. Schon weil es, wie gesagt, faktisch seit langem nicht mehr handelt, halte ich die Einsetzung des jetzigen Notvorstands zur Durchführung der Neuwahl (nach alter Satzung) für durchaus schlüssig (gegen Nr. 8 von Veauthier); denn faktisch wäre der Verein auch nach Veauthiers Argumentation spätestens jetzt führungslos, es sei denn, er kann beweisen, dass Schneider-Maget-Hauner an der Ausübung irgendwelcher Tätigkeiten gehindert wurden.
Übrigens scheint auch Veauthier der heutigen DV und damit dem Notvorstand, der sie einberufen hat, rechtliche Bedeutung zuzumessen, sonst hätte er sich die ganze Kampagne der letzten Tage sparen können und einfach mit der Feststellungsklage gemäß seinem Punkt 9 fortfahren können.

Ich hoffe darum nach wie vor, dass mit einer heutigen Wahl von GM und Co. sowie der erneuten Annahme der neuen Satzung der Spuk ein Ende hat, weil die angekündigte Klage gegen die Einsetzung des jetzigen Notvorstands ins Leere laufen wird. Alle dann noch offenen Punkte (Prozesskosten für frühere Verfahrensschritte…) wären unerheblich.

Von mir erst einmal herzlichen Dank für die diversen Links. Ich werde mir das mal am Wochenende anschauen.

Dumm wie ich bin habe ich natürlich mir bereits diverse Dinge angeschaut um zu grundlegenden Fragestellungen zu kommen. Man sollte ja gerade als Jurist das wichtige vom unwichtigen trennen können. Dabei bin ich auf einen wichtigen Aspekt gestoßen und ich hätte dazu einige Fragen. Falls diese Fragen hier nicht beantwortet werden können vielleicht ja heute Abend. Es wäre schöne wenn man das dann morgen veröffentlicht.

Mir geht es um das ganz alte Präsidium Schneider aus dem Jahr 2011. Hier wurden ja die Herren Schneider, Hauner und Maget gewählt.

Nun meine Fragen:
Wie lange wäre deren Amtszeit nach der damals gültigen Satzung gelaufen?
Haben diese drei Personen ihren Rücktritt jeweils (schriftlich) erklärt?
Wann haben diese drei Personen ihren Rücktritt jeweils erklärt?
Wem gegenüber haben diese drei Personen ihren Rücktritt erklärt?
Quelle jeweils!

Kleiner Hinweis: „Ich trete nicht mehr an“ ist kein Rücktritt! Mir liegen hier völlig wiedersprüchliche Informationen vor.

Wahnsinn!! Es stimmt mich wirklich traurig und bedenklich, dass hier tatsächlich Leute auf diese „plumpe“ Meinungsmache reinfallen. AUFWACHEN LEUTE!!

[size=8](aus dem Beitrag von Sherlok)[/size]

Und was ist nun die wirkliche Wahrheit?
Meine Fresse! Was ist eigentlich so schwer daran, sich hinzustellen und genau zu sagen, was man möchte?
Dieses ewige BlaBla „zum Wohle des Vereins“ kann doch keiner mehr hören bzw. ernst nehmen.

Dieses Schmierentheater ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Ich hoffe für uns und den Verein, dass mit dem heutigen Abend dem ganzen nun ein Ende gesetzt wird.
Aber wenn ich schon höre, dass K&V, egal was passieren wird, wieder klagen wollen, kommt mir schon wieder die Galle hoch.

Das Argument „plumpe Meinungsmache“ gilt genauso für Mayrhofer. Stichwort „Bande“. Ich verfolge wie gesagt das Thema nur am Rande, aber: Die Argumentation ist für mich schlüssig. So leid es mir auch tut: Das sind gute Argumente

Im Februar 2011 wurde Dieter Schneider vom Aufsichtsrat zum Präsidenten ernannt. Am 14.11.2011 wurde er von der Delegiertenversammlung im Amt bestätigt. Für die Amtszeit gilt gemäß alter Satzung, „15.2.1: Die Präsidiumsmitglieder werden für jeweils drei Jahre vom Aufsichtsrat bestellt und von der jeweils nächsten Delegiertenversammlung bestätigt. Sie bleiben solange im Amt, bis eine wirksame Neubestellung stattgefunden hat.“
Quellen: http://www.tsv1860.de/aktuell/news/praesidium-mit-grosser-mehrheit-bestaetigt-und-entlastet, http://www.tsv1860.de/files/file_581/111164_Satzung_TSV1860.pdf

Dieter Schneider hat nie seinen Rücktritt erklärt. Wolfgang Hauner und Franz Maget haben ihren Rücktritt erklärt. Ob sie das vor oder nach der Inthronisierung Monatzeders oder erst nach der Amtsübernahme Mayrhofers gemacht haben, ist bislang öffentlich nicht geklärt worden. Ebenso wenig, ob die Rücktrittserklärungen der beiden schriftlich vorliegen. Davon ist aber auszugehen, da dieser Punkt ja eine entscheidende Rolle im Gerichtsverfahren zu spielen scheint. Ändert aber alles nichts dran dass Dieter Schneider bis zum heutigen Tage nicht zurückgetreten ist.

Bin zwar kein Jurist, ich denk aber auch das sieht nicht so gut aus.

Also rein theoretisch wo samma dann? Schneiders ist immer noch Präse? Müsst aber gleich neu gewählt werden? Von den Delegierten? Dann habt’s ja grad an sauberen Stress. :)

Argumente für was??? Was soll damit erreicht werden? Angenommen das Präsidium würde geschlossen zurücktreten, was soll dann passieren? Will der Meidert nicht einfach mit allen Mitteln Präsident werden??

