Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

Der Beirat wurde gegründet, um der DFL vorzugaukelt dass die 50+X-Regel (2 pro Seite) noch eingehalten wird, obwohl in der Realität bereits 60% der KgaA-Anteile nach Arabien verkauft wurden. Diese angebliche „Stimmrechts-Floskel“ wird nur über den Beirat abgebildet, ist aber quasi nichts wert!

Danke für die Info!
Kann man irgendwie in Erfahrung bringen, welche Aufgaben/Funktionen und Rechte der Beirat und welche der Aufsichtsrat hat? Ein Link reicht vollkommen, will das Thema hier nicht zuspammen.
Merci!

Die Ausführungen von Veauthier klingen in der Tat sehr schlüssig und sind stringent und logisch aufgebaut. Dennoch sollte man sich davon nicht verunsichern lassen:

  1. Veauthier wäre kein guter Anwalt, wenn er es nicht schaffen würde, seine Rechtsauffassung in einem entsprechenden Plädoyer darzulegen. Der mann hat jahrzehntelange Erfahrung in seinem Beruf und ist damit quasi Experte darin, seine Ansichten mit entsprechenden Gesetzesparagraphen logisch stringent aufzuschlüsseln.

  2. Wie LeoRugiens bereits anmerkte, lassen sich die Ausführungen kurz und knapp mit „Dieter Schneider ist noch im Amt und damit sind alle Beschlüsse ab April 2013 ungültig“ zusammenfassen.

  3. Ein Großteil seiner Ausführungen bezieht sich auf die Zeit zwischen den beiden Delegiertenversammlungen 2013 und 2014. Interessant für uns ist aber vor allem der Zeitpunkt ab dem 2.12.2014 mit Bestätigung der neuen Satzung und Bestätigung Mayrhofers, bzw. ab Eintragung des Notvorstands Mayrhofer. Hier argumentiert Veauthier ja im wesentlichen auch mit „Notvorstand nicht nätig, da Dieter Schneider noch im Amt“ und noch mit dem Unterschied (außer-)ordentliche Delegiertenversammlung.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber ich bin dennoch vorsichtig optimistisch:
a) Zumindest von Vereinsseite sehe ich seit der Eintragung des Notvorstands keinen (Form-)Fehler mehr. (Sollte es doch noch welche geben, dann sollte man aber ernsthaft überlegen, sich neue Rechtsberater zu holen)

b) Die Eintragung des Notvorstands machte durchaus Sinn: Schneider hat keine Anstalten mehr gemacht, in seiner Funktion als Präsident zu handeln (wenn man denn die Auffassung der Klägerseite teilen will), Rechtsunsicherheit, der Verein musste handlungsfähig bleiben, Heilung des Formfehlers, Ausweg aus der Patt-Situation, irgendwas musste ja passieren und Schneider war ja nicht erreichbar.

c) Das aktuelle Präsidium Mayrhofer wurde sowohl nach alter wie auch nach neuer Satzung mit (verhältnismäßig) großer Mehrheit gewählt. Je nach Satzung hat das höchste Gremium „ja“ zum Präsidium Mayrhofer gesagt. Formfehler hin oder her, der Willen der Vereinsmitglieder (ausgedrückt durch die Mitgliederversammlung bzw. durch die Delegierten) muss vor Gericht in irgendeiner Weise berücksichtigt und auch respektiert werden.

d) Die Klägerseite hat mittlerweile gezeigt, dass sie überhaupt kein Interesse an einer konstruktiven Lösung der verfahrenen Situation hat.

Dennoch wird die Klägerseite wie bisher weitermachen. Zumindest ihre Zermürbungstaktik könnte aufgehen, denn ewig werden sich Mayrhofer und Co diese Anschuldigungen auch nicht anhören wollen. Und zumindest bei Schmidt und Altmann wäre es wirklich schade, weil ich von beiden viel halte und sie ja mit fast 100% der Stimmen bestätigt und bestärkt wurden.

Das Gute an der ganzen Geschichte ist ja, daß wenn der Mayrhofer nicht legitimiert war, den Poschner zu holen, folglich dieser nicht legitimiert war Spieler zu transferieren, geschweigedenn Trainer zu holen/entlassen und somit diese Trainer auch nicht legitimiert waren, die Mannschaft aufzustellen und die Mannschaft somit auch nicht legitimiert war zu spielen (bzw. zu verlieren), dann können wir ja im Falle des Abstiegs klagen, da wir ja eigentlich garnicht legitimiert waren, abzusteigen. Da bin ich jetzt aber erleichtert.

