Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

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Nur per E-mail
Herrn

TSV München von 1860 e.V.
wegen Delegiertenversammlung vom 02.12.2014
Ihre E-Mail vom 06.12.2014
Sehr geehrter Herr…,
für Ihre E-Mail und die Offenlegung Ihrer Besorgnis um den TSV München von 1860 e.V. danke
ich Ihnen. Ausnahmsweise will ich gerne darauf eingehen, denn, das bitte ich zu verstehen, ich habe
nicht hinreichend zeitliche Kapazitäten, um auf die Umstände, die mein Mandat begleiten, im Einzelnen
einzugehen.
Die Beleidigungen, die mir aus »dieblaue24« entgegengeschleudert werden, sind im höchsten Maße
ehrverletzend und kränkend. In dieser „Schmutzschleuder“ behauptet ein „Drachdenpäda“, ich sei ein
»wahnsinniger Anwalt »und »schaut aus wie, wenn er a bisserl wahnsinnig wär«.
Im Verhältnis dazu erscheint die von anderer Seite angezeigte Äußerung »Trottel« eher harmlos zu
sein. Alle diese Beleidigungen hat ein Kollege für mich dokumentiert. Sobald die Zeit reif ist, müssen
die Betroffenen mit ernst zu nehmenden Konsequenzen rechnen. Das nur nebenbei.
Aber jetzt will ich mir einmal Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen und werde diesen Brief auch an
die Delegierten, soweit mir die Adressen zur Verfügung gestanden sind, weiterleiten:
Die Stunde der Wahrheit:
Ihrer Aufforderung „Als Löwen Fan bitte ich Sie, lassen Sie den Verein in Ruhe arbeiten.“ würde ich
sehr gerne entsprechen, wenn „der Verein“ arbeiten würde. Aber seit dem 13.03.2013 (Beschluss des
Aufsichtsrats) arbeitet der Verein nicht mehr. Die Führung des Vereins wurde vom Aufsichtsrat,
zeitweise von Herr Monatzeder und seit 14.07.2013 von den Herren Mayrhofer, Schmidt, Helfer und
Altmann, satzungswidrig übernommen. Diese wussten, dass Herr Kirmaier die Beschlüsse und Wahlen
vom 14.07.2013 gerichtlich überprüfen lassen wird, weil diese nichtig sind. Mayerhofer und sein
Umfeld haben trotzdem die Ämter gegen Satzung und Recht aus Selbstgefälligkeit angenommen.
Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::

