@harie wollte ja m. E. nur darlegen, dass die Vorgehensweise üblich ist. Die dieser zugrundeliegende Motivation ist wohl in der Tat eine Mixtur, in welcher durchaus Emotionen eine Rolle spielen können.
Ich habe Dir als Antwort auf Deinen Post den aktuellen Vorgang beschrieben und warum HAM nach meiner Betrachtiung so reagiert hat wie er reagiert hat. Dazu gehört nun mal auch der Vorlauf.
Weder steht da eine Wertung noch sonst was meinerseits.
Und da kannst jetzt nach vorne schaun wie Du willst. Und alles Mögliche planen im e.V. und die KGaA wird ja quasi schon aufgelöst oder ist mindestens insolvent.
Wenn das Scheidsgericht entscheidet, dass mit einer Zahlung von 3 Mio Euro bis 15.06. auf ein Konto der DFL die Lzenz für die 3 Liga erteilt wird. Dann schaun wieder olle bläd? und warum?
Weils alle durcheinandergrennt san wie ein Hühnehaufen und vor lauter Wut einfach die Fakten ausgeblendet haben.
Und genau das mache ich halt nicht. ich schau mir die Situation an, ohne emotionale Einflüsse weil die mich da nicht weiterbringen. Sondern nur sachliche der Situation entsprechende Entscheidungen. Ganz einfach.
Das hat rein gar nix mit negativ zu tun, sondern der einzige Weg ein vernünftige Lösung zu finden die dem Verein mittel- und langfristig weiterhilft. Und das muss man kurzfristig fundiert festlegen, nicht mit spontanen emotionsgetriebenen Hauruckaktionen. Da unterscheiden wir uns halt fundamental.
Was wären denn hier nochmal die vor- und Nachteile gegenüber der Situation mit Kooperationsvertrag? Der einzige wirkliche Nachteil aus Sicht des eV wäre ja eig „nur“ das mit dem weggefallenen Vorkaufsrecht, oder?
Das mit der Insolvenz der KGaA war ja nur aus den Mitteilungen ismaiks an die sz bedingt, dass er kein Geld mehr zum Erhalt dieser zuschießen würde. Das kann sich natürlich jederzeit ändern. Und dass die vom DFB geforderten 2,7 Millionen irgendwo auf nem deutschen Konto bereits angeblich liegen, war ja vor einer Woche öffentlich auch noch nicht bekannt.
Aber wieso sollte der Spielbetrieb der KGaA nicht entzogen sein?
Es gibt ja ohne kooperationsvertrag keine Verpflichtung des eV als Lizenznehmer in der Regionalliga diese der KGaA zu übertragen. Diese läuft einfach in die Leere.
Also ich schau da sicher ned bläd.
Die Kündigung des Kooperationsvertrages war für mich sowieso das Wichtigste und ich sehe gute Chancen dass die Bestand hat, selbst wenn Herr Ismaik jetzt noch einmal Millionen in die KGaA blasen sollte.
Obs ohne Kooperationsvertrag wirklich ein Nachteil ist weiß ich nicht. So groß ist der ja eher nicht.
Das Erstverhandlungsrecht und Vorkaufsrecht wenn du als eV auch entsprechende Käufer präsentieren kannst.
Vorteile sind
Wahrung von 50+1 in der GF GmbH durch Wegfall der Übertragungsklausel.
Entzug der eingeräumten Rechte des AR über das gesetzliche Maß hinausgehend.
Entzug der Sitze im Beirat der GF GmbH
Ja eben. Das hat mit der Kündigung des Kooperationsvertrages ja nix zu tun.
Und auch die DFB Lízenz hat mit der Insolvenz erstmal nix zu tun.
Das wurd hier ja alles in einen Topf geworfen. Kooperationsvertrag gekündigt = Insolvenz und Auflösung der KGaA. Stimmt eben ned.
Die Lizenz kann in der RL sowieso nicht übertragen werden. Das geht nur in der 1 2 3 Liga.
Den Punkt hier verstehe ich immer noch nicht. 2017/18 hat die KGaA in der Regionalliga Bayern gespielt. Daher gehe ich davon aus, dass 2017/18 der e.V. seine Lizenz an die KGaA übertragen hat, und das theoretisch auch 2026/27 gehen würde. Und dass diese Übertragung bislang nur deswegen nicht erfolgt ist, weil der e.V. den Kooperationsvertrag gekündigt hat. Wo ist der Fehler in dieser Denklogik?
