Online? Hybrid? Präsenz? Der TSV und seine Mitgliederversammlungen

Für mich gilt einfach immer noch: Niemand steht über dem Verein! Kein Spieler, kein Trainer, kein Präsident und schon gar kein CEO eines Hauptsponsors.

Ansonsten ist ja alles gesagt worden. Wenn Herr Gräfer meint, die satzungsbedingten Strukturen ändern zu wollen, kann er Anträge dazu auf jeder MV einbringen. Mehr muss da eigentlich nicht zu erwähnt werden.

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Eigentlich wollte ich mich nicht explizit zu Gräfers Aussage äußern. Ich hab aber den Eindruck, dass (gezielt) aneinander vorbeigeredet wird.

Unsere Satzung schreibt eine Präsenzversammlung vor. Und das weiß Martin Gräfer sicherlich. Eine sog. Hybridversammlung ist aber eine besondere Form der Präsenzversammlung und wäre meiner Meinung nach daher nach unserer Satzung möglich. (Quelle ist eine BFH-Rechtsprechung zu Eigentümerversammlungen, die eine Hybridversammlung als besondere Form der Präsenzveranstaltung ansieht; bin aber kein Jurist; gerne kann es ein Jurist vielleicht besser erklären)

P.S. Sorry, vielleicht passt mein Kommentar nicht zum Thema Presse/News.

Die Einschätzung trifft so nicht zu.
Eine Hybridversammlung ist im Vereinsrecht keine bloße „besondere Form“ der Präsenzversammlung, sondern eine eigenständige Organisationsform, da Mitglieder ihre Rechte ohne körperliche Anwesenheit ausüben können.
Wenn die Satzung die Mitgliederversammlung ausdrücklich als Präsenzveranstaltung festschreibt, darf das Präsidium davon nicht einseitig abweichen. § 32 BGB eröffnet lediglich eine Möglichkeit – er hebt satzungsmäßige Vorgaben nicht auf.
Anderes gilt im Wohnungseigentumsrecht, das hier nicht übertragbar ist

Das ist deine Meinung/Interpretation.

Nicht mehr und nicht weniger.

Gerichtlich ist es bei Vereinen nicht geklärt, es gibt aber viele Gründe, dass ein Gericht es analog bei WEG-Versammlungen (Hybrid als besondere Form der Präsenzversammlung) entscheiden könnte.

Es ist keine bloße Interpretation, sondern Gesetzeswortlaut.
§ 32 Abs. 2 BGB lautet ausdrücklich:
„Die Mitgliederversammlung kann auch ohne Ermächtigung in der Satzung als Hybridversammlung abgehalten werden, soweit die Satzung dem nicht entgegensteht.“

Schreibt die Satzung – wie hier – die Präsenzversammlung ausdrücklich fest, steht sie einer Hybridversammlung entgegen.
Eine Analogie zum WEG-Recht scheidet aus, da dort ein eigenständiges gesetzliches Regelungsregime gilt.

In unserer Satzung steht aber nicht, dass eine Hybridversammlung ausgeschlossen ist.

Es steht nur drin, dass es eine Präsenzversammlung sein muss. Wenn man die Hybridversammlung nun als besondere Form der Präsenzversammlung sieht (wie es ein Gericht in einem anderen Fall gemacht hat), wäre durch eine Hybridversammlung sowohl Paragraph 32 BGB als auch unsere Satzung eingehalten.

Im Grunde weis jeder, was der @putzbrunner_lowe meint ;-)

Warum stellst du du dich denn hier dumm, obwohlst du selbst genau weist um was es geht?

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sprich es auch, ich weiß es nicht.

Nö, das findest du selbst schon raus. Hab keine Lust mich dann mit dir über deine Wortklaubereien zu unterhalten ;-) Sorry.

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Das ist ja echtes Popcornkino. Bin ja gespannt, wie viele noch ein „Du weißt genau was ich meine!“ ohne jegliche Details oder gar den Hauch einer Ahnung in den Ring werfen. Herrlich!

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Lustig, aber du weißt es auch und spielst den unwissenden.:+1:

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Falsch ist es trotzdem.

  1. Dein Zitat des §32 BGB ist schlicht falsch. Die fettgefdruckte Einschränkung existiert im Gesetz nicht bzw nur für Organe von Stiftungen.