  1. Ein Verein als juristische Person kann selbst nicht arbeiten. Hierfür benötigt er das Vereinsorgan
    „Vorstand“ (= Präsidium), dem nach der Satzung und Gesetz die Geschäftsführung des Vereins
    obliegt.
  2. Das oberste Vereinsorgan der Sechziger ist die Delegiertenversammlung. Deswegen finden
    Sie in der Satzung der Sechziger das Vereinsorgan „Mitgliederversammlung“ nicht. In der Satzung
    hat Herr Kirmaier damals nachgeschaut und mich gefragt, ob die von Monatzeder eingeladene
    Mitgliederversammlung 14.07.2013 beschlussfähig sei. Das zu beantworten war nicht
    schwer, weil in der Satzung eine Mitgliederversammlung als Vereinsorgan nicht anzutreffen ist
    und folglich eine solche nie stattfinden kann.
  3. Sie selber lassen sich unter Verkennung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von dem
    Argument »basisdemokratisch mit überwiegender Mehrheit gewählt« überzeugen. Das wäre richtig,
    wenn es ausschließlich um das Ergebnis der ausgezählten Stimmen geht. Das aber reicht
    HEINZ VEAUTHIER
    Rechtsanwalt
    80331 München
    Oberanger 32
    (Nähe Marienplatz)
    Telefon 089 / 55 26 68 - 0
    Telefax 089 / 55 26 68 - 55
    email kanzlei@rechtsanwalt-veauthier.de
    home www.rechtsanwalt-veauthier.de
    Register-Nr. 14/12466
    Bei Antwort und Zahlung bitte angeben
    München, 7. Dezember 2014/
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    nicht aus. Entscheidend ist, ob das in der Satzung hierfür zuständige Vereinsorgan gehandelt
    hat. Das ist eine ordentliche Delegiertenversammlung.
  1. Auch wenn die Bestellung des Herrn Mayrhofer und des Herrn Heinz Schmidt als Notvorstand
    durch das Registergericht erfolgt und vom Oberlandesgericht bestätigt worden ist, steht
    fest, dass beide Entscheidungen gegen geltendes Recht (§ 29 BGB) und insbesondere gegen das
    GG (Art. 19) der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und damit nichtig sind
    Mit der Bestellung des Notvorstandes hat das Registergericht das Selbstbestimmungsrecht des
    Vereins verletzt und § 29 BGB wissentlich falsch angewendet.
  2. Was die Rechtsberater des Herrn Mayrhofer (das ist nicht der Verein) verschweigen die Tatsache,
    dass die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht und die Bestätigung
    durch das Oberlandesgericht nicht in materieller Rechtskraft entschieden, d.h.
    wenn die Beschlüsse einer Delegiertenversammlung, zu der ein Notvorstand eingeladen hat, von
    einem Mitglied angegriffen werden und auf Feststellung der Nichtigkeit geklagt wird, prüft das
    Landgericht, ob die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht rechtens ist.
  3. Diese Rechtsprüfung durch das Prozessgericht wird die Bestellung des Notvorstandes durch das
    Registergericht nicht bestätigen. Es gibt nämlich immer noch den am 14.11.2011 gewählten
    Vorstand Schneider, Maget, Hauner und diese sind im Amt, auch wenn sie seit dem
    13.03.2013 vom Aufsichtsrat und nachfolgend Monatzeder und danach von Mayrhofer gehindert
    worden sind, ihr Amt auszuüben. Weil das so ist, verbietet § 29 BGB die Bestellung eines Notvorstandes.
    Das Registergericht und das Oberlandesgericht haben dem Antragsteller Siegfried
    Schneider mit der Entscheidung eine Gefälligkeit erwiesen und es wird zu prüfen sein, ob diese
    Gefälligkeit rechtswidrig erfolgte.
  4. Ihrer Bitte, dass ich das Votum der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 akzeptieren soll,
    kann ich nicht entsprechen. Damit verlangen Sie von mir und dann auch von Herrn Kirmaier,
    die ständigen Satzungsverstöße durch Herrn Mayrhofer und sein Umfeld geschehen zu lassen
    und zu akzeptieren. Das ist nicht rechtens und gegen die Satzung.
    Bedenken Sie Folgendes:
  5. Satzungswidrige Vereinsbeschlüsse (einschließlich Wahlen) sind (sofort) von Gesetzes wegen
    nichtig, und zwar unabhängig von einer Klageerhebung.
    Auf die Nichtigkeit der Vereinsbeschlüsse kann sich jedermann mit den sich daraus für den
    Verein und selbstverständlich auch für die handelnden Personen negativen Folgen, der davon
    betroffen ist, berufen
  6. Auch der Sponsor Ismaik, kann sich auf die Ungültigkeit/Nichtigkeit der Wahl vom
    13.07.2013 berufen, wenn er bei Vertragsverhandlungen, an denen Mayrhofer als (angeblicher)
    Präsident des Vereins beteiligt war (in welchem Organ sei dahingestellt) entschieden im
    Glauben gelassen wird, Mayrhofer sei am 13.07.2013 Präsident des TSV München von 1860 e.V.
    geworden.
    Deswegen hätte es auch nichts genutzt, wenn Herr Kirmaier der nicht nachvollziehbaren Aufforderung
    des Gerichts gefolgt und die Klage zurückgenommen hätte. Die Klage hätte jeder andere
    erheben können, für den die Nichtigkeit der Wahlen vom 14.07.2013 entscheidend ist.
  7. Das ist für den Verein eine Situation, die nicht zu verantworten ist, zumal aus der Vereinskasse
    100.000 € zugegebenermaßen an eine Rechtsanwaltskanzlei gezahlt worden sind, die vom
    TSV München von 1860 e.V. kein Mandat und keine Vollmacht erhalten hat. Der Auftrag
    und die Vollmacht des Herrn Mayrhofer und seines Umfeldes an diese Rechtsanwaltskanzlei bin-
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    den und verpflichten nicht den Verein, weil Mayrhofer und seine Begleitung bisher und auch in
    Zukunft nicht das Präsidium und gesetzlicher Vertreter des Vereins sind.
  8. So und jetzt zu den von Ihnen genannten 500.000 €. Die Erklärung, die Herr Kirmaier im Interview
    mit der Abendzeitung und der Süddeutschen Zeitung abgegeben hat, ist zutreffend, überzeugend
    und konsequent.
    a. Als Ende Mai/Anfang Juni 2014 beraten wurde, ob die Klagerücknahme erklärt werden
    kann, stand eindeutig fest, dass das ausgeschlossen ist. Eine Klage, die nach dem richterlichen
    Hinweis im 1. Termin zulässig und begründet war, kann man in vereinsrechtlichen Angelegenheiten
    nicht zurücknehmen, wenn man sich dem Verein gegenüber verpflichtet fühlt, die
    rechtlichen Verhältnisse zu klären. Diese Aufgabe hat Herr Kirmaier übernommen.
    b. Die Rechtsauskünfte des Herrn Rechtsanwalts Kambli zum Vereinsrecht gegenüber Mayrhofer
    und seinem Umfeld, führen, soweit sie die Angelegenheit »Mitgliederversammlung
    14.7. 2013« und die nachfolgenden Auffälligkeiten betreffen, auf Dauer zu neuen für den