Gute Argumente im Bezug auf was? Dem Verein TSV 1860 München zu schaden? Ich persönlich kann das ganze Theater einfach beim besten Willen nicht nachvollziehen. Dieser Verein nimmt in meinem Leben einen wichtigen Platz ein und er hat es auch so schon nicht leicht. Wie kann man dann diese Argumente nur für gut befinden?

Ausschliesslich die Punkte 4 und 5 bringen mich ins Grübeln: „Der Aufsichtsrat hat den am 14.11.2011 auf die Dauer von 3 Jahren
gewählten Vorstand (=Präsidium) Schneider, Maget, Hauner nicht mehr
beachtet“ und „Amtsniederlegung v. Maget und Hauner liegen nicht vor“.

Mir liegt auch sehr viel an den Löwen und ich persönlich fand auch, dass das Präsidium Schneider einen guten job gemacht hat. Da der Verdacht, dass der Aufsichtsrat das Präsidium rücksichtslos entmachtet hat, nicht wiederlegt werden kann (wo bleibt die Aussage Schneider!?) gehört das meines Erachtens juristisch aufgeklärt.

An welchen Hundetyp erinnert mich eigentlich die Frisur vom Kirmeir?

Heinz Veauthier
Rechtsanwalt
Oberanger 32
80331 München
:-)

Ich habe mich jetzt mal auf die schnelle in wichtige Punkte eingelesen. Vorab in eine solche Situation kann sich wohl nur Sechzig selbst befördern. Ich meine damit nicht etwa ausschließlich Dilettantismus sondern auch eine ziemlich Zerstrittenheit von Entscheidungsträgern. Das Ganze ist selbstverständlich nur meine Meinung und es wird wohl noch andere geben (wie bei Jursiten üblich, 2 Jursiten und 3 Meinungen). Ich bitte zu beachten, dass das was ich schreiben innerhalb von wenigen Stunden Denkzeit geschieht. Andere haben dafür viele Monate Zeit gehabt.

Zu befürchten ist ja, dass gegen die gestrigen Beschlüsse wieder rechtlich vorgegangen wird. Dazu ist jedes Vereinsmitglied berechtigt. Ich glaube aber dass § 29 BGB (Regeglung zum Notvorstand) zu Recht angewendet wurde. Der Notvorstand durfte also zur gestrigen Delegiertenversammlung einladen. Wenn also nicht weitere Fehler passiert sind, was ich nicht beurteilen kann, dann sollte die gestrige Wahl gültig sein.

Vorab muss man erwähnen, dass die Bestellung eines Notvorstandes die absolute Ausnahme ist. Immerhin greift der Staat dadurch in die Vereinsautonomie ein. Dies gilt es auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Ich sehe hier eine solche Ausnahmesituation. Gleichzeitig muss aber die Handlungsfähigkeit eines Vereins bewahrt werden. Es stellt sich also die Frage ob Vorstandsmitgleider „gefehlt“ haben und ob ein „dringender Fall“ gegeben ist. Das alles ist natürlich strittig und bedarf der Auslegenung. Diese ist nicht am reinen Wortlaut sondern auch am Sinn und Zweck des § 29 BGB vorzunehmen. Zum einen war am 2. Dezember 2014 die Amtszeit des alten Präsidiums (Schneider) definitiv abgelaufen. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt Herr Schneider war noch im Jahr 2013 bzw. bis November 2014 im Amt, so war er es im Dezember 2014 wegen Ablauf der 3 Jahre nicht mehr. Es musste also eine Einladung zu einer Wahl eines neuen Präsidiums stattfinden. Es gab seit länger Zeit (1 Halbjahr 2013) eine große Rechtsunsicherheit bezüglich der Frage wer eigentlich nun der Präsident des e.V. ist. Diese Rechtsunsicherheit musste beseitigt werden. So weit ich das gelesen habe, gab es sogar eine Gerichtsentscheidung dazu (also Bestellung eines Notvorstandes). Es konnte nicht abgewartet werden bis die laufenden Gerichtsverfahren rechtskräftig werden. Unterstellt, das Präsidium Schneider wäre bis November 2014 nach rechtlicher Betrachtungsweise noch im Amt gewesen, so wäre dieses Präsidium Schneider seit ca. 18 Monaten inaktiv gewesen. Es gab wohl keine schnellere Möglichkeit ein ordentlich gewähltes Präsidium zu bekommen. Fazit § 29 BGB durfte angewendet werden.

Falls Fehler im Text enthalten sind, bitte ich dies zu entschuldigen. Wie gesagt ist das von mir jetzt alles sehr schnell durchdacht und auch geschrieben worden. Ich hoffe mal wir konzentrieren uns jetzt wieder auf unsere Punktspiele. Bis zur Winterpause bzw. Saisonende brauchen wir nämlich noch Punkte.

Danke für deine Einschätzung. Veauthier scheint ja eine Verfassungsklage in Karlsruhe anzustreben, weil er den Verein in seiner Vereinsautonomie verletzt sieht. Nun ist es ja so, dass man als einfacher Bürger nicht einfach so mit jedem Schmarrn nach Karlsruhe ziehen kann. Hat so ein Begehren überhaupt eine Chance, in Karlsruhe gehört zu werden?

Danke,

dummerweise wurde ich direkt von der Arbeit abgeholt und hatte so leider keinen Arbeitsausfall. Aufgrund der Unfähigkeit der attraktiven Bedienungen, richtig abrechnen zu können (Sechzger-Veranstaltung hoid …) hatte ich auch gatronomisch keine Auslagen, welche ich weiter verrechnen könnte.

Sehr ärgerlich!

Vouthier, da hast Glück ghabt!