Mitgliederversammlung am 22.07.2018 im Zenith mit Wahl des Verwaltungsrates

zum Hell: Ja. Allerdings ist das doch sehr indirekt, er gehört seit jüngerer Zeit zum weiteren ARGE Zirkel. Das lass ich mir gerade noch eingehen, irgendwelche Verbindungen gibt es im Biotop 1860 wohl immer.

zum Stimoniaris: Mir war das nicht klar. Ich hab mich da auch durch den Betriebstatsvorsitz täuschen lassen. Dachte mir schon, dass es duch das Amt eine Prägung gibt, die auf ein Verständnis für die Unternehmensführung jenseits von „wer zoid schaft o“ hinweist. Lag ich total falsch.

Das ist doch jetzt Wortglauberei. Selbst Regionsvorstände müssen schmunzeln wenn sie dasge ndas isr doch nicht die ARGE-Liste.
Einige der Kandidaten des Teams Profifussball waren als Ehrengäste bei der ominösen Versammlung in Olching geladen.

Es spielt aber auch gar keine Rolle ob es ihre Liste ist oder nur eine von der ARGE Vorstandschaft unterstützte oder empfohlene Liste.

Keine Sorge, da gibt es schon noch ein paar mehr.
Allerdings glaube ich auch, dass hier keine böse Absicht, oder fehlender Wille zur Demokratie vorliegen, sondern einfach eine verminderte Sensibilität was vielleicht auch der Nervosität über den Ausgang der MV geschuldet sein mag.

Trotzdem bleibt natürlich festzuhalten. Das Präsidium kann sich nicht eine eigene Liste bzgl. der VR zusammenstellen. Dann kannst du die vielbeschworene Satzungsänderung gleich in die Tonne kloppen. Samt demokratischen Präsidium. Es verbietet sich einfach grundsätzlich, dass sich das Präsidium hier einer fehlenden Neutralität schuldig macht.

Das hat auch nichts damit zu tun, dass es selbstverständlich eine realpolitische Notwendigkeit ist, eine solche Liste ins Rennen zu schicken.

Habs ja schon gesagt. Das sehe ich auch als sehr ungute Sache Empfehlungen für das eigenen Kontrollgremium zu geben.

Bei dieser MV reduziert sich alles auf:
Für oder gegen Ismaisk
Für oder gegen e.V.

Andere Kriterien wie Profifußball sind nur zum Schein aufgebaut.

Ist mir vollkommen bewusst.

Meine Meinung ist da auch eindeutig. Deswegen (leider) ganz klar pro Liste !!!

22.07.2018, 10 Uhr (Einlass 8:30), Zenith

Ich würde mich freuen, wenn hier die Kandidaten des Verwaltungsrates näher vorgestellt werden würden, damit ich mir ein Bild machen kann und weiß, wen ich wählen soll.
Auch würde ich mich freuen, wenn man die Anträge diskutieren könnte

Tagesordnung
[url]https://tsv1860.org/2018/05/15/tagesordnung-zur-mitgliederversammlung-2018/[/url]

Antrag: Brief/Onlinewahl: Bin ich strikt dagegen. Würde nur den HI-Jüngern zu Gute kommen
Antrag: weiterer Vize-Präsident: Vor-/ Nachteile?
Antrag: Zugangsfiktion: Was issn das?
Antrag: Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von neun auf sieben Personen… gut oder schlecht? Vor- Nachteile?

Bitte um Aufklärung. Danke

ähm…

Mitgliederversammlung am 22.07.2018 im Zenith mit Wahl des Verwaltungsrates

ach sorry, dann thread bitte löschen

Bitte um Aufklärung, damit ich mir ne Meinung bilden kann

Antrag: Brief/Onlinewahl: Bin ich strikt dagegen. Würde nur den HI-Jüngern zu Gute kommen
Antrag: weiterer Vize-Präsident: Vor-/ Nachteile?
Antrag: Zugangsfiktion: Was issn das?

Briefwahl:
Nicht sinnvoll weil Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können.