    Verein nachteiligen Konsequenzen, obwohl der Verein in Wirklichkeit nicht beteiligt ist.
    c. Rechtsanwalt Kambli ist es gewesen, der mich nach dem 1. Gerichtstermin telefonisch bedrängt
    hat, in seiner Kanzlei oder der Geschäftsstelle des Vereins zu erscheinen, um die Bedingungen
    für eine Klagerücknahme zu verhandeln. Ich habe das abgelehnt. Er machte Herrn
    Kirmaier und mir den Vorwurf, dass die Lizenz beim Ligaverband nicht verlängert wird
    und der Investor Ismaik kein Geld gibt, wenn wir die Klage nicht zurücknehmen. Soweit
    war die Sache also schon. Ich habe ihm erklärt, dass dies das Problem seines Mandanten
    Mayrhofer und nicht das Problem des Vereins und meines Mandanten Kirmaier ist.
    d. Wer hat diese Story von den 500.000 € in die Welt gesetzt? Rechtsanwalt Kambli! Warum hat
    er sich damit über 4 Monate Zeit gelassen, damit an die Presse zu gehen? Wer so und mit solchen
    Mitteln kämpft, verrät, wie es um ihn und seine Sache steht. Seine Darstellung ist falsch.
    e. Wer, wie jüngst Rechtsanwalt Kambli, öffentlich behauptet, die Beschlüsse der Delegiertenversammlung
    am 02.12.2014 seien nach der alten und nach der neuen Satzung gültig, erweckt
    Mitleid. Die Gültigkeit der Wahl kann nur auf eine, nämlich die gültige Satzung gestützt
    werden und nicht auf eine neue und eine alte Satzung.
    Die gültige Satzung finden Sie im Registergericht in der Registerakte für den TSV München von 1860
    e.V., dort Bl. 612. Sie können selbst beim Registergericht Infanteriestraße 5 Akteneinsicht nehmen.
  1. Regelung zur Delegiertenversammlung in der gültigen Satzung
    »13.2 Die ordentliche Delegiertenversammiung findet alljährlich einmal statt. Sie soll spätestens
    bis zum 30. November eines jeden Jahres abgehalten werden. Ihr obliegt die Wahl des Aufsichtsrats,
    des Ehrenrats, des Vertreters der Senioren und der Kassenprüfer auf Vorschlag des
    Wahlausschusses. Sie bestätigt die Präsidiumsmitglieder, die vom Aufsichtsrat für eine
    Dauer von drei Jahren bestellt werden.
    Sie ist weiter zuständig für Satzungsänderungen. Darüber hinaus nimmt sie den Bericht des
    Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie die Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer
    entgegen und entscheidet über die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrats.
    Die Delegiertenversammlung hat das Recht, das Präsidium und einzelne Mitglieder des Präsidiums
    auf Antrag des Aufsichtsrats oder auf Antrag von 25 % der Delegierten abzuberufen, wenn
    ein wichtiger Grund vorliegt. Sie bestätigt den Ehrenpräsidenten und die Ehrenmitglieder.
    13.3 Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind einzuberufen, sooft dies im Vereinsinteresse
    erforderlich ist, oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder der Delegiertenversammlung
    dies schriftlich beantragen oder es der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit bestimmt.«
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  1. Aus der zitierten gültigen Satzung können auch Sie mit den Hervorhebungen erkennen, dass für
    die Bestätigung der Präsidiumsmitglieder und für Satzungsänderungen die ordentliche Delegiertenversammlung
    zuständig ist.
    Aber wenn man die Satzung nicht liest und daher nicht kennt, kann man auch nicht wissen, was
    drin steht. Das gilt für Monatzeder und sein Umfeld.
  2. Der Hintergrund dieser Regelung zur ordentlichen Delegiertenversammlung ist folgender:
    Die ordentliche Delegiertenversammlung hat eine Tagesordnung und als Tagesordnungspunkte
    sind darin aufzunehmen
    Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie
    die Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer
    die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrats.
  3. Jetzt dürfen Sie danach fragen, warum diese 3 Tagesordnungspunkte insbesondere der Bericht
    des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und der Bericht der Kassenprüfer
    am 02.12.2014 in der Tagesordnung gefehlt haben?
    Weil Mayrhofer und seine Mitstreiter das Thema Kasse und Geld so meiden, wie der Teufel
    das Weihwasser. Da gibt es nämlich großen Aufklärungsbedarf, den Mayrhofer verweigern
    will.
  4. Die Delegiertenversammlung hätte bei dieser von der Satzung vorgeschriebenen Tagesordnung
    gewiß länger gedauert als 47 Minuten (Erste Halbzeit mit Nachspielzeit). Um beim Bild zu bleiben,
    jetzt wird die 2. Halbzeit angepfiffen. Weil es das Endspiel Mayrhofer, Helfer, Schmidt
    und Altmann ist, gibt es eine Verlängerung und das Elfmeterschießen auf das offene Tor
    dieser Gruppe.
    Bleibt abzuwarten, ob die Herren überhaupt antreten.
  5. Meine Ausführungen sind alle belegt und beweisbar. Was nutzt dem Verein die von Ihnen beschworene
    „Liebe“ zu 1860? Nichts, wenn Sie für die Wahrheit keine Gasse lassen.
  6. Der Verein ist eine Situation geraten, aus der diejenigen, die ihn dorthin gebracht haben (Mayrhofer
    und sein Umfeld) nicht retten können, weil sie sich um ihren eigenen Kopf und Kragen
    kümmern und der Verein auf dem Weg in den sicheren Untergang ist, wenn nicht sofort satzungskonforme
    Verhältnisse hergestellt werden.
  7. Die Herstellung satzungskonformer Verhältnisse ist das Bestreben und das Ziel des Herrn
    Kirmaier. Er befindet sich auf satzungskonformem Weg im Gegensatz zu Satzungsbrechern
    und Rechtsbrechern.
    Mayrhofer und seine Mitstreiter werten die Entscheidung der nicht beschlussfähigen Delegiertenversammlung
    vom 02.12.2014 als Freibrief für ihre bisherige „vereinsamtliche“ Tätigkeit, die nachhaltig
    gegen die Satzung verstößt. Über eine Entlastung hat man wohlweislich nicht abstimmen lassen.
    So dumm und ahnungslos wie Herr Mayrhofer und sein Umfeld die Delegierten am 02.12.2014 eingeschätzt
    haben, so ahnungslos haben die Delegierten auch abgestimmt. Schade, dass die Delegiertenversammlung
    sich nicht verweigert hat. Das macht die nächste gerichtliche Klärung notwendig.
    Beherzigen Sie das hier sorgfältig Vorgetragene. Sie müssen wissen, wo der Verein wirklich dran ist.
    Auch Ihnen wünsche ich einen besinnlichen Advent und danke für Ihre guten Wünsche.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Veauthier
    Rechtsanwalt

