Mitgliederversammlung am 22.07.2018 im Zenith mit Wahl des Verwaltungsrates

Eine Kollegin von mir hat in dem oben angeführten Fall vor Gericht verloren! Sie musste trotz ärztlichem Attest die Beiträge bezahlen - wir haben alle den Kopf geschüttelt!
Bin ja gespannt, was da wieder rauskommt - auf jeden Fall sorgt die Arge für richtig Zündstoff diesmal! :-(

Ich hab heute das erste mal ein Foto vom Herrn Kirrmeister gesehen, der ähnelt äußerlich ja ein wenig dem „Extrem-Löwenfan“, oder täuscht das?

Sollte es dazu nicht schon wieder zu spät sein, würde ich ihm die Beiträge während des schwebenden Verfahrens erlassen. Dazu würde ich ihm die Möglichkeit geben, die Beiträge seit dem Zeitpunkt als ihm das Gericht die volle MItgliedsschaft wieder bestätigt hat, rückwirkend zu bezahlen. Danach steht ein Zulassen zur Wahl nichts mehr im Weg. Das ganze würde ich dann auch so öffentlich wie möglich umsetzen, damit gar nicht erst ein Hauch von Gemauschel aufkommen kann.

Wenn er das nicht will gilt halt dann wirklich 7.3.

Was mich dabei echt nervt: Bei jedem anderen Mitglied wäre das eine ganz klare Sache: nicht gezahlt, abgewiesen. Hr. Kirmaier hat jetz durch die Klagerei ein Sonderrecht, oder wie ist das zu verstehen?
Ich sehe schon auch den Hintergrund, warum man so agieren könnte. Gut finde ich es aber nicht.

Naja, nach meinem Wissensstand wollte der e.V. Herrn Kiermair aus dem Verein werfen. Ob zurecht oder nicht ist dabei erst mal nebensächlich.
Ein Gericht hat dann entschieden, dass die vorgebrachten Gründe nicht für eine Kündigung reichen. Daher sehe ich da schon Unterschiede zu einem Mitglied, welches einfach seine Beiträge nicht bezahlt hat.

Zweitens hilft es tatsächlich manchmal für das große Ganze, wenn der Klügere nachgibt. Auch wenn einem das Messer in der Hose aufgeht.
Dazu kommt noch, dass ich die Chancen für Kiermair sehr gering einschätze, und es mir durchaus gefallen würde ihm auf demokratische Weise
zu zeigen, was der Verein und seine Mitglieder von ihm halten.

Stimme Deinen beiden letzten Beiträgen zu, @friedhofstribüne.
Bei Kirmaier ist das ein Sonderfall, weil er davon ausgehen musste, aus dem Verein ausgeschlossen worden zu sein. Also konnte er auch, wie Du schreibst, sein Stimmrecht nicht ausüben. Ich kann schon nachvollziehen, dass er da nicht nachzahlen möchte.
Insofern hoffe ich auch, dass er zur Wahl zugelassen wird, wo er sich seine wohlverdiente Watschn abholen kann.

Sein Vereinsausschluss wurden vom Gericht am 11.10.2017 aufgehoben. Spätestens ab diesem Datum muss er den Beitrag bezahlen und Zeit genug dazu wäre auch gewesen. Wenn der Beitrag für den Zeitpunkt 11.10.2017 bis jetzt nicht bezahlt wurde, dann wüsste ich nicht, warum den Wahlausschuss ihn zulassen sollte.

So wie ich das verstehe, geht es um die Beiträge aus der Zeit, in der er vom Verein ausgeschlossen war. Den Ausschluss hat ein Gericht kassiert, und daraufhin hat der e.V. von ihm die ausstehenden Beiträge gefordert, weil der Ausschluss ja nichtig und er somit die ganze Zeit Mitglied war.

Über die Beiträge während der Zeit, in der er ausgeschlossen war, kann man sicher streiten. Da bin ich auch der Meinung, man sollte hier nach dem Motto „Der Klügere gibt nach“ verfahren. Wenn aber für die Zeit nach dem 11.10.2017 nur ein Cent an Beitrag fehlt, dann sollte auch für diesen Herrn die Satzung gelten.

Da bin ich absolut bei Dir.

Ich sehe das so dass in der Zeit in der das Verfahren lief kein Beitrag fällig ist. Denn die Mitgliedschaft ruhte in dieser Zeit.
Da er seine Mitgliederrechte rückwirkend nicht ausüben kann ist auch ein Beitrag für diese Zeit nicht rückwirkend fällig.

Ab November 2017 war dieses Ruhen der Mitgliedschaft jedoch per rechtskräftigem Gerichtsbeschluss beendet.
Ab diesem Zeitpunkt waren wieder alle Rechte Pflichten voll in Kraft. Somit ist der Beitrag für das Geschäftsjahr 2017/18 anteilig für 8 Monate fällig(Nov 17 bis Juni 18).

