Mitgliederversammlung am 22.07.2018 im Zenith mit Wahl des Verwaltungsrates

Laut ARGE-Homepage gibt es einen „Löwenfanclub Simbach bei Landau“.
Möglicherweise war der gemeint

Laut FAQ zur Mitgliederversammlung kann man Kinder mitbringen und als Gäste anmelden. Gilt das erfahrungsgemäß nur für Kinder? Oder werden andere Angehörige auch zugelassen?

Ich hab da keine Erfahrungen, würde aber einfach mal beim Ekkehardt Krebs oder der Regine Grübel nachfragen!

Das ist eigentlich nicht vorgesehen.
Die Satzung sagt bzgl. Gästen (§10.5):
Das Präsidium sowie der Wahlausschuss können Angestellte des Vereins und Angestellte seiner Tochtergesellschaften sowie sachverständige Dritte und Vertreter der Medien zur Mitgliederversammlung einladen und zur Teilnahme als Gäste zulassen.

Somit werden alle anderen Personen meiner Meinung nach ausgeschlossen.

Persönlich wäre ich hier auch streng.
Wenn es dringende Gründe gibt, dass Nicht-Mitglieder kommen sollten (z.B. Begleitperson für Beeinträchtige), würde ich das im Vorfeld anmelden bzw. abklären, so dass die Person ggf. auf die Gästeliste kommt.

Ich hatte auch eine Kinderbetreuung vorgeschlagen, dies wurde aber nicht weiterverfolgt. Vielleicht gibt es hier auch keinen Bedarf.

Ja dem schließe ich mich an.
Wenn es sein muss sollte man für kleine Kinder eine Ausnahme machen und unbedingt rechtzeitig auf die Gästeliste setzen lassen.

  1. Grundsätzlich ist die MV nicht öffentlich, Satzung 10.2.
  2. Sind ja auch Gäste Personen und je nach Veranstaltungsort kann es passieren, dass die Feuerwehr den Laden bei einer bestimmten Anzahl an Personen dicht macht. Es wäre fatal wenn Mitgliedern(insbesondere wahlberechtigte) deshalb kein Einlass mehr gewährt werden könnte, weil eine Menge Nichtmitglieder im Saal sind. Zugegeben beim Zenit ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Ich fürchte, ein Kind, das eine solche Veranstaltung ertragen muss, wird danach freiwillig zu den Roten überlaufen.

Hahaha! Ich stell mir grad meine zwei vor - die würden die Veranstaltung spätestens nach vier Stunden allein durch Ihr Dauergeplapper zum Abbruch bringen.

Wenn es eine vernünftige Kinderbetreuung gegeben hätte, wäre das allerdings schon geil gewesen:
Der kleine Manni Riedl und die kleine Jutta schnell streiten sich in der Bauecke mit Pyro-Jonas und Panzerknacker-Lisa um die blauen Klötze :D

Ist bei uns nicht geschehen - im Gegenteil, der einen musste im Kindergarten ‚verboten‘ werden, Sch… FCBayern zu singen …

Versteh ich nicht. Dauergeplapper, darum gehts doch.

Vielleicht könnte man bei ihnen die Inhalte kritisieren, aber ab etwa 4 Jahren denke ich, dass deine Kinder geistig gut im Schnitt liegen …

Ich hätte mal ne Frage:
Da ich erst nach dem erlösenden Abstieg Mitglied geworden bin (1.8.17) darf ich ja leider noch nicht abstimmen.
Man darf aber trotzdem bei der Mv teilnehmen oder?
Würde gerne durch klatschen etc meine Zuneigung dem jetztigen Präsidium zeigen;)

Ja, teilnehmen darfst Du natürlich als Mitglied. Nur Stimmkarten bekommst Du (noch) keine.

Ja, und beim verschicken der neuen Mitgliedskarten mit Schal etc. scheint es erhebliche Probleme zu geben respektive gegeben zu haben, da wohl der Umschlag richtig adressiert aber der Inhalt falsch eingepackt (anderes Mitglied) wurde.

Die Tagesordnung wurde aktualisiert, nachdem der Wahlausschuss die restlichen Anträge zur Mitgliederversammlung geprüft hat: [url]https://tsv1860.org/2018/05/15/tagesordnung-zur-mitgliederversammlung-2018/[/url]

Den Punkt Antrag zur Unterstützung des derzeitigen Kurs des Präsidiums versteh ich nicht. Welche Kurs ist das denn, nachdem man wieder Geld vom Hasi zu nehmen scheint?

Danke für die Info, dann bin auf jeden Fall dabei!

Antrag von Herbert Hagen: Änderung von § 13.1 der Vereinssatzung („Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von neun auf sieben Personen“)

Das wird spannend. Da gibts beim Team Profifußball nächstes Jahr ja schon wieder komplette Neuwahlen zum VR weil dann nur noch 3 übrig sind. Wann wir es den Mitgliedern eigentlich mal zu blöd mit dem dauernden Zirkus um dieses Gremium?

Der Top 12a muss doch dann logischerweise vorgezogen werden oder?
Wenn wir unter Top11b neun Verwaltungsräte wählen, ist es doch ungut wenn danach die Anzahl auf 7 beschlossen würde.

Ja, ich würde diesen Antrag definitiv vor der Wahl zur Abstimmung stellen.
Kann mir auch vorstellen, dass ein entsprechender Antrag zu Beginn der Versammlung kommt wenn man es nicht sowieso macht.

Das sehe ich nicht so. Die Reduktion des Verwaltungsrats ist ja eine Satzungsänderung, die muss erst Mal eingetragen werden. Sowas dauert und der Beschluss kann auch angefochten werden. Der Antrag hätte daher konkretisiert werden müssen, ab wann…so ist es unglücklich.

Da liegst du falsch! Es steht in der Satzung das die MV entscheiden kann wie viele Mitglieder der VR hat, mind jedoch 5 und max 9