Ist das nicht eher theoretischer Natur? Wir bewegen uns da schon im Rahmen von grober Fahrlässigkeit. Ein Erich Riedl ist auch nicht haftbar gemacht worden und für einen sportlichen Abstieg kann man erst recht niemanden persönlich zur Verantwortung ziehen, außer ihn von seinen Tätigkeiten zu entbinden (in der Regel bei vollem Weiterbezug des Gehalts). Probleme sehe ich erst wenn Gerhard Poschner Verträge als „Geschäftsführer Sport“ unterzeichnet, bei denen die Unterschrift von Herrn Rejek fehlt.
Ich gebe aber zu im Rahmen der angeblichen Professionalisierung auf allen Ebenen wirft das kein gutes Bild auf die Verantwortlichen. Vermutlich wird man in der KGaA in Kürze eine neue Stelle besetzen, welche sich dann um Handelsregistereinträge kümmert.
Ist Poschner kein GF, sondern Angestellter der KGaA, dann betrifft diese Personalie doch ohnehin nicht primär das e.V.-Präsidium.
Aber wenn wir schon bei Haftungsfragen sind: die 100.000 Euro, die „das Kirmaier-Verfahren den Verein bereits gekostet“ (O-Ton Mayrhofer) haben sollen, sind ja wohl nur mit einer Honorarvereinbarung erklärbar; zuvor wurde noch ein Rechtsgutachten beauftragt, das unter der falschen Angabe „Rücktritt Schneider“ erstellt wurde.
Da sehe ich persönlich die Haftungsfrage mindestens ebenso gegeben wie bei der Anstellung eines Herrn Poschner, der ja nicht über „keinerlei Qualifikation“, zumindest nicht über deutlich weniger als z.B. seinerzeit Reuter oder Hinterberger, verfügt. Und offenbar hat Herr Mayrhofer ja sogar aktiv Einfluß auf die Personalpolitik der KGaA genommen.
Grundsätzlich haftet dafür der Verein als alleiniger Gesellschafter der GF-GmbH.
Ein Vereinsvorstand haftet dann persönlich, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und der Verein ihn dafür in die Haftung nimmt. Dazu ist ein entsprechender Beschluss durch die MV/DV erforderlich. Und dann gibt’s dafür die sog. Vermögensschaden-Versicherung für Führungskräfte.
In der GmbH und der KGaA haftet der Verein nicht mehr, weil er sein Haftungskapital (50.000 GmbH und 2,6 mio KGaA) bereits voll einbezahlt hat. Hier haften die Gesellschaften jeweils selbst mit ihrem ganzen Vermögen.
Allerdings gibt es eine sog. Durchgriffshaftung, in diesem Fall auf das Vermögen des Vereins, wenn z.B. eine Insolvenz durch faktische Einmischung eines Gesellschafters in die Geschäftsführung verursacht wurde. Daher ist es immer mit Vorsicht zu genießen wenn das Präsidium meint seine primäre Aufgabe wären die Geschäfte der KGaA mitzuführen. So wie man aktuell der Auffassung ist alle Entscheidungen explizit mit tragen, beeinflussen oder gar per Weisung bestimmen zu müssen.
Die einfachsten Sachen sind immer die schönsten.
Daher: Auch wenn es der hochgeschätztwe Erneuerer des Vereins geäußert hatte, könnte es ebenso wie die 100.000 Gerichtskosten, trotzdem einfach nur populustisches Geschwafel sein.
In den einschlägigen Gazettenkommentarspalten gibt es noch den WatschnLeo der immer wieder den Herrn Rejek mehr oder weniger öffentlich dazu aufruft die Ergebnisse einer Sitzung mit Ismaik zu veröffentlichen.
Außerdem wird da auch immer Einsicht in die Zahlen der KGaA gefordert.
Anscheinend haben manche noch nicht ganz kappiert, dass die KGaA nebenher läuft wie eine eigenständige Firma.
Trotz Ausrufezeichen ist diese Darstellung nicht ganz richtig, weil sehr vereinfachend.