@sherlock60,
hat das Herr Veauthier auch zur Veröffentlichung freigegeben oder war das eine Antwort an Dich persönlich?

„Ironie on“
Was bildet sich der Rechtsverdreher eigentlich ein wo doch der GröPaZ höchstselber festgestellt hat: " Mayrhofer ist der Verein und der Verein ist Mayrhofer"
Damit bricht die ganze schöne Argumentationskette von oben zusammen. So! Basta!
"Ironie off

Servus Kugelblitz,
ich bin in einem Verteiler der ARGE drin. Da ich nicht gebeten wurde, das E-Mail zu erhalten, kann ich es weiterleiten, da es ja für die Öffentllichkeit bestimmt ist, sonst würde er es nicht Leuten schicken, die er nicht kennt. Blind E-Mails kann man weiterleiten, so sehe ich das, persönliche fallen unter das Briefgeheimnis.

Sorry, es ist richtig, wenn ich mit meinem Verein, wo ich Vorstand bin, ein rechtliches riesiges Problem hätte, würde ich zu Herrn Veautier gehen, da er ein sehr guter Anwalt fürs Vereinsrecht ist, wie wir schmerzlich gerade erfahren. Auch wenn ich mir Sorgen um den Verein mache, würde ich mich niemals bei ihm ausheulen, da er an Teilen der Sorgen nicht unbeteiligt ist. => Die Kommunikation ist einseitig, von ihm zu den ARGE-Leuten in München.
Ich hoffe, flehe bete, dass diese Baustelle bald geschlossen wird, gefühlsmäßig glaube ich aber, dass dieser Schwebezustand noch andauert.

nach der Lektüre der Ausführungen des Herrn Anwalt wissen wir jetzt wenigstens, worum es bei der Sache geht - ums Recht haben bzw. bekommen - auch ein Hobby.
@Kugelblitz: ich mag Mayrhofer auch nicht, und es gibt sicher gute Gründe nicht alles zu glauben , was einem so von Seiten der Vereinsoffiziellen erzählt wird.
Allerdings würde mich sehr interessieren, warum man Kirmaier und seinem Anwalt mehr glauben oder vertrauen sollte?

Ich weiss es nicht. Ist ne schwierige Sache. Gänzlich unrecht zu haben scheinen sie aber nicht…das ist wohl das Problem.

@sherlock60,

sollte kein Vorwurf sein, find es ja sehr interessant was da ausgeführt wird - ging mir eher darum das Du keine Probleme bekommst
ich dachte Du hast beim RA angefragt…

@Xanderl,
mit dem Glauben ist das immer so eine Sache, aber wenn man von einer Seite massiv angegriffen und verunglimpft wird…

  • als zwei (von mehreren) Beispielen seien hier nur zu einem der User „Kraiburger“ gennannt der meinen Versuch Informationen von ALLEN Seiten zu erhalten als „Herumschnüffeln, anbiedern und belauschen“ bezeichnet
    und zum anderen eine nicht näher gennannte Fotografin die meinte, Leute die neben „harie“ stehen und reden grüsst sie nicht, übrigens sind beide Herrschaften sehr „PRO1860“ affin -

… dann fragt man sich schon was das soll. Hier wird doch von einer Seite massiv Falschinformation, Einschüchterung und Drohung betrieben, die „Bande“ dagegen hat mich Stand heute noch nicht derartig charakterlos behandelt…
Da ja die Fragen der „Bräse-Bande“ nach dem Warum beantwortet sind können sie ja jetzt mal sagen warum sie das so machen…

und wie der „Bräse“ mit Kritikern und anders Denkenden verfährt hat er ja nun hinlänglich bewiesen, sein Urteil darüber darf sich nun - genau wie ich - jeder selber bilden… es ist grundsätzlich nie verkehrt selber nachzudenken und auch eine eigene Meinung zu haben…

und damit hab ich auch schon wieder alles gesagt…

Hmm… so einfach und billig würd ich das alles nicht abtun.

