Kirmaier vs TSV 1860 München: WIe geht es weiter?

Gegen wen wird Kirmair jetzt klagen? Gegen sich selbst?

Auf alle Fälle sollte das was jetzt passiert alles zu 101% der Statzung entsprechen nicht das er da wieder eine Angriffsfläche bekommt

Das wäre wohl ratsam.
Wenn auch ungewöhnlich.

Wie ist die Situation jetzt eigentlich zu werten? Nachdem ein Präsidium zurückgetreten ist, dass ja nach Herrn Kirmaier gar nicht im Amt war… Ist der Dieter Schneider immer noch der Präsident? Was macht der BGH? Und was ist dann mit Siegfried Schneider? Fragen über Fragen… Nicht das dem Herrn Veauthier die Arbeit ausgeht…
Aber die wichtigste Frage: für was das ganze???

Völlig egal. Zur Ladung befugt ist der im Vereinsregister eingetragene Vorstand. Nach Satzung (11.3.1) müssen zwei Vorstände unterschreiben. Das ist so gemacht worden, neben dem designierten Vorstand (Siegfried Schneider, Karl-Christian Bay) haben auch Erik Altmann und Heinz Schmidt unterzeichnet.

Dass die beiden Letztgenannten von ihren Amtsgeschäften zurückgetreten sind, ist deshalb kein Problem, da die Ladung zu Versammlungen und Wahlen genauso wie die geordnete Übergabe an Nachfolger als Pflicht gegenüber dem Verein gilt (das ist natürlich nur eine Kurzfassung; über das Thema gibt es Bücher).


Die Kirmaier-Klage bezog sich darauf, dass die Versammlung damals nicht wie verlangt von zwei der noch im Register eingetragenen Vorstände (Dieter Schneider, Wolfgang Hauner, Franz Maget) unterzeichnet war, und das hat das Gericht bestätigt – vgl. Link 1.

Das mag nach Kleinkrämerei klingen, doch muss man bedenken, dass der TSV und dessen Gremien über mehrere 100000 € pro Jahr an Beiträgen von ca. 20000 Mitgliedern verfügen. Das beantwortet die Frage ‚für wen das Ganze‘: Für die Mitglieder ist wichtig, dass kein Larifari veranstaltet wird, sondern dass sorgsam mit ihren Beiträgen umgegangen wird und sie Vertrauen haben können. Auch für den Verein ist das wichtig, weil so entscheidende Fragen wie Gemeinnützigkeit an ordentliche Abläufe geknüpft sind.

Erste Schätzungen der Presse kamen auf auf 37000 € Gerichts- und Anwaltskosten (aus 700000 € Mitgliedsbeiträgen). Da aber der größte Teil dieser Beiträge an die Abteilungen geht und nicht an die Vereinskasse, dürfte der Streitwert tatsächlich eher bei 50000 € (7 % der Gesamtbeiträge gehen also in die Vereinskasse - ergibt sich wohl aus der unterschiedlichen Behandlung von Zweitmitgliedschaften in weiteren Abteilungen usw.) gelegen haben – vgl. Link 2 und 3.


[size=8]Link 1: MV, Formalitäten der Einladung (Online-Auszug – die Autoren, die Produkte – soll keine Werbung sein, sondern belegen, dass es sich um einigermaßen ernsthafte Fachliteratur handelt)
Link 2: die tz über die Gerichtskosten
Link 3: Prozesskostenrechner (zum nachrechnen bei ‚Berufung‘ auf ‚ja‘ stellen)[/size]

Gegen den Rücktritt ist selbstverständlich Klage einzureichen!
Wie kann ein Präsidium zurücktreten, das niemals legal im Amt war?

Das wird ja immer schöner für Veauthier. Zwecks täglicher Fütterung sollte er sich ernsthaft überlegen, in der Grünwalder 114 gleich neben Griss sein Biwak aufzuschlagen.
Der Synergie-Effekte wegen könnte er allerdings auch direkt bei Griss einziehen. Den entsprechenden Untermietvertrag kann er später immer noch anfechten.

@ schroedingers löwe

Danke für die ausführliche Antwort! Finde es ja ok, dass man kein Larifari bei der Satzung will, aber meinst du nicht auch das ganze war bzw. ist schon sehr überzogen? Man hätte auch nach der ersten Instanz aufhören können, quasi als Schuss vor den Bug. Aber wenn jemand zur Not vor den BGH zieht, dann muss mehr dahinter stecken als nur einen Larifari Umgang mit der Satzung anzuprangern! Bis heute ist mir die Motivation vom Kirmaier ein Rätsel…

@ Blue Velvet

Die Idee mit dem Biwak finde ich gut :wink: da wären dann die richtigen beinand :slight_smile:

Ja, teilweise. Veauthier ist sicher ein in Vereins-Sachen beschlagener Anwalt, aber nicht gerade ‚Mr Cool‘. Dass Kambli, der schon die Streithanseleien zu Wildmoser-Zeiten vertreten hat, ebenso nicht als ‚Mr Cool‘ gilt, ist auch klar.

