Mitgliederversammlung 2014

Was passiert wenn sich diese Gerichtstermine noch länger ziehen und MV das ganze Jahr nicht laden kann?

Bei uns klappt echt garnix…einfach zu geil!

Ich würde vorschlagen alle noch lebenden Präsidenten und Vizes laden dann zur Hauptversammlung ein so dass in jedem Fall immer der Richtige eingeladen hat.
Ich bin kein Jurist aber ich vermute, wenn am Freitag der e.V. Recht bekommt kann ein Präsidium eingetragen werden. Wenn gegen das Urteil Revision / Berufung möglich ist (und Rechtsmittel eingelegt werden) gibt es evtl. trotzdem noch ein Nachspiel. Sollte Helmut Kirmaier recht bekommen wird es vermutlich „lustig“. Dazu fehlt mir im Moment die Phantasie.
Gerichte tendieren manchmal dazu die Entscheidung zu fällen, welche am wenigsten Arbeit bereitet.

Mal eine Frage: Wer ist eigentlich bei Spielerverträgen zeichnungsberechtigt? Muss da auch der Präsident unterschreiben oder macht das der Sportdirektor??

Ich behaupte mal dass macht der KGaA Geschäftsführer (Robert Schäfer und jetzt Markus Rejek, zukünftig evtl. Markus Rejek und/oder Gerhard Poschner). Die aktuelle Streitsache betrifft in der Hauptsache den e.V. (bis mich z.B. harie eines besseren belehrt).

Danke für die Antwort!

Trotzdem frage ich mich noch immer nach dem Sinn hinter der ganzen Aktion. Da verpulvert einer mehrere tausend Euro und setzt sich der Gefahr aus, aus dem Verein ausgschlossen zu werden.
Und warum? Geht es nur ums „Recht haben“? Will einer irgendwas blockieren? Ist da jemand jemandem auf den Schlipps getreten (Rache?)???
Hat irgendwer mehr Infos dazu?

Aktuell müssen beide GF unterschreiben.
Also Poschner und Rejek.

Wird Prokura erteilt, die aber im HR eingetragen werden muss, dann

  • Poschner und Rejek, oder
  • Poschner und ein Prokurist, oder
  • Rejek und ein Prokurist

Aus dem Gesichtsbuch:

Keine Ahnung ob Kirmeier schon auf die Idee gekommen ist, dass Poschner/Rejek ja auch von Mayrhofer eingestellt wurden, und somit gar nicht rechtskräftig zeichnungsbefugt wären …

Das würde auch die (vorsichtig formuliert) „passive“ Einkaufspolitik erklären …

Wurden sie das denn? Ich dachte, dass macht der Beirat und der besteht i.d.R. aus 4 Personen und nicht nur Gerhard Mayrhofer.

Vielleicht, weil die Idee abwegig ist?

Das alleinige Recht in bezug auf Bestellung und Abberufung des/der GF liegt doch weiterhin beim vierköpfigen Beirat der GF-GmbH.

Also die beiden HAMler sowie Bay als Nicht-Präsidiumsmitglied ergeben in jedem Fall eine ¾ Stimm-Mehrheit.

Edith sieht gerade, daß der HHeinz schneller war.

Dem Grunde nach habt ihr Recht und ich gebe mich hierin auch geschlagen.

Zumindest was die logische Folgerung betrifft.

Aber nur weil es an und für sich logisch ist, heißt das noch lange nicht, dass der Kirmeier nicht doch noch einen Grund sieht zu klagen, oder?

Die Berufung in den Beirat und AR der KGaA ist auch nicht vom einen Präsidiumsamt abhängig, sondern diese müssen nur Mitglied
im eV sein und Vereinsmitglieder sind sie ja… somit ist hier meines Erachtens alles im grünen Bereich…

Die Vertreter werden vom Verwaltungsrat des eV in dieses Amt berufen, es steht nirgends, dass dies zwingend einer aus dem Präsidium sein muss.

Ganz ehrlich: Wie soll man sich bei dem ganzen Konstrukt noch auskennen?? Für mich als Laie ist das nur noch Wirr-Warr… Die bestimmen den und der bestimmt die und die wiederum sind für die Benennung etc…

i

Eigentlich ist es ganz einfach wenn man es nicht mit Absicht kompliziert machen will.

  • Mit dem Profbetrieb der KGaA hat es gar nichts zu tun, auch nicht mit der Besetzung der GF derselben.
  • Es handelt sich um eine klassische Vereinsmeierei in durchaus beachtlicher Dimension

Nachdem viele den e.V. (ich ja auch) gerne als das Licht im Dunkel sehen ist hier festzustellen, dass auch ohne das Zutun der Ismaiks, Ziffzers, Stoffers`, Schäfers und sonstige KGaA Konsorten das Kasperltheater auch nicht kleiner ist.

!!

Es ist hinzuzufügen, dass das Präsidium im Amt ist und auch seine Aufgaben als Hauptversammlung der GF-GmbH und KGaA wahrnehmen kann.
Und hier ist das Präsidium so oder so nicht allein entscheidend, denn jeder Beschluss der dort gefasst wird bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates des e.V. .
Im Gegensatz zu den Beschlüssen des Beirats der GF GmbH. Dort ist Mayrhofer nicht als Präsident, sondern als entsandtes Vereinsmitglied. Ebenso wie auch Ismaik, Basha und Bay wie hier richtig festgestellt wurde. Genau genommen gibt es hier also kein häufig kolportiertes 50:50, sondern ein 100% des e.V. .

Na dann warten wir mal ab was die Richterin zu sagen hat…

Der Schiri is scho wieder zahlt, des gibts doch ned! Immer des gleiche!

Des war a Foul vom Kiermeier. Wieso pfeift der etz ab?

Schaut nach am Wiederholungsspiel aus …

Mit anderen Worten: Prozess ergebnislos vertagt???

Nein, noch nicht. Ich werde aus den Meldungen gerade nicht schlau! Es ist wohl gerade Pause.