Der Anwalt von Helmut Kirmaier hat in den ersten zwei Verhandlungen u.a. mit folgendem Punkt aus der alten Satzung argumentiert
Die Argumentation wäre daher, dass der damalige Aufsichtsrat nicht einfach Hep Monatzeder im Amt hätte lassen dürfen sondern er hätte einen anderen Präsidenten vorschlagen und vermutlich auch bestellen müssen. Das hat der Aufsichtsrat nicht getan sondern einfach trotzdem den Hep Monatzeder an das Gericht gemeldet. Allerdings ist Helmut Kirmaier bisher mit dieser Argumentation zweimal gescheitert.
Ich würde folgendes zur Satzungsänderung vorschlagen:
01.) Nehmt dem AR /VR die Bestellung des Präsidenten generell aus der Hand
02.) Das soll der Wahlausschuss (WA) übernehmen
03.) Der WA schreibt die Suche für 3 Vorstände aus
04.) Die Kandidaten haben zu den Bewerbungsunterlagen einen aktuellen Auszug aus dem Bundesregister
vorzulegen
05.) Der WA hat das Recht,offensichtliche Spaßbewerbungen auszusortieren
06.) Weitere Ablehnungen darf der WA im nicht vornehmen
07.) Jeder Kandidat bekommt die Möglichkeit sich auf der Homepage des Vereins zu präsentieren
08.) Bei rassistischen oder beleidigenden Inhalten (zu 7.) hat der WA das Recht, die gesamte Vorstellung
abzulehnen
09.) Auf der MV hat jeder Kandidat die Möglichkeit, sich in 5 Minuten persönlich vorzustellen
10.) Jedes Mitglied hat bei der anschließenden geheimen Wahl 3 Stimmen
11.) Die Stimmauszählung erfolgt durch Beamte des KVR unter Aufsicht eines Notars
Währenddessen kann die Tagesordnung weiter abgearbeitet werden.
12.) Die 3 Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, sind die gewählten Vorstände
13.) Die drei gewählten Vorstände werden vom alten Präsidenten gefragt, ob sie die Wahl annehmen.
14.) Ebenso auch die Unterlegenen dazu, ob sie bereit wären, bei Rücktritt, Tod, etc. eines Vorstandmitglieds als
Nachrücker zur Verfügung stehen würden.
Es würde zukünftig keine Neuwahl mehr geben, falls ein Präsident vorzeitig das Amt beendet.
Da im VR bisher keiner als Präsident eingetragen wurde, sollte man den Präsidenten zukünftig
als Vorsitzender Vorstand bezeichnen.
Das hier ist nur eine sehr einfache Vorstellung. Natürlich bedarf es einer umfangreichen Ausarbeitung.
Aber so könnte ich mir eine Demokratisierung im Verein vorstellen.
Für mich nicht verwunderlich, dass er mit dieser Argumentation scheitert. Von der Bestellung Hep Monatzeders zum Präsidenten bis zur MV im Juli mag es zwar bislang etwas holprig zugegangen sein. Ich kann aber nichts entdecken, was den Regularien der alten Satzung widerspricht. Dein Einwand ist sicher zurecht, wobei hier auch nicht gegen bestehende Satzung verstoßen wurde, sondern im Höchstfall dieser Paragraph etwas gedehnt wurde. Schließlich steht nirgends, dass mit der Abstimmung und Nichtbestätigung sofort die Präsidentschaft erlischt. Solange keine wirksame Neubestellung durch den AR erfolgt verbleibt der Präsident im Amt.
Was vernunftmäßig eher entscheidend ist: Dem Willen des damaligen obersten Vereinsorgans der DV wurde schlußendlich entsprochen = Neue Satzung + Mitgliederwahl.
Von euch arbeitet keiner im Büro, oder?
Zwischen Eingangsstempel und der tatsächlichen Bearbeitung durch den zuständigen Sachbearbeiter kann schon a bisserl Zeit vergehen.
