Mitgliederversammlung 2014

Unter den TZ Kommentaren steht folgendes:

WatschnLeo Grünwalder23.05.2014, 09:15(0)(0)

Verhandlungspause, die Richterin empfiehlt eine gütliche Einigung.

… welche Kiermeier aber abgelehnt hat.

So wie ich das verstanden habe könnte nun ein Urteil gefällt werden, gemäß dem zwar das Mayrhofer-Präsidium im Amt bleibt, die neue Satzung aber ungültig ist.

Und deshalb steig ich gedanklich im Moment aus. Das ist mir zu hoch!

AKTUELL ***

[size=12]Mit der Hoffnung auf eine gütliche Einigung hat die Richterin die Verhandlung bis zum 6.Juni unterbrochen![/size]

Was soll da geeinigt werden? Da steht einfach Aussage gegen Aussage und das Problem ist, dass manche weiterhin immer wieder vom „illegalen Präsidium“ reden werden. Das bringt keine Ruhe rein.
Es muss ein Urteil her. Alles andere bringt dem Verein nichts.

Was für ein Bullshitprozess.
Für sowas ist ein Prozeßtag nötig? - Das kann man doch auch vorher intern abmachen und sich dann den Aufwand sparen. Da brauchts doch nicht extra eine Richterin.
Erst wenn ich weiß ich will mich nicht gütlich einigen belästige ich das Gericht etc…

Ich finde die Vertagung allerdings besser, als wenn Kiermeier Recht bekommen hätte!

Nun haben die beiden Parteien die Chance gemeinsam zu überlegen, wieviel Geld sie weiterhin noch sinnlos verbraten wollen oder ob sie dass, was sie fabrizieren nicht einfach nur ein riesiger Kindergarten ist.

Und selbst mit einem Urteil wäre schließlich immer noch keine Ruhe eingekehrt!

Womit du leider Recht hast.

Diese Aussage stimmt (meiner Meinung nach) so nicht. Im Prinzip würde Kirmaier doch Recht bekommen (das hat das Gericht zumindest mehr als angedeutet). Die Richterin bittet trotzdem darum sich gütlich zu einigen damit nicht noch mehr Scherben zu Bruch gehen. Das beinhaltet auch, dass das Ausschlussverfahren gegen Helmut Kirmaier gestoppt wird (das ist für sich betrachtet schon ein Skandal).
Und was die sinnlosen Kosten betrifft. Die werden vermutlich diesmal zu großen Teilen aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden müssen. Ich bin über das Verhalten unserer Vereinsführung ziemlich sauer. Aus der eigenen Kasse sollten sie das bezahlen.

Für Heinz Schmidt könnte es jetzt aber schon eng werden oder ?

Das konnte ich so nicht raushören. Sie hat zwar die Meinung geäußert, dass sowohl die Ladung zur DV wie auch zur MV formal ungültig gewesen sein können, dass man aber das Wohl des Vereins wie auch den erklärten Willen der Delegierten (Satzungsänderung) und der Mitglieder (Präsidiumswahl) durchaus berücksichtigen müsse.

Interessant fand ich den Aspekt, dass die Richterin die Vorgehensweise nach der alten Satzung (=Aufsichtsrat bestellt Präsidum, dieses wird von Registergericht eingetragen und fängt an zu arbeiten, obwohl es unter Umständen erst ein halbes Jahr später bei der DV bestätigt wird) für rechtlich nicht zulässig hält. RA Kamblis Einwand, dann seien in der Vergangenheit ja immer ungültige Entscheidungen von nicht legitimierten Präsidien getroffen worden, hat sie komplett abblitzen lassen mit der Begründung, nur weil man etwas immer falsch gemacht habe und damit durchgekommen sei, hieße das noch lange nicht, dass es OK sei und hat als Vergleich „Schwarzfahren“ genannt.

