Das ist eben falsch. Habs ja schon dem Apollo erklärt.
Du bekommst von der Stadt die Lizenz für ein Bierzelt auf der Nördlinger Mess. Die ist nicht auf Dritte übertragbar. Aber Du beauftragst mich mit dem Aufstellen, Besorgen des Personals und den Schankbetrieb.
Dann bist immer noch Du Inhaber der Lizenz und der Stadt verantwortlich, aber hast mir die Organisation übertragen.
Der Denkfehler besteht darin, dass die Lizenz beim BFV im Gegensatz zu 1 2 3 Liga nicht auf die KGaA übertragen werden kann. Das ist ausgeschlossen. Und deshalb war das auch 2017 nicht der Fall.
Der Kooperationsvertrag war ein Vertrag zwischen e.V. und HAM Ltd über die Zusammenarbeit aber nicht zwischen e.v und GF-GmbH. Aber dort ist die Organisation des Spielbetriebs in der KGaA vereinbart. Im Gesellschaftsvertrag zwischen eV und GF GmbH = Satzung KGaA nach Ausgliederungsplan.
Desalb wurde vom Verein beim BFV die Zulassung im März beantragt und im Lizenzierungsverfahren im April die Erfüllung der Voraussetzungen durch die KGaA sichergestellt. Und das hat sich durch die Kündigung des Kooperationsvertrages nicht geändert.