Außerdem:
Nachdem der Vollhep nicht bestätigt wurde, hat der damalige Aufsichts- (jetzt Verwaltungs-)rat mit Absicht keinen neuen Präsidenten bestellt. Die neue Satzung wurde auf der DV beschlossen und man wollte den nächsten Präsidenten dann von den Mitgliedern wählen lassen. Das wurde so auch kommuniziert und ich finde das im Prinzip auch gut und richtig so. Ansonsten hätten wir wegen der Zeit, die wegen bürokratischem Schmarrn vergeht, wieder irgendeinen Präsidenten vor die Nase gesetzt bekommen.
Nun, das ist deshalb zurecht gescheitert, weil das OLG lediglich festgestellt hat, dass der beantragte Notvorstand nicht erforderlich ist weil es einen Vorstand gibt. Zur Ladung bevollmächtigt war Monatzeder, weil er im Vereinsregister eingetragen war.
Hier geht es jetzt aber nicht um die Frage Notvorstand Ja oder Nein, sondern darum ob die Eintragung Monatzeders überhaupt rechtmäßig war.
Und hier haben sowohl das LG München als auch das OLG München Zweifel.
Deshalb wurde der Eilantrag des Vereins auf Eintragung vom OLG abgewiesen und für die Klage Kirmaiers, nach schriftlichem Vorverfahren, vom LG München eine mündliche Hauptverhandlung angetzt.
So klar scheint das also nicht zu sein wieviele und welche Bedingungen für eine „wirksame“ Bestellung erfüllt sein müssen.
Sollten bei der Bestallung von Hep Monatzeder zum Präsidenten formale Fehler, oder irgendwelche Bedingung nicht erfüllt worden sein, hätten die jetzigen Verantwortlichen tatsächlich eventuell ein Problem. Ich wüsste bloß nicht welche Fehler das sein sollen.
Dass das Gericht den jetzigen Antrag auf Eintragung verweigert, verwundert bei einer nach wie vor anhängigen Klage dagegen nicht. Das bedeutet aber nicht dass das Gericht Zweifel an den bereits getroffenen Urteilen hätte. Das dürfte gängiger Usus sein.
Wie gesagt, das Gericht wird entscheiden, und das ist gut so.
Schlußendlich stellt sich Hr. Kirmair allerdings mit seinen Klagen gegen den entschiedenen Willen des damals obersten Vereinsgremiums. Sollte Hep Monatzeder nicht korrekt bestellt worden sein, wäre nämlich die außerordentliche DV ebenfalls nichig, und damit die neue Satzung und die darauf folgende Mitgliederwahl. Ob das im Sinne der Mehrheit im Verein (nämlich der Mitglieder) ist, sei dahingestellt.
Lg und olg haben keine Zweifel, harie. Sondern bereits festgestellt dass die Ladung gültig war.
Kein Wunder dass bei den Vorständen in elementaren Dingen nur Müll rauskommt, wenn man parallel liest mit was für einer Scheiße sie sich auseinander setzen müssen.
Kirmeier hat bereite zum dritten mal eine klage eingereicht, welche gerade mal wieder beim lg liegt. Die Abweisung der Klage wird das lg am 23.5. leisten. Bis dahin kann auch keine Eintragung ins vereinsregister erfolgen. Woraus definierst du da Zweifel des lg?
Und der Grund, warum ich akzeptiere dass monatzeder trotz der dv-watschn weitermachen durfte ist mit einem ziemlich einfachen gesunden verstand zu erklären: es wäre nämlich ziemlicher Blödsinn auf die kurze zeit bis zu einer Neuwahl auf einer mv noch einen Präsidenten mehr zu demontieren. Die mv sollten den Nachfolger monatzeders wählen. Sonst niemand. Das war Wunsch der neuen Satzung.
Ziemlich einfach: zu keinem Zeitpunkt konnten in den Wochen der satzungsumstrukturierung Entscheidungen anders gefällt werden als si getätigt wurden.
Aber gut, dass sechzig mal wieder ein paar Anwälte bezahlen darf. Wir können es uns ja leisten!
P.s.: wer hat denn nun wieder die ganzen Forumstrolle geweckt?
