Power hat gegen die lfgr schon wegen genau dem selben Thema den Prozess verloren. Jetzt versuchen sie es gegen den mutterverein. Das ist peinlich.
Ich wäre nicht böse, wenn der nächste Geschäftsführer ein Insolvenzverwalter wäre.
Da wären wohl viele nicht böse, hoffentlich ist das jetzt der letzte Akt dieser unsäglichen Schmierenkomödie. Dieser Abnutzungskampf ist einfach nur noch anstrengend und ermüdend.
Ist der Herr Werner eigentlich einer der Scheinkandidaten unseres Präsidenten? Muss ja einen Grund geben, weshalb MNP ihn immer wieder ins Spiel gebracht hat.
Leider hat es in München nicht viel geschneit. Hatte mich eigentlich schon auf die spaßige Frage an die Löwenfans gefreut, ob sie nicht den Platz und die Zuschauerplätze kostenlos freiräumen möchten.
Würde perfekt passen - erst Eintrittspreise erhöhen, MVV streichen, Fans, Fanmagazine und den Verein verklagen / schikanieren und dann um freiwillige Hilfe betteln. Der Winter ist aber noch lang, des kommt bestimmt noch. Vielleicht findet man beim Adventssingen noch was verklagenswertes um die besinnliche Stimmung etwas aufzuheizen.
Da hat dem starken Anton ja die Klageberechtigung gefehlt, dem „Schnellchecker“. Der KGaA steht diese ja grundsätzliche zu. Ob sich der Marc Nicolai aber das trotzdem wirklich gut überlegt hat, wage ich zu bezweifeln.
Die sind so schmerzfrei. Die merken sowas gar nicht. Und die andere Seite vergisst halt unglaublich schnell.
So schauts aus.
Wurde im Ausgliederungsplan zur KGaA so festgelegt.
Der Verein brauchte damals 5mio DM(2.6mio€) für die Erstlizenz zur neu gegründeten DFL. Deshalb wurde alles was nicht niet und nagelfest war in die KGaA verschoben.
Einer der schwerwiegenden gandwerklichen Fehler von KHW. Und von allen nachfolgenden Präsidien die das nicht korrigiert haben, und besonders des Präsidiums Beeck/D.Schneider vor dem Verkauf der Anteile. Spätestens da hätte man sämtliche Rechte in den e.V. zurückführen müssen und über eine Lizenzvertinbarung der Fanartikel GmbH zur Verfügung stellen können.
Kein Verein gibt in der Regel seine Markenrechte ab. Wenn dann immer nur Lizenzen für fie jeweiligen Zwecke!
Die Streitfrage ist ja schon lange am köcheln.
Es geht jetzt darum ob der Verzicht auf kommerzielle Nutzung der Marken des TSV1860 nur für jene zum Zeitpunkt der Ausgliederung gilt. Oder auch für diejenigen welche nachher entwickelt werden/wurden.
Meines Wissens gibt es ja auch eine Regelung die dem e.V. in einem bestimmten Umfang den Verkauf von Fanartikeln erlaubt. Da sich aber offensichtlich überhaupt keine dauerhafte Einigung mit HAM erzielen lässt, ist es vielleicht gar nicht so dumm, wenn ein Gericht diese Frage klärt.
Es ist aber doch so ( dachte ich), dass
- Die Teile schon lange zu erstehen sind. Kommt so eine Klage da nicht viel zu spät?
Ich dachte, das hat auch etwas mit Gewohnheitsrecht zu tun? - Das Wappen an sich ja nur in ganz bestimmten Variationen geschützt ist, die der KGaA gehören. Kleinste Abänderungen sind ja nicht mehr geschützt.
- Der e.V. ja (glücklicherweise) keinen Profit mit dem Verkauf erzielt - Stichwort gemeinnützig…
Wenn nur einer dieser Punkte zutrifft hat eine solche Klage doch niemals einen Hauch einer Chance
Geht’s bei der Klage micht um die Eintragung der Marke „Wir sind der Verein“ mit dem Löwen. Dagegen spricht sich die kgaa aus. Vermutlich um Done’s neueste Kreation nicht zu gefährden.
Aber diese Marke kam doch vom e.V.?
Das ist vom zeitlichen leicht nachzuweisen denke ich.
Darum kann’s doch nicht gehen.
Du kannst doch nicht ernsthaft etwas von jemand Anderem kopieren und dann den “Erfinder” verklagen.
Also kannst Du schon und ist bei GroßKonzernen evtl. sogar Usus, aber doch nicht In diesem Fall.
Da lacht dich doch jeder Richter direkt ausm Saal raus.
Ich kann mir übrigens beim besten Willen nicht vorstellen, der Ausdruck “Wir sind der Verein” überhaupt geschützt werden kann.
Das kann doch jeder Verein von sich behaupten und es ist einfach ein Deutscher Satz.
Aber die Markenrechtslogik ist wahrscheinlich sehr eigen.
Weiß da jemand was konkretes?
Ich vermute, dass der Toni ein shirt bringen will, auf dem steht „Ihr seid der Verein!“ Und möchte Verwechslungen vermeiden.
Es geht natürlich um den Löwen, der dabei mit eingebunden ist.
Dacht ich mir.
Aber war es nicht so dass zum geschützten Logo auch der Rahmen gehört…?
Ich kann mich erinnern, dass das vor Jahren hier mal Thema war.
Aber abgesehen davon sind meine 3 genannten Punkte immer noch im Weg diese Klage erfolgreich zu gestalten.
Das Ganze ist letztendlich wirklich der Beweis dafür, worum es HAM in Wirklichkeit geht.
Ich denke es ist ein Novum, dass eine Firma seinen eigenen Gesellschafter verklagt , weil er ein paar T-Shirts verkauft, damit er das Geld zusammenbringt um die Rechnungen der Firma zu bezahlen.
Das ist ein amüsantes Paradoxon. Echt Crazy.
Ich Liebe 60. Woanders ist stinklangweilig.
Es geht nicht um den Schriftzug Wir sind der Verein.
Geschützt ist das Logo
Der FCN hat etwas ähnliches.
Dagegen hat die KGaA offensichtlich auf Betreiben der HAM Widerspruch eingelegt. Meine Interpretation geht dahin, dass man das mit der Ähnlichkeit des Löwen in Zusammenhang mit 1860 München begründet.
Sollte das mit dem Widerspruch wegen dem Löwen durchgehen muss eine andere Lösung her.
Ich hätte da an folgendes gedacht.
Danke Harie
ja genau das meinte ich.
Ich meine mich auch zu erinnern, dass eben, wie erwähnt, der Rahmen zu der geschützten Marke dazugehört.
Lässt man den Rahmen weg, oder verändert eine Kleinigkeit, ist es nicht mehr geschützt.
So haben die Chinesen z.B. Stihl “verarscht”.
Da wurde alles kopiert aber leicht abgeändert und das war’s bzgl. Patent und Markenrecht…
Ich kann mich allerdings auch täuschen