Ja, es gehört der Stadt. Aber allein daraus entsteht kein Anspruch der KGaA, dass das Stadion aus Steuermitteln nach ihren Bedürfnissen umgebaut wird.
Schau Dir einfach mal das Angebot des Gasteig an, und des Sechzger Stadions.
Das Sechzger Stadion wäre nach einem 100 Mio Umbau ausschließlich nutzbar durch ein privates Unternehmen für Fußball. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Projekt wie den Gasteig wo zig Bereiche des kulturellen, künstlerischen Lebens sowie Bildungsmöglichkeiten abgedeckt werden. Das ist zum Beispiel eine zentrale Aufgabe der Stadt für die Verwendung von Steuergeldern.
Ja, die Sportförderung gehört auch dazu, deshalb erhalten sowohl der TSV 1860 e.V. als auch das NLZ öffentliche Gelder aus dem Sportfördertopf der Stadt München. Nicht dazu gehört allerdings die verpflichtende Bereitstellung von Sportanlagen für ein ausschließlich gewinnorientiertes Unternehmen. Hier kann allenfalls eine Verpflichtung zur Verfügungsstellung eines Grundstücks auf Erbpacht in Frage kommen. Die Höhe von aktuell festgeschriebenen 4% des Verkehrswerts kann verhandelt werden, wenn der TSV1860 als Bauherr, soziale Projekte in einen Umbau integriert, was bei der vorhandenen Rechtslage beim Sechzger als Umbau, nicht Neubau, schlicht unmöglich ist.
Sollen im Sechzger, wo der Umbau ausschließlich nach den Bedürfnissen einer einzigen Fußballfirma erfolgen würde, künftig Konzerte, Tanzveranstaltungen, Flohmärkte und was weiß ich noch alles stattfinden? Und wo da überhaupt?
Ja, dann wäre ich bei Dir. Dann käme das Stadion tatsächlich einer breiten Masse der Bürger der Stadt zugute, vergleichbar mit dem Gasteig. Aber so?
Und selbstverständlich kommt vom Gasteig auch wieder etwas zurück.
Auch dort gibt es Einnahmen aus Miete, Pacht und Veranstaltungen. Von der Stadt selbst und von Dritten.
Ich halte das einfach für definitiv nicht vergleichbar.
Deiner Logik folgend könnte auch BMW verlangen, dass die Stadt ein neues Werk baut das dann an BMW für lau vermietet wird. Schließlich liefert BMW in München 20.000 Arbeitplätze + Zulieferer und Dienstleister.
Nee nee mein Freund.
Verpflichet ist die Stadt beim Sechzgerstadion zu gar nix was nach wirtschaftlicher Betrachtung den Steuerzahler übervorteilt.
Ich machs jetzt einfach mal kurz.
Beim Sechzgerstadion gilt schlicht und ergreifend das Mietrecht einer gewerblich genutzten Sonderimmobilie. Sprich sichere und störungsfreie Nutzung als zugelassenes Fußballstadion bis zur 3. Liga während der Mitlaufzeit.
Modernisierungen oder Umbauten auf Mieterwunsch gehen auch hier, wie überall zu Lasten des Mieters, entweder durch direkte Rechnung oder Umlage/Aufschlag auf die Miete. Ein Anspruch besteht hier im Einzelfall lediglich auf Zustimmungspflicht des Vermieters für eigenfinanzierte Maßnahmen des Mieters im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Noch kürzer.: Die Löwen können umbauen, müssen es dann aber selber zahlen.
Bei Auszug entweder überlassen, evtl. gegen Restwert oder falls zumutbar zurück bauen.
Neu bauen können sie nicht, weil das den baurechtlichen Rahmen sprengen würde.
Eigentlich ist es ja ganz einfach.