Wenn wir das früher gewusst hätten ;-)

Ja mei, so läuft es halt oft - erst vor Gericht nehmen die Parteien zur Kenntnis, was sie mit gesundem Menschenverstand auch längst vorher hätten begreifen können. Im Fall Kirmaier könnte das heißen, dass der Kläger einsehen muss, dass er vielleicht in der unmittelbarebn Streitsache erfolgreich wäre, aber dennoch sein Globalziel verfehlen würde. Vielleicht weil der „alte“ Vorstand signalisiert hat, dass er Kirmaiers Anliegen (vor allem die Aushebelung der neuen Satzung) nicht unterstützt? Dann liefe selbst ein Sieg vor Gericht nur darauf hinaus, dass die angefochtene Versammlung/die Wahlen erneut ohne Formfehler durchgeführt werden müssten, ohne dass ein aus Kirmaiers Sicht „besseres“ Ergebnis zu erwarten wäre.
Dennoch bleibt es interessant, wie eine gütliche Einigung im Detail aussehen wird und wie die Formfehler, so sie bestehen, saniert werden. Das ist jetzt ein Thema für die Juristen. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn die Sache auf diesem Wege beigelegt werden könnte. Die Kosten für den Verein werden verkraftbar sein, der Imageschaden hält sich so noch im kleinstmöglichen Rahmen.

Bei 60 schon :)

Du unterstellst Ihm da meiner Meinung nach ein falsches Globalziel. Die Darstellung von Gerhard Mayrhofer oder Oliver Griss sind in der Sache meiner Meinung nach auch nicht korrekt. Irgendeine alte Ordnung wieder herzustellen oder eine alte Satzung dauerhaft zu installieren geben die Gesetze gar nicht her.
Hebt man Dieter Schneider zurück ins Amt ist seine Amtszeit trotzdem abgelaufen.
Wird die alte Satzung wieder in Kraft gesetzt wiederholt man die Abstimmung unter formal juristisch korrekten Vorgaben. Es ist eigentlich ausgeschlossen, dass in einer erneuten Abstimmung die neue Satzung keine Mehrheit finden würde.

Meiner Meinung nach ging es Helmut Kirmaier allein um die Tatsache, dass man sich in manchen Führungszirkeln einen „Scheissdreck“ um Paragraphen und Bestimmungen gekümmert hat. Und als Helmut Kirmaier seine Kritik intern vorgebracht hat, hat man ihm das wohl auch klar zu verstehen gegeben.

Da kann man dann der Meinung sein, dass man dann an dieser Stelle Ruhe gibt, weil es das alles nicht wert ist. Helmut Kirmaier war offensichtlich anderer Meinung und dafür habe ich schon Respekt.

Dieses Verhalten wird noch an anderer Stelle mehr als deutlich. Bilanzen werden bei uns nicht veröffentlicht wenn sie fertig sind sondern wenn der letzte Tag einer gesetzlichen Regelung erreicht wird. Fans, Mitglieder und auch die Öffentlichkeit lässt man in der Regel so lange wie möglich im Unklaren. Gleichzeitig haut man dann Parolen raus wie: „Wer mitreden will sollte aber Mitglied sein“.

Selbstverständlich muss man eine Wahl mit über 95% der Mitglieder akzeptieren. Auch ich tue das. Gerhard Mayrhofer macht auch nicht alles schlecht (das kostenfreie Spiel gegen Grödig im Grünwalder Stadion fand ich zum Beispiel eine Super Geschichte). Manchmal habe ich trotzdem das Gefühl (und das ist leider schon viele Jahre so), dass man den Willen von vielen Mitgliedern und Fans nicht ernst nimmt.

Letztendlich wird Helmut Kirmaier in der Tat wohl nicht viel verändern. Ich finde es traurig wenn man inzwischen Gerichte bemühen muss um überhaupt Ernst genommen zu werden. Als „Belohnung“ gibt es dann ein Ausschlussverfahren obendrauf. Ein gemeinnütziger Verein beinhaltet eben auch Vereinsmeierei. Dafür geniesst man im Gegenzug ja auch Privilegien.
Vielleicht müssen wir es machen wie die Bullen 800 € Mitgliedsbeitrag und das Recht auf Ablehnung von Mitgliedern. Fertig ist der Wunschverein.