  2. ist in der Satzung eine hybride Versammlung explizit nicht ausgeschlossen. Die einzige Bedingung wäre, dass in der Einladung eine hybride Versammlung angekündigt werden muss, mit dem konkreten Hinweis wie die Mitglieder ihre Rechte ausüben können.(§32 (2) Satz1 BGB)
    Eine reine Online-Versammlung allerdings bedarf eines Beschlusses der MV, sprich eine vorherige Änderung der Satzung.(§32 (2) Satz 2 BGB)

Aber es ist ja bekannt, dass die Satzung des Mitglieder geführten TSV1860, wo immer möglich so ausgelegt wird, dass die Mitgliederbeteiligung möglichst ausgeschlossen, ober zumindest so gering wie möglich gehalten wird. Das hat sich seit KHW auch nicht geändert.

  1. Wäre eine Beschußfassung sogar ganz ohne MV möglich, daber das ist beim TSV1860 sowieso utopisch.

A guads Neis.

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Ich muss gestehen, dass mir entgangen ist, dass Gräfer nun ins Spiel gebracht hat, dass eine hybride Veranstaltung bereits unter den aktuellen Gegebenheiten möglich sei. Das ist dann immerhin was die Qualität der Aussagen angeht besser, als ich ursprünglich annahm.

Nichts desto trotz bleibt es dabei, dass er als Hauptsponsor - wenn es ihm überhaupt zusteht, und auch das ist diskutabel - solche Dinge intern ansprechen sollte.

Ebenso bleibt es dabei, dass Gräfers Wirken in den vergangenen Monaten kritisch zu betrachten ist. Das betrifft a) seine politische Positionierung in der Causa Ismaik, b) sein Wirken im Vorfeld der Wahl zum Verwaltungsrat 2024 und c) vergangene Interviews, in dem dem Präsidium implizit in einem Nebensatz Planlosigkeit vorgeworfen wird. Nun also d) wiederholte Debattenbeiträge, die dem erklärten Willen der Mitgliederversammlung entgegen stehen. Soll er machen. Dann entgegne ich halt, dass Martin Gräfer bei a) die letzten 15 Jahre nicht aufgepasst hat, b) maßgeblich zur weiteren Spaltung der Fanlandschaft des TSV 1860 beigetragen hat, statt, wie zu Beginn seiner Zeit als Hauptsponsor, als integrative Kraft zu wirken, c) durch stillose Interviews in der Öffentlichkeit Unruhe schafft, ohne irgendetwas an der Sachlage zu ändern, und d) sich zum wiederholten Mal gegen den Willen der Mitgliederversammlung stellt, die vollkommen zurecht entschieden hat, dass die Entscheidungsfindung in Vereinigungen wie z.B. mehr Engagement und Auseinandersetzung mit Inhalten erfordert, als von zu Hause aus einen Knopf zu drücken.

Insofern hat der PA1860 schon einen Punkt, wenn er sagt, dass Beisreflexe bei Aussagen einzelner Personen greifen. Zumindest in meinem Fall war das so, weil ich mir nicht auch noch das 20. Interview zu Gräfer durchlesen wollte, weil ich nicht mehr davon ausging, dass da etwas Substanzielles kommt, weil: siehe oben.

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Gibt’s nicht auch n passenden Thread zum Thema? @BlueMav - was denn hier für ne Unordnung :wink:

Ja, der „Damit der Presse-Thread nicht zerlabert wird“ aus dem alten Forum war eine gute Idee.

Sorry, ich hätte meine Kommentare, die diese Diskussion auslösten vielleicht im https://loewenforum.de/t/satzung-fragen-aenderungen-diskussionen posten sollen.

Der ist im Urlaub und hat keine Zeit für euch…
zumal er die Diskussion ja zu Beginn im satzungsthread gestartet hatte, aber nein, die werten User meinen, woanders schreiben zu müssen, und sich jetzt beschweren…

Edith meint: das habt’s jetzt davon

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in in meinen Augen kann man das gar nicht anders lesen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005585.pdf - dir auch nu a guads Neis!

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Also, wenn mich meine Erinnerungen nicht völlig täuschen, haben wir auf allen MVen, auf denen ich in den letzten Jahren war, sämtliche Anträge zu Nicht-Präsenz-Veranstaltungen mit jeweils deutlicher Mehrheit abgelehnt. Wenn man das explizit nochmal für sog. Hybrid-Geschichten machen muss, dann stimmen wir halt auf der nächsten MV noch einmal ab. Vorausgesetzt natürlich, jemand bringt einen dementsprechenden Antrag ein…