Weil unter dieser Denklogik nämlich hinsichtlich des folgenden gilt:
Kooperationsvertrag gekündigt => Keine KGaA in der Regionalliga Bayern => Wegfall der Geschäftsgrundlage der KGaA => Negative Fortführungsprognose bzw. Zahlungsunfähigkeit der KGaA => Insolvenz der KGaA.
Natürlich nicht in Form eines Automatismus, aber als Dominoeffekt in den kommenden Tagen bis Monaten womöglich schon. Wobei man noch vorausstellen muss, dass die Kündigung des Kooperationsvertrags durch wiederholtes vertragswidriges Verhaltens HIs ausgelöst wurde und entsprechend er die Kausalkette zur Insolvenz ausgelöst hätte.
Schau doch einfach die 3 Freds an in denen seit 03.06 gepostet wird was die Kündigung des Kooperationsvertrages oder die Verweigerung der Lizenz alles automatisch ausgelöst hätte.
Also Alle sind diejenigen.
Und ich sag nö, ist eben nicht so.
Mir schon klar das Widerspruch der nicht mit den Wunschvorstellungen des Mainstreams übereinstimmt auf massiven Widerstand stößt. Aber es gibt halt Dinge sind so wie sie sind und dazu gehören Regelungen und Vorschriften. Ich mache nicht mehr als darauf hinweisen dass es eben keine Automatikl gibt. Dass man Baustellen aufgemacht hat die man meine Erachtens vielleicht erstmal nicht hätte aufreissen sollen.
Tatsächlich hatte ich mir folgendes überlegt (theoretisch):
Ohne Kooperationsvertrag kann auch der e.V. eine Mannschaft in der Bayernliga stellen.
Eine KGaA eine Mannschaft in der RL Bayern.
- → wo gehen die Zuschauer hin in so einem Szenario…
- → Popcorn Kino über Monate…
(Das ganze kam mir, weil ich mir das für die Saison 2013/14 dachte. Wäre die 2. Mannschaft 2013 in den Relegationsspielen erfolgreich gewesen, dann hätte die 2. im GWS 3. Liga gespielt und die 1. in der Arena 2. Liga.
Das ist eben falsch. Habs ja schon dem Apollo erklärt.
Du bekommst von der Stadt die Lizenz für ein Bierzelt auf der Nördlinger Mess. Die ist nicht auf Dritte übertragbar. Aber Du beauftragst mich mit dem Aufstellen, Besorgen des Personals und den Schankbetrieb.
Dann bist immer noch Du Inhaber der Lizenz und der Stadt verantwortlich, aber hast mir die Organisation übertragen.
Der Denkfehler besteht darin, dass die Lizenz beim BFV im Gegensatz zu 1 2 3 Liga nicht auf die KGaA übertragen werden kann. Das ist ausgeschlossen. Und deshalb war das auch 2017 nicht der Fall.
Der Kooperationsvertrag war ein Vertrag zwischen e.V. und HAM Ltd über die Zusammenarbeit aber nicht zwischen e.v und GF-GmbH. Aber dort ist die Organisation des Spielbetriebs in der KGaA vereinbart. Im Gesellschaftsvertrag zwischen eV und GF GmbH = Satzung KGaA nach Ausgliederungsplan.
Desalb wurde vom Verein beim BFV die Zulassung im März beantragt und im Lizenzierungsverfahren im April die Erfüllung der Voraussetzungen durch die KGaA sichergestellt. Und das hat sich durch die Kündigung des Kooperationsvertrages nicht geändert.
Rein theoretisch hätte er die die aus der U17/U18 die in die U19 aufsteigen würden.
Ob die allerdings Lust auf Bayernliga anstatt Junioren Bundesliag haben ist die andere Frage.
Aber mit welcher Begründung sollte man eine e.V. Mannschaft in die Bayernliga eingruppieren, wenn gleichzeitig die KGaA eine 1. Mannschaft in der Regionalliga stellt?
So habe ich zumindest den @loewengraetscherR verstanden.
Und, mit der gleichen Begründung wieso wir nicht in der C-Klasse neu starten würden. Weil wir halt 5.000 Leute mitbringen .
Haching hat auch aus dem Nichts „Landesliga Südwest“ ihre neu ins Leben gerufen 2. Mannschaft melden können. Vor 3 (!?) Jahren. Warum soll das nicht 1 Liga höher gehen.