Mal abgesehen von der ganzen Posse, könnte ich es Kirmaier nicht mal verübeln, wenn er jetzt das Bocken anfängt bei der Einigung. Sowie er von Mayrhofer in den öffentlichen Medien angegangen, schon fast diffamiert wurde, braucht man sich nicht wundern, wenn dann der Gescholtene auf stur stellt. Das haben sich die Herren Oberen dann selber zuzuschreiben. Der Ton macht die Musik und hier vergreifen sich einige, aber meisten die Gleichen, immer wieder. Das hat Methode.

Es ist keineswegs gesagt, dass Kirmaier nicht ursprünglich doch darauf gehofft hat, mit Hilfe der GM-Gegner im Verein genau dies zu erreichen. Wenn es ihm, wie Du meinst, tatsächlich primär um die Aufdeckung vereinsinterner Willkür bzw. gutsherrlichen, nicht satzungskonformen Verhaltens seitens des Vorstand geht, gibt es überhaupt keinen Grund dafür, weshalb er den Prozess jetzt nicht auch bis zum Urteilsspruch durchzieht. Geld genug hat er eh schon investiert, und bei einem Vergleich zahlen auch wieder beide Parteien. Eine gütliche Einigung wird eher als Sieg des Vereins erscheinen.
Selbst wenn man Kirmaiers Anliegen so versteht wie Du und ihm Sympathien entgegenbringt, kann man über den gewählten Weg immer noch unterschiedlicher Meinung sein. Ich persönlich kann darin nicht wirklich ein Handeln zum Wohl des Vereins erkennen. Allerdings stimme ich Dir zu, dass die Drohung mit Vereinsausschluss auch wenig Souveränität der Leitung beweist. Wie so oft bei Sechzig wird es am Ende wohl wieder nur Verlierer geben.

Gerhard Mayrhofer war bis zum Ausschlussverfahren in dieser Sache doch relativ unbelastet. Weder wurde er unrechtmäßig irgendwo eingetragen oder hat dies veranlasst, noch verstiess seine Ernennung gegen irgendwelche Regularien. Er wurde bestellt und mit großer Mehrheit gewählt.
Man muss diese Angelegenheit nicht gut finden. Ich hätte auch nicht geklagt. 2 Niederlagen hat Helmut Kirmaier schon kassiert und auf den Kosten bleibt er auf alle Fälle sitzen. Statt sich mit den Argumenten zu befassen erstellt man ein Rechtsgutachten für angeblich 10.000 Euro welches die eigene, anscheinend nicht ganz korrekte Meinung, untermauert. Letztendlich ist es vermutlich auch mein Mitgliedsbeitrag bzw. ein Teil davon der hier für irgendwelchen Plumperquatsch ausgegeben wird. Gefragt wurde ich, wie auch die anderen 20.000 Mitglieder, nicht. Helmut Kirmaier bezahlt das hingegen aus der eigenen Tasche (oder wegen mir mit dem Geld seiner angeblichen Hintermänner).

Doch ist es. Es ging nie darum Schneider ins Amt zu klagen oder die neue Satzung zu verhindern!
Ganz im Gegenteil. Vornehmlich gings genau darum dass die Funktionäre im Verein glauben, und das bereits seit Jahrzehnten, Satzungen, Ordnungen oder Gesetze hätten für sie nur Gültigkeit wenn sie ihnen in den Kram passen. So eben auch die Tatsache, dass ein nicht bestätigter Präsident per AR-Beschluss im Amt bleibt.
Das heißt im Klartext der AR erhebt sich über die Satzung und das höchste Vereinsgremium also die Delegierten-/Mitgliederversammlung.