Ach - du doch nicht! Mir gehts um Leute wie Löwengerda oder diesen 60er-Mo.
harie - eine Frage noch: Du steigerst dich doch voll rein und bist ja sowas von ungekrönt voll in das Thema involviert. Du darfst mir in diesem Falle gerne „Unwissenheit“ vorwerfen, weil ich verstehe es wirklich nicht. Nur eine Antwort: Worum gehts „euch“ überhaupt?
Um den Schneider geht es „euch“ ja offensichtlich nicht. Geht es wirklich nur ums Rechthaben? Darum, die aktuellste Satzung zu torpedieren? Was ist es „euch“ wert, soviel Geld in den Wind zu schießen?
Mitte März 2013 hat das Präsidium Schneider/Hauner/Maget angekündigt, für keine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Grund hierfür war, da der AR bereit auf der Suche nach Alternativen war. Die Amtszeit endete am 31.3.2013
Der AR bestellte mit Wirkung zum 1.4.2013 Monatzeder/Schmidt/Holzer in das Präsidium. Eine Bestätigung durch die Delegierten steht aus.
Monatzeder kündigt an, selbst bei einer Bestätigung durch die Delegierten nach alter Satzung sich auch zusätzlich nach neuer Satzung von den Mitgliedern bestätigen lassen zu wollen, obwohl dies nicht notwendig wäre.
Unter den noch bestehenden Delegierten geht sich Zweifel, ob diese Grauzone rechtmäßig sei und erwägt offen eine Nichtbestätigung von Monatzeder.
Am 24.April 2013 finde die ausserordentliche Delegiertenversammlung statt. Diese wurde auf Wunsch der Delegierten einberufen, um eine Satzungsreform durch zu winken, welche ua das Delegiertensystem abschaffen sollte.
Aufgrund des Wechsels im Präsidium wird auf dieser Delegiertenversammlung ebenfalls nach alter Satzung die Bestätiigung des Präsidiums durch die Delegierten notwendig. Diese erfolgt nicht.
Die neue Satzung, in der sich die Delegierten selbst abschaffen, wird verabschiedet. Sie wird gültig mit Eintragung ins Register.
Ebenfalls wird auf dieser veranstaltung der neue Ehrenrat gewählt.
Kiermeier klagt erstmals auf Verfahrensfehler bei der Ladung zur ausserordentlichen Delegiertenversammlung. Das LG weist die klage ab. Kiermeier klagt beim OLG.
Bis zur Klärung durch das OLG können keine Entscheidungen der ausserordentlichen DV in das Register eingetragen werden.
OLG weist die Klage ab. Die neue Satzung wird gültig. Demnach kann nun zur Mitgliederversammlung geladen werden.
Laut alter Satzung bleibt ein nicht bestätigter Präsident solange im Amt, bis ein neuer durch den AR bestellt wird.
Der AR (nach neuer Satzung nun VR) nutzt in Abstimmung mit den Gremien und Anwälten die Zeit, um einen neuen Präsidenten zu finden. EINEN - nicht zwei
Kiermeier fordert erneut, diesmal klagt er darauf, dass es nach der Ablehung Monatzeders einen Notvorstand geben müsste.
Ich wiederhole mich: Der VR ist auf der Suche nach EINEM Präsidenten. Nach einem NEUEN Präsidenten. Monatzeder fungiert als „lame duck“. Ein Temporärpräsident steht nicht zur Diskussion.
Es wird nach neuer Satzung zur Mitgliederversammlung am 16.Juni geladen. Knapp 1400 Mitglieder kommen der Einladung nach und wählen das Präsidium Monatzeder/Altmann/Schmidt/Helfer mit großer Mehrheit sowie einen neuen Wahlausschuss
Kiermeier klagt scho wieder. Diesmal wäre er der Meinung, dass der alte Präsident Monatzeder nicht zur Mitgliederversammlung laden dürfen. Eine Entscheidung durch das LG wird am 23.5. erwartet.