[list][*]Nach meiner Erinnerung hat das Gericht auf eine Einigung (ohne Urteil) gedrängt. Wenn Richter so etwas sagen, bedeutet das: ‚Wenn ihr euch nicht einigt, dann bekommt ihr ein Urteil, das euch beiden nicht passt, und dann könnt ihr euch in der Berufungsinstanz weiter streiten‘ [color=#999999](niemand studiert jahrelang Jura, um dann banale Unstimmigkeiten zwischen Streithanseln zu bereinigen).[/color][/list]
[color=#0000ff][size=8]Eine solche Einigung wäre zum Beispiel gewesen, dass die DV wiederholt wird, und dass das Gericht einen Bevollmächtigten für Ladung und Durchführung benennt – im Endeffekt das, was Ende 2014 passiert ist; hätte man gleich und viel billiger machen/haben können.[/size][/color]
… und siehe da - vgl. Link - ‚Dagegen hatten beide Parteien Berufung eingelegt.‘ - die Berufungsverhandlung ist also im Interesse beider Parteien.
[list][*]Die Berufung kann (günstigerweise für beide Parteien) darauf hinaus laufen, dass Streitwert und Kostenentscheidung niedriger angesetzt werden, andererseits wollen die Anwälte auch leben (und zwar gut), und verlangen entsprechend. In der Sache stehen die Chancen für den Kläger besser, da der Beklagte die angemahnte Situation inzwischen selbst bereinigt hat durch Notvorstand und Neuansetzung der DV.[/list]
Kirmaier mag von mir aus ein Streithansel sein oder auch ein ‚Aff‘
ABER
der Formfehler war offensichtlich (vgl. Lehner ‚wir haben ein Problem‘)
das Gericht hat eine Einigung ohne Urteil deutlich angemahnt, dem hat der Vereinsvorstand nicht entsprochen
in jedem Fall, auch wenn Kirmaier absolut nicht Recht gehabt hätte, wäre der Vereinsvorstand in der Pflicht, unnötige Schäden/Kosten zu vermeiden
mit der ‚Rumpelstilz‘-Attitüde hat der Vereinsvorstand unnötig Geld verbraten
leider handelt sich es bei diesem Geld nicht um eine Porto-/Schwarzgeld-Kasse, sondern um Vereinsvermögen, sprich: Mitgliedsbeiträge
Ob der Kirmaier ein Aff ist oder nicht, ist mir egal.
Ob der Møtørhofer vermeidbare Beträge in fünfstelliger Höhe (aus dem Etat des e.V., also den Mitgliedsbeiträgen) wegen Rechthaberei verbläst, ist mir nicht egal.
Das ginge dann nämlich in Richtung Veruntreuung.
[size=8]EDIT - habe die Formulierung am Schluss etwas abgeändert - ich möchte nichts unterstellen, sondern Sachverhalte geklärt wissen.[/size]
… womit so langsam die letzte Instanz in Sicht kommt, jedenfalls was die Klagen wegen der Rechtmäßigkeit des Präsidiums Mayrhofer angeht.
Außerdem hofft er darauf, dass im August die Unrechtmäßigkeit seines Vereinsausschlusses festgestellt wird, so dass auch die MV am 21. Juni rückwirkend ungültig wird, weil er nicht mitstimmen durfte.
Richtig blöd könnte es für Kirmaier laufen, wenn die MV am 21. Juni das Präsidium Mayrhofer per Abberufungsantrag aus dem Amt kippt, aber anschließend die Versammlung durch seine erfolgreiche Ausschluss-Klage für unrechtmäßig erklärt wird. Dann könnte ihm GM noch einen Blumenstrauß schicken :-P
Es wird wirklich Zeit, einen Verschwörungs-Fred zu eröffnen.
Vielleicht wird im Verlauf all dieser Gerichtsverfahren festgestellt, dass der TSV überhaupt nicht existiert.
Damit werden dann auch die Verträge zum Bau der Arena unwirksam, und diese löst sich in eine Logik-Wolke auf,
woraufhin dann alle dort erzielten Ergebnisse nachträglich durch die DFL annulliert werden.
Damit wird Wolfsburg Meister, und VW schenkt Kirmaier und Veauthier aus Dankbarkeit je einen Jetta 1.2 TSI.
Dann hätte es mit der Einladung in der Tagesordnung stehen müssen. Das tut es aber nicht, weil keiner die nötige Zahl an Unterschriften gesammelt und eingereicht hat.
Ah ok, danke. FInde ich ehrlich gesagt gut. Man kann über Mayrhofer differenzierter Meinung sein, aber ein Misstrauensantrag bei der MV wäre nur ein weiterer unrühmlicher Höhepunkt der Kategorie „Chaosverein“ gewesen.
Sollte das Verfahren jeweils soweit führen, dass die quasi-Schenkung des Sechzgerstadions an das Nazi-Unrechtsregime 1937 irgendwann zum Thema wird, dann hat Kirmeier meine vollste Unterstützung. Vorher nicht!