Es ist nicht Schuld des Vereins dass seither keine Versammlung stattgefunden hat
Entscheidend ist, dass hätte eine stattgefunden, wäre Kirmaier voll wahl- und stimmberechtigt gewesen.*
Daher auch beitragspflichtig.

Praktisches Beispiel dazu:

  1. Dürfte Kirmaier an einer Versammlung der Fußballabteilung z.b. im Mai 18 teilnehmen?

  2. Ist er dort wählbar und stimmberechtigt?

  3. Ja darf er weil die Mitgliedschaft seit Nov 17 wieder voll in Kraft ist.

  4. Ja ist er weil die Mitgliederrechte seit Nov 17 wieder voll in Kraft sind.

Fazit:
Er kann also alle Mitgliederrechte wieder uneingeschränkt ausüben.
Damit bestehen aber auch die Mitgliederpflichten wieder uneingeschränkt. Somit auch die Pflicht zur Zahlung des Beitrags.

  • Dabei ist im Weiteren auch zu beachten, dass sich die Mitgliederrechte nicht auf die Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung beschränken. Sonst müssten ja alle außerordentlichen Mitglieder beitragsfrei sein.
    Ermäßigungen und andere Vorteile kann er ja ebenfalls wieder uneingeschränkt nutzen.
    Auch diese beinhalten die Beitragspflicht um sie nutzen zu können.

So hatte ich das ja oben eh schon geschrieben.

Ich gehe halt den einen Schritt noch weiter, und sage, dass der e.V. auf Kirmaier zugehen sollte und ihm die Möglichkeit anbieten soll, den Beitrag seit dem Gerichtsbeschluss anteilig zu bezahlen.
Vielleicht haben sie das ja auch schon gemacht?

Allgemeine Frage:
Wie ist das eigentlich wenn man z.B. erst im November Neumitglied wird?
Muss man dann den Mitgliedsbeitrag auch bloß anteilig ab Nov. laut unserem Geschäftsjahr bis 30.06. bezahlen?

Ja, die Berechnung erfolgt anteilig, wobei meines Wissens nach ordentlichen Mitgliedern aber Geld für ein Stimmrecht berechnet wird welches sie gar nicht haben (12 Monats Sperre).

Satzung: 7.4.
"Bei den Mitgliedsbeiträgen sind folgende Zahlweisen möglich:
b) unterjährige, anteilsmäßig reduzierte Beitragszahlung bei Eintritt während desGeschäftsjahres, "
Anteilig geht also.

Also in meinem Fitnessstudio ist es so, dass ich meine Mitgliedschaft zwar ruhen lassen kann (was ich auch schon mehrmals gemacht habe), der Beitrag aber weiterhin abgebucht wird. Wenn die Mitgliedschaft gekündigt wird, werden die Monate, die man „ausgesetzt“ hat, beitragsfrei hintendran gehängt…

Kirmaier hat offenbar seine Ausstände bezahlt. Thema somit erledigt.

um sich auf einer versammlung zur wahl zu stellen, deren rechtmässigkeit nach seiner logik ja eigentlich fraglich ist…schon klar dass der mayerhofer damals großen anteil an der eskalation hatte, aber mMn bedeutet die kandidatur kirmeiers nichts gutes. dass er vom griss gehyped und von der arge bzw dem pressesprecher üblacker vorgeschlagen wurde, ist ein weiteres indiz. meiner meinung nach geht es bei dem thema darum, die rückübertragung der markenrechte des TSV von der KGaA an den e.V. rückgängig zu machen. ein interview von veauthier ggü dieblaue24 von vor ein paar monaten legt das zumindest nahe. ich habe das ungute gefühl, dass das alles in einer hemmungslosen schlammschlacht endet auf der mv bzw. schon im vorfeld. da wird noch einiges von seiten der Ismaiers und Schnells und Co. kommen. dazu bleibt die frage, woher er das geld für so einen langen klageweg hatte (ob es das einem privatmann wert ist ?). Leider muss ich an dieser Stelle auf ein „Interview“ von Hasan Ismaik beim Camper verlinken, da dort auch von ismaik persönlich die querverbindung zwischen kirmeier und den markenrechten gezogen wird: https://www.dieblaue24.com/1860/10967-ismaik-ich-lasse-mich-nicht-wegekeln

langweilig dürfte die MV sicher nicht werden.
es ist schon spannend, wer sich da jetzt alles gemeinsame Sache macht, obwohl man mal unterschiedlicher Meinung war.
[url]https://www.tz.de/sport/1860-muenchen/1860-delegierter-hell-kirmaier-kein-gegenkonzept-tz-4504829.html[/url]

wann werden denn die kandidaten eig alle bekannt gegeben? oder muss man wieder auf einzelne ala yahia warten, die es nicht zustande bringen, einen vorstellungsbogen auszufüllen…?

Ein Zwei Wochen wird scho no dauern.

Es pressiert ja nix. Sind ja no 4 Monate bis zur MV.