Bis zur Entscheidung durch das LG können keine Beschlüsse der Mitgliederversammlung ins Register eingetragen werden. Das bedeuet im Einzelnen:
Das Präsidium Mayrhofer/Helfer/Altmann/Schmidt fungiert nun als „lameduck“. Im wort case können deren Entscheidungen, wie etwa der Geschäftsbesorgungsvertrag, Spielerkäufe und Entscheidugen über die Zwischengremien wie Beirat und neuem Aufsichtsrat angefochten werden.
Solange kein Wahlausschuss nominell existiert, können keine neuen Wahlen stattfinden.
Die Klagen Kiermeierst haben mittlerweile viel Zeit und Geld gekostet, wohingegen der Sinn der Klagen noch durchaus im Dunkeln liegt. Ausser „Dipferlscheisserei“ kann Kiermeier keine ernsthafte Ambition nachgesagt werden. Es ist nicht zu erwarten, dass er mit seiner Klagerei aufhört.
Rückwirkend betrachtet gab es keinen Zeitpunkt, an dem man den Verein gezielt vorwerfen könnte etwas falsch gemacht zu haben. Sämtliche Vorgänge fanden in Absprache mit den Vereins-Anwälten statt.
Ich für meinen Teil sage, dass ich von Mayrhofer insgesamt bislang enttäuscht bin. Aber diese Thematik steht komplett auf einem anderen Blatt. Ich habe mit FReunden im vergangenen Frühjahr viel Zeit und Energie investiert um einen demokratisierungs-Prozess anzustoßen und den Verein positiv voran zu bringen. Dass dies nicht den gewünschten Effekt gebracht hat, hat tief in mir zu einer sehr traurigen Lethargie geführt. Sollte aber jetzt noch jemand wie der Kiermeier her kommen, den noch nie irgendjemand zu Gesicht bekommen hat, bei keiner Satzungsdiskussion oder Veranstaltung war (und auch Termine bei Wahlausschuss und Ehrenrat verstreichen lassen hat, da diese Gremien nach seiner Auffassung keine Legitimität besitzen würden), dann kommt mir die Galle hoch.
Dass mein tiefstes innerstes sich nach einem Reset-Knopf und dem Neustart in der Regionalliga sehnt dürfte mittlerweile bekannt sein. Ich werde aber nichts dazu fördern, was dieses Projekt beschleunigen würde. Die Kiermeier-Aktionen stehen sogar in meinen Augen diametral destruktiv zu jeglichem Verständnis von Sechzig, das ich besitze.
Wenn die Argumentation der Kiermeiers auch vor Gericht ebenfalls so aussieht wie hier im Forum („Ich hab Recht weil der Kraiburger nur chemisch versautes Bier säuft“ - harie oder „Ich hab Recht, weil ich noch nie neben dem Kraiburger beim pissen stand“ - 60er-Mo), dann sehe ich kein Problem darin, dass auch diese Klagen eingestellt wird.
Die Handbremsen-Funktion, die aber die Klagen beim e.V. erfüllen, vermeiden innerhalb des Vereins wichtige Reformen (s.o. „Geschäftsbesorgungsvertrag“), welche zukünftig im Falle der immer drohenden Insolvenz sehr wichtig sein können.
Ich kann hier Herrn Kiermeier nur laut auffordern, das Klagen endlich zu unterlassen!
Laut Satzung sollte die MV in den nächsten 6 Wochen stattfinden. Weiß schon jemand wie hier der Stand der Dinge ist, oder warten sie tatsächlich den Gerichtstermin am 23.05. ab.
Gerhard Mayrhofer hat mir auf Facebook geantwortet, dass er momentan nicht laden kann. Als Begründung nannte er „das Vereinsrecht ist leider kompliziert“.
Ich vermute daher mal er kann nicht laden, weil er im Vereinsregister nicht als Präsident eingetragen ist. Die erste Gerichtsverhandlung ist am Freitag, danach sind wir (hoffentlich) schlauer.
Außerdem weiß man ja die Tagesordnung noch nicht.
Es könnten auch Neuwahlen anstehen so wie das in Artikel 25(Übergangsbestimmungen) der neuen Satzung vorgeschrieben ist.
Die müssen dann in der ersten, also kommenden, MV stattfinden.