Da wurde richtig Scheiße gebaut mit enormem Risiko in der Hoffnung dass es schon gut gehen wird. Und nun haben die Anwälte nur versuchen können das nachträglich irgendwie wieder hinzubiegen. Ohne Erfolg wie man sieht. Der fabrizierte Misthaufen war nun einfach doch zu groß geworden.
Nicht zuletzt deshalb verliert 60 seine Prozesse ja auch regelmäßig, weil man glaubt sich nicht an Regeln halten zu müssen.

Es sind, was die Bestimmung des Vorstandes betrifft, gleichlautende bzw. auslegbare und fragwürdige Regelungen auch in der neuen Satzung vorhanden.
Das gleiche Problem kann also auch bei der neuen Satzung wieder entstehen, dann sitzt möglicherweise das aktuelle Präsidium auf der Klägerbank :)
Und wenn man sieht mit welchem Selbstverständnis Mayrhofer eine Wahl, bei der die Mitglieder ohne Alternative an Kandidaten zur JA-Stimme förmlich genötigt wurden, als demokratisch und Willen der Mitglieder darstellt, zeigt dass man nicht Willens ist hier irgendwas zur Diskussion stellen zu wollen. Deshalb ist auch noch nicht klar ob es überhaupt zu einer Einigung kommen wird.

Der Verein geht als Verlierer hervor nicht weil man dieses „wir tun was wir wollen , wann wir wollen und wie wir wollen“ nun mal gerichtlich klären lässt. Sondern weil der Verein keinerlei Bedarf sieht sich hier schon längst an einen Tisch zu setzen und mal ehrlich darüber zu reden was überhaupt schief läuft.
Mayrhofer hat das von Anfang an auf sich persönlich bezogen, man wolle ihn aus dem Amt klagen.
Ein anderes Präsidiumsmitglied hat nur noch im Kopf, man wolle den Verein zerstören.
Also sorry. Es geht nur darum die Regeln einzuhalten. Und wenn man sie nicht so will dann können sie nicht eigenmächtig geändert werden. Aber damit scheint man im Führungsstab bei 60 irgendwie dauerhaft überfordert zu sein.

Nur, und ausschließlich nur deshalb musste es überhaupt zu einem Prozess kommen. Der Verein hätte ohne Weiteres von selbst auf Kirmaier zukommen können. Schon im Sommer/Herbst letzten Jahres als Prof. Heermann in seinem Gutachten auf Regelungslücken im Zusammenhang mit der Vorstandsermittlung in der alten und neuen Satzung hingewiesen hatte. Selbst da hielt man es nicht für nötig in irgendeiner Form mal wenigstens darüber nachzudenken oder Gesprächsbereitschaft zu signalisieren.
Es ist ja auch viel einfacher dem beschwerdeführenden Mitglied den schwarzen Peter hinzuschieben weil das nur den Verein zerstören will.
Denn geklagt hatte Kirmaier damals noch gar nicht gegen den Verein, sondern nur Widerspruch gegen die MV beim Wahlausschuss eingelegt.

Die Beschwerde auf Einsetzen eines Notvorstandes wurde ja zurecht abgewiesen weil es einen Vorstand(mindestens mal Schneider/Hauner/Maget o. eben eingetragen Monatzeder/Schmidt) gab. Nicht durch das OLG damals geprüft wurde die Rechtmäßigkeit der Eintragung Monatzeders. Das geschah erst heute vom Gericht nachdem der Verein wie beschrieben keinerlei Redebedarf zeigte.