  1. Vize:
    Vorteil klar. man kann einen Bereich durch einen weiteren Fachmann abdecken.
    Aktuelle Änderung aber nicht optimal.
    Aus zwei Gründen.
  2. Die Tätigkeitsaufnahme sollte immer nur zeitnah zur Wahl durch die MV möglich sein und so auch in der Satzung festgeschrieben sein.
  3. Ein weiterer Vize hebt die mehrheitliche Vertretung des Vereins durch den Vorstand nach aussen auf.
    Diese ist im BGB gefordert §28 gefordert und es wird auch in der Satzung extra nochmal darauf verwiesen.
    [color=#000000][/color]
    [color=#000000]§28 BGB[/color]
    [color=#000000][/color]
    [color=#000000]Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.[/color][color=#000000][/color]

In der Satzung ist geregelt, dass mindesten zwei vertreten müssen im Bezug auf §28 BGB unter der Annahme dass ja nur drei gewählt würden. Damit wird zum Ausdruck gebracht dass man bei Beschlüssen im Vorstand eine Mehrheitsentscheidung will.
Bestellt man nun einen nachträglich dazu, so wären es aber 4 Mitglieder im Präsidium und damit würden diese 2 keine Mehrheit mehr bilden. Es müssten dann mindestens drei sein.

Eine Regelung fehlt für diesen Fall in der Satzung, denn man kann sich dann darauf berufen das da ja nur zwei stehen die nötig sind. Der ursprüngliche Wille der Mitglieder nach mehrheitlicher Vertretung durch den Vorstand wird damit unterwandert.

Hier wäre eine lang geforderte Änderung des Struktur des Vorstands zielführender.
Drei Vorstände die im Register eingetragen werden und den e.V. nach aussen gesetzlich vertreten.
1 bis 2 Vorstände die nur nach innen in der KGaA vertreten. Also Fachleute die als Vereinsvorstand in den Gremien der KGaA sitzen und dort die erforderlichen Kompetenzen haben.
Zumindest wenn man schon will, dass der Vorstand unbedingt in der KGaA vertreten sein muss.
Sie müssen dazu ja keine Vereinskonten eröffnen oder e.V.-Rechnungen abzeichnen können.

Zugangsfunktion:
Reine Formalität dass eine Einladung bei Versand an die letzte bekannte Adresse auch als zugegangen und nicht nur als versendet gilt.
Nach der Satzung ist gilt eine Einladung bereits mit Versand als ausgesprochen, aber schaden kanns ja nicht.

Briefwahlt sollte m.E. auch deshalb ausgeschlossen werden, da sich die Wahlberechtigte vor Ort in der MV ein Bild über die zu wählenden Kandidaten machen sollten.

japp sehe ich auch so. ich finde schon, dass man als mitglied, wenn einem was am verein liegt und man vielleicht mitbestimmen will, sich auch nen tag zeit nehmen kann, vor ort zu kommen.
kenne keine MV oder JHV, wo briefwahl/onlinevoting möglich wäre…

das mit dem dritten vize is einleuchtend, muss ich noch mal ne nacht drüber schlafen.

was ich mir auch wünschen würde, wenn man die kandidaten hier vielleicht mal näher vorstellen könnte, damit ich weiß, wen ich wählen will

Wir sind im Grundsatz denke ich schon beieinander, nur ziehen wir andere Schlüsse aus den Problemen, über die wir uns einig sind. Natürlich wäre der Modus „neun Stimmen mit maximal einer Stimme pro Kandidat“ in einer perfekten Welt der satzungssystematisch sauberste Weg, um die Wahlsieger festzustellen. Nur finden wir diese perfekte Welt nicht vor. Also muss man sich fragen, was die am wenigsten schlechte Lösung in einer nicht-perfekten Welt ist.

Ich bin der Meinung, wir sollten uns nur Gedanken über die Dinge machen, die wir selbst beeinflussen können. Es gibt - zumindest kurzfristig - keine Lösung, um die von Dir treffend beschriebenen Probleme im Fanumfeld des TSV 1860 zu lösen. Das geht bestenfalls langfristig, wenn sich sportlicher Erfolg in der KGaA einstellt und/oder eine neue Vereins- und Debattenkultur bei den Löwen einzieht, sich auf Fanebene vielleicht neue Strukturen etablieren usw., was aber - sollte es überhaupt klappen - seine Zeit dauert. Du schreibst ja selbst „ansonsten wird sich wohl wenig ändern lassen“. Die Welt ist voll von toll durchdachten Systemen, die an der Fehleranfälligkeit der Menschen scheitern (Servus @Schindluder ;) ). Dann muss man sich eben anschauen, inwiefern man das System verbessern kann, um die negativen Folgen dieser Fehleranfälligkeit zu minimieren.