Das ist grundsätzlich eine sehr vernünftige Überlegung. Jedoch bleibt noch zu klären, wer denn nun berechtigt ist gegen den Abstieg zu klagen, bzw. seine Unterschrift dafür herzugeben.

Die Verpflichtungen von Poschner und Rejek sind alle ok.
Daran ist das Präsidentenamt nicht geknüpft.

Betreffen die auf der Abteilungsversammlung genannten Zahlen nur die Fußballabteilung oder den e.V. als Ganzes?
Zefix, dabei war ich am Tag der Abteilungsversammlung sogar in München, habe dann aber das U19-Spiel, das gleichzeitig im Grünwalder stattfand, vorgezogen.

Wenn man (Veauthier, kiermaier) dann allerdings wieder der Sichtweise folgt, dass Schneider noch Präsident war bzw. ja scheinbar noch ist, müsste man dann auch Schneider verklagen weil er seinem Präsidentenamt nicht nachgekommen ist, keine DV einberufen hat, usw…

Wenn er am Präsidentenamt gehindert worden wäre, hätte er ja auch mal klagen müssen, dass ihm der Zugang verwehrt wird oder was auch immer… Auch denke ich werden in so einem Büro einige an private Sachen sein, die er wahrscheinlich auch geholt haben wird…

Im Endeffekt war denke ich jedem klar bzw. ist jeder davon ausgegangen, dass Schneider nicht mehr Präsident ist. Er selbst ja scheinbar auch:
[url]Ex-Präsident Dieter Schneider rechnet ab | Abendzeitung München

Schneider ist ja nicht im Guten gegangen - deshalb lässt er scheinbar jetzt auch den Aufsichtsrat ein bißchen in der Luft hängen.
Es sind scheinbar/eventuell. Formfehler gemacht worden, aber im Endeffekt kann doch dann jetzt alles und jeder verklagt werden… Aufsichtsrat, Präsidium Schneider, Maget, Hauner, Präsidium Mayrhofer, Schmidt, Altmann…

Aufsichtsrat: Hat sich nicht an geltende Satzung gehalten.
Präsidium Schneider: ist ihrem Aufgaben nicht nachgegangen (z.B.Einberufung der DV)
Präsidium Mayrhofer: hat Aufgaben wahrgenommen zu denen es nicht legitimiert war

Meine Auffassung ist zwar ganz klar eine andere und mein relativ gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das spätestens jetzt so passt - was aber vor Gericht nichts heißen muss…

Mich würde interressieren, was Herr Veauthier hier dann für einen Lösungsvorschlag hat, um absolute Rechtssicherheit zu erlangen. Die Gerichte haben ja nach seiner Meinung auch teilweise falsch geurteilt. Wenn die Verhandlungen in dem Tempo weitergehen, muss eh irgendwas mal gewählt werden (Aufsichtsrat, Präsidium, Delegierte oder auch nicht)…

Zum Wohle des Vereins kann das alles gar nicht mehr ausgehen - diesem hat es definitiv nur geschadet…

Is halt nur falsch.

Der Beirat wurde bereits bei der Gründung der GF-GmbH unter KHW eingeführt.
Mit diesem Instrument war es ihm möglich die Geschäfte in der KGaA quasi im Alleingang ohne Zustimmung der e.V.-Gremien(AR, DV) zu steuern.
Und das ist auch immer noch so. Kein Gremium des e.V. hat ein Recht darauf bei der Bestellung und Entlassung eines GF in der GmbH und damit KGaA mitzuschnabeln.

Mensch harie: Welcome back!

Nee nee, ich wollte das nur richtigstellen. dass der Beitrat keine Erfindung von Schneider war.
Klar wird damit aber auch, dass keines der so heldenhaften Präsidien diesen Beirat abgeschafft hat. Weder Auer, noch Lehner, v.Linde , Beeck oder Schneider. Keiner!

Die Änderungen durch Schneider im Rahmen der Kapitalerhöhung in der KGaA, um dem Vertreter der HAM International Limited auch formell Mitsprache bei den GF zu geben, hat der Sagax ja schon reingeschrieben.
Die 50+1 Regel wird mit und ohne Beirat immer eingehalten. Das hat damit nichts tun.

Bleibt die spannende Frage, wer denn die zwei Vereinsvertreter in den Beirat beruft.