Ich stimme dir vollkommen zu, dass sich die Funktionäre bei uns oft einen Scheißdreck um den offiziellen Weg gekümmert haben. Ude meinte ja mal, dass etwa KHW oft Entscheidungen getroffen hat, ohne den Aufsichtsrat zu fragen, das ganze Delegiertensystem wurde ja wohl jetzt rückwirkend eh ziemlich in Frage gestellt, andererseits ist der Aufsichtsrat wohl auch oft seiner eigentlichen Aufgabe der Kontrolle nicht nachgekommen. Ja, da hat man sich wirklich einen Scheißdreck gekümmert.
Der spezielle Fall sieht jetzt so aus: die Delegiertenversammlung beschließt die neue Satzung, schafft sich dabei selbst ab und verweigert dem designierten Präsidenten Monatzeder in seiner letzten Sitzung die Zustimmung. Letztendlich ist es jetzt Haarspalterei, nach welcher Satzung nun welcher Präsident zur Mitgliederversammlung laden darf, die nach neuer Satzung vorgesehen ist. Für mich ist das in diesem speziellen Fall nichts weiter als ein Formfehler, aber kein „sich einen Scheißdreck um Bestimmungen kümmern“. Nach neuer Satzung (die von den Delegierten so gewollt wurde) wurde eine Mitgliederversammlung einberufen (hin zu mehr Demokratie im verein) und auf dieser wurde das vorgeschlagene Präsidium mit großer Mehrheit von den Mitgliedern gewählt. Im Prinzip wurde also genau das gemacht, wofür eine Gruppe engagierter Mitglieder lange gekämpft hat und es stellen sich nur formale Fragen (wer darf zur MV laden, wer ist in der Zeit zwischen den Stühlen nun wirklich Präse etc.). Die Motivation einer derartigen Klage kann ich hier überhaupt nicht nachvollziehen. Es gab in der Geschichte von 1860 genug Beispiele, wo so eine Klage gerechtfertigt gewesen wäre (gerade unter Wildmoser), aber in diesem speziellen Fall kann ich sie nicht im Ansatz verstehen. Wenn es Kirmaier um das „sich einen Scheißdreck um Bestimmungen kümmern“ gehen würde, er hätte mehr als genug Punkte finden können, wo eine Klage angebracht gewesen wäre, hier aber definitiv nicht!

Hep Monatzeder nach seiner Nicht-Bestätigung einfach im Amt zu belassen obwohl die alte Satzung meiner Meinung nach ausdrücklich etwas anderes vorsieht, ihn dann anschließend (oder im Vorhinein) als gewählten Präsidenten eintragen zu lassen und dies auch nach der Delegiertenversammlung nicht rückgängig zu machen sind für mich grobe Missachtung des Votums der Delegierten. Ich kann mich da schon noch dran erinnern wie ich mir gedacht hatte: Das gibt’s doch nicht. Da lässt man Hep Monatzeder durchfallen und trotzdem bleibt er einfach im Amt als wäre nichts gewesen. Im Gegensatz zu Helmut Kirmaier bin ich nur auf das Argument hereingefallen, dass das schon alles seine Richtigkeit hat.
Ansonsten hat es harie sowieso viel besser erklärt. Der Verein hatte genug Möglichkeiten diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Man hockt sich zusammen und redet. Nicht als Richter und Angeklagter sondern als Vereinsmitglieder, welche ein Problem aus der Welt schaffen wollen. Am Ende hat wohl jeder Verantwortliche geglaubt, dass er schon nicht vor Gericht gehen wird oder dass man sich über solch eine Lappalie nicht so aufregen sollte.
Aber klar kann man komplett anderer Meinung sein. Ich denk mir ja selber machmal: Wie kann man für so etwas einen 5-stelligen Euro Betrag in die Hand nehmen!?

Hier der passende Auszug aus der Satzung:
15.2.3 Scheidet ein Vizepräsident während seiner Amtszeit aus, so bestellt der Aufsichtsrat ein Ersatzmitglied auf Vorschlag des Präsidenten (Ziffer 17.7.1) für die restliche Amtszeit. Scheidet der Präsident vorzeitig aus, so wird vom Aufsichtsrat ein neuer Präsident für die restliche Amtszeit bestellt, der seinerseits Vizepräsidenten gemäß Ziffer 17.7.1 vorschlägt.

Soweit ich mich erinnern kann, wurde vom Hep nach seiner Watschn nur noch zur MV geladen, um dort ein neues Präsidium zu wählen.

Wo siehst du da also die grobe Missachtung des Votums der Delegierten?