Ich bin weder Vereinsmitglied, noch kenn ich mich in solchen Dingen gut aus. Aber für mich als Laien klingt der ganze Rotz recht nachvollziehbar und das macht mir Sorge.

Denn ganz abgesehen von der vorgeführten beiderseitigen Schlammschlacht, den eigenen Neigungen der Sympathieverteilung und dem Wunsch danach, dass endlich a Ruah ist:
Sollte Vaulthier mit seiner Beurteilung der Sachlage und seiner Argumentation de jure und de facto Recht haben, was ich nicht hoffe, dann geht es nicht nur ums reine „Recht haben bzw. bekommen“ - dann gehts um weitaus mehr!

Dabei spielen m.E. vor allem die von ihm angeführten Punkte 8 und 9 die verheerende Rolle. Sollten tatsächlich sämtliche Beschlüsse nichtig sein und sollte jeder, nicht nur der zielsicher als Extrembeispiel genannte Investor, gegen diese erfolgreich klagen können, wenn einem irgendwas im Verein oder der KGaA nicht passt, dann sind der Verein als solcher und als Gesellschafter der KGaA und die verantwortlich Handelnden absolut angreifbar und v.a. auch erpressbar. Das wäre ein untragbarer Zustand und stellt eine weitere Abhängigkeit von Dritten dar.

Inwieweit man dagegen im Nachhinein mit vereinsrechtlichen Heilungsverfahren für Rechtssicherheit sorgen kann… Hab ich keine Ahnung. Genausowenig wie Mayrhofer (und somit wohl auch Kambli) - das hat er in Blickpunkt Sport ganz offen ausgesprochen.

Da die Kritik und in Folge die Streitigkeiten in dieser Sache ja sehr früh aufs Tablett kamen und somit alle agierenden und betroffenen Personen von der Tragweite dieser Rechtsunsicherheit Kenntnis haben konnten, stellt sich für mich in erster Linie die Frage, warum man es erst überhaupt bis zur heutigen Situation hat kommen lassen und nicht sehr viel früher sich einvernehmlich um die Herstellung von Rechtssicherheit bemüht hat, zumal es doch allen mittel- und unmittelbaren Beteiligten immer und in erster Linie um das Wohl des Vereins zumindest vorgeblich geht oder ging.

Das bezieht sich jetzt nicht nur auf das „aktuelle“ Not-Präsidium, sondern auch auf deren Vorgänger Monatzeder und Schneider, die allesamt zum tatsächlichen Wohle des Vereins in solch einer hinweislich erkennbaren Notsituation sich hätten zusammensetzen können, um doch noch satzungsgemäß und rechtlich unanfechtbar den basisdemokratisch erklärten Willen der Delegierten/Mitglieder einzutüten. Aber wahrscheinlich scheiterte diese romantische Vorstellung (im Hintergrund erklingt leise der Sechzger-Marsch) an solchen Dingen wie arroganter Ignoranz, verletzter Eitelkeit, innerer Kündigung, funktioneller Inkompetenz, schlichter Ahnungs- und Phantasielosigkeit oder was auch immer sonst noch an allzumenschlicher Unzulänglichkeit auch bei sog. Führungspersönlichkeiten auftreten kann. Inzwischen hat man absolut nichts mehr selbst in der Hand, sondern ist von einem Urteilsspruch abhängig, der irgendwann mal gefällt wird - und bis dahin handlungsunfähig. Mal wieder prima hingekriegt, Herrschaften.

Alles in Allem: grauslig das Alles und ich tu mir schwer es mit einem liebevollen „typisch Sechzge“ runterzuschlucken. Wie schön wäre es, es mit einem „und wer Recht hat, zahlt a Maß“ abtun zu können. Aber dafür steht inzwischen zuviel auf dem Spiel. Die Grundlagen für Vaulthiers Beurteilung und Argumentation müssen ausgeräumt werden und dabei helfen kein Vergleich und keine 500.000 Öcken und auch kein Larifari-Urteil, das von einer nächsthöheren Instanz kassiert werden kann. Weil dann kommt garantiert irgendwann der Nächste dahergeschissen und es geht von vorn los. Durch den Scheißdreck muss man jetzt leider komplett durch.

Und ich hoff mal sehr, dass es den Leuten im Verein nicht selbst nur ums „Recht behalten“ geht und/oder dass man sich seine Legitimation nicht ganz naiv tatsächlich allein aus einer mehrheitsfähigen Anzahl abgegebener Ja-Stimmen ableitet.