So ganz wasserdicht kann zumindest die Berufung von Poschner zum GF Sport nicht sein, denn bis heute ist er - zumindest laut Handelsregisterbekanntmachungen - nicht eingetragen worden.

Falls wir aber rein theoretisch noch aufsteigen sollten, würde vermutlich nur Einer dagegen klagen.

Nur die FA

Ziemlich einfach. Die Gesellschafterversammlung der GF-GmbH.
Also das Präsidium durch Beschluss mit mindestens 2 Stimmen und Zustimmung des Aufsichtsrates des e.V.
Daraus ergibt sich dann auch automatisch, dass es sich nicht zwangsläufig um Mitglieder des Präsidiums handeln muss und, dass die Mitglieder des Beirats der GF-GmbH nicht in ihrer Eigenschaft als Mitglieder eines Gremiums, sondern als einfache Mitglieder des TSV1860 dorthin abgestellt sind.

Die Bestellung Poschners war dann rechtlich in Ordnung wenn sie durch den Beirat mit Mehrheit erfolgt ist, unabhängig von einer Eintragung im HR.

So etz aber.
Servus

Das sehe ich auch so. Bleibt trotzdem die Frage, warum ausgerechnet dieser GF nach 8 Monaten offenbar noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Vielleicht wollte man damit nur zum Ausdruck bringen, dass Gerhard Poschner in sportlichen Fragen gegenüber Herrn Rejek nicht weisungsgebunden ist?
Aber vielleicht ist man auch schlichtweg davon ausgegangen, dass sich der Aufwand für die kurze Periode seines Schaffens nicht lohnt? Er wohnt ja angeblich auch noch im Hotel.
Etwas seltsam aber für eine Verschwörungstheorie fehlt mir in diesem Fall die Phantasie. Einen direkten Bezug zum laufenden Kirmaier Verfahren sehe ich jedenfalls nicht.
Da finde ich das Forengerücht um den ehemaligen GF Schäfer viel „lustiger“.

Das wäre aber arg schräg. Ohne jetzt die Thematik des § 181 BGB zu vertiefen, aber ein Geschäftsführer (=gesetzlicher Vertreter) hat hierzulande ja ganz konkrete Rechte und Pflichten und ist nicht zuletzt Haftungsfragen ausgesetzt. Selbst der Thomas Maier wurde übrigens als Interimslösung zwischen Stoffers und Dr. Niemann im HR eingetragen; u.a. der Herr Reuter seinerzeit auch.

Eine Verschwörungstheorie will ich damit allerdings nicht befeuern. Mir ist selbst das Forengerücht um den ehemaligen GF Schäfer entgangen. ;-)

Mayrhofer hat ja im Vorfeld der DV mal angekündigt, es ginge um Haftungsfragen und persönliche Haftung mit dem Privatvermögen der Präsidiumsmitglieder.

Mein Gedanke ist der:

DIe Gesellschafterversammlung der GF-GmbH bestellt zwei Mitglieder in den Beirat der GF-GmbH.
100%-iger Gesellschafter der GF-GmbH ist er e.V.
Der e.V. wird vertreten durch das Präsidium.
Ergo bestellt das Präsidium durch Beschluss zwei Mitglieder in den Beirat der GF-GmbH, namentlich Mayrhofer und Bay. Ist das Präsidium nunmehr nicht wirksam im Amt und kennt diesen Umstand auch, handelt es sich ggfs. um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.
Der Beirat bestellt nun Rejek und Poschner zur Geschäftsführung der GF-GmbH, die widerrum ja Geschäftsführer der KGaA ist. Entsteht nun ein wirtschaftlicher Schaden für den e.V. z.B. aufgrund Abstiegs der Profi-Mannschaft oder Insolvenz der KGaA stellt sich also durchaus die Haftungsfrage. War nämlich der Beirat, der ja die GF bestellt hat, überhaupt wirksam zusammengesetzt worden oder hat man vorsätzlich bzw. fahrlässig seitens des nicht ordentlich gewählten Präsidiums einen Beirat der GF-GmbH zusammengesetzt, der widerrum dem Verein einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat, indem z.B. ein GF Sport bestellt wurde, der über keinerlei Qualifikation verfügt?

Ich habe all das in rechtlicher Hinsicht nicht geprüft, kann mir aber eine persönliche Haftung seitens Mayrhofer und seinen „Vizes“ im ersten Moment durchaus vorstellen.