Der aktuelle Wahlmodus bietet einen Anreiz zur Listenbildung. Wenn man es schafft, auf eine Liste mit einer gewissen ideologischen Message zu kommen, erhöhen sich die Wahlchancen signifikant. Man bekommt eine höhere mediale Aufmerksamkeit, man sammelt die Mitglieder ein die sich nicht zu tief in die Thematik einarbeiten wollen, man steht für einen konkreten, meist einfach skizzierten Weg, die Wähler müssen die Liste wählen, um einen anderen Weg, den sie nicht gehen wollen, zu verhindern, usw. Die Listenbildung ist des Weiteren nicht zu vermeiden. Selbst wenn es kein Team Profifußball gäbe, könnte niemand verhindern, dass der ARGE-Regionsvorstand X oder der Capo der Münchner Löwen ihren Leuten empfehlen, die neun Kandidaten A bis I zu wählen. Und das ist ja an sich auch nichts verwerfliches, weil jedes Mitglied das Recht hat sich Ratschläge zu holen oder einfach nur ignorant zu sein und eben auf das Urteil anderer vertraut, auch wenn das sicherlich nicht optimal ist. Gewählt würden dann erneut die Kandidaten mit dem besten Netzwerk im Fanumfeld und nicht zwingenderweise die „besten“ Kandidaten. Liste light.

Gibt es des Weiteren nur eine Liste, marschiert diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch, weil nur ein kleiner Block der anwesenden Mitglieder für die Liste stimmen müsste, um für die Listenkandidaten mehr Stimmen anzusammeln als für die restlichen Kandidaten, die sich die restlichen Stimmen untereinander teilen müssten. So könnte die Liste mit Pi mal Daumen nur 20 % der Stimmen mit 100 % der Verwaltungsratsposten nach Hause gehen. Das ist nicht gerecht. Weil dieses Ergebnis ursächlich am Wahlsystem läge und nicht an den Präferenzen der Wähler.

Wenn man gegen die Listenbildung ist (und da bin ich selbst im Moment noch unentschieden), braucht man daher ein Wahlsystem, das ein Gegengewicht zu den oben beschriebenen Vorteilen der Listenbildung darstellt. Das könnte man durch ein anderes Wahlsystem machen, das die Aufteilung der neun Stimmen auf die neun Kandidaten der Liste bestraft und die individuelle Überzeugungskraft eines einzelnen Kandidaten belohnt. Im Fall des Kumulierens (nicht Panaschieren, danke für den Hinweis) wäre die „Bestrafung“, dass ein Listenkandidat höchstens eine Stimme bekommen kann, wenn das Mitglied die ganze Liste wählt. Die Belohnung eines überzeugenden Einzelkandidaten wäre die Möglichkeit auf bis zu neun Stimmen von einem Mitglied.

Wenn man darüber hinaus nicht ständig in den realpolitischen Sachzwang geraten will, eine zweite Liste aufzustellen, wenn jemand anders eine Liste aufstellt, ist ein anderes Wahlsystem sogar eine Notwendigkeit. Fakt ist, dass das präsidiumstreue Lager für diese MV vor der Wahl steht, Gefahr zu laufen in Schönheit zu sterben und auf eine Listenbildung zu verzichten, oder die eigenen Prinzipien zu verraten und selbst eine Liste aufzustellen. Warum bringen wir uns in eine solche Situation, wenn’s auch anders ginge?

Deinen Einwand, dass der Wahlmodus bei den anderen Ämtern genauso sein sollte wie beim Verwaltungsrat, kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich ist der Verwaltungsrat in seiner Funktion als „Königsmacher“ für die Präsidentenwahl ein besonderes Gremium, das in einem größeren vereinspolitischen Interesse steht als andere Gremiuen, und deswegen auch anders behandelt werden könnte als andere Gremien. Dem Einwand, dass es schwierig für die Mitglieder wäre, unterschiedlichen Kandidaten unterschiedlich viele Punkte zu geben, könnte man entgegnen, dass dazu zumindest beim Kumulieren kein Zwang bestünde. Jeder könnte trotzdem weiter neun Kandidaten gleich viele, also eine Stimme geben. Besser informierten Mitgliedern würde die neue Möglichkeit eröffnet werden, Abstufungen in ihrer Wahl vorzunehmen. Kandidat A ist mir lieber als B, also bekommt er mehr Stimmen. Dadurch würden Informationen, die die Wähler durch ihre Wahl kundtun, im Wahlergebnis abgebildet werden, die beim aktuellen Wahlmodus verloren gehen würden. Im Moment weiß nämlich niemand, dass mir als Mitglied A lieber als B war. Abschließend: Ich wusste nicht, dass im Verwaltungsrat fünf Kompetenzbereiche vorgesehen sind. Damit scheidet die Möglichkeit, die Anzahl der Stimmen auf unter neun zu minimieren, natürlich aus.