Nachtrag:
Bezeichnend freilich, dass alle Seiten behaupten, dass die jeweilig andere Seite dem Verein durch ihr Verhalten Schaden zufügt. Sie haben auf alle Fälle beide Recht, denk ich. Der Schaden ist schon enorm.
Es fällt mir inzwischen nur schwer zu beurteilen, welcher Partei man nun die Schuld und Verantwortung geben und wen man an den Pranger stellen soll.
Die „Bande“, die nicht aufhören mag ständig „Jehova“ zu schreien? Die „Blosn“, die sich eingeschnappt gibt und abseits der rechtlichen Auseinandersetzung v.a. öffentlichkeitswirksam auf Gegenangriff setzt? Die Ex-en, die die Hände teilnahmslos in den Schoß stecken, obwohl sie etwas zur Schadensbehebung hätten beitragen können? Hinterher wills natürlich keiner gewesen sein, weil der Mob schwingt schon die Steine und die wenigsten können sich zurückhalten, bis das Urteil verkündet wurde. Bartbehängtes Weibsvolk, allesamt.

Die ganze Argumentation von Veauthier hängt weiterhin an dem einen Faden: „Es gibt nämlich immer noch den am 14.11.2011 gewählten Vorstand Schneider, Maget, Hauner und diese sind im Amt, auch wenn sie seit dem 13.03.2013 vom Aufsichtsrat und nachfolgend Monatzeder und danach von Mayrhofer gehindert worden sind, ihr Amt auszuüben.“ (Mail Veauthier, Nr. 6)

Die Behauptung im zweiten Satzteil höre ich so deutlich von ihm zum ersten Mal, obwohl ich schon lange auf sie gewartet habe. Kleine Rückfrage dazu: Wann und wie haben Schneider und Co. versucht, für 2013 und 2014 ordentliche Delegiertenversammlungen einzuberufen? Wer hat sie wann und wie an der versuchten Ausübung ihres Amtes in diesem und anderen Punkten gehindert? „Die Herstellung satzungskonformer Verhältnisse ist das Bestreben und das Ziel des Herrn Kirmaier“ (Nr. 19). Wenn das richtig ist, hätte er sich nach der Logik des RA Veauthier mit dem angeblich amtierenden und handlungswilligen Präsidium Schneider, Maget, Hauner in Verbindung setzen müssen, um sie zum öffentlichen Handeln zu bewegen. Ist das geschehen?
Zu alledem erwarte ich jetzt endlich auch einmal rasch und öffentlich eine eindeutige Erklärung der drei genannten Herren, vor allem von Schneider. Sein Schweigen ist angesichts der Tatsache, dass die ganze Kirmaier-Argumentation auf das Fortdauern seiner Präsidentschaft abzielt, langsam skandalös. Sollte kein satzungsgemäßes Handeln seines Präsidiums noch eine Hinderung durch andere Personen nachweisbar sein, müsste vielleicht mal jemand gegen Schneider klagen, weil er seine Präsidentenpflichten seit Frühjahr 2013 nicht erfüllt hat. Ich hätte ja fast Lust, Herrn RA Veauthier als Mandant zu konsultieren, um mit seiner Unterstützung diese Sache anzugehen…

Nur wenn das erste, oben zitierte Argument stimmt, kann die Bestellung des Notvorstandes angefochten werden. Und nur wenn der Notvorstand nicht rechtens eingesetzt wurde, ist der ihm erteilte Auftrag zur außerordentlichen Delegiertenversammlung nichtig und haben folglich die Beschlüsse vom 2.12.2014 (und alle weiteren Vereinsentscheidungen) keine Geltung. Jetzt schauen wir mal, was das Registergericht dazu sagt.

In Nr. 15 widerspricht sich V. übrigens selbst, wenn er für den 2.12. die Tagesordnung einer ordentlichen DV fordert, obwohl er selbst zuvor festgestellt hat, dass es sich um eine außerordentliche handelte, mit der der Notvorstand beauftragt war. Das nur noch nebenbei.

Wunderst du dich allen ernstes darüber, dass keiner mehr mit dir reden mag?

Die einzig möglich Konsequenz ist, dass Vouthier und der Macher von dieblaue24 im Faustkampf ausmachen wer Recht hat!

Also die Argumentation des RA ist doch nur schlüssig, wenn das Präsidium Schneider noch offiziell im Amt ist. Und hier beruft er sich auf die Eintragung beim Registergericht.
Das kann aber nicht mehr im Amt sein, da zwei der 3 Mitglieder zurückgetreten sind. Außerdem möchte man meinen, dass wenn das Präsidium denkt noch im Amt zu sein, dass es diesen Anspruch auch mal wahrnehmen müsste bzw. versuchen dieses Amt auszuführen.

Wenn man hier dann jemand Vorwürfe machen will, dann ist es doch wenndann dem Aufsichtsrat. Der hat ja wenndann den fehler gemacht und nicht der Herr Mayerhofer. Als der bei der Mitgliederversammlung ins Amt gekommen ist, war ja der angebliche Fehler schon passiert. Ob man hier dem Aufsichtsrat einen großen Vorwurf machen kann oder ob es dann eher an der Rechtsberatung liegt, welche man bei solchen Vorgängen wohl braucht, muss jeder selber entscheiden.

Der Verein hat einen Notvorstand bekommen, der vom Gericht eingetragen wurde und dem Verein wurde nahegelegt, das Präsidium nochmals durch eine außerordentliche DV bestätigen zu lassen. Beides ist so passiert.

