Wie sicher bist du dir mit der sonst automatischen Rückerstattung. Auf der HP beim Umwandeln steht „Übernehmen Sie die Karten in Ihren Warenkorb, um den verbindlichen Verzicht auf eine Rückerstattung Ihrer bereits bezahlten Karten abzuschließen und somit Ihren TSV 1860 München in dieser schweren Zeit zu unterstützen.“
Ich hätte das so interpretiert, dass mit der Aktion halt sichergestellt ist wer sicher verzichtet und von wem in Zukunft keine Forderungen kommen können. Beil allen die es ohne was zu machen laufen lassen kann halt jeder Zeit noch die Forderung kommen.
Naja da wird man wohl zurückschicken müssen. Aber bei Umbuchung denk ich wirds gültig bleiben
Dass eine umgebuchte DK weiterhin gültig wäre ist denke ich klar. Mir geht es um die Frage ob die DK automatisch erstattet wird wenn man nichts macht. Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen.
finde das schon etwas kompliziert. Hätte man nicht einfach sagen können
wer Geld zurück will - was ja die wenigsten sind - soll dies
kurz schriftlich mitteilen mit Angabe der Kontonummer und
die anderen sind stillschweigend damit einverstanden das
Guthaben verfallen zu lassen ?
Einzeltickets hätte man ja trotzdem verkaufen können, hat
ja damals in der RL gegen Nürnberg II auch geklappt
Habe mich mal schlau gemacht und so wie ich das verstehe wird nicht automatisch erstattet. Jetzt kommt aber der große Haken für den TSV (und alle anderen Veranstalter):
Kurze Fristen gibt es dabei nicht. Der Rückzahlungsanspruch verjährt regelmäßig, also innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, können Sie Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend machen.
Wer also jetzt nicht verbindlich auf sein Geld verzichtet, kann also bis Ende 2023 noch Ekelhaft werden, was hervorragende Voraussetzungen für Planungssicherheit sind ;-)
Rein rechtlich müssen sie meines Erachtens (anteilig) erstatten, sobald feststeht, dass die Spiele keinesfalls vor Zuschauern ausgetragen werden (§ 275 BGB - Unmöglichkeit der Leistung) und die Politik keine davon abweichende Gutscheinlösung beschließt. Dasselbe Problem stellt sich ja momentan bei gebuchten Konzertkarten, Hotelzimmern etc. für abgesagte Veranstaltungen. Ich habe zum Beispiel gestern von einem Hotel in NRW deswegen ohne Umschweife eine Rückerstattungszusage für einen eigentlich nicht erstattungsfähigen Tarif bekommen. Habe argumentiert, dass das Gesetz über AGB steht und zusätzlich, dass die Coronaverordnung NRW touristische Übernachtungen verbietet.
Eigentlich müssten die Firmen laut Rechtsprechung auch proaktiv tätig werden. Praktisch warten wegen Corona alle auf die Politik oder bieten Gutscheine an. Bei solchen angebotenen Gutscheinen liegt das Insolvenzrisiko voll beim Kunden (wurde mir gestern von einem Reisebüro sogar für die viel diskutierten Pauschalreisen bestätigt), weshalb ich da immer irgendeine Art von Extra zusätzlich verlangen wūrde (zumindest einen höheren Gutscheinbetrag).
Sorry für leichtes Offtopic…
Das heißt, ich kann mein Großsapach- und mein KFC-/Düsseldorf-Ticket vom jeweiligen Veranstalter jederzeit noch zurückfordern? Ich dachte bisher, den KFC-Termin hätte ich versaust …
Ich probier’s heut Nachmittag mal …
Bytheway: Ich anstandslos den Preis für mein Supersparticket nach D’dorf von der Bahn zurückbekommen, nur die Kosten für die Sitzplatzreservierung waren nicht erstattbar (warum auch immer?)
Ich hoffe, dass ich für meine Auswärtstickets keine Gutscheine bekomme. Man stelle sich vor, ich bekomme einen Gutschein für den Uerdingen Fanshop …
Ich finde es übrigens auch keine gute Lösung, wenn man vür die „verfallene“ Jahreskarte der Löwen einen Gutschein für Fanartikel bekommt. Wäre meiner Meinung auch rechtlich nicht machbar, weil die Fanartikel nicht der KGaA gehören.
Interessant! Mir wurde für die letzte nicht in Anspruch genommene Fahrt nach München von der Bahn nur ein Gutschein gewährt.
so, Umwandeln erledigt. Das Foto erspare ich mir aber.
Stimmt es eigentlich das nur 15000 Tickets pro Spiel verkauft
werden ? Warum denn nicht so viele wie möglich wenn das
ja sowieso Geistertickets sind
Es gibt jetzt ein FAQ mit einigen auch schon hier gestellten Fragen
Bei Gutschein müsste doch wie bei Tourismus gelten, dass die nach Ablauf einer Frist dann auch ausgezahlt werden können und man sie nicht einlösen muss.
Gutschein für die Bahn ist doch ok, die gehen garantiert nicht
Pleite und irgendwann fährt man bestimmt mal wieder irgendwohin
und dann ist die Tour schon bezahlt
seh ich auch so. Trotzdem hat es mich gewundert, dass dies offenbar nicht einheitlich gehandhabt wird. (gerade nach München fahr ich ja mehr oder weniger regelmäßig)
Ich mache gar nichts. Dauerkarte ist bezahlt und zurückfordern werde ich nichts.
Das mit dem Foto hochladen und den Pappnasem ist Unsinn, unnötiger Müll.
Bin gegen Spiele ohne Zuschauer in allen
3 Profiligen.
Dafür fehlt mir jedes Verständnis.
Hab mir jetzt auch mal ein Geisterticket gekauft und aufs Foto werd ich gut sichtbar mein “Verdammt ich Lieb dich…“ Shirt anziehen. Mal schaun ob‘s zensiert wird.
Vielleicht hätte man einfach auch mal warten können, ob es überhaupt zu Geisterspielen kommt, bevor man von Seiten der KGaA da ein großes Faß aufmacht und wieder groß was verspricht. Wenn nicht ist nämlich das Geschrei dann hinterher wieder groß.
Sobald es soweit ist, bin ich auch versucht ein Tagesticket zu erwerben und auf dem Schild ein schönes:
„Macht das Sechzger voll…ohne Hasan“ in die Kamera zu halten. Das wäre mir der Spaß wohl wert.
Das Foto wird dann aus „technischen Gründen“ sicher fehlen.
Ich verstehe übrigens auch nicht, warum nicht gewartet wird, bis eindeutig klar ist, wie es weiter geht. Wenn jetzt doch die Saison abgebrochen werden sollte, gibts das nächste Theater mit den bereits gekauften Karten. Denn ein nicht stattfindendes Spiel ist halt doch was anderes als ein Geisterspiel.
Hab bzgl. meines “Verdammt ich lieb dich“-Shirt grad diese Antwort erhalten:
„Liebe Löwin, lieber Löwe,
leider entspricht Dein Foto nicht unseren Teilnahmebedingungen und wir konnten es deshalb nicht freischalten.“