@Raffzahn: Ich glaube das Löwenmagazin hat so etwas in der Art vor.

Selbstverständlich verstehen wir uns, und gerade mit dem CSU-Vergleich hast du ins Schwarze getroffen, da hast du vollkommen Recht, man sollte wirklich darauf achten eventuelle Wahlempfehlungen von den Ämtern zu trennen. Das Thema Diversität hatten wir ja schon mal. Wäre schön wenn du da Recht hast. Bei mir überwiegt da aber leider die Skepsis, ob sich das in der Praxis so umsetzen ließe.

Als „direkt Betroffener“:

Noch sprechen wir ja „nur“ über eine Info aus der SZ.
Ich kann durchaus nachvollziehen dass jede Seite ihren Standpunkt Nachdruck verleihen will und wenn die Einen mit einer Liste arbeiteten, werden die Anderen dementsprechend auch auf Nummer Sicher gehen wollen und eine Empfehlung - wie auch immer diese dann aussehen wird - abgeben.

Verein(t) man dadurch die Mitglieder wieder und schafft die Vielfalt von der ein VR lebt? Ich glaube nicht.

Ich für meinen Teil baue aber auf meine Argumente und vertraue darauf dass ich in den Mitgliedern ein positives Gefühl hervorrufen und vernünftige / zukunftssichere Lösungen anbieten kann.
Wer dann auf welcher Liste steht ist für mich persönlich zweitrangig.
Wir sind nämlich ein Verein und keine zwei.

Alles gute

Peter Mayr

@Nördlinger Löwe: Danke nochmal für Deinen Text! Ich finde auch, dass das ein wichtiger Punkt auch für die Zukunft ist und hier etwas passieren musst. Und wahrscheinlich hast Du Recht, dass der einzige Weg über eine Satzungsänderung führt. Als Idealistin und Humanistin glaube ich halt immer noch an das Gute im Menschen und daran, dass alle Menschen, auch die Löwenfans, vernunftbegabt sind :wink:

Am Wahlmodus etwas zu ändern gefällt mir dennoch nach wie vor nicht. Das ist meines Erachtens schon sehr künstlich und etwas willkürlich. Ich kann es aber auch nicht genau beschreiben…

Ich würde eher über die Qualifikation bzw. Eignung der Personen im Verwaltungsrat gehen und hier die Satzung entsprechend anpassen. Hier muss m.E. ohnehin etwas getan werden, da die Satzung in sich nicht ganz stimmig ist.
Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass nicht neun (oder weniger) gleiche Verwaltungsratsmitglieder gewählt werden, sondern dass verschiedene Positionen im Verwaltungsrat gewählt werden, z.B. ein Mitglied für juristische Fragestellungen, ein Mitglied für sportpolitische Themen, ein Mitglied für die Fußballprofis, ein Mitglied für Fanthemen etc. Entsprechend könnten sich die KandidatInnen dann auch nur für eine bestimmte Position bewerben.
Und da ohnehin eine Anpassung der Satzung, die die Auswahl der KandidatInnen betrifft, erforderlich ist, könnten hier auch genauere Voraussetzungen mitaufgenommen werden, ebenso wie detailliertere Kriterien für eine Zulassung und eine Nichtzulassung, für die Art der Bewerbung etc.
Momentan sind wir in der Situation, dass im Grunde genommen alle Mitglieder, die das passive Wahlrecht besitzen, zugelassen werden müssen und eine Ablehnung nur aus wirklich gravierenden Gründen möglich ist. Dem Wahlausschuss sollte meines Erachtens hier die Satzung genauere Richtlinien für die Eignung der KandidatInnen sowie mehr Möglichkeiten der Prüfung der Eignung geben.

blöde Frage:
Ist hier eigentlich die Presse zugegen oder dürfen der MV ausschließlich Mitglieder (OG???) beiwohnen ?

Der Gedanke gefällt mir.

Ich halte es für schwierig, dass hier nicht anfechtbare Voraussetzungen geschaffen werden können. Das mag z.B. bei Bewerber*innen für juristische Fragestellungen (z.B. zweites jur. Staatsexamen) recht einfach sein, aber bei einem Mitglied für Fanthemen wird das schon komplizierter. Ein formaler Bildungsabschluss als Voraussetzung würde hier keinen Sinn ergeben (und den brauchen auch sicher nicht alle VR-Mitglieder).
Wie diese Richtlinien konkret aussehen könnten, ohne dass sie einem Kirmair und Konsorten Tür und Tor für Klagen bei Nichtzulassung öffnen, kann ich mir im Moment noch nicht vorstellen.