Insgesamt sollte man nicht vergessen, dass hier ehrenamtliche Mitglieder am Werk sind. Vorwürfe gehen hier wenndann an die Rechtsberatung vom Verein.
Wobei ich auch sagen muss, ist ja scheinbar alles nicht so klar wie der Herr Veauthier meint, ansonsten würden nicht Gerichte anders entscheiden.

Der Sinn, der sich hinter der Klage versteckt, erschließt sich mir allerdings auch immer noch nicht. Wo soll das im Endeffekt hinführen?? Was will man erreichen??

Von Mayerhofer bzw. vom Präsidium kann man denken was man will. Aber dass das kein Zuckerschlecken ist und es an die Substanz geht, ist nachvollziehbar. Großartige Entscheidungen kann man auch bis zur Rechtssicherheit nicht erwarten, da zu erwarten ist, dass alles angefochten wird.

Ziemlich verfahrene Situation, bei der draufhauen relativ wenig bringt.

Nun RA Veauthier argumentiert vermutlich mit der bei Gericht eingetragenen Satzung.

  • Willst Du Deine Satzung ändern so tue dies bitte in einer ordentlichen Delegiertenversammlung (und nicht in einer außerordentlichen)
  • Willst Du Dein Präsidium bestätigen so tue dies bitte in einer ordentlichen Delegiertenversammlung (und nicht in einer außerordentlichen)
  • Machst Du eine ordentliche Delegiertenversammlung dann behandle bitte auch die in der Satzung vorgeschriebenen Tagesordnungspunkte (z.B. Entlastung)

Ob das Gericht wirklich aufgefordert hat eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen ist strittig. Ich habe hierzu auch schon andere Aussagen gelesen. Es wird auch bestritten, dass 2 von 3 Präsidiumsmitgliedern ordnungsgemäß ihren Rücktritt erklärt haben. Ein Präsidiumsmitglied soll mitgeteilt haben, dass es aufgrund der damals vermuteten Rechtslage ( RA Kambli sprach in diesem Zusammenhang glaube ich sogar von Gewohnheitsrecht, was die Richterin in einer Verhandlung aber verneint hat) einfach davon ausgegangen ist nicht mehr im Amt zu sein.
2 Präsidiumsmitglieder haben laut Aussage von Funktionären des Vereins nachträglich eine entsprechende Erklärung unterschrieben. Ich habe Forenaussagen gelesen, dass diese der Klägerseite bzw. dem Gericht nicht vorliegen würden. Allerdings sind das Kommentare von irgendwelchen Beobachtern, Sehern oder dem „legendären“ Sultan von Giesing gewesen.

Um nicht komplett in die Kirmaier Ecke gedrängt zu werden. Heinz Schmidt hat auf der letzten Abteilungsversammlung der Fussballer sehr wohl über die Finanzen des e.V. gesprochen. Er hat konkrete Zahlen genannt, auch Stellung zu einer größeren Geldspende von Hasan Ismaik bezogen (100.000 Euro) und die dort vorgestellte Bilanz wies einen Überschuss aus. Erklärt wurde dies mit der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge (wobei es da zu einer Korrektur kommen kann, wenn die Übergangsregelungen z.B. für Fernmitglieder entfallen). Natürlich kann ich den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen aber Heinz Schmidt hat nicht den Eindruck gemacht als wenn er etwas verheimlichen wollte. Die Bilanz des e.V. ist auch weit weniger spektakulär wie die der KGaA (sowohl was den Schuldenstand als auch die Gesamtumsätze betrifft).
Auch ist es wohl utopisch, unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen, davon auszugehen, dass Gerhard Mayrhofer auch nur ansatzweise Anwaltskosten in Höhe von 100.000 Euro übernehmen wird. Auch die Klägerseite wird vermutlich, selbst wenn sie alle weiteren Verfahren verliert, keine Kosten in der genannten Höhe übernehmen müssen. Sind diese also tatsächlich angefallen (und nicht etwa nur kalkulatorische Kosten, indem man zum Beispiel ehrenamtlich geleistetem Aufwand mit einem fiktiven Geldbetrag bewertet) wird der e.V. darauf sitzen bleiben.

Bei den 500.000 Euro bleibt kritisch zu hinterfragen warum man damit erst vor kurzem an die Öffentlichkeit gegangen ist. Es ist doch wohl unstrittig, dass ein Geldbetrag in dieser Höhe niemals Bestandteil eines außergerichtlichen Vergleiches sein kann. Ich wüsste auch gar nicht wie ein gemeinnütziger Verein so einen Betrag verbuchen sollte (das müsste dann vermutlich der KGaA Mehrheitsgesellschafter übernehmen). Hätte man in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und es wäre tatsächlich zu einer Geldübergabe von 500.000 Euro gekommen wäre der ganze Prozess doch geplatzt. Ich würde Erich Meidert allerdings zutrauen, dass er zumindest mal ein wenig kitzelt was es denn finanziell zu holen gibt.

Gewinnen werden in diesem Rechtstreit wohl weiterhin nur die Anwälte.