Meiner Einschätzung nach ist die von der Richterin eindringlich verlangte gütliche Einigung am TSV gescheitert. Hätte man damals gleich die DV wiederholt, wäre der Fall gegessen gewesen. Und zwar für erheblich niedrigere Kosten, und ohne das ganze Affentheater in der Presse.

Da geht es ziemlich sicher erst einmal um die Kostenentscheidung, die eher an der Obergrenze des Ermessensrahmens angesiedelt wird, wenn die Parteien eine gütliche Einigung verweigern.

Ob es weitere eventuelle persönliche Beweggründe gibt, kann ich nicht beurteilen, kenne weder Kläger noch Anwalt persönlich.

Heute war mal wieder Verhandlungstag in der causa Kirmaier, dieses mal ging es um die Berufung wegen der rechtmäßigkeit von Mayrhofers erster Wahl im Juli 2013. RA Veauthier stellte einen Befangenheitsantrag und somit war die Sitzung nach zehn Minuten mal wieder vorbei.
Die üblichen Spielchen der Juristen, zermürben und Aussitzen. Ich vermute mal, ihm gehen allmählich die Argumente aus.

Quelle: Biwakierer-Blog

Natürlich, sonst bräuchte er den Zirkus nicht. Naja, Kirmaier hats ja…

Wer zahlt diesen Schwachsinn eigentlich? Bei einem Verein mag man das ja noch irgendwie auffangen können. Aber eine Privatperson? Das geht doch jetzt an Gerichtskosten locker schon in den mittleren fünfstelligen Betrag, oder? Da muss doch jemand hinter diesem Kirmaier stehen, der ihn finanziell absichert - ansonsten wäre der Typ ja hochgradig bescheuert.

40.000k Euro stehen im Raum …

Angeblich wollte er ja einlenken, unter der Voraussetzung, dass der Verein sämtliche Kosten trägt. Die Info kommt aber auch nur vom Camper.

40.000.000,00 €? ;-)

Unsere Gerüchteküche ist auf jeden Fall erstklassig.

Am 29.7.2014 schrieb die Pravda: [list][]Nachdem berichtet wurde, dass im Rechtsstreit zwischen Helmut Kirmaier und 1860 der Kläger Kirmaier 37.500 Euro Kosten zu tragen habe, kam jetzt von dessen Anwalt Heinz Veauthier eine Berichtigung.[] „Der Gegenstandswert beträgt 50.000 Euro. Die Gesamtkosten des Verfahrens in der 1. Instanz belaufen sich aber auf 8605 Euro.“[/list]
Wenn es sich tatsächlich um 40[size=8] [/size]000 Euro Prozesskosten handelt, läge der Streitwert um 200[size=8] [/size]000, was schon sehr viel wäre - vgl. ‚Vereinsrecht.de‘ [list][]Frage – Wie hoch ist der Streitwert bei einer Klage gegen einen Ausschluss aus einem Verein?
[
]Antwort – Die Gerichte setzen als Streitwert häufig 2.000 Euro, seltener die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags an.[/list]
So langsam ist die ganze Geschichte nur noch undurchsichtig. Beide Parteien, vor allem deren Anwälte, scheinen keinen Millimeter von ihrer Position abweichen zu wollen, obwohl ja eigentlich faktisch bereits passiert ist, was Kirmaier eingeklagt hat (Notvorstand lädt zur Wiederholung der Delegiertenversammlung ein). Völlig unverständlich, warum sich nach Møtørgerds Rücktritt nicht wenigstens der TSV darum bemüht, den ‚oidn Kaas‘ aus der Welt zu schaffen.

Na klar; die Anwälte sind ja schließlich die einzigen, die von dem Schmarrn profitieren.

Süddeutsche berichtet mal wieder ein wenig detaillierter darüber.
Befangenheitsantrag übrigens deswegen, weil das Gericht unseren Vize Schmidt geladen hat, der nach Kirmaiers/Veauthiers Ansicht aber gar nicht berechtigt ist, den e.V. zu vertreten. Damit hat sich das Gericht nach Veauthiers Ansicht widrig auf die Seite des Beklagten begeben. Ist doch schön, dass die Juristen quasi selbst dafür sorgen, dass ihnen die Arbeit nicht ausgeht.

… naja, wenn es in der Presse so rüberkommt, als ob man wegen jedem Kleinkram jahrelang prozessiert, ist das keine gute Reklame → Profit sinkt

Die Mühlen der Justiz mahlen nunmal langsam: der Einspruch auf das damalige Urteil ist ja noch unter Mayrhofer eingelegt worden, und dieser wird jetzt verhandelt.
Aber prinzipiell hast du recht: Jetzt wo wir mit der wiederholten DV eine neue Satzung haben, ist die Entscheidung, ob bereits die MV 2013 rechtskräftig gewesen wäre, wirklich irrelevant geworden. Der Ausgang des Urteils hat daher keine direkten Konsequenzen mehr auf den e.V. Vermutlich will einfach keiner der beiden Seiten sein Gesicht verlieren.

Die müssen multiple Gesichter haben … schon 100-mal verloren, und immer noch Sorge drum …

Ich kapier einfach nicht, was er davon hat hier weiter zu klagen und wer ihm dies alles finanziert.

Da muss das Geld schon locker sitzen…