Zum SInn der Klage mal ein Gedanke:

Der Geschäftsführervertrag des Herrn Poschner wurde vermutlich durch Mayrhofer in seiner Funktion als „Präsident“ unterschrieben. Was, wenn Poschner jetzt entlassen werden müsste bzw. seine Bezüge weiter bezahlt werden müssten? Wenn Mayrhofer den Verein nicht rechtmäßig vertreten hat bei der Vertragsunterzeichnung, wer haftet dann ggfs. dafür? Oder wer haftet im Falle eines Abstiegs und einer (möglichen) Insolvenz, wenn dies zurückzuführen ist auf eine Vertretung eines nicht ordentlich gewählten Organs? Von den 100.000 € Vertretungskosten mal abgesehen.

Im Moment geht es Mayrhofer nur noch darum, seinen allerwertesten soweit wie möglich zu retten.

Es macht schon irgendwie Sinn, Rechtssicherheit auch für die Zukunft herzustellen.

Das alleinige Recht für die Bestellung und Abberufung eines GF der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH liegt bei deren Beirat (derzeit bestehend aus Hasan Ismaik, Noor Basha, Gerhard Mayrhofer und Karl-Christian Bay.). Einzige Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Beirat der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH ist eine Mitgliedschaft im e.V.

@blue78

Der Rejek wurde ja zeitnah eingetragen:

Aber vom Poschner finde ich da bisher nichts beim HR. ?

Ok. Dann unterschreibt er als Beirat. Aber ist er das wirklich? Und wie geworden? Hält doch der eV 100% der Geschäftsführungs-GmbH muss GM von irgendjemanden zum Beirat berufen worden sein.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. GM ist in einer sch… Situation. Ich hoffe mal, dass sein Nicht-Eingreifen in die Geschäftsführung des Herrn Poschner nur daran liegt

Mitglieder des Beirates müssen Mitglieder des TSV 1860 München e.V. sein.
Weiterhin werden die Mitglieder vom AR/VR bestimmt. (letztmalig geschehen: klick hier).

Interessant finde ich auch die weiteren Gremien im Zusammenhang mit der KGaA:

Aufsichtsrat TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA:
[list][]Hasan Ismaik (Vorsitzender)
[
]Gerhard Mayrhofer (Stellvertretender Vorsitzender)
[]Abdelrahman Abdallah Ismaik
[
]Noor Basha
[]Erik Altmann
[
]Karl-Christian Bay
[/list]

Beirat der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH
[list][]Hasan Ismaik
[
]Noor Basha
[]Gerhard Mayrhofer
[
]Karl-Christian Bay
[/list]

Da frage ich mich schon wozu man den Beirat benötigt? Sitzen dort doch bis auf zwei Personen die gleichen wie im Aufsichtsrat.
Und wer ist Karl-Christian Bay?

Sprengt aber das Thema hier eindeutig. Ggfs. werde ich dazu einen neuen Thread aufmachen, welcher sich speziell um die Struktur der KGaA kümmert.

In der Tat, in der causa Kirmaier hat vor allem der Aufsichtsrat ordentlich versagt. Der Hauptfehler war, Monatzeder trotz Abwahl im Amt zu belassen. Hier ist der Aufsichtsrat zu selbstherrlich aufgetreten, anstatt sich klar an die Regeln zu halten. Dieses „Wir werden schon wissen, was das beste für Sechzig ist“ hat uns mal wieder riesen Ärger verursacht. Hier hatte Kirmaier auch gar nicht ganz Unrecht, an die Einhaltung der Satzung zu appellieren (!!!); und erst die Sturheit unserer Funktionäre hat dann Rechtsanwalt Veauthier auf den Plan gerufen, der dann ein wenig genauer hingeschaut hat und den Formfehler (Schneider ist ja gar nicht zurückgetreten und damit noch im Amt) dann erst entdeckt hat. Hätte also der Aufsichtsrat Kirmaiers (zu recht angebrachte) Kritik ernst genommen, wäre uns viel erspart geblieben.
Nur um keine Missverständnisse zu erzeugen: den eigenen Verein verklagen, geht natürlich gar nicht! Aber zumindest in der Anfangsphase hatte Kirmaier schon Recht mit seiner Kritik und hätte von unseren Verantwortlichen (insbesondere Aufsichtsrat) auch gehört werden müssen!

In Veauthiers „12-Punkte-Programm“, welches er kurz vor der Delegiertenversammlung an verschiedenste Leute geschickt hat, schreibt er, dass ihm diese Erklärungen nicht vorliegen:

Da wird Veauthier wohl leider Recht haben, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass er als Jurist da eine öffentliche Falschaussage machen würde. Oder Hauner/Mageth haben irgendwelche Erklärungen unterschrieben, die nix wert sind, und folglich von Veauthier ignoriert werden?

Ich frage mich hier eh, wie so ein Rücktritt formal korrekt aussieht? Unterschreibt man da einen Wisch wie „Ich bestätige hiermit, nicht mehr Präsident von 1860 zu sein“?

Wie sieht das eigentlich mit Schlüsseln aus? Ich vermute mal, dass jedem Präsidiumsmitglied ein Schlüssel ausgehändigt wird, um die Amtsräume zu betreten. Hat Schneider den Schlüssel wieder zurückgegeben? Könnte man das als konkludentes Handeln für „Ich trete zurück“ interpretieren?